No. 31. Publicandum wegen der
Baumwollen-Spinnerey in denen hiesigen Provintzien, und was diejenigen für
Belohnung von Seiner Königlichen Majestät in Preußen zu erwarten haben sollen,
welche sich auf die Baumwollen-Spinnerey legen.
De dato Minden, den 22ten May 1753
Da die Baumwollen-Spinnerey in den hiesigen Provintzien bisher noch sehr schlecht getrieben worden, ob gleich viele hundert Menschen, die jetzo über Nahrungs-Mangel klagen, ihr Brodt gar reichlich damit erwerben könnten;
So haben Seine Königliche Majestät in Preußen etc.
Unser allergnädigster Herr etc.
um Dero allertreueste Unterthanen zu diesem so nützlichen Nahrungs-Mittel aufzumuntern, in höchsten Gnaden resolviret, dass denjenigen, welche sich auf die Baumwollen-Spinnerey legen, und das feineste Garn spinnen werden, nach dem Grad und Beschaffenheit der Feinigkeit, Belohnungen con 1 bis 5 Reichsthalern alljährlich aus der Landes-Casse ausgezahlet werden sollen.
Es können demnach diejenigen, welche durch diese Königliche Gnade zu der feinen Baumwollen-Spinnerey sich ermuntern, und die versprochene Belohnungen sich zu Nutze machen wollen, das gesponnene feine Garn alle Jahr um Fastnacht an das Amt bringen, da dann der Amtmann eines jeden Garn mit einer angeheftete Nummer bezeichnen, den Namen des Spinners, mit Beyfügung der Nummer besonders notieren, die Specification davon nebst dem Garn an die Krieges- und Domainen-Cammer einsenden, und nach geschehener Beurtheilung der Feinigkeit des Gespinstes die Auszahlung der Belohnung von 1 bis 5 Reichsthalern verordnet, und überdem das Garn selbst dem Spinner zum eigenen Gebrauch zurück gegeben werden soll.
Signatum Minden. am 22. May 1753
An statt und von wegen Seiner Königlichen Majestät in Preußen etc. etc.
von Massow. Schütz. Rappard. Richter. Culemann
Bärensprung. von Rodenberg. vorn Borck.
Neuhaus. Lüder.