König Fridericus I.

1688 - 1713

 

Friedrich I. folgte ihm in der Regierung, welcher also der zweiundsechzigste Landesherr dieses Fürstentums Minden, und der Erste dieses Namens ist.

 

Anno 1689 in der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober brannte der Münz-Hof am St. Johannis Kirchhof zu Minden ab, wobei auch einige Diebstähle vorgenommen wurden.

 

Die Einwohner zu Friedewalde praetendirten mit den Flecken Petershagen, Hausberge und Schlüsselburg gleiche Gerechtigkeiten zu haben, und von Reihe-Fuhren und Burgfesten befreit zu sein. Sie konnten aber mit ihren Erzählungen bei der Landes-Regierung keinen Ingress finden.

 

Unter den Geistlichen entstand ferner daher anno 1689 ein Zwiespalt, dass der Lizentiat Schermer, Pastor zu St. Marien, zum Superintendent des Fürstentums Minden bestellt wurde, welches auf Seiten der Stadt nachteilig gehalten wurde. Dieselbe tat dagegen Remonstration, zeigte die Confusiones, so darüber zu besorgen, und wirkte dadurch so viel aus, dass der Lizentiat Schermer sich nach Petershagen verfügen musste.

 

Im Jahr 1689 wurde ferner die Steuer- und Konsumations-Ordnung revidiert und Declariert. Zugleich bei der Reformierten Gemeinde ein Rector angeordnet, welcher alle Sonntag Nachmittag predigen, und allenfalls des Hof-Predigers Vize vertreten sollte, des Endes auch ordiniert wurde.

 

Hiernächst setzten Seine Churfürstliche Durchlaucht unterm 20/28 Oktober 1689 einen Termin zur Erb-Huldigung an, und zwar auf den 2/12, November, wozu alle nach altem Gebrauch von der Regierung Eingeladen wurden. Seine Churfürstliche Durchlaucht nahm in höchst eigener Person, auf einer auf dem Dom-Hofe errichteten Bühne sitzend, die Huldigung ein, und zwar sowohl von den Ständen als der Bürgerschaft zu Minden, in denen Namen der Bürgermeister und Syndicus Culemann eine zwar nicht ganz lange, jedoch nervöse Rede hielt. Zu den Huldigungs-Kosten mussten vom Lande an die 8'000 Taler aufgebracht werden.

 

Im Jahr 1689 fundierte Herr Christoph von dem Busch zu Hennefeld eine Erb-Praebende bei dem Dom zu Minden, wie solches künftig aus den Denkmalen des Mindischen Adels ausführlicher zu ersehen sein wird.

 

Anno 1691 verkaufte unterm 29. März die Stadt Minden ihre Stadt-Weide, die Wieden genannt, an den Kanzler von Danckelmann für 1'500 Albertus-Taler, so dass dessen Erben, besage der Urteile vom 12. Dezember 1724 und 28. September 1725 gegen Zurücknahme des Kaufgeldes wieder abtreten mussten.

 

Zur Bestreitung der gemeinen Ausgaben wurde eine Kopf-Steuer ausgeschrieben, und sonst wegen des Münz-Wesens gute Ordnung gemacht.

 

Anno 1692 starb die Abbatissin zu St. Marien, Sophia Catharina von Oeffener, welche Anna Maria von Oer, mit Seiner Churfürstlichen Durchlaucht Genehmigung succedirte.

 

Zwischen den Land-Ständen und der Stadt Minden erhoben sich wegen der eingeführten Accise einige Misshelligkeiten. Und jene, weil sie die Exemtion von der Accise praetendirten, wandten sich endlich an den Römischen Kaiser, welches Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht höchst ungnädig aufnahmen, jedoch in keine Wege gemeint waren, sich mit ihnen über diese Gerechtsame in Prozess einzulassen. Hierzu kam ferner, dass Seine Churfürstliche Durchlaucht die Kommission wegen Untersuchung der Jagd-Gerechtigkeit reassumiren ließen. Weil inzwischen die Stände Behufs des Militär-Etats ein Subsidium extraordinarium bewilligten, so stellten sie die gewöhnlichen Reversales aus, dass es ihren Privilegien, Freiheiten und Gerechtigkeiten nicht nachteilig sein sollte.

 

Anno 1693 ereignete sich eine ziemlich große Teuerung, so jedoch bald redressiret wurde. Inzwischen wurde

 

Anno 1694 dieses Land mit einem erschrecklichen Hagelschlag heimgesucht.

 

In welchem Jahr auch der Propst von Wend zu Levern mit Tode abging, und der Dom-Dechant von dem Busch wieder gewählt, mithin von Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht unterm 31. Dezember 1694 confirmiret wurde.

 

Desgleichen starb der Commendator zu Wietersheim, Ernst von Krockow, dem Hans George von der Marwitz succedirte, der, wie Beckmann in der Beschreibung des Johanniter-Ordens Seite 173 meldet, anno 1704 den 4. Juli gestorben. Was bei seiner Introduction vorgefallen, und wie dabei verfahren zu werden pflegt, ist in dem Schreiben an einen guten Freund, worin ihm einige Nachrichten von der Commenthurey Wietersheim mitgeteilt werden, weitläufig angeführt.

 

Anno 1695 wurde das Brau-Wesen zu Minden auf einen besseren Fuß gesetzt. Das Singen vor dem Altar, insbesondere der Einsetzungs-Worte des heiligen Abendmahls und des allgemeinen Segens, nicht ohne großen Widerwillen des gemeinen Mannes abgeschafft.

 

Anno 1697 revidierte der Magistrat zu Minden die Schul-Ordnung für das Gymnasium

 

In eben demselben Jahre wurde eine Kopf-Steuer ausgeschrieben. Viele Güter, so sich der Kontributions-Freiheit anmaßten, wurden zu der Zeit, und nachdem es mit dem Kontributions-Wesen eine ganz andere Gestalt gewonnen, und ein Catastrum errichtet, mithin ein gewisser Land-Schatz eingeführt wurde, in Anspruch genommen, sie redimirten jedoch mehreren Teils ihre Kontributions-Freiheit mit ziemlichen zu der Ober-Steuer-Kasse erlegten Summen.

 

Anno 1698 wurde ein Evangelisch Reformiertes Waisenhaus erbaut, wozu nicht nur Seine Churfürstliche Durchlaucht die Summe von 500 Talern, sondern auch verschiedene Private nach ihrem Vermögen schenkten.

 

Im Jahr 1699 äußerte sich abermals eine die vorige übertreffende Teuerung dergestalt, dass fast kein Brot für Geld zu haben war. Die Mindische Buchdruckerei kam an die Erben Steinforts. Der Handel mit Lüneburgischem Salz wurde erstmalig verpachtet, dergestalt, dass ein jeder des platten Landes sich aus der Faktorei zu versehen angewiesen wurde.

 

Imgleichen wurde Herr Adrian Christian Wolff von der Horst zum Coadjutore des Dom-Propsts bestellt. Und endlich am 30. November 1699 zwischen Ihrer Churfürstlichen Durchlaucht und den Ständen eine gewisse Konvention wegen der praetendirten Exemtion von der Accise getroffen.

 

Die Evangelischen Religions-Verwandte in den Katholischen Landen, und besonders in der Pfalz, wurden um diese Zeit sehr gedrückt, und genötigt, vor der Monstranz nieder zu knien. Alle desfalls vom Churfürsten getane Remonstrationes waren bisher vergeblich gewesen, daher er sich entschloss, Repressalien zu gebrauchen, und alle der Katholischen Güter annektieren ließ. Sie waren darüber in äußerster Verlegenheit, und schickten den Dekan Hagemann an Ihro Römisch-Kaiserliche Majestät nach Wien ab, welcher so viel auswirkte, dass denen Religions-Beschwerden in der Pfalz ein wenig abgeholfen wurde.

 

Anno 1700 kamen zu Minden revidierte Armen- und Brau-Ordnungen zum Vorschein. Die Misshelligkeiten zwischen den Rhaden- und Rheinebergischen Untertanen wurden durch einen Machtspruch gehoben, und

 

Anno 1701 zu Minden gewisse Wochen-Märkte angeordnet.

 

Welchergestalt Seine Churfürstliche Durchlaucht sich in diesem Jahre zum König von Preußen salben lassen, gehört nicht hierher, sondern ist von andern bereits ausführlicher beschrieben worden. Es mussten aber dem Actui einige aus der Mindischen Ritterschaft beiwohnen, und die Stände accordierten zu deren Kosten einen freiwilligen Beitrag.

 

Die Demelees der Mindischen Regierung mit dem Magistrat daselbst, wegen der geistlichen Jurisdiction, wurden durch den Land-Drosten von dem Busch in der Güte beigelegt. Zwischen den Königlich Preußischen und Braunschweig-Lüneburgischen Landen der Abschoss aufgehoben. Und als Seine Königliche Majestät vom Kaiser das Privilegium de non Appellando erhalten, ein gewisses Ober-Appellations-Gericht zu Berlin angeordnet.

 

Am 19. März 1702 starb der König Wilhelm von Engelland, wodurch Seiner Königlichen Majestät in Preußen die Oranische Erbschaft zufiel. Es wurde inzwischen desfalls auf ein Jahr die Trauer verordnet.

 

Den 14. Oktober 1702 brannten zu Lübbecke 16 Häuser ab.

 

Den 8. Dezember wurde der Martini Kirchturm zu Minden durch einen starken Wind-Sturm herunter geworfen.

 

Anno 1704 wurden alle Herrschaftliche Domainen und Vorwerker Erb-Pachtweise untergebracht, und diejenigen, so dagegen nachteilige Reden führten, zur Inquisition gezogen.

 

In selben Jahre starb der Prälat von Zitzwitz, der Klöster zu Huisburg und Minden.

 

Im Jahr 1705 wurde das Brau-Wesen zu Minden auf einen besseren Fuß gesetzt. Eine Feuer-Societät eingeführt. Die Einforderung der Lehn- und Ritter-Pferde verordnet.

 

Die Königin ging mit Tode ab, und wurde desfalls nach dem Absterben 6 Wochen lang, und vor der auf den 28. Juni zu haltenden Gedächtnis-Predigt über den Text Johannes XI, Vers 25.26 vier Wochen lang in sämtlichen Kirchen mit allen Glocken geläutet.

 

Am 6. Oktober brannten im Griesenbrocke zu Minden 25 Häuser ab, und am 11. Oktober wurden zu Lübbecke über 100 Häuser in die Asche gelegt.

 

Die Jurisdictions-Streitigkeiten zwischen dem Amt Hausberge und der Commenthurey Wietersheimn wurden von Seiner Königlichen Majestät decidieret; siehe Sammlung der Mindischen Landes-Verträge.

 

Ferner schenkten Seine Königliche Majestät in diesem Jahre die Vicariam inventionis St. Crucis der Reformierten Kirche, um solche gegen eine Diskretion an jemand anders zu überlassen, und damit so wohl als mit denen abermals aus den Straf-Geldern angewiesenen 200 Talern ein Waisenhaus zum Stande zu bringen.

 

Nach dem Absterben Hans George von der Marwitz succedirte in der Commenthurey Wietersheim der General von der Infanterie, Freiherr von Heyden, welcher den 12. Oktober 1705 introduciret wurde.

 

Anno 1706 wurde vermöge eines Patents vom 21. April ein Ober-Herolds-Amt konstituiert, wohin alle Edelleute ihre Wappen einschicken mussten.

 

Unterm 2. Mai 1706 wurde der wirkliche geheime Etats- und Kriegs-Minister, Heinrich Rütger von Ilgen, zum Präsidenten der Mindischen Regierung bestellt, welches also der erste Präsident dieses Collegii war.

 

 Anno 1707 wurde eine allgemeine Kopf-Steuer ausgeschrieben, und unterm 29. November selbigen Jahrs ein Schreiben von einigen Rechts-Gelehrten zu Minden angeordnet und festgesetzt, dass niemand von auswärtigen Collegiis mehr Responsa einholen solle.

 

Anno 1709 wirkte der hiesige Buchdrucker, Johann Detleffsen, ein Privileg auf gewisse Bücher aus. Und

 

Anno 1710 wurde das Rathäusliche Wesen zu Minden untersucht, und auf einen andern und besseren Fuß gesetzt. Johann Diedrich Vincke als Propst zu Levern gewählt. Und abermals eine Kopf-Steuer ausgeschrieben.

 

Anno 1711 wurde zu Minden ein Magistratus perpetuus angeordnet.

 

Am 9. Juli starb die Abbatissin von Quernheim, Judith Elisabeth von Vincken, und wurde Anna Agnese von Spiegeln wieder gewählt.

 

Im Jahr 1712 gingen zu Nord-Hemmern 19 Bauernhöfe in Feuer auf. Und es wurden die beiden eingefallenen äußersten Bogen der Weser-Brücke durch den Baumeister Führer wieder aufgebaut.

 

Am 17. Juni 1712 starb der Dom-Propst von der Horst, dem mit Königlicher Approbation Heinrich Fritz Wolffgang von Böselager succedirte.

 

Anno 1713 den 6. Februar starb König Friedrich der Erste, welcher große Todes-Fall nach dem vorgeschriebenen Formular im Lande bekannt gemacht, und desfalls darauf die Trauer angelegt wurde.