Der lange, steinige Weg der
landwirtschaftlichen Erbgesetze
bis hin zur modernen
westfälischen Höfeordnung
(Teil 1)
Bedingt
durch die wahrhaft spannende historische Geschichte der westfälischen
Bauernschaft, ihrem Leben, den Erschwernissen durch die jeweiligen Landesherren,
und in besonderem Massen mit ihrem Erb- und Familienrecht sowie der
Gesetzgebung nach dem Zusammenbruch der napoleonischen Herrschaft in Westfalen haben
mich bewogen, diese hochinteressante Zeitgeschichte einem breiteren Publikum zur Verfügung zu
stellen. Diesen Entschluss traf ich auch in Zusammenhang mit meiner eigenen
Familienforschung. Zum besseren Verständnis für die geneigte Leserschaft habe
ich einen Teil aus dem Buch „Westfälisches Bauernrecht“, welches 1896 durch den
Bruns’ Verlag in Minden/ Westfalen
gedruckt wurde, übernommen.
Speziell zu
erwähnen ist, dass es vor dem preussischen bäuerlichen Erbhofrecht in ganz
Preussen keine einheitliche Regelung des landwirtschaftlichen Erbrechts gegeben
hat, wohl aber besondere landwirtschaftliche Erbgesetze für einzelne Provinzen,
darunter auch für die Provinz Westfalen. Für diese preussische Provinz
Westfalen sind für die bäuerliche Vererbung im 19. Jahrhundert nach- stehende
Gesetze relevant geworden:
·
Gesetz
über die bäuerliche Erbfolge in der Provinz Westfalen vom 13. Juli 1836
·
Gesetz
betr. die Abschätzung von Landgütern zum Behufe der Pflichtteilsberechnung in
der Provinz Westfalen vom 4. Juni 1856 (Gesetzsammlung Seite 550)
·
Gesetz
betr. das eheliche Güterrecht in der Provinz Westfalen und den Kreisen Rees,
Essen und Duisburg vom 16. April 1860 (Gesetzsammlung Seite 165)
·
Landgüterordnung
für die Provinz Westfalen und die Kreise Rees, Essen (Land), Essen (Stadt),
Duisburg und Mühlheim a. d. Ruhr vom 30. April 1882
·
Gesetz
betr. das Anerbenrecht bei Landgütern in der Provinz Westfalen und in den
Kreisen Rees, Essen (Land), Essen (Stadt), Duisburg, Ruhrort und Mühlheim a. d.
Ruhr vom 2. Juli 1898 (Gesetzsammlung Seite 139)
·
Bäuerliches
Erbhofrecht vom 15. Mai 1933
Obgenannte
Gesetzestexte mit Erläuterungen wurden mir freundlicherweise durch das Institut
für Landwirtschaftsrecht der Georg-August-Universität Göttingen zur Verfügung
gestellt. Den Mitarbeitern dieser Universität sei an dieser Stelle mein bester
Dank übermittelt.
Nachdem das
Bäuerliche Erbhofgesetz vom 15. Mai 1933 nur wenige Monate in Kraft war, wurde
es durch das Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933 abgelöst. Für dieses
Reichserbhofgesetz bis zur Westfälischen Höferolle soll ein 2ter Teil Auskunft
geben.
Suche:
- Provinzialgesetzbücher von Westfalen vor 1807
- Gesetz-Bulletin des Königreichs Westfalen von 1808, gedruckt in Cassel
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