Der lange, steinige Weg der landwirtschaftlichen Erbgesetze

bis hin zur modernen westfälischen Höfeordnung

 

(Teil 1)

 

 

Bedingt durch die wahrhaft spannende historische Geschichte der westfälischen Bauernschaft, ihrem Leben, den Erschwernissen durch die jeweiligen Landesherren, und in besonderem Massen mit ihrem Erb- und Familienrecht sowie der Gesetzgebung nach dem Zusammenbruch der napoleonischen Herrschaft in Westfalen haben mich bewogen, diese hochinteressante Zeitgeschichte  einem breiteren Publikum zur Verfügung zu stellen. Diesen Entschluss traf ich auch in Zusammenhang mit meiner eigenen Familienforschung. Zum besseren Verständnis für die geneigte Leserschaft habe ich einen Teil aus dem Buch „Westfälisches Bauernrecht“, welches 1896 durch den Bruns’ Verlag  in Minden/ Westfalen gedruckt wurde, übernommen.

 

Speziell zu erwähnen ist, dass es vor dem preussischen bäuerlichen Erbhofrecht in ganz Preussen keine einheitliche Regelung des landwirtschaftlichen Erbrechts gegeben hat, wohl aber besondere landwirtschaftliche Erbgesetze für einzelne Provinzen, darunter auch für die Provinz Westfalen. Für diese preussische Provinz Westfalen sind für die bäuerliche Vererbung im 19. Jahrhundert nach- stehende Gesetze relevant geworden:

 

·         Gesetz über die bäuerliche Erbfolge in der Provinz Westfalen vom 13. Juli 1836

·         Gesetz betr. die Abschätzung von Landgütern zum Behufe der Pflichtteilsberechnung in der Provinz Westfalen vom 4. Juni 1856 (Gesetzsammlung Seite 550)

·         Gesetz betr. das eheliche Güterrecht in der Provinz Westfalen und den Kreisen Rees, Essen und Duisburg vom 16. April 1860 (Gesetzsammlung Seite 165)

·         Landgüterordnung für die Provinz Westfalen und die Kreise Rees, Essen (Land), Essen (Stadt), Duisburg und Mühlheim a. d. Ruhr vom 30. April 1882

·         Gesetz betr. das Anerbenrecht bei Landgütern in der Provinz Westfalen und in den Kreisen Rees, Essen (Land), Essen (Stadt), Duisburg, Ruhrort und Mühlheim a. d. Ruhr vom 2. Juli 1898 (Gesetzsammlung Seite 139)

·         Bäuerliches Erbhofrecht vom 15. Mai 1933

 

Obgenannte Gesetzestexte mit Erläuterungen wurden mir freundlicherweise durch das Institut für Landwirtschaftsrecht der Georg-August-Universität Göttingen zur Verfügung gestellt. Den Mitarbeitern dieser Universität sei an dieser Stelle mein bester Dank übermittelt.

 

Nachdem das Bäuerliche Erbhofgesetz vom 15. Mai 1933 nur wenige Monate in Kraft war, wurde es durch das Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933 abgelöst. Für dieses Reichserbhofgesetz bis zur Westfälischen Höferolle soll ein 2ter Teil Auskunft geben.

 

 

 

Suche:

- Provinzialgesetzbücher von Westfalen vor 1807

- Gesetz-Bulletin des Königreichs Westfalen von 1808, gedruckt in Cassel

 

 

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