Ein weiterer Bericht von Rolf Willmanns aus Gampelen (aus der Schweiz), der seine Vorfahren hier in Amshausen suchte...und auch fündig wurde. Sollte sich jemand dafür besonders interessieren, schreibt ihm einfach eine Mail --> er würde sich darüber sehr freuen (siehe Ende dieses Dokomentes)!

Die Dörfer und Bauernhöfe in der Vogtey Halle i.W.

(aus: Die Dörfer und Bauernhöfe des Kreises Halle i.W. Ein Beitrag zur Siedlungs-, Orts-, Hof- und Familiengeschichte von G.H. Griese, Heepen )

 

 

(Quelle: Veröffentlichung im Haller Kreisblatt zwischen dem 29.1.1936 – 11.9.1936)

(Gemeindeaufstellung analog dem Rav. Urbar von 1553)

 

Uebersicht:

 

Einleitung:

Weichbild Halle:

Gartnisch:

Hesseln:

Künsebeck:

Oldendorf b. Halle:

Eggeberg:

Ascheloh:

Amshausen:

Bokel:

Kölkebeck:                   

Hörste:

 

Abkürzungen: Ms. = Moltsaat; Schs. = Scheffelsaat; Sp. = Spint; B.-= Becher. 1 Ms. = 12 Schs.; 1 Schs. = 4 Sp. = 12 B.

 

 

Einleitung

 

Inmitten der Landschaft Minden-Ravensberg stehen und grünen wie uralte Eichen der Vorzeit die Höfe der Bauern, die älter sind als unsere Kirchen, Burgen und Städte. Die Höfe der Vollerben unter ihnen sind die ältesten Kulturstätten unserer Heimat. Die Stürme der Jahrhunderte haben an ihrem Besitzstande wenig geändert, und das neue Erbhofgesetz, welches die Schaffung eines tief in der deutschen Erde wurzelnden deutschen Bauerntums als Grundlage des Staates von Blut und Boden, des Dritten Reiches will, wird auch die alten Höfe für alle Zukunft vor dem Untergang bewahren. Mögen diese folgenden Blätter im besonderen dazu beitragen, bei den Erbhofbesitzern die Liebe zur heimatlichen Scholle zu wecken und zu befestigen.

 

Für die ältere Zeit haben wir hier das wenige gesammelt, was sich über die bäuerliche Bevölkerung im einzelnen und ihre Höfe vorfindet. Wer weitere Nachrichten über seine Vorfahren und die Geschichte seines Hofes sucht, muß die Kirchenbücher, die Prästationsregister und die Prozeßakten in den Archiven befragen.

 

Die Hauptquellen für diese Arbeit sind die Urkataster der früheren Vogtei Halle und Borgholzhausen von 1692 ff, die sich im Privatbesitz befindet.

 

Diese Kataster „enthalten ein durch Messung und Nachfrage bei den Besitzern seitens der Vögte gewonnenes Verzeichnis sämtlicher Gärten, Saatländereien, Wiesen, Teiche und Gehölze der einzelnen Landbesitzer mit Angabe ihrer Größe nach Moltsaat, Scheffelsaat, Spinten und Bechern. Es fehlen also nur die Areale der adeligen Güter und die im Gemeinbesitz befindlichen Marken, die teils aus Gehölzen, teils aus Viehweiden bestanden.“ (Jellinhaus).

 

Aus diesen Katastern haben wir die Namen der Hofbesitzer, die Flurnamen und die ges. Größe des Hofes mitgeteilt.

 

Im Kataster der Vogtei Halle, „eingerichtet nach der anno 1692 anno 1693 geschehenen Messung und Taxation der Immobilien“, sind alle Personen verzeichnet, die eine eigenen Hausstätte und Grund und Boden besitzen. Bei allen ist der Grad ihrer persönlichen Abhängigkeit und ihr Grund- und Leibherr mitgeteilt.

 

Das Kataster unterscheidet 1. leibeigene, 2. hagenfreie, 3. erbmeierstättisch-freie und 4. freie Bauern und Stättebesitzer. (So lesen wir z.B.: „Hermann Dellbrügger ist dem Kurfürsten leibeigen mit Weib und Kindern“; „Johann Juckemöller ist hagenfrei“; „Heinr. Nolte ist erbmeyerstättisch-frei an den Kurfürsten“; „Schlür ist Freigut wie auch personenfrei“; „Vögding ist Freigut und –blut“; oder „Christian Höeker thom Buhrdieke ist frei“).

 

1. Die leibeigenen Bauern „sind diejenigen, welche sowohl in Absicht ihrer Person, als ihrer Güter dem Eigentum eines Anderen unterworfen sind“, d.h. die Eigenbehörigen hatten an dem Hofe, den sie besaßen und bewirtschafteten, kein freies Eigentums-, sondern nur ein Nutzungsrecht. Für dieses Recht mußten sie dem „Grundherrn“ Abgaben und Leistungen entrichten. Der Grundherr war in den meisten Fällen auch der „Leibherr“. Nicht immer hat die ganze Familie denselben Oberherren. So heißt es z.B. in Bokel bei Niewheck (1692): „Der Mann ist dem v. Spiegel eigen und die Frau dem Kurfürsten“. In solchen Fällen folgen die Kinder der Mutter.

 

Der Besitz der Grundherren ist sehr zersplittert. Ihre Eigenbehörigen wohnen in den verschiedensten Bauernschaften. Nur im „Berghagen“ kommt es vor, daß die meisten Bauern in diesen Dörfern nur einen Oberherren haben.

 

Die drückendste Last für die leibeigenen Bauern war die Erbteilung, die der Leibherr nach dem Tode des Bauern oder der Bäuerin mit den Hinterbliebenen vornahm. Nach dem Berichte des Vogtes zu Halle wurde nach dem Tode eines Leibeigenen vom Landesherren der Erbtag in folgender Weise gehalten: „ Der Vogt bekommt das sämtliche Gut des Verstorbenen, d.h. er belegt es mit Arrest, so daß nichts daran geändert werden darf. An dem von der Kanzel einige Zeit vorher verkündigten Tage kommen dann die Beamten, wohl der Rentmeister und der Vogt, mit dem Bauerrichter und den Nachbarn in das Haus und lassen den Bauerrichter ein Gericht hegen. Auf die Frage, ob dem Landesherrn das Hergewedde oder das Gerade (s.w.u. bei Ascheloh) ganz und die andere bewegliche Habe halb zukomme, weisen die Nachbarn für Recht, daß dem so sei. Dann wird erkannt, der Landesherr habe von dem Gute nur dreierlei herauszugeben: Patengut, Heiligengut und Nutzgut...... Weiter wird für Recht erkannt, daß derjenige, welcher aus dem Erbhaus etwas entwendet habe, einer Busse verfallen sei..... Ferner wird erkannt, daß ein eigener Mann oder Frau keine Macht hat, auf dem Totenbett etwas den Kindern oder Verwandten zu vergeben, doch in Zeiten der Gesundheit können sie wohl ein Fohlen, Kalb oder Schwein verschenken, es müssen aber zum Beweise zwei Nachbarn dabei sein. Zuletzt wird erkannt, daß jemand, der eine Forderung an das Gut habe, aber nicht zum Erbgericht erscheine, seine Ansprüche verlustig gehe, sofern er nicht über See, Sand oder Land verreist sei“. (Schreiber, Urbar S.22).

 

2. Die Rechte und Pflichten der hagefreien Bauern habe ich unter Amshausen, Ascheloh und Eggeberg (Berghagen) mitgeteilt. Im "Hagenrecht“ der hagenfreien Bauern finden wir eine gemilderte Form der Eigenhörigkeit.

 

3. Die erbmeyerstättisch - freien Bauern waren „der Person und dem Geblüte nach frei“. Sie entrichteten nur die Abgaben für den Besitz der Stätte.

 

4. Die freien Bauern waren nicht zur Erbteilung verpflichtet. Auffallend groß ist ihre Zahl im Wigbold Halle, während wir in den Dörfern wenige oder überhaupt keine freien Bauern antreffen. Fronemann in Hörste macht hier eine Ausnahme; „ist Freigut“, heißt es im Kataster. Die Freien in Halle waren in der Hauptsache Kaufleute und Handwerker. Sie besaßen nur wenige Scheffelsaat Grund und Boden. Die Freien in den Dörfern sind in der Mehrzahl jüngere Siedler, die auf Markengrund ihre Hofstätten errichtet haben. „Diesen gestattete man wohl die Freiheit, weil sie ihr Land erst roden mußten und die Erbteilung außerdem bei ihrem geringen Besitz nicht viel eingebracht hätte“. (Schreiber a.a.D.)

 

Der Landesherr erhielt von allen Bauern den „Landschatz“ oder die Landsteuer. Außerdem wurde jährlich in der Grafschaft von allen Höfen und Stätten eine „ordentliche, direkte Staatssteuer“, die „Bede“ oder der „Schatz“ erhoben. Anstatt des Schatzes wurden auch häufig Kühe in natura von größeren Höfen geliefert. Der Gerichtsherr erhielt die gogräflichen Abgaben (Korn, Hühner und Dienste).

 

Der Grundherr bezog von seinen Hörigen außerdem noch die Pachtabgaben für die überlassene Nutzung an Grund und Boden. Nach dem Urbar von 1550 geben die Höfe in der Bauernschaft Cleve den vierten Teil des Ertrages vom Felde und für Haus und Hof noch 3 Schillinge bis zu 1 Mark.

 

Aus den von den Bauern benutzten Marken bezogen die Markherren das Markengeld und für die Benutzung der Mast die Holzschweine.

 

Zu diesen grundherrlichen Abgaben und Pflichten traten noch die Geld- und Naturallieferungen für die Kirchengemeinde, den Pastor und Küster.

 

Durch Artikel 13 der Verfassung des Königreichs Westfalen wurde die Leibeigenschaft am 15. November 1807 „mit einem Federstrich“ beseitigt: „Alle Leibeigenschaft, von welcher Natur sie sein und wie sie heißen möge, ist aufgehoben, indem alle Einwohner des Königreiches die nämlichen Rechte genießen sollen“. So wurden die Reformarbeiten der preußischen Regierung, die sich mit der Aufhebung der Eigenhörigkeit beschäftigten, gewaltsam unterbrochen. „Rechtsunsicherheit, Verwirrung und eine Flut von Prozessen“ war die Folge.

-          Eine endgültige Regelung erfolgte für unsere Bauern aber erst durch das preußische Gesetz vom 25.9.1820.-

Wegen Geldmangel konnten sich die meisten Bauern erst um 1850 völlig freikaufen.

 

Die Nachrichten über die Besitzer der Höfe und Stätten aus dem Jahre 1545 stammen aus einem Verzeichnis, das H. Jellinghaus nach dem „Archivum Ravensberg, Hallense“ des Haller Rektors J. Fr. Knopf anlegte (s. u. Halle). Ein Vergleich mit dem Urbar der Grafschaft Ravensberg von 1550 zeigte, daß die Namen der Hof- und Stättebesitzer in beiden Verzeichnissen fast wörtlich übereinstimmen. Nach Jellinghaus‘ Bemerkungen soll das Verzeichnis von dem Vogte Hermann Wellmann stammen und den „Wibboldbüchern“ von Halle, Borgholzhausen und Versmold entnommen sein.

 

 

 

Weichbild Halle

 

Der Name der jetzigen Stadt Halle wird uns in einer Urkunde von 1146 zum ersten Male genannt (1146 bis 1333: tor Halle; 1545 Wibbold und Burchaft zur Halle; 1719 Stadt; 1815 Kreisstadt). Die Siedlung erhielt ihren Namen von einer offenen „Salzhalle“, wo man über mächtigen Holzfeuern Salzwasser abdampfte ohne Gradierwerk und Aschensalz als Nebenprodukt gewann. (Jellinghaus, Meise a.a.O.). Nach Grimm (a.a.O.) „Halle = halla“ ein Gemach, auch Salzhalle, Salzkotten, der offene Schuppen, in dem die Salzwirker arbeiteten.

 

Der in Halle geborene Geschichtsschreiber H. A. Meinders (1655-1730) schreibt in seinem Werke „Monumenta Ravensbergensia“: „In der Gegend der Halle sind bis auf den heutigen Tag Spuren von Salzquellen vorhanden. Vormals war hier ein Salzwerk.“ – Wenn auch die Salzquellen versiegt sind und Urkunden und Akten uns keine Auskunft über die Salzsiederei in Halle geben können, so weisen doch die Flurnamen „Für der Halle“ (1692 bei Joh. Sandmann, Bernd E. Meyer und Joh. Hermann Schüermann, s.w.u.), „Ein Kamp für der Halle“ (1692 bei Joh. Jobst Droste, (s.w.u.) und „Das Spielland für der Halle“ (1692 bei Walbaum, s.w.u.) uns auf diese Stellen hin. In dem Verzeichnis der Hof- und Stättebesitzer von 1545 (s.w.u.) und im Urbar der Grafschaft Ravensberg von 1550 wird unter Halle ein Fonne in der Halle genannt.

 

Im Jahre 1488 wird Halle mit Borgholzhausen und Werther unter den „freien Weichbildern“ der Grafschaft Ravensberg aufgeführt. – Nach Jellinghaus ist ein „Wik“ ein Teil einer Stadt, eine Bucht, ein Nebendorf, ein Ort, wohin man zurückweicht oder entweicht. Eine Wik-Meerbusen ist ein Zufluchtsort der Seefahrenden. In Bielefeld wurde das Gebiet um die Stadt, soweit das Stadtrecht galt, mit Weichbold, Weichbild, bezeichnet. Nach sächsischem Recht mußte die Grenze dieses Gebietes durch ein hölzernes Kreuz, „auf welchem eine Hand oder ein Schwert stund“, angedeutet werden (Meinders a.a.O.) In Ravensberg waren folgende Orte „Weichbolde“ mit besonderen städtischen Rechten: Versmold, Werther, Borgholzhausen, Vlotho, Oldendorf am Limberg und Halle. Im Jahre 1488 bestätigte der Herzog Wilhelm von Jülich die Weichboldrechte. Diese Freiheiten wurden durch den Großen Kurfürsten 1654 erneuert und gleichzeitig ließ er sie aufschreiben. Den Inhalt dieses Schriftstückes teilen wir der Wichtigkeit halber wörtlich mit, wie es H. A. Meinders in seiner „Monumenta Ravensbergensia“ aufgezeichnet hat:

„Demnach der hochedelgebohrner und gestrenger Wolff Ernst von Eller, Kurfürstlich Branden- burgischer Obrister und Drost zum Ravensberge x.x. eine schriftliche Erklärung, worin der dreyen in dieser Grafschaft Ravensberg belegenen freyen Wichbolder, Nahmens Halle, Borgholzhausen und Werther, Gerechtigkeit bestehe, von uns des Wichbolds Halle Bürgermeistern erfordert; so haben wir vorgemel. dreyer freyen Wichbolder Bürgermeister, weilen sie einerley Gerechtigkeit gaudieren (sich erfreuen), und deswegen nicht können separiret (getrennt) werden, zusammen berufen, welche sich dann einhellig nachgesetzter Gestalt erkläret:

 

1.       Das die Weichbilder an Rahmen und Gerechtigkeiten ein uraltes Herkommen und Ursprung habe. Inmassen in dem Stift Osnabrück, welches unter Witekindi Regierung gehörig gewesen, gleichfalls freye Weichbilder angeordnet worden, und seyn alle gemeldete Weichbilder sowohl von den succedirenden Fürsten von Jülich, als den Bischöfen von Osnabrück, bei ihren alten Herbringen, bis auf heutigen Tag fürst-väterlich geschützet und gnädigst erlassen worden.

 

2.       Daß diese Weichbilder samt und sonders jederzeit ihre besondere Gerechtigkeiten, auch Bürgermeistere und Vorsthere, so ihre Gerechtigkeit und des Landesfürsten Interesse beobachteten, gehabt und noch haben.

 

3.       Daß keimand ohne Unterschied in den Weichbildern wohnen dürffen, sondern der darinnen zu wohnen begehret bey den Bürgermeistern und Vorstehern die Bürgerschaft gewinnen und an sich bringen müssen.

 

4.       Daß jederzeit zu feilen Kaufe gebacken, gebrauet, allerley Handtthierung mit Krahm- und Hökerwaren, Wein, Brandtwein, Wandschneiden, Garn, Linnen, Pferde- und Viehkauf ins Groß und particulair (im kleinen), auch allerley Handwerke, ohne Unterscheid getrieben und noch treiben mögen.

 

5.       Wann die Hausleute zu den Ambthäusern, Burgfesten und Bauernwerken, auch auf denselben die Wachten leisten und halten müssen, seyn diese Weichbilder jederzeit davon exemt (befreit) gewesen, wie noch und dahero auch verfolglich von Bezahlung die Guarnisonen, welche anstatt der Landwachten darauf angenommen und beleget worden, befreyet geblieben.

 

6.       Wenn auch die Vogtei auch die Bauernschaften und Kirchspiele, wegen besorgender Kriegsgefahr in gewähr seyn, und sich Kirchspiels- oder Parteiweise zu Wachten ansetzen lassen müssen, seyn gleichfalls die Weichbilder nicht verbunden, sondern versehen vor ihren Schlagbäumen oder auf den Kirchthürmern, nach Befindung ihrer eigenen Gefahr, ihre Wachten, stellen dieselbige ab und an, und werden zu keinen Wachten auf den Pässen weiter angehalten.

 

7.       Die Heergeweide (Kriegsgerät des Mannes) und Gerade (Hausgerät) belangend, so werden dieselbe in denen dreyen Weichbildern nur aus dem einen in das ander, von den nächsten Schwerdt- und Spillmannen (den nächsten männl. und weibl. Verwandten) gezogen und werden die außer den dreyen Ravensbergischen Weichbildern wohnende Verwandte, ob es gleich Brüder oder Schwester seyn, gänzlich davon ausgeschlossen, zum Fall auch die verstorbenen Personen keine Verwandten in besagten dreyen freyen Weichbildern hinterlassen, ist der Landesfürst zu dem Heergeweide und Gerade Erbe, und werden all solche Heergeweide und Geraden den Verwandten von den Bürgermeistern alleine, aber dem Landesfürsten, von dem Vogte und Bürgermeistern zugleich ausgelanget.

 

8.       Haben diese Weichbilder in den gemeinen Marken und Holzungen von den ambtlich gesetzten Mahlleuten (damit keiner dem anderen vorgreife) ihre Anweisung, jedoch das eine Weichbild mehr, als das andere, nachdem es in den gemeinen Marken belegen und dieselbe groß oder klein begriffen seyn.

 

Hingegen seyn die Weichbilder verpflichtet, Seiner Churfürstlichen Durchlaucht (Graf von Ravensberg) und anders zu ambtlichen Sachen gehörige Briefe und Botschaften, von und zu dem Amte, wann ihnen selbige von den Drosten und Vögten ins Haus gesandt werden, ohne Entgelt tragen und bestellen müssen.

 

2. Seyn sie zu der Viehschatzung, so Behuf Seiner Churfürstlichen Durchlaucht beschrieben werden, ohne Unterschied mit verpflichtet.

 

3. Seyn auch gehalten, denen Churfürstlichen Brüchten- Gerichten Folge zu leisten, und sich wegen begangener Excessen bestrafen zu lassen.

 

4. Müssen die Churfürstlichen Ambtsjagden mit verrichten helfen.

 

5. Lieget ihnen auch ob, die Übelthäter zu verfolgen, und selbige denen Untervögten zu der Hafte bringen zu helfen; seyen aber niemals verbunden gewesen, den peinlichen Halsgerichten, wann an den Uebelthätern die Endurteile exequiret (vollzogen) werden sollen, mit dem Gewähr (Gewehr) beizuwohnen, sondern es haben solches die Vogteien verrichten müssen.

 

6. Müssen in den Weichbildern diejenigen, so vor Seiner Churfürstlichen Durchlaucht für diesen in particulier Freyheiten ihrer Güter erhalten, auch Ländereien und sonsten unterhaben, neben vorgemelter Brieftragt, laut Landbuches, jährlich Seiner Churfürstlichen Durchlaucht in die Rentmeisterei erkennen.

 

Daß es aber mit dieser Weichbilderfreyheit und dagegen denselben obliegenden Pflicht, sich vorbeschriebenermassen verhalte, bezeugen wir denen Weichbildern Nahmens Seiner Churfürstlichen Durchlaucht unsers gnädigen Landesherrn ambtlich vorgesetzte Bürgermeistere, mit unsern gewohnlichen unterdrückten Merkzeichen und Unterschrift.

 

So geschehen im Weichbold Halle, 9. Jan. 1654.

 

J. Hellmann u. H. Brune,

Bürgerm. zur Halle.

 

H. Stute u. P. Grone,

Bürgerm. zu Werther.

 

J. Lahmann u. C. Knettler,

Bürgerm. zu Borgholzhausen

 

 

In Johann Friedrich Knopffs „Archivium Ravensbergense Hallense“ (Handschrift von 1728, Privatbesitz) werden u.a. einige weitere „Gerechtigkeiten“ des Weichbildes Halle angeführt. „Sie sind von dem Vogt Anton Schultzen nach 30jähriger Ausübung und dem alten Herkommen gemäß in das alte Hallische Wigboldt-Buch den 10. August 1652 niedergeschrieben worden.“ (Fredeking, Rav. Blätter 1911, Nr. 12). Von diesen teile ich hier folgende mit:

 

„Was dieses Wigbolds Hude – Weide – Gerechtigkeit anbelangt, so treibet ihr Kuhhirte mit ihrem Vieh länges dem Poggenwische her fort nach Künsebecke, Harringen, Niehecken und Nielein, Grossenteichs Damm bis auf die alte Heide.

Die Harringer dürfen mit ihrem Vieh weiter nicht als in die Torff – Kuhlen kommen.

Der Böckeler Viehe – Trifft gehet ins Böckeler Reck bis gegen die Hage Höfe und fürter nicht.

Die Halleschen sind mit ihren Schweinen bis an den Großen Baum durch den Graben hergehend, zur Weide berechtigt (Nach Frederking)

 

Im Jahre 1545 werden im „Wibboldt und Burschaft zur Halle“ folgende Stättebesitzer genannt: Fonne in der Halle. Jürgen Daelkötter. Die Wandtschnidersche. Joest Cösters. Johann Pohell. Johann Knauff. Saedtbreidt. Henrich Reipschleger. Johann Hocker. Henrich Stuve. Johann Loickbrinck. Berndt zur Welcker. Johann Vortmann. Berendt Langenberg. Steffen Pieck. Die Schmedische. Hermann Schecker. Johann Höiker. Grete Tripmachers. Hoigeherthe. Segewien Schomecher. Johann Lüleff. Henrich Ryeschröder. Anna Sandtmann. Henrich Düiker. Berndt Droste. Der Cüster. Johann Godtschalck. Marten Möller. Johann Lodewig. Wilhelm Bruning. Johann Kremers. Frantz im Gildehaus. Henrich Leiffmann. Hermann Otte. Der alte Tönnies. Hermann Papinck. Lüdeke Steinbecke. Cordt Wellinghoff. Toniess. Johann Poelmann. Henrich Schmidt. Johann Gile. Everdt zur Lindthorst. Johann Murmann. Hermann Kleye. Sandtmann. Everdt Schröder. Gerrith der Mertherschen Sohn. Joist Eggerts. Lüdeke Struve. Johann Trippenmacher.

 

Die Bauern in Halle trieben ihr Vieh in die Haller Mark, die allen Ortschaften im Kirchspiel Halle zur Verfügung stand (Siehe Ascheloh, Amshausen und Eggeberg).

 

Bei der Verwaltungsreform im Jahre 1719 erhielten die Wichbolde städtische Rechte. Unter Friedrich dem Großen wurden 1743 in diesen neuen Städten Magistrate eingesetzt. Bei der Bildung der Provinz Westfalen und des Regierungsbezirkes Minden wurde Halle Kreisstadt im neugebildeten Kreise Halle i.W.

 

Die Höfe. Stätten und Fluren im „Wigbold Halle“ im Jahre 1692“

 

Johann Schlägell: Ein Garte. Oben Humpen großer Kampe. „Hat von der vollen Markgerechtigkeit“. Ges, Größe: 3 Schs., 3 Sp.

 

Christopher Riecke: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Sp., 1 ½  B.

 

Lucas Meyer itzo Klönne: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Sp., 1 ½ B.

 

Hermann Henrich Heitz: Der Garte. Auf der Lindahrt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Schs., 3 Sp., 3 B.

 

Henrich Droste: Der Garte. Ufr Lindahrt. Die Wiese bei den Pöppeln. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 6 Schs., 3 Sp., ½ B.

 

Theodor Meybeck: Der Garte. Eine Wiese für den Hesseldiek. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 7 Schs., 2 Sp., 1 B.

 

Potthoff: Der Garte. Die oberste Hoeste. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs., 2 Sp.

 

Johann Groppe: Zwei Gärten beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Schs., 2 Sp., 2 ½ B.

 

Claus Milsmann: Der Garte beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Upmann: Der Garte. Aufr Lindahrt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Schs., 1 Sp., 2 B.

 

Johann Henrich Linders: Der Garte. Auf der Lindahrt. Auf der Vosskuhlen. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Schs., 3 Sp., ½ B.

 

Overbeck: Der Garte. Auf der Lindahrt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Sp., 2 B.

 

Albert Carlmeyer: Der Garte. Auf der Lindahrt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Schs., 2 Sp., 3 B.

 

Henrich Strack: Der Garte. Auf der Lindahrt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Schs., 1 Sp., 1 B.

 

Caspar Scheydefeld: Der Garte. Uf der Lindahrt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Sp., 3 ½ B.

 

Jobst Henrich Mile itzo Höcker: Der Garte. Auf der Lindahrt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Schs., 1 Sp., 2 B.

 

Cord Strack: Im Beckmanns Garten. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Sp., 2 B.

 

Johann Schlüter itzo Henrich Reipschläger: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe:1 Schs. 3 B.

 

Henrich Kleine: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Sp.

 

Philipp Wessel: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Sp.

 

Hans Jürgen Behrharcke: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Sp., 1 B.

 

Rosenbohm, Führer: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Sp., 2 ½ B.

 

Jobst Reipschläger: Im Beckmanns Garten. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Schs., 1 ½ B.

 

Peter Dangberg: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Schs.

 

Johann Hermann Rigardt: Markgerechtigkeit.

 

Henrich Reipschläger: Zwei Gärten. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3. Sp., 1 B.

 

Johann Henrich Haerdtmann: Der Garte. Der Nusskamp. Ein Teich auf der Masch. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 9 Schs., 1 ½ B.

 

Gerhard Grewess (Witwe): Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 B.

 

Johann Abken: Der Garte. Das Busenland. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Schs.

 

Johann itzo Wittwe thor Specken: Gartenland. Der Kamp hinterm Garten. Der Mühlenkamp. Der lange Kamp. Ufr Sandtbreeden im Hesseln. Am Roenbrocks Landwege. Der kleine Kamp. Beim Hundebusch oder am grünen Wege. Der Grund bei dem Sande. Die Tönnies Kämpe. Der Bolkamp. Das lange Stücke. Wiesen: Eine Wische für Wellmanns Howe. Eine Wischplacke. Gehölz: Der Baukamp. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Ms., 6 Schs., 3 Sp., 3 ½ B.

 

Ties Bartes: Der Garte. Saatland: Auf dem Lotte. Oben dem Feldkampe. Oben Humpen großer Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 8 Schs., 1 Sp., 3 ½ B.

 

Johann Soetbreede: Der Garte. Zwischen der Hegge. Die Wiese ufr Habichhorst. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs., 1 Sp., 3 B.

 

Kasper Schüermann: Ufm Schilde. Fürm Freede. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 1 Schs. 1 Sp., 1 B.

 

Johann itzo Wittwe Wiechmann: Der Garte von Kerckmann. Noch ein Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Schs., 1 Sp., 1 B.

 

Lülff Wittler: Der Garte. Für der Bellmanns Hegge. In der Dennen. Oben den Dennen. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 7 Schs. 3 Sp., 3 ½ B.

 

Kaspar Knoop: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Sp., 3 B.

 

Johann Henrich Evering: Der Garte. Saatland: Der Bockamp. Auf dem Brinke. Der Oberkamp an der Lindahrt. Uff dem Lott. Der Botterskamp. Der Wellenkamp. In Schlüren Dennen. Hinter dem Garten von Kerckmann. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Ms., 10 Schs., 1 Sp., 3 ½  B.

 

Wilhelm Linse, im bunten Ossen: Der Garte. Saatland: Der Schefekamp. Hinterm Lotte. Am Wertherschen Wege hinter dem Lotte (an Kindermann versetzt.) Hinterm Stiegsell (von Jobst Kindermann wiedergekauft.) Ufm Lotte (an Kindermann verkauft.) Ein Kamp an der Mönchstrasse (Henrich thor Specken gekauft). Ein Kamp an der Heide. Wiesen: Hinter dem schefen Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Ms., 7 Schs. 1 Sp., 1 B.

 

Kerckmann: Das Haus. Der Spieker am Kirchhof. Der Garte und Krutgarte. Ein Garte im Ellerbrock, hinterm Mohrteiche. Saatland: Am Berghäger Wege. Bei der Schleekuhlen. Oben den Spitzenkampe. Für Willmanns Wege. Der kleine Kamp. Das Lottland. Der große Kamp hinterm Garten. Der große Klausskamp. Beim tiefen Wege. Der oberste, mittelste und hinterste Kamp in der Heghowe. Die Wiese dortselbst ist 1694 an von Schmising verkauft. Eine Wiese bei dem Baumherde. Teiche: Der Vieheteich. Der Maschteich. Der Moorteich, der Grabe, der Steinhäuserteich, der kleine Teich vor der Hachhowe, der große Teich, 6 Teiche oder Gräben hinter dem Holze, 2 Teiche in der Hachhowe. (Alle Teiche, außer dem Maschteich, sind an den Herrn von Schmising 1694 verkauft worden.) Die große Viehe im Kolkebrock. Gehölz: Auf dem Klausskamp. An von Schmising 1694 verkauft: Plaggenmatt hinter dem Holze. Die Haghowe mit Weide und Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 7 Ms., 6 Schs., 3 B.

 

Christian Kunsemöller: Der Garte. Ein Garte von Kerckmann. Saatland: an der Fahlenbreeden. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs., 1 Sp., 1 Sp., 1 ½ B.

 

Witwe Jerrentrup: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Sp.

 

Johann Sandtmann: der Garte. Saatland: Ein Kamp bei der Wasserbreeden. Ufm Lotte. Für der Halle. In der Quakellbreeden. Für der Strupke. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 4 Schs., 2 B.

 

Peter Bathe: Der Garte beim Hause. Ein Kamp ufr Lindahrt. Die Wiese fürm Berge. Unland. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 1 Sp.

 

Christopher Walthecker: Der große Garte. Beim Hundebusch. Beim Schlüren Lande. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Schs., 2 B.

 

Henrich Mollenstette: Der  Wittebrinck. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Schs.

 

Pastor Dreckmann: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs., 3 Sp., ½ B.

 

Johann Philip Rode: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Sp., 2 B.

 

Johann Jobst Bockamp: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Sp., 1 B.

 

Johann Christoph Wellinghoff: Der Garte. Saatland: Das Buschstück. Oben den Tellernlande. Auf dem Stocke. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs.

 

Hermann Kamp: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Sp., 3 B.

 

Claus Peter: „Die Halbscheid gehet von der Wehdum in Erbpacht.“ Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Sp., 1 ½ B.

 

Kosieck: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Schs., 3 B.

 

Jobst Ditherich Bockmann: Ein Garte. Saatland: Das Paelstücke. Auf der Lotteheide. In der Löttegrund. Der St. Catharinen Brink. Beim Hundebusche. Das Mergelkuhlenland. Bei der Mergelkuhlen. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 3 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.

 

Henrich Hülssmann: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 ½ B.

 

Gillmann oder Ostmeyer, vormals Gildehuess: Der Garte. Ein Garte beim Hause. Saatland: Ufm Schilde. Ein Platz für dem Lotte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 10 Schs., 1 B.

 

Hermann Brockmann: Der Garte. Ges. Größe: 2 B.

 

Pastor Johannes Meyer: Der Garte. Zwischen dem Vicarylande. Bei Stockdiecksgarten. Von Johann Busch 1 St. gekauft. Der Tonnies Kamp. In der Hegge. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 7 Schs., 1 Sp., 2 B.

 

Ernst Meyer: Der Garte. Der Garte beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges.Größe:1 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.

 

Küster Schlaphorst: Der Garte. Beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Sp., 2 B.

 

Adam Kannengiesser: Der Garte. Saatland: Im Sandfelde. Bei der Quackelenbreeden. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs. 2 B.

 

Franz Dietherich Höcker: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 ½ B.

 

Vogt Pfleghsshorn: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Schs., 1 B.

 

Caspar Bitter: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Schs., 1 B.

 

Jürgen Meyer. Steinhauser Müller: Der Garte. Saatland: Das Nielehn hinterm Holze beym Hause. Hinterm Holze. An der Heyde. Beim Garten. Die Wiese in der Haghowe. Gehölz ufm Nielehn. Ges. Größe: 2 Ms., 3 Sp., 1 B.

 

Rentmeister Pott: Der Garte. Saatland: Hinterm Garten. Auf der Lindahrt. Der Tonnies Kamp. Der neue Kamp. Der kleine neue Kamp. Auf der Isebreeden. Der Tönniuskamp von Kasper Hagedorn. Die Grundwiese. Die neue Wiese zu Ambsshausen. Die Böckelschewiese. Der Buerteich. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 7 Ms., 7 Schs., 3 Sp., 3 B.

 

Johann Dieckhaeke: Der Garte. Gartland uf dem Kampe. Der Nielehnskamp. Weide und Holzgewächs bei der Immenhütten. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 4 Schs. 2 Sp., 1 B.

 

Johann Henrich Düecker: Der Garte. Beim Schafstall. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Schs. 2 B..

 

Matthias Krieg: Der Garte am Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Schs., 3 Sp.

 

Henrich Stockdieck: Der Garte. Saatland: Auf der Lindahrt. Ein Kamp bei der Heiden. Für dem Lotteberg. Oben dem Schaefstall. In der Schleekuhlen. Eine Wiesenplacke bei dem Hesselerkampe. Ein Teich im Ellerbrock. Gehölz: Fürm Lotteberg. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Ms., 2 Schs., ½ B.

 

Johann Jobst Droste: Der Garte beim Hause, an der Lindahrt. Ein Kamp für der Halle. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.

 

Augustinus Milssmann: Der Garte beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs., 2 B.

 

Henrich thor Specken: Anno 1697 von Linsen gekauft den Kamp an der Münchstrasse. Noch aus elterlicher Verlassenschaft: Der Hokeskamp beim Tönnieskamp. Im Hesseler Felde. Der Garte. Der kleine Kamp. Auf der Lindahrt. Der Schraekamp. Die Wiese für Hellmanns Hoff. Ges. Größe: 2 Ms., 8 Schs., 3 Sp., 1 B.

 

Henrich Wittler: Der Garte. Ges. Größe: 3 Sp., ½ B.

 

Johann Henrich Hellmann: Der Garte hinterm Hause. Saatland: Oben dem langen Acker. Der Schiebekamp vor dem Berge. Wiesen: Eine Wiese. Eine Placke Unland von Lölff. Ein Teich, der breite Grabe. Gehölz: Fürm Berge. In der Weide. Plaggenmatt vor der Haghowe. In der Haghowe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 6 Ms., 1 Sp., 2 B.

 

Henrich Schwachmeyer: Der Garte. Der Holwersskamp an der Münchstrassen. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 7 Schs., 1 Sp., 3 B.

 

Casper Abke: Der Garte. Der halbe Garte bei Caspar Bitter, 1695 gekauft. Saatland: Der Kluesskamp und halbe Feldkamp. Beim Isswege. Die Denne. Gehölz: In der Bottels Dennen. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 3 Schs., 1 Sp., 1/8 B.

 

Jobst Henrich Brune: Der Garte. Der Garte beim Vogt. Saatland: Fürm Freede. In der Quackelen Breeden. Von Vögedings Erbe, am grünen Wege. Der Sandkamp bei der Poggenwisch. Der Tönnieskamp. Ufm Schilde. Auf dem Spiellande. Am grünen Wege. In der Queckelne Breeden. Der Knobbenbrinck. Die Breede. Nach Schlüerenwiese schießend. Der Wickenkamp. Der Poggenkamp. Der Schmiedekamp. Ufr Lindahrt. Der Storckskamp mit der dabei liegenden Erdkuhle. Für und hinter dem Lotteberg. Bei Hans Henrich Kampshause. Wiesen: Eine Wiese. Weidekamp. Beim Schmiedeskamp. Die Wischplacke. Gehölz: Unter dem Holzkamp. Vor dem Freehe. Fürm Lotteberge. Beim Vicarilande. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 6 Ms., 4 Schs., 1 Sp., 1 B.

 

Peter Abke: Der halbe Garte bei Caspar Bitter (1695 gekauft). Noch ein Garte. Saatland: Hinterm langen Acker. Bei Hagedorns Kampe. Bei dem Huntebusch. Der Waterbrockskamp. Der Cordesbrinck. Bowen uf dem Buttel. Gehölz: Cordesbrink. Bottel. Die Hegge. Bottelbusch. Auf der hohen Denne. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Ms., 5 Schs., 3 5/8 B.

 

Wilhelm ufr Brüggen: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Schs., 2 B.

 

Henrich Hohardt: Auf der Lindahrt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Johann Hermann Schüermann: Saatland: Für der Halle. Das Dorenland. Der Isenkamp. Gehölz: Die Eissdenne (ist streitig!). Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 1 Schs. 3 Sp., 2 ½ B.

 

Christoph itzo Bartold Hammer: Markgerechtigkeit.

 

Johann Abke: Markgerechtigkeit.

 

Hans Hermann Busse: Ein Garte von Henrich Stockdiek. 1 Schs., 1 Sp.

 

Johann Henrich modo Rolff Schlaphorst. Markgerechtigkeit.

 

Gerhardt Niehorst: Markgerechtigkeit.

 

Hermann Süre: Ein Garte. Saatland: Der Feldkamp. Saatland aus Schlüren Erbe. Von Lüdeke zur Woort: Hinter Schlüren Wisch. Ufr Oevelgönnen. Am grünen Wege. Wiesenwachs. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 8 Schs., 2 Sp., ½ B.

 

Johann Coch: Ein Garte. Markgerechtigkeit, Ges. Größe: 1 Schs. 1 ½ B.

 

Jobst Henrich Strack: Markgerechtigkeit.

 

Johann Brinkmann: Der Garte.. 2 Schs., 1 Sp., 2 B. Markgerechtigkeit.

 

Jobst Henrich Brune: Der Garte bei der Scheure. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Schs., ½ B.

 

Heidtkämper: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Schs., 1 Sp.

 

Johann Hermann Hagedorn: Ein Garte. Noch ein Garte. Saatland: Ein Kamp am Berge und die Hegge. Strusen kleine Garte. Das korte Land. Ein langes Stück auf den Weg schießend. Beim Busche. Ufm Lotte. Oben dem Hundebusche. Beim Tellerlande. Fürm Strubke. Gehölz: Fürm Berge. Hinter Temmen Winkel. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Ms., 8 Schs., 3 Sp., 2 ½ B.

 

Walbaum: Der Garte. Saatland: Der Kamp von Potthoff. Auf dem Schilde. Bei Hagedornskamp. Das Spielland für der Halle. Oben der Dennen (Rottland). Oben am Berge. Gehölz: Die scharfe Dennen. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 11 Schs., 3 Sp., 2 B.

 

Johann Cahmann, ohne Haus: Der Garte. Ufm Schilde. Ges. Größe: 4 Schs., 3 B.

 

Johann Henrich Bomberg, ohne Haus. Auf der obersten Höstte. Ges. Größe: 2 Sp., 1 ½ B.

 

Christian Hellmanns, ohne Haus.

 

Bernd Ernst Meyer, Hüssete, ohne Haus: Vor der Halle. Ges. Größe: 2 Sp., 3 B.

 

Witwe Potthoff, ohne Haus: Oben dem Kluesskamp. 2 Schs., 2 B.

 

Meschers Creditores, ohne Haus: Der Eggers oder Buddenkamp. Ges. Größe: 4 Schs.,1 Sp., 2 B.

 

Henrich Dirking, ohne Haus: Hinterm Lötte. Das Tellerland ufm Lötte.Ges.Größe: 2 Schs.,1 Sp., ½ B.

 

Henrich Christian Kunsemöller, ohne Haus: Auf der Lindahrt. 4 Schs., 3 Sp., 2 B.

 

Everd Strothmann, hat kein Haus: Die niederste Höffe. 4 Schs., 3 Sp., 1 B.

 

Christopher Bokamps Erben, ohne Haus: Auf der Lötteheiden. 5 Schs., 2 Sp., 1 B.

 

Witwe Bockamp: Der Leibzuchtgarten. In der Mergelkuhlen. Ges. Größe: 8 Schs., 1 Sp.

 

 

 

Gartnisch

 

„Gretanescha“ ist die älteste und bis jetzt bekannte Schreibweise (1098) von Gartnisch. (Gerthenesche 14. Jahrhundert, Gartenesch 1545, Gartnisch 1692). – Der Name besteht aus den beiden Grundwörtern „Gret“ und „Esch“. „Gret“ oder „Griüt“ ist Kies oder Sand. (Jellinghaus). Bei uns nennt man im Plattdeutschen Steinbrocken (Abfall) „Grutt“. – Der Esch war in unseren alten Dörfern die gemeinsame Ackerfläche. Durch die Jahrhunderte hindurch geübte Plaggendüngung (Plaggen aus der gemeinen Mark gestochen mit Mist vermischt) wurde er künstlich erhöht und diente in der Hauptsache dem Kornbau. Nach der Ernte wurde der Esch als Weide benutzt. Die einzelnen Anteile durften deshalb nicht mit Gräben, Hecken oder Zäunen eingehegt werden, wie es bei den Kämpen in der Mark der Fall war.

 

Das Dorf Gretanescha = Gartnisch würde demnach seinen Namen nach dem sandigen und steinhaltigen Dorfesch erhalten haben.

 

Die Bauerschaft bestand 1545 aus 8 Höfen: Hartmann. Vaegdinck. Humpe. Cordt Schlöer. Segewin. Poggenwisch. Johann uf der Marsch. Johann Bodemeyer. Joest Heitmann.

 

Die Bauern waren dem Kurfürsten – Grafen von Ravensberg (2 ½), von Domsstorff (1), nach Königsbrück (1) und Tatenhausen (3) hörig. Freigüter waren 1692: Schlür. Vögding, Neuwohner Johann Tuscher, Maschmann, Höecker tom Buhrdieke und Neugründungen aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts: Friderich Nagell und Mescher.

 

Die Höfe, Stätten und Fluren im Jahre 1692.

 

Hardtmann ist nach Haus Königsbrück eigen: Der Kohlgarte. Der Bonengarte. Der Hopfengarte. Saatland: Der Kuhlenkamp am Garten. Die obere Braeck (ist zu Gärten ausgetan). Die niedere Braeck. Das Wegestück. Der Bantenkamp. Der grosse Kamp. Der niedere Kamp. Ufr Uebelgönnen bei dem Klusskamp. Die Uebellgönne vor dem Hofe. Auf Schüerenwisch schiessend. Der kleine Klusskamp. Das lange Land. Auf den grünen Weg schiessend. Unterm körten Hagen. Bowen den langen Acker. Ufm Schilde. Bei Heidtmanns Oessenstück. Ufm Lott. Haerdtmanns Kleygarte ufm Lott. An Strüwen Garten und auf den Lottweg schiessend. Bei der Sandkuhlen. Beim Tellerlande. Das Böckenland. Auf den Wertherschen Weg schiessend. Hinter dem Lotte am Berge. Der Schafstall. In der Queckelen Breden. Ufm schefen Brinke. Oben dem Kluesskamp. Das Burland. Der korte Bottel. Auf dem Wittenlande. Auf dem Kerckhorn. Der Schoekamp auf Wischmanns Howe schiessend. Wiesen: Eine Wisch am Hofe. Ein Teich für der Haghowe. Gehölz: Fürm Lotteberg. Auf dem Schafstall. Oben den korten Bottel. Auf dem Hofe, dem grossen Kampe. In den Wiesen beim Hofe. In den Eichen. In der Braecke. Auf den Niedernkampe. Um der Braeckkamp. Im Kuhlenkamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 17 Ms., 2 Schs., 3 Sp.

 

Schlür „ist Freigut wie auch personenfrei“: Der grosse Garte. Im Sandfelde. Bei dem Drifftstück. Hinterm Bottel. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 3 Schs., 1 B.

 

Vögding „ist Freigut und –Blut“: Der Garte mit einer Wischplacke. Der Garte hinterm Hause. Saatland: Die Woerdt. Für dem Bottel. Bowen der kleinen Strassen. Bei der Trifft bowen Schlürss Klüsskamp. Oben den Kämpen. Der Teich am Hofe. Markgerechtigkeit im Berge und Broecke. Ges. Grösse: 2 Ms., 3 Schs., 1 Sp., 3 ½ B.

 

Henrich Humpe ist dem von Dombstorff zum Steinhaus eigen: Der Garte. Der Bonengarte. Saatland: Der Kamp bei der kleinen Strassen. Der grosse, neue und lange Kamp. Die Sandkuhle. In der Kierendehl. Für den Bortellkamp. Auf dem obersten Bortell. Für der Rölingsdennen. Für der scharfen Dennen. Auf dem Brinke. In der Eissdennen. Bowen den neuen Kamp in der heiligen Wand. Bei dem Berghägerpfade. In der Tiessdennen. Auf den Tissweg. In der Queckelen Breeden. Im Sandfelde. Für dem Strupke. Auf dem Lott. Wiesen: In der Bergwiesen oder bei der Hawichhorst. Die Wiese von Vögeding bis... Eine Placke vor dem Howe. Eine Wiese ufr Habichhorst ausser dem alten Baume. Eine Placke zu Bockell, Humpen Battermasch genannt. Ein Teich fürm Hofe. Für der Braetstrasse. Gehölz: Für den Strübbeken. Für der scharfen Dennen. Auf und beim Hofe. Auf dem neuen grossen Strassenkamp. Markgerechtigkeit im Hallischen Berge und Heiden. Ges. Grösse: 9 Ms., 11 Schs., 2 Sp., 3 ½ B.

 

Gerhardt Heitmann ist dem von Schmising zu Tatenhausen mit Weib und Kindern eigen: Der Hanfgarte. Der Garte bei der Rienbreeden. Der Garte und kleine Kamp. Saatland: Die Riebreede mit dem grossen Heidtkamp von Vögding gekauft. Der Heidtkamp. Das niedere und obere Neulehe. Der niederste und oberste Lottkamp. Der Riegetkamp. Bei der Kierendehl. In der Kiendehlen. Uf den Bortellkamp schiessend. Der neue Kamp. Uf dem Sandfelde. Oben Humpen neuen Kamp. Das grosse Stücke oben den breeden Kämpen. Das enge Kämpchen. Zwischen den breeden Kämpen. In der heiligen Wand. Das Drifftstücke. An der kleinen Strassen. Das lange Anewensland. Für der Bettmanns Hegge. Auf dem Heitbrinke. In der Tissdennen. Unterm Knobbenbrinke. Das Spielenstück. Für dem Strübbeken. Der fordere und hintere Sandkamp. Bei dem Hudebusch und dem grünen Wege. Ufr Oevelgönnen. Wiesen: Eine Wischplacke für dem Hofe. Eine Wiese ufr Habighorst. Die Placke hinter dem Hanfgarten. Die Placke im Bonenkamp. Ein Teich an der Wiese. Gehölz: Der Heidtkamp. Auf dem Hofe. Auf dem Kohlgarten. Das Wischholz. Beim Kottkamp. Auf dem Rienkamp. Volle Markgerechtigkeit im Halleschen Berge und Heide. Ges. Grösse: 15 Ms., 2 Schs., ½ B.

 

Johann Tuscher, ein Neuwöhner, ist frei mit Weib und Kindern: Das Nielehen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Schs., 1 Sp., 1 B.

 

Johann Kahmann ist dem Kurfürsten eigen, Weib und Kinder aber frei: Das Nielehe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Schs., 3 B.

 

Paul Buddemeyer ist dem Kurfürsten eigen mit Weib und Kindern, zehntfrei: Der Kohlgarte. Saatland: Der Spiekerkamp. Der grosse Kamp. Der Rottkamp. Volle Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 8 Schs., 2 Sp.

 

Johann Ebbeken ist dem von Schmising zu Tatenhausen mit Weib und Kindern eigen: Der Garte. Der Buddenkamp von Strüwen gekauft. Der Heidtkamp von Vögedings Stätte gekauft. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 3 Schs., 3 Sp., 3 B.

 

Jobst Maschmann ist frei, die Frau und Kinder sind dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland: Der Haberkamp. Oben den Kämpen. Oben Humpen newen Kamp. Der neue Kamp. Das korte Land. Der Laekamp. Der Zuschlag. Wiesen: Die Wiese vom Schluer. Gehölz: Auf dem Hofe und Garten. Auf dem neuen Hofe und Garten. Auf dem neuen Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 10 Schs., 1 Sp., 1 B.

 

Christian Höeker thom Buhrdieke ist frei: Der grosse Kamp. Der Buhrdieckskamp. Der Nothkamp. Der Buttellkamp. Der Wellenkamp. Gehölz: Auf dem Kampe. Auf dem Notkampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 11 Schs., 1 Sp.

 

Henrich Poggenwisch ist dem von Schmising „nach dem Grunde nach betreffend eigen“, er aber mit Weib und Kindern frei und zehntfrei: Der Garte. Saatland: Der Poggenkamp. Uf dem grossen Kampe. Der Winkel. Der kleine Kamp. Eine Wiese, die Bottermasch. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 3 Schs., 3 B.

 

Friderich Nagell: Der Kottengarte. Der Heidtkamp. Eine Placke dabei. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Schs., 1 Sp.

 

Johann Henrich Mescher: Der Wickenkamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Schs., 2 B.

 

 

 

Hesseln

 

Hesseln hat seinen Namen nach dem Bache Hessel, der im Jahre 1070 Haselino genannt wird. Das Dorf ist seiner Anlage nach eine altsächsische Siedlung, die ursprünglich aus 4 oder 5 Höfen bestand, die ihr gemeines  Ackerland auf dem Esch auf einer kleinen Erhöhung in der Nähe der Hessel liegen hatten. Zur Zeit der Kämpfe Karl des Grossen gegen den Sachsenführer Widukind (Ende des 8. Jahrh.) wurde höchstwahrscheinlich der Meyerhof zu Hesseln an einem strategischen Punkte angelegt, der zunächst den fränkischen Soldaten als Wachtposten diente.

 

Die Bauerschaft bestand 1545 aus 19 Höfen und Stätten: Johann Marschmann. Johann Sewing. Meyer zu Hesseln. Jöedemann. Geese uf der Kuhlen. Godtschalck. Hüllebrock. Henrich uf der Marsch. Lübbert de Wenth. Goldschnidt. Nolte Hüedepoell. Drewess Müller. Külcker. Schürmann. Rodenbroich. Johannigsmann. Jürgen uf dem Borde. Strakerian. Lüdeke.

 

Die Höfe, Stätten und Fluren im Jahre 1692.

 

Rodenbruch ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Der Kottengarte oder Roggenkamp. Saatland: Ein Kamp, der Wallacker. Der neue Kamp. Der Rattbrink. Der oberste Rattbrink. Die Winssbreede. Die Westerbreede. Uffer Mergelkuhlen. Oben den neuen Kamp. In der Johann Wandt. Auf der Anewand. Für Breenbaums Hegge. Das kleine Kleystücke. Fürm Wolfhagen. Fürm Berge. Der Niederkamp. Das neue Lehe. Ufm Kippe. Oben der Grewen Wiese. Ufm Klewischen Felde. Ufm Laer. Oben im langen Flötte. Ufm drecklichen Stücke. Oben der korten Hegge. Für der Meybreden. Im Heidtkamps Orte. Wiesen: Die Wiese am Hause, an den Bügen. Die unterste und oberste Wischplacke an der bunten Mühlen. Gehölz: Fürm Wolfhagen. Die Licht im Barenberg. Zwischen Rattbrink und Wienbreede. Die Hegge auf den beiden Radebrinken. Das Holz. Im Steinsiek. Der Anschuss dortselbst. Im Hesseler und Krummen Kamp. Für der Meybreede. Beim Nielehe. Auf Winssbreede. In der grossen Wiese. Beim grossen und kleinen Garten. Auf dem Hofe. Auf den niederen Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 12 Ms., 9 Schs., 2 Sp., 2 ½ B.

 

Johanning ist dem von Schmising eigen: Der Kohlgarte. Der Rübengarte. Saatland: Die Brinkbreede. Der Eimsskamp und Steinhauser Kamp. Uff der oberen Höchte. Vor der Diepede. Vorm Klopberge. Die Maybreede. Der Jetebrink. Vor der Depede. Die niederste Höhe. Im Heidekampsorthe. Das Stöppellstück. Ufm langen Kley. Bei der Nathe. Beim Hülbrockskampe. Ufm Wittensteine. Das Breenbaumstücke. Bobers Kley. Der Volkswinkel. Wiesen: Die lange Wiese. Die Hanfgarnwiese. Eine Wiese im alten Hofe. Der Deichkamp. Heidekampswiese. Der Ostenteich. Gehölz: In der Depe. Oben den langen Kley. Im Volkswinckel. Im und auf dem Heidkampe. Auf dem Steinskampe. Bei der Hanpesgartenwiese. Beim Garten. Auf der Brinkbreeden. Auf dem Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Ms., 10 Schs., 2 ½ B.

 

Fering ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland: Der Wallenkamp. Die Krusebreede. Uf der Steinbreeden. Vor der langen Hegge. Oben und im Middenfelde. Aufm langen Stücke. Aufr Westerbreeden. Sewinges Liedtweyde. Im und oben dem langen Flott. In der Acheldanne. Auf dem Loerkamp. Furm und auf dem Lahr. Vor der korten Hegge. Oben der Placken. Im Klewischen Felde. Ebbecken Rott. Auf der Nathe. Wiesen: Die niedere und kleine Wiese. Ein Teich aufm Hofe. Ufm alten Teiche. Gehölz: Die lange und korte Hegge. Um die Liht. Im Hesseler. Auf dem Wellenkampe. Bei der Creutzbreeden. Auf dem Hofe. Auf Ebbeken Rott. Markgerechtigkeit.Ges.Grösse:10 Ms.,4 Schs.,1 Sp.

 

Meyer zu Hesselen ist dem Kurfürsten eigen: Der Grundtgarte. Der Garte vom Esch. Der Kohlgarte. Der obere Garte. Saatland: Oben Johannis Brinkbreeden. Der oberste und niederste Kamp. Das Kleyland. Uf der Meybreeden. Vor der Diepen. Für der Breenbaumshegge. In der Sollwand. Auf der Höchte. Im Binnsbreeden Orthe. Niekamp. Aufm langen Kley. Baven der Johann Wandt. Im langen Flott. Der lange, twars, oberste und spitze Kip. Ufr Westerbreeden. Ufm Lahr. Das Kohlestücke. Ufr Nate. Die Hagedorn. Im Klewischen Felde. Im Epeken Rohde. Die oberste Wiese. Im Papen Orde. Die Placke bei Hörste in Hoyermanns Wiese. Teiche: Auf dem alten Teiche. Oben den langen Kley und Viensbreedenorthe. Im Hesseler. In der Depen. In der Breenbaums Heggen. Auf dem Have. Auf dem niederen und oberen Kampe. Uf der Nathe. Ufm Hagedorn. Das Ebbeken Rott. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 15 Ms., 11 Schs., 3 Sp., 1 B.

 

Kulecker zu Hesselen ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland: Ufm Esche. Ufm nieden Kamp. Bei der Acheldennen. Ufr Nathe. Wiesen: Auf der Habichhorst. Gehölz: Auf dem Esche. Ufm Hofe und Garten. Ufm Niederkamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 9 Schs., 3 Sp., 1 B.

 

Jödemann ist dem Kurfürsten eigen: Die kleine Heide mit dem Garten. Saatland: Der korte Kamp. Der Esch. Der neue Kamp. Der Niederkamp. Die Welle. Ufm alten Hofe. Ufr Nate. Ufm Kippe. Vorm Flotte. Im Klewischen Felde hinter der Landwehr. Der Henckenbrinck. Bei der Acheldennen. Wiesen: Eine Wiese, die Hölle genannt. Die gemeine Wiese. Eine Placke bei Niedernkamp. Die Wisch uf der Habichhorst. Teiche: Aufm alten Hofe. Gehölz: Im Hesseler. Für der Meybreede. Auf der Wellen. Ufm Esche und Neuenkamp. Beim Hofe und Garten. Im Niedernkamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 6 Ms., 1 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.

 

Schürmann ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Der kleine Garte vom Hofe genommen. Der obere Garte. Saatland: Ufm Esche. Der Herbstkamp. Ufr Wort. Der oberste und niederste Heidtkamp. Ufr Pohlbreeden. Die Westerbreede. Ufm Köppe. Ufm Kippe. Hinter Sewings Lahrkamp. Acheldien. Hinter und über Deters Kampe. Im langen Flötte. In und oben der Johann Wandt. Für den Wulfhagen. Für der Strassen oder Köttelbrink. Für der Straten Weiden. Ufm Wittensteine. Der ferne Kley. Für der Breenbaums Heege. Obere Boberkley. Aufr Hackelbreeden. Für den Diepen. Brinkbreede. Ufr Meybreeden. Auf dem Wallacker. In der Sollenwand. Der Lüttkekamp. Oben den Nienkamp. Wiesen: Die Wiese. Gehölz: Im Hesseler. Beim oberen Heidkamp. Auf der Woort. Auf dem Hofe. Auf dem Garten. Auf dem Esche. Auf dem Herbstkamp. Volle Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Ms., 1 Schs., 1 Sp., 2 B.

 

Hüllebrock ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte und im kleinen Holze. Der Spiekergarte. Saatland: Der grosse Kamp. Die Müllenbreede. Der oberte Kamp. Auf dem alten Hofe. Aufm Laer. Beneden der Acheldennen. Im langen Flotte. Für der Schneppenflucht. Für dem Wollfhagen. Der goes Morgen. Boven am Hagedorn. Auf Rodenbruchs Kamp. Die Hackebreede. Für der Diepe. Für den breeden Baum. Der hinterste und lange Kley. Der Wittenstein. Boven Massmanns Kampe. Das Stoppelstück. In der Nathe. Der Kattenstert. Das neue Lehe. Ufr Höchte. Wiesen: Die Wische. Obere Kamp. Oberste Wisch. Die kleine und Schwersche Wische. Im kleinen Holz. Gehölz: Fürm Gesewinkel. Fürm Wulfhagen. Im Hessell. Unterem Volkswinkel. Die Breenbaums Hegge. Hinter Bussmeyers Garten. Fürm Hofe. Auf dem Hofe und Garten. Ufm oberen Kampe. Das Broeck. In der Mühlenbreeden. Bei der kleinen Wiesen. Auf dem grossen Kampe. Beim Schweerschen Diek. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 12 Ms., 1 Schs., 3 ½ B.

 

Möller ist dem Kurfürsten eigen: Der Mühlengarte. Der Kohl- und Klavergarte. Saatland: Der neue Kamp. Das Ellerbruch. Auf der Heide. Der Radekamp. Gehölz: Oben der grossen Wiesen. Der Bökenbusch. Ufm Nielehe. Ufm Loh. Nielehns Heide und Hegge. Ufm Ebbeken Rahde. In der Strassen. Ufm Hofe. Beim Mühlenteiche. Die Rohenkamps Hegge. Die lange Wiesenhegge. Im Hülss. Die neue Kampshegge. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Ms., 4 Schs., 1 Sp., 1 B.

 

Albert Gössell ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Ufm und beim Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 6 Schs., 2 B.

 

Johann ufr Kuhlen: Der Garte. Gehölz fürm Hause. Markgerechtigkeit. Ges.Grösse:2Schs.,3 Sp.,1 B.

 

Mescher ist dem Kurfürsten eigen: Der Hausgarte. Der Kamp. Wiesen: Eine Wischplacke auf der Havichhorst. Gehölz aufm Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 2 Schs., 3 B.

 

Hermann Strackrian ist nach Wittenstein eigen: Ein Garten. Uf dem Hofe. Saatland: Der Nedernkamp. Wiesen: Beim Hause. Uf der Habichhorst. Gehölz: Auf dem Hofe, dem Garten und dem Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 6 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Jobst Vardtmann ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Ein Kamp. Eine Wiese im Broeke. Gehölz: Auf dem Kampe und Garten. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Schs., 3 Sp., 1 ½ B.

 

Hudepoell ist dem Kurfürsten eigen: Der Hausgarte. Der Kottengarte. Saatland: Der neue Kamp. Der grosse und kleine Bohnenkamp. Der Zuschlag. Im Winkelgarten. Der Heidkamp. Ufm langen Kampstücke. Der Wischkamp. Der grosse Kamp. Wiesen: Die Riegellwerckswiesch. Die Wischplacke. Teiche: Auf dem Hofe. Gehölz: Das Broek. Im Wischkampsbusche. Das Holz auf den Feldern. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 6 Schs., 1 Sp., 1 B.

 

Bussmeyer ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Der Kottengarte. Saatland: Ein Kamp. Der neue Kamp. Wiesen: Eine Wischplacke. Gehölz: Auf und fürm Hofe. Auf dem Kampe. Hinter dem Garten. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Jobst Strackrian itzo Kreftmeyer ist dem Kurfürsten dem Gute nach eigen, aber personenfrei: Der Garte. Der neue Kamp. Wiesen: Eine Placke. Gehölz: Fürm Hause und in der Wischplacken. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 8 Schs., 2 Sp., 3 B.

 

Henrich Johanning ist nach Steinhaus hörig: Der Garte. Saatland: Ufm Wallacker. Der Hesselen Kamp. Wiese: Eine Wiese. Gehölz: Beim Wallacker. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 1 Schs., 1 Sp.

 

Johann im Heidtkamp ist dem von Schmising eigen: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Schs., 3 Sp., 3 B.

 

Maschmann ist nach Palsterkamp eigen: Der Hausgarte. Im oberen Garten, halb Wiese. Der alte Garte mit Weide. Uf Sewinges Kreutzbreen. Saatland: Ufm Lahr. Ufm alten Hofe. Ufm Eillör. Der Kattenstert. Die Köppe. Für der Strassen. Oben den Garden. Ufr Sandbreeden. Ufn Sienkley. Der hohe Kley. Ufr Höchte. Wiesen: Die Wiese. Eine Placke ufm langen Kamp. Gehölz: In der Sien Kleyes Heggen. Auf dem alten Hofe. Bei der Creutzbreeden. Die hohen Kleyes Heggebuchen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 11 Schs.      

 

 

 

 

Künsebeck

 

„Kunsbeke“ (1329) und „Kuynsbeke“ (1494) sind die ältesten uns bekannten Namensformen von Künsebeck. Der Name soll nach Lohmeyer von einem alten Worte „kvainan“ -tönen und –asa, Wasser abgeleitet werden. Künsebecke würde demnach Murmelbach  bedeuten.

 

Den Kern der alten Ansiedlung bildet eine Reihe von Höfen am Bachrande. Im Jahre 1545 werden hier folgende Hof- und Stättebesitzer genannt: Meyer zu Künsebecke. Hermann Haussmann. Johann Runde. Kamann. Müller zu Künsebeck. Schonewegh. Riemann. Künsebecke. Juncker. Dröge. Brinkmann. Everdt. Köer. Hermann Haussmann. Vogt. Segewin Houcker. Deppe Upmann. Johann Kross. Schulte. Berkemeyer. Hartmann. Nolte. Hagedorn. Byle.

 

Die Höfe, Stätten und Fluren im Jahre 1692

 

Johann Kunsemoller ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Den Kottengarte. Saatland: Follmanns Hoff. Die Beckebreeden. Die obere und niedere Howe. Der Sandtkamp. Der Heidtkamp. Im Sandtfelde. Der Sonnenbrinck. Der schändliche Morgen. Der Möllenkamp. Der Rosengarten. Der Winkel. Die kleine und grosse Breeden. Bowen der grossen Breeden. Das Lülffsrott. Das Hardelandt. Die Stockendenne. Die Schlucht. Zwischen dem Berge. Die Schapfsdenne. Der Klusskamp. Das neue Wasser. Wiesen: Die grosse und kleine Wiese. Die Siekwiese. Im Schuerkamp eine Wiese. Teiche: Der oberste und mittelste Teich. Der Bockmühlenteich. „Von der Mühlen, welche schwar 3 Glinde hatt, aber bey tröckenen Zeiten wenich solle mahlen können und desswegen nur getaxirt ist auf 50 Reichsthaler“. Gehölz: Im Flötte. Auf dem Hollenberge. Auf dem Haverlande. In der Schachdennen. Für dem Keseberg zum Ende Köhes Kastanien. Für den Sunnenbrink. Auf der Vosskuhlen. Das Holz. Hinter der Mühlen und Garten. Auf dem Hofe. Im Schüerkampholz. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 18 Ms., 8 Schs., 1 ½ B.

 

Henrich Brinckmann ist Kerckmann eigen: Der Kohlgarte. Saatland: Vor Hollmanns Hofe. Die Gahrtbreeden. Die Bockebreede. Der Mühlenkamp. Der Spitzkamp. Im Sandtfelde für der Mühlenstrassen. Auf der Kruckenheiden. Das Prangenstück. Auf dem Sandtfelde. Für dem Kirschberge. Die Sonnenbrincksdenne. Fürm Sonnenbrincke. In der alten Dennen. Für dem Kahlenberge. In der Brinckbreeden. Ufr Haerdtheckell. Die beiden langen Stücke. Ufr Ambtshauser Breeden. Uff des Meyers Osterkamp. Der neue Kamp. Der lange neue Kamp. Zwischen den Bergen. In der Kirerendeehl. Wiesen: Eine beim Hause. Die Wellenwiese. Eine Wiese im Brockhagen. Gehölz: Auf der Beckelbreeden. Fürm Keeseberge. In der Denne und für den Sunnenbrink. Auf dem Kahlenberge. Auf dem neuen Kampe. Auf dem Hofe. In der Wellenwiesen und für Runnen Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 11 Ms., 3 Schs., 2 B.

 

Jobst Kahmann ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte mit der Wiesen. Der Kohlgarte. Saatland: Der Strottkamp mit der Wiesen. Die niederste und oberste Gottbreeden. Der neue Kamp. Der Tönnieskamp. In der grothen Liethe. Die lütke Liethe. Für dem Berge. Ufr grossen Pattlithen. Achtern Kahlenberge. Hinterm Kahlenberge. In der Brüngebreeden. Ufr Schachtbäcker. Die Hanhuve. Das neue Wasser. Vor der Essstrasse. Oben den Mühlenkamp. Hinter Brinckmanns Spitzenkampe. Für der Mühlenstrasse. Zwischen dem Hellwege. Unter der grossen Lieth. Wiesen: Die neue Wisch. Die Buschwiese. Der halbe Bockmühlenteich. Gehölz: Auf der Beckebreeden. Bei dem Bockmühlenteiche. Zwischen dem Berge. In den Hagebüchen. Zwischen dem Berge. Auf und bei den niederen Gartenbreeden. Auf dem Hofe und beim Garten. Auf der oberen Gartebreeden. Auf dem Strahtkampe. Die Howe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 14 Ms., 3 Sp., 1 B.

 

Birckemeyer  ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte mit Einschluss der Placken. Saatland: Der Kahleberg. Der Kamp an der Heeden. In der Gatersliedt. Gehölz: Zwischen dem Berge. Auf dem Kampe. Auf und beim Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 2 Schs., 3 Sp.

 

Henrich Meyer ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte mit etwas Wiesenwachs. Saatland: Oberste und niederste Howe. Die Tuschebecke. Der Wickenkamp. Die Sandtkuhle. Der neue Kamp. Der Osterkamp. Der Platz für der Eschstraten. Hinter des Juncken Kamp. Die kahle Haerd. Auf dem Sandfelde. Auf Brinckmanns Möllenkamp schiessend. Beneben Kunsemöllers kleiner Breeden. Aufr Kerkerhegge. Aufr grünen Breeden. Das Johann Hornichsstücke. Nieden in der grossen Lied. Das kleine Stück zwischen Schönewegs Land. Im Haecken. Zu Ende des Kirchberges. Die breeden Stücke. In der alten Dennen. Der Flostertz. Das neue Wasser. Die Haerdtheckell. Wiesen: Eine Wisch in der Howe. Die Tuschebecke. Die Placke im Garten. Gehölz: Fürm Keseberg. In der alten Dennen. Auf und beim Hofe. In der Howe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Ms., 8 Schs., 2 Sp., 3 ½ B.

 

Henrich Schöneweg ist dem Kurfürsten eigen: Gartland. Ufr Woerdt. Saatland: Der oberste und niederste Horstkamp. Der Heidtkamp. Im Rodtkampe. Der Maschkamp. Der Wickenkamp. Der Sandkamp. Der Tonnieskamp. Der neue Kamp. Die Kahle Haerdt. Die grüne Breeden. Bei Kunsemöllersbreeden. Der Kamp hinter der Bortel. Die Duvenbreede. Zwischen den Bergen. Für der Kerken Hoye. Am Kreissberge. Am grünen Wege. In der Hasenkammer. An der Kirchbreeden. Der Hollenkamp. Ufm Osterkämpen. In der Sandkuhlen. Wiesen: Die Buschwiese. Im Kölckebruch. Gehölz: In der Hasenkammer. Auf und fürm Hofe. Im Flotte. Auf dem niedersten und obersten Hoeffe. Der Berkenkamp. In der Masch. Auf dem Maschkampe. Auf dem Heidtkampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Ms., 1 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Caspar Upmann ist nach Palsterkamp eigen: Der Garte. Der Kottengarte. Saatland: Der Innengarte. Die Howe. Der kleine Kamp. Der Wasserkamp. In der niederen Kampswiesen. Wiesen: Die Bovenwisch. Die Niederkampswiese. Die Howe Wiese. Die Ruhedieckes Wiese. Teiche: Auf der Heiden, aufm Howe. Gehölz: Auf der Uphove. Plaggenmatt zwischen der Howe und dem kleinen Kamp. Der Schuerkamp. Auf dem Drecke. Auf dem Hofe. Auf den Westerkampe. Fürm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Ms., 8 Schs., 1 Sp., 3 B.

 

Henrich Runde ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland: Der Kamp am Wege. Der neue Kamp. Der Bottell. In der Kierendehl. Eine Wiese im Brockhagen. Gehölz: Auf dem Hofe und Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 5 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Paul Künsebecke ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland: Auf dem Heidtkampe. Der Rübenkamp. Der neue Kamp. Ufr Heidbreeden. Fürm Sandtfelde. Ufr Staeleicken. Oben Pranges Kamp. In der Breeden. Für der krummen Heggen. Auf dem schändlichen Morgen. Uf dem kurzen Lande und Niemands Riegede. Für der Heggen. Die fünf Anewehnstücke. Die Sandtbreeden. In der Kierendehl. Bei des Pastoris Kampe. Der Roeneick. In der Dennen. Der Flostert. Die Kreicken Egge. Hinter Brinckmanns Wischkampe. Auf dem Sandtfelde. Auf Kunsemöllers Breeden. Für der Eschstroet. Die alte Denne. Ufm Hollenberg. Ufm neuen Water. Uf dem korten Kampe. Bei der Buschstraten. Der Wegkamp. Der Morgenbrink. Wiesen: Die Buschwiese. Die Kortenkampswiese. Eine Placke in der Howe. Gehölz: Die Hegge fürm korten Lande. Unter dem schändlichen Morgen. Bei der Botteldennen. In der Heggen beim krummen Stücke. Auf dem Hofe und Garten. Auf dem Rübekampe. Auf dem Kottenkampe. Im Flotte. Der Barrenkamp. Auf dem Harckstücke. In der Howe. Der helle Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 14 Ms., 7 Schs., 1 Sp., 3 ½ B.

 

Jobst Juncker ist der W. Kerckmass eigen: Der Garte am Hause. Der Kottengarte. Saatland: Im Brocklande. Der niederste und oberste Busch. Ufm Warenkampe. Ufm Heidtkampe  Der Schröerskamp. Die Mollerhowe. Nieden ufm Sandfelde. Hinter Prangenkampe. Bei der Anewende. Oben Prangen Kampe. In der Breeden. Ufr Sandtbreeden. In der Kierendehl. Vorm Steinbrink. Ufm schändlichen Morgen. Der forderste schändliche Morgen. In der scharfen Dennen. In der Borteldennen. Der Schroekamp. Ober der Eschstrassen. Wiesen: Die Wiese beim Kotten. Die Buschwiese. Eine Wiese ufr Habichhorst. Gehölz: Das Brockland. In der scharfen Dennen. In der üntersten Bottelsdennen. Auf dem schändlichen Mörgen. Auf dem untersten schändlichen Morgen. Für dem Steinbrinke. Auf dem Heidtkampe. Auf dem Hofe. Beneden dem Kotten. Im Flotte. Auf dem Farenkamp. Auf dem oberen und niederen Busch. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 11 Ms., 5 Schs., 3 Sp., 2 B.

 

Johann Niemann ist nach der Mühlenburg eigen: Der Garte oben dem Hause. Der Kottengarte. Auf dem Müllenkamp. Saatland: Der Dieselkamp. Der Buschkamp. Der Hopfenkamp. Der neue Kamp. Die Möllenhowe. Der lange Kamp. Der alte Kamp. In der Kuhlen. Uf der Regete. Auf dem grünen Wege. Auf dem Sandtfelde. Der Rosengarte. Wiesen: Die Howe im Flotte. Ein Wischplacke beim Hause. Die Placke. Die Buschwiese. Gehölz: Auf dem Hofe und Garten. Fürm Hofe. Im Flotte. Auf dem Hopfenkamp. Auf dem Busche. Auf dem neuen Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Ms., 11 Schs., 3 Sp., ½ B.

 

Jobst Dröge ist dem Kurfürsten eigen: Der kleine und grosse Garte. Saatland: Nieden auf dem Felde. Aufm korten Breeden. Aufm Vogelsancke. Der neue Kamp. Der Buschkamp. Der Prangeskamp. Uf den Anewenden. Ufr Heidbreeden. Oben Niemanns Müllenhof. Auf dem Sandfelde. Vor dem Steinbrinke. Hinter dem Hagen. Ufr Regede. Ufm Tewenbrinke. Auf Sonnenbrinke. Für der Schnippenflucht. Für Brinkmanns Dennen. Im Ambhüser Feldweg. Oben Brinkmanns Müllenkamp. Aufm Oesterkampe. Wiesen: Die neue Wiese. Die Wiese hinterm Garten. Die Bonenwiese. Die Brockwiese. Die Placke beim Hause. Die Wiese zwischen den Gärten. Gehölz: In der Hegge beim krummen Stocke. Die Hegge beim Sunnenbrink. Fürm Sunnenbrink. Fürm Tewen Brinke. Für der Westerdennen. Auf und bei dem Hofe. Auf dem Mühlenkamp. Auf dem korten Brinke und Vogelsanck. Beneden dem Hofe. Auf dem Busche. Das Rott. Auf dem neuen Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Ms., 11 Schs., 3 Sp., ½ B.

 

Hermann Ellerbrock ist dem Kurfürsten eigen: Der kleine Garte. Der Buddenkamp von Vögdings Stätte. Der andere Buddenkamp. Gehölz: Auf dem Kampe. Im Garten. Fürm Kotten. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 11 Schs., 3 Sp., ½ B.

 

Hermann Kreiss ist nach dem Steinhaus eigen: Der grosse Garte. Der Kottengarte. Saatland: Die Howe. Die Heidhowe. Die kleine Heidthowe. Wiesen: Eine Wiese im Kolkebruch. Die Wiese im Birkenrahe. In den Füchten. Auf dem Hofe. In dem Ellerkamp. Auf dem Garten. Auf der Howe. Der Heidtkamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 8 Ms., 3 Schs., 1 ½ B.

 

Diederich Höcker ist dem von Quernheim zur Harenburg eigen: Der Kohlgarte. Saatland: Der Rübekamp. Der Kamp beim Hause. Die Breede. Auf dem Felde in einem Platze für Varenhorsts Hofe. Auf dem Hellenkamp. Das Schnackenfeld. Der neue Kamp. Eine Wiese im Speckhagen. Gehölz: Auf dem Hofe. Fürm Hofe. Auf dem Kottenkampe. Auf dem Kalberkampe. Auf dem Hollekamp. Auf der Breede. In der Wiesen beim Kolkebroeck. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 9 Schs., 2 Sp.

 

Henrich Hardtmann ist dem Kurfürsten eigen: Der Kohlgarte. Der grosse Garte. Saatland: Der Döhrkamp. Der Brüggengarte. Der oberste niedere Kamp. Der niederste niederen Kamp. Das Niederfeld. Gegen Schulten Haerdt. Ufm Brinke. Die Regete. Ufr neuen Wisch. Wiesen: Eine im Brockhagen. Gehölz: Für dem Hofe. Auf dem Hofe. Auf dem Garten. Vorn ufm Felde. Auf der Brockhegger Wöesten. Beneden auf dem Felde. Vor dem Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 11 Ms., 3 Sp., 3 B.

 

Henrich Hagedorn ist dem Kurfürsten eigen: Der Kohlgarte. Saatland: Der grosse Kamp. Der kleine Kamp. Oben im Felde. Der Strohtkamp (1696 eingesetzt). Wiesen: Die grosse und kleine Wiese. Gehölz: Für dem Hofe. Auf dem grossen Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 3 Sp., 1 Schs., ½ B.

 

Schulten Wwe: Der Kohlgarte. Der dreschen Garte. Im Hasperen Garten. Saatland: Auf dem Hellekamp. Der kleine helle Kamp. Auf dem Barckey. Auf dem Felde hinter Bökers Kamp. Vorn aufm Felde. Die Krummenstücke. Die Ellerbreede. Die langen Stücke. Im Diessell. Aufr Haerdt. Wiesen: Die neue Wisch. Die Wiese im Brockhagen. Die Wiese vor den Stockdiekerbäumen. Auf der Haerdt. Auf der neuen Wiesen. Auf dem Hollekamp. Auf dem Hofe. In den Hülsen. Im Garten. Auf dem Felde. Auf dem Platze. Auf dem Diestel. In den Loden. Markgerechtigkeit. Ges.Grösse:13 Ms., 5 Schs.,1 Sp.,2 B.

 

Henrich Biele ist an die Harenborg eigen: Der Kohlgarte. Der Kottengarte. Noch ein Garte. Der neue Garte beim Diestelloh. Der Himmelreichsgarte. Saatland: Ufm Himmelreiche. Der Diesselkamp. Der groten Kamp. Auf dem Blumenkampe. Der kleine Blumenkamp. Ufr Hackelenbreeden. Für der Kirchstrathe. Das lange Stück. Oben auf dem Felde. Der Schnackenkamp. Ufr Buschwiese. Wiesen: Die Buschwiese. Im Bruchhagen bei Hardtwichs Hause und in Frommen Wiese eine Placke. Im Dorenhoff. In den Füchten. Oben dem Hofe in den Füchten. Auf dem Diessel. Auf dem Hofe. Auf dem Blumenkampe und bei der Wiesen. In den Böken. Auf der Buschwiese. Im Garten. In den Diestellodden. In der Himmelsreichs Hegge. Auf dem Diesselplatz. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Ms., 6 Schs., 3 Sp., 3 B.

 

Distellkötter ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Der korte Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 8 Schs., 1 Sp., 2 B.

 

In den Birken, der Mann ist dem Kurfürsten eigen, die Frau aber frei: Der Garte und Kamp. Hinter dem Garten Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Schs., 2 Sp.

 

Johann Orthkötter ist  dem Kurfürsten eigen: Der Garte und Kamp. Die Wiese. Gehölz: Auf Hofe und beim Garten. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 1 Sp.

 

Boldewin itzo Hermann Huessmann ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland: Vorn auf dem neuen Kampe. Der mittelste und hinterste neue Kamp. Der kleine Kamp. Die grosse und kleine Papenbreede. In der alten Dennen. In der kahlen Haerdt. Auf dem Osterkamp. In der Howe. Die lütke Holle. Die Sandkuhle. Der Eschkamp. Oben der Eschstrassen. Der Kottenkamp. Das Rottland. Das lange Stücke. Auf der Haerdtheckell. Die Kreckenhegge. Im Haeken. Uf Kunsemöllersbreeden. Die Gehlenbreeden. Wiesen: Die Wiese beim Hause und vor Schönewegs Howe. Eine Plack in Drögen Wisch. Gehölz: Im Haeken. In der Westerdennen. Auf dem Sunnenbrinke. In der alten Dennen. Auf dem Eschkamp. Auf und fürm Hofe. Auf dem Kottenkamp. In der Wiese vor dem Schönewegshofe. Auf der Howe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Ms., 6 Schs., 1 Sp., 3 B.

 

Johann Brinckmann: Der Garte. Sadigland. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Schs., 2 Sp., 3 B.

 

Boldewien Tuchshorn: Der Garte mit dem sädigen Lande. Bei Dehlbrüggers Creutzbreeden. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Schs., 1 Sp., 3 B.

 

Johann Schneeker ist dem Kurfürsten eigen: Gartland und Sadigesland. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Schs., 2 Sp., 2 B.

  

 

 

Oldendorf bei Halle.

 

Wie von Oldendorf unterm Ravensberge aus das ehemalige Städtchen Cleve gegründet worden ist, (In der jetzigen Bauerschaft unterscheidet man Alt- und Neustadt. Der Ort genoss ehemals städtische Gerechtsame, die erst mit dem Jahre 1688 aufgehoben wurde) wird höchstwahrscheinlich auch Halle von dem nahegelegenen Oldendorf aus gegründet worden sein. Zum Unterschied von der neuen Siedlung „thor Halle“ erheilt die alte Siedlung den Namen „Oldendorf“.

 

In der Sage, die erzählt, dass Oldendorfer Bauern, nachdem ihre „Salzpötten“ versagten, im jetzigen Halle neue Salzquellen entdeckt hätten, kann ein geschichtlicher Kern stecken; denn bei den Höfen Dangberg, Kley und Niemeyer in Oldendorf werden im Kataster von 1692 Fluren genannt, die den Namen „Salzstucke“ tragen.

 

Im Jahre 1545 bestand Oldendorf aus folgenden Höfen: Ovelgünner. Gerke. Niemeyer. Strackerjann. Kleye. Dangenberg. Johann im Meyerhowe. Gödeke. Henrich Bechmann. Temme.

 

Die Höfe, Stätten und Fluren im Jahre 1692.

 

Temmen ist erbmeyerstattisch frei: Der Garte beim Hause. Der Krautgarte. Saatland: Der Schürenkamp. Der Steinacker. Bei den weisen Bäumen. Vor Dangbergers Büschen. Der krumme Winkel. Die Hollbreede vor Willmanns Wege. Die Batterdenne. Ein Kamp oben den Hofe, die Breede genannt die Wasserbrake vorn ufm Lotte. Das Kleystücke mitten ufm Lotte gelegen. Ufr Lötteheiden. Die Denne unterm kleinen Friedebusche. Vor der Münchestrassen an beiden Seiten des Weges. Der Galgenkamp. Auf dem Berge oben Kindermanns Breeden. Eine grosse Placke zur Kuhweide. Die Pfannenkuchen Breede. Der Hagenbrink. Teiche: Die Welle. Gehölz: Ufm oberen Tussenberge. Auf dem Hofe. Auf dem Wischbrink. Auf der Breeden. In der Leybecke. Der Holtkamp. Der Hagebrink. Umb die Butterbreede. Für Wilmannswege. Der Storchsberg mit den Anschlüssen, Schafweide und Plaggenmatt. Der Storchsberg von Kerchmann gekauft. Wiesen: Eine Wiese beim Hause und auf der Habichhorst. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 18 Ms., 10 Schs., 2 Sp., 1 ½ B.

 

Beckmann ist nach dem Steinhaus eigen: Der Garte beim Hellwege. Der Lindorthsgarte. Der Garte ufm Siebenden Kamp. Saatland: Vorn uf dem Felde. Auf der Krumke. Hinter Dangbersgarte. Das Hollwegesstück. Die lange Breede. Die Sandkuhle. Für der Wulfekammer. In der Westerwellen. In der Rathe. Der lange Acker. Ufm Lienlande. Die Breide. Die Woerdt. In der Gehren. Die Brockwinkel. Für der Lindesdennen. Die Lindesdenne. Der Meisenkamp. Der Oberkamp. Ufm Meisenbrink. Bei dem Birnbaum. Temmen Meisenbrink. Bei Pohlmannsgarten. Auf der Lindahrt. Beim Gosebrink. Ufm Teller. Auf dem Butenuths Felde. Der Weigebrink. Wiesen: Zwei Placken. Ufr Habichhorst bei Ties. Gehölz: Für dem Hilkesbrink. In der Gaders Dennen. Uf der Breede. Vorn ufm Felde. Auf dem Siebenkamp. Auf dem Hofe. Beim Garten. Auf dem Tussenberge. Auf der Woort. Auf dem Broeckwinkel. Auf Lienesdennen. Auf dem Meesenkampe. Auf dem Varenbrinke. Auf dem Hamberge. Volle Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 12 Ms., 2 Schs. 3 Sp.

 

Göcke ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte oben beim Hause. Der Kohlgarte. Saatland: Beim Hellwege. Die langen Stücke. Vor der Krumpke. Bei der Sandkuhlen. In der Westerwellen. Auf der Krumpke. In der Rathe. Im und fürm lange Busche. Die Achte Stücke. Ufn Steinbrink. Für der düstern Heye. Der Kamp in der Caters Dennen. Das Königsstücke. Auf dem Hamberge. Beim Schuneick. Ufm Wesebrink. Aufm Telleur. Vor dem Bockampe. Hinterm Hagebrink. Den biten Teuffell. Ufr Dieckbreeden. Auf der Lindahrt. Auf den Bunten Ossenkamp. Wiesen: Eine Wiese aufr Habichhorst. Ein Orth beim Hause. Die düstere Hegge. Auf der Gadersdennen. Auf den Langenbergers Busche. Auf der Creutzbreeden. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 6 Ms., 6 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Dangberg ist nach dem Steinhaus eigen: Der Garte oben dem Hause. Der Kottengarte. Der Kohlgarte. Saatland: Die Salzstücke. Der Brockwinkel. Beim Schuneiche. Ufm Meisebrink. Der biten Düfell. Oben im Kampe. Ufr Schnackenbreeden. Vorm Brockkampe. Ufm Ebbeken Rahde. Ufm Schewen. Das Grundstücke. Ufm Hagebrink. Für Willmanns Wege. Das Sagestück. Ufr Schlekuhlen. Bei dem krummen Vier. Beim Hegerwege. Oben dem spitzen Kampe. Ufr Lindtarth. Ufr Dieckbreeden. Wiesen: Hinterm Bache, beim Roenbroeck, ufr Habichhorst. Gehölz: Auf dem Kampe. Ufm Hofe. Uf dem Brockwinkel. Hinter dem Hagenbrink. Drei Büsche. Die Hegge unterm Hagedornskamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Ms., 9 Schs., 3 Sp., 3 ½ B.

 

Kleyen Stätte ist dem von Nehem eigen: Der Garte beim Hause. Der Kottengarte. Saatland: Hinter Dangberges Garten. Hinterm Meyerhofe. Das Dorland. Hinter des günners Meyerhofe. Ufr Sandbreeden. Der Schafacker. Oben und unter der Sandkuhlen. Die Kleybreeden. Die Kortebreeden. Die Westerwollen. Boven den langen Busche. Für dem Sunnenstück. In der Rathe. Baven den 8 Stücken. Bei der Mergelkuhlen. In der negen Gehren. Das Anewendsstücke. Die Distellstücke. Das breite Arschstück. Beim Schuneich. Die 2 Salzstücke. Das Hanfstück. In der Hamersdennen. Vor Dangbergsbusche. Ufm Lienen. Auf der Schildbreeden. Ufm Gosebrinck. Beim Dükersgarten. Bei thor Specken Garten. Vom Steinhause. Hinter Beckmanns Garten. In der lütken Butenuths Denne. Zwischen den Heggen. Ufr Lindarth. Beim Riegelwerke. Für der Schneykuhlen. Ufm Steinbrinke. Hinterm spitzen Kampe. Aufm Meisenbrink. Baven auf dem Lott. Hinter Jobst Brunen Kampe. Im Holzkampe. Hambergerskamp. Auf dem Keesekamp. Wiesen: Eine Wischplacke negst dem Hause. Eine kleine Wisch beim Sattel. Fürm Lineland. In der Gadersdennen. Ufm kleinen und oberen Tussenbergeskamp. Bei der Mergelkuhle. Ufm Hofe. Beim Kampe fürm Hofe. Auf dem Hamberges Kampe. Im Holtkamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 11 Ms., 6 Schs., 1 B.

 

Henrich Strackrian ist dem Kurfürsten eigen: Drei Garten. Saatland: Uf oder fürm Lott. Vorm Felde. Auf der Krumke. Auf der Hardewichskuhlen. Die Hilkesbrink mit der Heggen. In der Rathe. Bei dem langen Busche. Hinter der Birkenheggen. In der negen Gehrde. Die Linders Denne. Vorm und auf dem Lieneland. Der Meisenbrink. Der Hambergeskamp. Bei der Schlekuhlen. Die Bahlbrede. Bei des Guneersland auf der Lindarht. Hinter Bockmanns Garten. Auf dem Hamberge. Uf Butenuths Felde. Wiesen: Für den Stachdieker Bäumen. Fürm Hilkesbrinck. Uf Langenbergers Busche. Fürm Felde. Auf dem Hofe und beim Kotten. Auf dem Hamberge. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse:6 Ms.,9 Schs.,2 ½ B.

 

Meyerhoff ist an von Dombstorff eigen: Der Garte. Saatland: Hinter dem Meyerhofe. Oben der Hardtwichs Kühlen. Gehölz: Auf und furm Hofe. Die Hegge furm Berge. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Schs., 2 Sp., 1 ½ B.

 

Niemeyer ist dem von Dombstorff eigen: Zwei Garten. Saatland: Die Wehrter. Ufm neuen Kampe. Am grünen Wege. Die Rosenstücke. Die niederste und oberste Westerwellen. Die niederste und oberste Krumbke. Die Rathe. Die lange Breeden. Die Wolfkammer. Kopshoff, die Saltzbreede. Für der Hackellbreeden. Wiesen: Der Kopshoff. Die Wiese bei der Habichshorst. Eine Wisch oben des Gänners Hause. Teiche: Auf der Masch. Unter der Soldenbreen. Gehölz: Aufm Wehrter und Kopshofe. Ufm Kampe oben dem Garten. Auf und fürm Hofe. Auf der Wulfkammer. Auf dem Tussenberge. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 11 Ms., 2 Schs., 3 ½ B.

 

Gönner ist nach dem Steinhaus eigen: Der Garte beim Hause, am niedersten Wege. Der Kottengarte. Saatland: Der Hofkamp. Tonnieskamp. Der lange Kamp. Der oberste Meyerhof. Der dritte Meyerhof. Die Hallerbreeden. Die lange und korte Breeden. Hinter dem Meyerhofe. In der Westerwellen. Die lemige Breeden. Die Regengehre. Die Schildbreede. Ufr Lindarht. Die Anewende. Das Deckbreeden. Die Bahlbreede. Die Wasserbrock. Das lange Stücke. Jenseit dem Lotte. Wiesen: Die oberste Wiese. Teiche: Einer uf dem Meyerhof. Gehölz: Auf dem Meyerhoff. Auf der Hollenbreeden. Auf dem Tussenberge. Auf dem Hofe. Bei der Strassen und Garten. Ufm Kampe fürm Hofe. Bei der Wiese. Auf dem Hamberge. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Ms., 1 Schs., 2 Sp., ½ B.

 

Johann Humbroeck in der Steinhäuser Ahrrohde. Von Gönner gekauft: Im Tonnies Kamp 1 Schs., 3 Sp., 2 B.

 

An der Steinhauser Ahrrode:

 

 Johann Wallhorn: Der Zuschlag. Ges. Grösse: 5 Schs., 3 Sp., 3 B.

 

Caspar Rieken: Der Zuschlag. Ein Teil des Gartens, so zu dem alten Garten genommen. Ges. Grösse: 2 Schs., 6 Sp., 3 ½ B.

 

Gerdt Johanns: Der Zuschlag von 3 Sp., 2 B.

 

 

 

Eggeberg.

 

Eggeberg gehörte mit zum Berghagen, dem siebenten freien Hagen der Grafschaft Ravensberg. Ueber die Hagendörfer haben wir ausführlich unter Ascheloh und Amshausen berichtet.

 

Zum ersten Male wird der Name des Dorfes 1337 erwähnt. Die damalige Schreibweise „Ecberteshagen“ sagt uns, dass die Siedlung ihren Namen nicht nach dem Berge, der Egge, erhalten hat, sondern nach einem Bauern mit Namen Egbert (germ. Personenname), vielleicht dem ersten Siedler hier, benannt worden ist.

 

Im Jahre 1545 werden hier 8 Höfe genannt: Schlichtehaver. Kissker. Henckelmann, Wesselmann. Groppe. Die Schnedeker. Rodenbroich und Oistmeyer.

 

Die kleinen Höfe Distelkötter, Könemann und Groppe II sind nach 1545 gegründet worden.

 

Die Höfe, Stätten und Fluren im Jahre 1692

 

Johann ufr Ostheiden ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Der Kottengarte. Saatland: Der kleine Kamp. Der Kamp oben dem Hause. Der Eckernkamp. Gehölz: Auf und fürm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 11 Schs., 2 Sp.

 

Schlichthaver ist nach Brinke eigen, hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Rübengarte. Der Hausgarte. Saatland: Auf Schneekers Kley. Hinter dem Kley. Vor dem Kleykampe. Der alte Kamp. Am Osterfelde. Das Niederfeld. Vogedeskamp. Die Hoewe. Der Roggenkamp. Der Kottenkamp. Der kleine und grosse Pferdekamp. Ufm Felde. Auf dem Brinke. Der Kamp vor dem Schnecker. Wiesen: Im Garten. Die Holtkampswiese. Die Wessels Hofwiese von Kissker gekauft. Die Hofwiese von Schnecker. Ein Teich auf dem Hofe. Gehölz: Im langen Siek. In der Hoewe. Auf dem Roggenkampe. Auf der Hoewe mit Unland. Auf des Vogtes Kampe. Auf dem niedern Felde. Im Broecke („halb in Wrächten, wegen einer Drifft“). Auf dem alten Kampe. Auf dem Hofe. Auf dem Felde. Auf dem Kley. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 16 Ms., 3 Schs., 2 Sp., 2 ½ B.

 

Johann Kissker gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Kohlgarte. Der Garte vom Hofe genommen. Der Leibzuchtgarte. Saatland: Ufr nassen Wand. Das Feld. Der Brüggenkamp. Auf Schlichthabers grossen Pferdekampe. Der neue Kamp. Das nedere Feld. Der Kley. Ufm Hilgenstuhl. Hinter dem Heiligenstuhl. Hinterm Kley. Vorm Kley. Wiesen: Eine Wiese vorm Hofe. Der alte Hof. Ein Teich in der Wiese. Gehölz: Auf dem Twelle. Im Sieke. Im Brinkkampe. Auf dem Hofe. Auf dem Kley. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 11 Ms., 7 Schs., 1 Sp., 1 B.

 

Johann Henckelmann ist hagenfrei, gibt nach Brinke eine Fuhre und dem Kurfürsten den Zehnten: Der Brinkgarten. Der Garte. Saatland: Der Haverkamp. Die Niederhoewe. Die obere Hoewe. Der Kreyenpohl. Die kurze Breede. Das Feld. Der Kleykamp. Hinterm Kley. Das Leinland. Hinterm Kley (Unland). Wiesen: Die Placke beim Hause. Im Haberkamps – Siek. Ein Teich aufm Hofe und im Sieke. Gehölz: Im Birkenkampe. Auf dem Hofe. Im Sieke. Auf der oberen Hoewe. Auf dem Kley. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 12 Ms., 10 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Henrich Wessellmann ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte ufm Haverkampe. Saatland: Die Breede vorm Hofe. Hewermannsland. Der Hochbusch. Der Russkenbrink. Das Feld. Der oberste und niederste Schewellkamp. Die Hoewe. Der Kleykamp. Hinterm Kley. Das Lehmenland von Schlichthaber. Die Weselnbreede von Kissker. Wiesen: Eine Wiese von Rodenbrock und ufr Habichhorst. Eine Placke ufr Hoewe. Ein Teich im Siek und auf dem Hofe. Gehölz: Im Ruschsiek. Im linken Kampe und in der nieder Hegge. Hinter der Wesselsbreeden. Auf dem Hoyerslande und Hochbusche. Im Sieke. Auf der Breede. In der obersten Placken. Auf dem Hofe. Im Kley. Auf dem Lehmenlande. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 14 Ms., 8 Schs., 3 Sp., 2 ½ B.

 

Henrich Groppe ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte und Rübenkamp. Der Kohlgarte. Ein Kottengarte. Saatland: Der Kley. Die Saerhe Eiche. Die Breede. Das Feld mit Einschluss der Nierenstücken. Im Kleykampe. Der Kreckenkamp. Die Briegebreeden. Das hinterste und vorderste Wertherholz. Das Münchenland. Der Kottenkamp. Die Twelle. Ufm Berge. Wiesen: Die Kottenkampswiese. Eine Placke vorm Hofe. Teiche: Der breeden Teich. Im Kleysieke. Gehölz: Auf der Breeden. In der Breeden und Breedensiek. Beim Kleykampes Brinke. Auf dem Hofe. Der Kleykampesbusch. Das Münchelandessiek. Im Kleysieke. Auf dem und hinter dem grossen und kleinen Werther Holz. Im Twellsieke. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 14 Ms., 3 Schs., 3 Sp., 3 ½ B.

 

Gerdt Sneecker ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte. Saatland: Der grosse Kamp. Das Feld. Der Brüggenkamp. Die Lütke Heyde. Der Kley. Das Feld. Die Hoewe. Wiesen: Im Brüggensieke. Die kleine Wiese. Teiche: Ein Teich in der Hoewe und im Brüggensieke. Gehölz: In der Hoewe. Im Timmergarten.Im grossen und kleinen Holle. Beim oberen Holle bei der Bache. Auf dem Hofe. Hinter der Hoewe. Bei der Strasse. Die Hegge im Brüggensieke. Im Kleysieke. Auf dem Tussenberge. Auf dem Hamberge. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Ms., 5 Schs., 2 Sp., 2 1/2 B.

 

Jobst Henrich Rodenbruch ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte. Ein Garte vom Hofe. Saatland: Der Weitekamp. Das Feld. In der lütken Heyde. Ufr oberen Breeden. Das Rottland in der lütken Heyde. Ufr faulen Breeden, von Niemann zu Teenhausen gegen das Land ufn Rodde getauschet. Eine Spiele dabei, Rottland. Im Twellsieke. Der Bonenkamp. Der Weidekamp dabei. Die Wiese beim Hofe. Teiche: 2 im Sieke, 1 vor und auf dem Hofe. Gehölz: In der Becke. Im Holle. Die Hegge in der kleinen Heiden. Das Siek. Auf dem Hofe. Hinter dem Timmerhagen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 12 Ms., 8 Schs., 3 B.

 

Distellkötter oder Peter Könemann ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte nebst dem sädigen Lande mit Unland und Markgerechtigkeit zus. 6 Schs., 2 B.

 

Jürgen Könemann ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte samt dem sädigen Lande und Markgerechtigkeit zus. 8 Schs., 2 B.

 

Friderich modo Henrich Groppe ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte, Weideland, Saatland und Markgerechtigkeit zus. 6 Schs., 2 Sp., 3 B.   

 

    

 

Ascheloh

 

Ascheloh wird urkundlich zuerst im 13. Jahrhundert erwähnt. Die Schreibweise war damals folgende: Ascelo; 1550: Aschelöher; 1692: Aschelöer; 1800: Ascheloh.

 

Ein „Loh“ ist ein größeres, lichtes, hainartiges Gehölz, das ursprünglich wohl Gemeinbesitz war und vielfach heilige Stätten enthielt (Jellinghaus). Bei dem Hofe Große Butenuth wird 1692 eine Flur „Das Opferholz“ genannt (s.w.u.). „Asche“ kann Esche (Baum) bedeuten, Ascheloh = Eschenloh. Da wir aber in dieser Bauernschaft einen Esch (das ist das älteste gemeinsame Saatland in den Dörfern) antreffen (bei Kleine Butenuth), nehme ich an, daß das dortige Loh seinen Namen nach dem danebenliegenden Esch erhalten hat. Die Bauern, die sich hier in der Nähe ansiedelten und neben dem Loh ihren Esch anlegten, nannte man „Die Aschelöher“. Das „Ascheloh“ selbst gehörte 1692 zu den Fluren des Hofes Steinbecke (s.u.). Der Esch deutet darauf hin, daß auch hier, wie in Amshausen, schon vor der Gründung des Berghagen, ein kleines Dorf bestand.

 

Die Bauern von Ascheloh gehörten mit noch anderen in Eggeberg und Amshausen zur Hagengemeinde Berghagen im früheren Amte Ravensberg. Die Grafen von Ravensberg richteten im 12. Jahrhundert diese Hagendörfer wahrscheinlich nach dem Muster der waldeckischen oder der lauenburgischen im ostelbischen Kolonienlande ein. (Siehe Amshausen). Die Hagendörfer hatten ihre besonderen Rechte. Die Häger waren insofern besser gestellt als die anderen leibeigenen Bauern, da sie statt der Erbschaftssteuer (beim Tode des Mannes: das Heergewede = Kriegsgerät; beim Tode der Frau: das Gerade = Hausgerät) nur die Kurmede (=Abgabe, welche der Landesherr kürt, wählt) bezahlen mußten. „Von den Auftrachten (Übernahme des Hofes durch einen neuen Erben) und Sterbefälle hat der Vogt zur Halle einen Thaler, zween Untervögte ein Viertel Bier und der Hagmeister 1 Kopfstück nebst einer freyen Mahlzeit“, so berichtet das „Amtsbuch zum Ravensberg“.

 

Die besonderen Hagenrechte wurden jährlich auf dem Hagenting von den Hagenmeistern vorgelesen. „Das Hachting wird bey allen freyen Hägnern alle und jedes Jahr umgehend, nach der Ordnung wie sie wohnen gehalten“. „Es ist gebräuchlich und stehet zu eines zeitlichen Herrn Rentmeisters zu Ravensberge Belieben, daß derselbe auf dem Hachting die Geldpächte von den Berghägern empfangen und nachrichtlich von der Cantzel proclamiren lassen möge“.

 

Für die vom Landesherrn erhaltene „Howe“ (siehe Amshausen) mußte jeder Häger auf dem Hagting dem Bauernrichter das „Howegeld“ abliefern, welches „nach altem Gebrauch zum Besten der Armen verwendet“ wurde. „Und ist Hovegeld, das ein jeder Hausmann, so im freien Hagen wohnet, nach Gelegenheit ihrer Höfe, jährlichs meinem gnädigen Fürsten und Herrn gibt 1 bis 8 Thaler, wie die Verzeichniss der Leute nachweiset“ (Amtsbuch, a.a.O.).

 

Außer diesen Abgaben hatten die Häger noch die „Afhorst“, den Blutzehnten, an den Grafen von Ravensberg zu entrichten, und zwar vom Füllen 1 Pfenning, vom Kalbe 1 ½ Pfg. und vom Hahn 1 Pfg. (Amtsbuch a.a.O.).

 

Im Häger – Weistum von 1541 (Sammelarchiv: Verordnungen usw. in der Grafschaft Ravensberg. Leihgabe: Griese, Heepen) werden uns die uralten Rechte der „sieben freien Hagen“ wie folgt mitgeteilt:

 

„Anno 1541, Montags nach Michaelis sein durch die sieben freien Hägers in der Grafschaft Ravensberg, als nämlich Sandhagen, Berghagen, Steinhagen, Brockhagen, Rodenhagen, Gellershagen und Grävinghagen, auf Aufforderung des Vogtes Samson zu Brackwede nachgesetzte Artikel erkannt und im Holtischen Brocke, auf gewöhnlicher Stätte, durch die sämtlichen Häger ausgesprochen:

 

Obgesetzter Vogt von wegen seines gnädigen Fürsten und Herren gefragt und zu bekennen begehret:

 

Was der sieben freien Häger Gerechtigkeit wäre?

 

Worauf die Häger und sämtliche Hagemeister sich einhellig bedacht und ausgesagt:

 

„Wenn ein Mann in dem freien Hagen stürbe, desselben nachbleibende Frau möge abnehmen das beste Pferd, darnach ihr gnädiger Fürst und Herr eines zur Kurmede. Wenn aber keine Pferde alda seien, ein Kuh, Schwein oder Schaf, wo aber keine blutige Habe aldar, als dann 18 Pfennige oder 1 ½ Schilling.

 

Zu dem, wenn ein Häger Kinder hätte, welche außer Landes dienten, und jährlich, wie Recht ihr Hagenrecht verwahreten, und außer dem freien Hagen verstürben, derselben Nachlassenschaft mögen die Eltern oder das nächste Blut in den freien Hagen, sonder einige Einsperrunge hochermeltes ihres gnädigen Fürsten und Herren einfordern und Erben.

 

So auch in obgemelten sieben freien Hagen eine wäre erb- oder kottenledig, oder lossstürbe, und dennoch in den Hagen keine Erben wären blutswegen, mag aus den anderen Hagen einer der nächsten Blutsverwandten des Verstorbenen Nachlaß, wenn ihr gnädigster Fürst und Herr der gebührlichen Kormede befriediget, ziehen und erben.

 

So aber in den sieben freien Hagen keine Blutsverwandten sind, ist ihr gnädiger Fürst und Herr der rechte Erbe. Und mag auch ihr gnädiger Fürst und Herr aus und in obgedachten Hagen wechseln und verwechseln, wie das von altersher gebräuchlich.

 

Demnach, so ein Mann oder eine Frau in den freien sieben Hagen in Todesnöten niederläge, und dennoch des Vermögens und Verstandes, daß sie zwei ihrer rechten Finger von der Brust über den Bettpost legen könnte, seien sie mächtig, das ihre, wenn sie es gönnen, zu vergeben, indem es den rechten Erben nicht entzögen.

 

Gleichfalls so jemand in den freien Hagen schuldig wäre, und der Kläger von Rechte beantwortet, als dreimal vierzehn Tage oder Soterstage zu erdulden, und darnach nicht bezahlte, soll der Richter dem Kläger Pfande geben.

 

Wenn auch einer außerhalb des Hagens jemand in dem Hagen besprechen wollte, muß unter Jahr und Tag in dem Hagen so zeitig erscheinen, daß er eine Krähe von einer Taube auf dem Zinnapfel des Kirchturms unterscheiden und erkennen möge und kennen.

 

Diese obgemelten Artikel und Freiheit sind unter den Hägern sämtlich bis hierzu also gehalten und verwahret, wie auch noch gegenwärtige Zeit.

 

Diesem zufolge haben auf schriftlichen Befehl des hochgelehrten, edlen und ehrenfesten Casparen Ledeburs, fürstl. jülichschen Rat und Drosten zum Ravensberge, ich Johannes Kerkmann, Vogt zu Halle, bei dem ehrbaren und vornehmen Andreas Knevell, Johann Weissweiller, Jobst Conssbruch und Antonio Hövell, Vögten zu Brackwede, Werther, Brockhagen und Heepen mich erkundiget, in Anwesenheit und Gegenwärtigkeit der ehrsamen und frommen Johann Grysen (Brockhagen), Johann der große Butenuth (Ascheloh), Henrich Reckert (Rotenhagen), Gerdt Schulte (Werther), Johann Loicks (Sandhagen) Aleff Kleinenberg (Steinhagen) und Bartoldt Wöstenfeld (Grävinghagen) als Hagenmeister und Richter in Sandhagen, Gellershagen, Grävinghagen, Steinhagen, Brockhagen, Werther und Berghagen; nebst dem ein jeder Hagenmeister mit den vier ältesten Mannspersohnen aus jedem Hagen in dem Küsterhause zu Steinhagen gegenwärtig gewesen, und vorangereihte Artikel bekannt und auch bekräftiget, und lassen es endlich dabei verbleiben.

 

Mit Vorbehaltung aller ihrer Gerechtigkeit und Notdurft gezeichnet den 17. März Anno (15)82.“

 

Unterschrieben ist diese Urkunde 1. Von Johann Tetzler, Kaplan zu Steinhagen (erster Prediger in Steinhagen nach der Reformation), für den Vogt Andreas Knevel (zuerst Jülichscher Diener, 1573 Vogt zu Brackwede, + 1582), der selbst nicht schreiben konnte, 2. Johann Kerckmann, Vogt zu Halle (war zweiter Vogt zu Halle, lebte zwischen 1541-88), 3. Johannes Weissweiler, Vogt zu Werther (1548 Vogt zu Werther), 4. Jobst Conssbruch (war seinem Stiefvater Paul Ledebur (+1574) als Vogt zu Brockhagen adjungirt und starb 4.4.1607), Vogt zu Brockhagen, und 5. Von Anthon Hövell (war Gerichtsschreiber zu Versmold zunächst, lebte 1607 noch als Vogt in Heepen), Vogt zu Heepen.

 

Im Jahre 1545 werden in der Bauernschaft Ascheloh folgende Hof- und Stättebesitzer genannt: Duvelsick, Bartholdt uffm Hagen. Fonne Wilhelmes. Der Düeker. Henrich Butenuth. Der große Butenuth. Der Dullige. Steinbecke. Johann Kottmann. Berendt Godeken. Peter Myle. Leiffermann. Peter Meyer. Hermann Prange. Johann Kott. Johann Kotenschnider. Hermann Buese. Anna Prangen.

 

Nach dem „Urbar“ von 1550 waren diese Bauern in der Halleschen Mark berechtigt. (Siehe Amshausen). Im „Eichberg“ und dem „Buchberg“ hatten sie mit den anderen Gemeinden zusammen Weide und Holzbau. Hier wurde das Holting (Markgericht) gehalten, wobei der Landesherr als Holzgraf Richter war.

 

Der Hof Kindermann (1692) ist eine Gründung nach 1550. Gehsing und Glissmann (1692) gehören nach Werther und besitzen nur in Ascheloh auf der „Duhligen Hoewe“ Land.

 

Die Höfe, Stätten und Fluren im Jahre 1692

 

Henrich Duvellsieck ist hagenfrei, gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Gartenland beim Hause und Wiesenwachs. Saatland: Das Feld vorm Hofe. Der neue Kamp. Der Kley. Das Twiefeld. Der Mollerskamp. Die neue Hoewe. Der große Kamp. Der Spechtskamp. Wiesen: Die niedere Wiese. Die Broeckwiese. Wischland beneden dem Hause. Die obere Wiese von Rodenbruch. Teiche: Einer aufm Hofe, ufm Wienfelde, im Hewsieck und in der Bache. Gehölz: Auf dem Hofe. In der Wiese bei dem Hofe. Auf dem und hinter dem Wiehenfelde. Der Horstkamp. Auf der newen Hoewe. Im Hewsiek. Auf dem Hamberge mit Unland. Im Kampe mit Unland. Im Kottengarten. Das Spechtholz. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 15 Ms., 1 Sp., 1 B.

 

Johann Bartoldt ist hagenfrei, gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Kohlgarte. Der Kottengarte. Saatland: Der Spechtskamp. Der lange Kamp. Das Feld vorm Howe. Der Twellkamp. Der Kley. Ein Teich beim Felde. Gehölz: Das Broecksiek. Das Twellsiek. Die Hegge beim Felde. Auf dem Hofe. Fürm Knull. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Ms., 2 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Jürgen Willmann ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Gartenland. Saatland: Die Johannshowe. Aufm Felde. Die Hoewe. Der Kottengarte. Die niederen Kleyen. Die obere Kleye. Das Broecksiek. Im Lippsiek. In der Straßen. Die Grundtweide. Fürm Knüll. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 13 Ms., 8 Schs., 1 B.

 

Johann Düker ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte. Der Kottengarte. Die Hoewe. Ufr Horst. Ufm Kley. Die neue Hoewe. Das Feld. Zwei Teiche im Siek. Gehölz: Das Broecksiek. Die Hegge auf dem Felde. Fürm Knüll. Auf dem Hofe. Das Siek. Auf der Hoewe. Auf der Horst. Auf dem Kleye. Beim Kleydieke an der Straßen. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 8 Ms., 7 Schs., 3 B.

 

Alff Kleine Butenuth ist hagenfrei, gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte. Saatland: Das Feld. Der Wickenkamp. In der alten Dennen. Der Eisch. Ufr Horst. Ein Teich im Holze und aufm Hofe. Gehölz: Auf der Broecke, Plaggenmatt daselbst. Auf der Horst. Im Holze. Auf dem Esch (Unland). Hinter dem Esch. Oben dem und beneben Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 7 Ms., 11 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Jobst große Butenuth ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Hausgarte. Der Kottengarte. Saatland: Das schowe Land. Die mittelste Wendung. Das lange Land und fürm Wittenbrinke. Haertmannskamp. Der Hecksbrink. Der Buschkamp. Der Weitkamp. Im Hexholle. Die niedere und obere Hoewe. Die niedere und obere Horst. Ein Kamp, die Breede genannt. Eine Placke am Hallischen Wege. Eine Placke vorm Hofe. Die Wisch ufr Habichhorst. Ein Teich im Horstsieke. Gehölz: Im Heckshollessieke. Das Horstsiek. In den Böken bei Kindermanns Hofe. Auf dem Hofe. Auf der Hoewe. In den Kottenböken. Unter dem Wetekamp. Auf dem Buschkampe. Der Buschkamp. In den Birken. Das Opfferholz mit Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 16 Ms., 10 Schs., 2 Sp., 3 B.

 

Wilhelm Kindermann ist hagenfrei. Der Garte. Saatland: Ufm Lotte. Die obere und niedere Hoewe. Ufr Breeden. Fürm Berckekamp. Der Bökenkamp von Schlüren Erbe gekauft. Eine Placke im Garten. Auf den 2 Stücken fürm Wege. Der Birkenkamp. Auf dem Hofe. Auf der Hoewe. Das Siek. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Ms., 4 Schs., 3 Sp., 1 ½  B.

 

Gerdt Duhlige ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte. Saatland: Auf dem Edellbrincke. Aufr Hoewe. Die Steinbreede. Die Diessellhorst. Die Horst. Die Hegge. Der kleine Kamp. Vorm Berge. Ein Teich ufm Hofe. Gehölz: Auf dem Berge, Plaggenmatt. Auf dem Hofe. Das Siek beim kleinen Kampe. Im Schüerkampe. In der Drifft. Auf der Diestelhorst. Das Siek. Auf der Hoewe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 7 Ms., 6 Schs., 3 Sp., 2 B.

 

Steinbecke ist hagenfrei: Der Garte. Saatland: Ein Kamp, die Hoewe gen. Der Brinkkamp. Der Kalberkamp. Der neue Kamp. Ufm Lotte. Der Distelkamp. Das Feld beim Diestelkamp. Das Sterenland. 2 Teiche auf dem Hofe. Gehölz: Auf dem Berge mit Plaggenmatt. Oben dem Kampe auf dem Aschelohe. Ein Busch beim Diestelkamp. Auf dem Hofe. In der Drifft. Auf dem Brinckkampe. Der Heidkamp mit Anschuss. Oben dem Felde. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 8 Ms., 7 Schs., 3 Sp.

 

Jobst Kindermann: Fürm Freehe. Auf dem bunten Ossenkampe. Markgerechtigkeit. 1697 von Linsen gekauft am Werther Wege hinter dem Lötte 4 Stück, Hinterm Stiegsell. Ufm Lotte. Ges.Größe: 8 Schs., 3 Sp.

 

Peter Kattmann ist hagenfrei: Der Kohlgarte. Saatland: Im Hallischen Felde. Im schefen Kampe. Ufm Lotte. Im kleinen Kampe (von Beckmann zum Teil gekauft). Gehölz: Fürm Steinbeckenberge. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 6 Schs., 3 Sp., 1 B.

 

Hermann Göcken ist hagenfrei: Gartland. Saatland: Der neue Kamp. Der kurze Ohrt. Das Feld. Der Oberkamp. Die Horst. Die Spiele. Der Kropsskamp. Die Breede. Der Weitkamp. Vorm Freehde. Achterm Berge. Wiesen: Die Placke beim Hause. Ein Teich auf dem Felde. Fürm Hofe. Fürm Berge mit Plaggenmatt. Auf dem Hofe. Auf der Breeden. Plaggenmatt ufm Krobsskamp und ufm Aschelohe. Das Siek. Der Heidkamp. Auf dem oberen Kamp. Auf dem Felde. Der Anschuss oben dem Heidkamp. Oben dem Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 8 Ms., 3 Schs., 2 Sp.

 

Segewin Mihle ist hagenfrei: Der Kohlgarte. Der Kottengarte. Der Garte für dem Hause. Saatland: Der Hauskamp. Ein Kämpchen ufr Woort genannt. Das Mielenfeld. Der neue Kamp. Der Weidekamp. Das Land hinterm Sieke. Der alte Hof. Die Wittebreede. Der Kropsskamp. Der Haverkamp bei der Wiese. Der Bohnenkamp. Auf Büttel. Die Kottenplacke. Die Hauswiese. Ein Teich aufm Hofe. Gehölz: Auf dem Hofe. Furm Hofe. Am Berge. Hinter dem Sieke. Der Busch im Kamp. Das Sepp mit Anschuss. Auf dem Wetekampe. Oben dem Heidtkampe. Der Heidtkamp. Auf dem Böttell. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 10 Ms., 11 Schs.

 

Henrich Leiffmann ist hagenfrei: Der Kohlgarte. Der Hanfgarte. Saatland: Oben auf dem Felde. Das lange Land. Der Hewenbrink. Oben den und der neue Kamp. Vorn auf dem Felde. Der Ottenkamp. Das Kastanienstücke. Der Buttell. Für der Hallschlucken. Wiesen: 2 Placken beim Hause. Die kleine Wiese. Uffer Habichhorst. Teiche: 1 aufm Hofe, 1 in der Wiese. Gehölz: Der Anschuss oben dem Heidkamp. Der Heidtkamp. Auf dem Felde. Oben Ottensiek. Das Ottensiek. Bei der Wiese. Auf dem Hofe. Der Berg fürm Hofe. Auf der Kastanien mit Plaggenmatt. Auf dem Böttell. Für der Halssschlucken. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 21 Ms., 6 Schs., 3 Sp., 2 ½ B.

 

Henrich Meyer ist hagenfrei: Der Kohlgarte. Saatland: Der kleine und der Kalberkamp. Boven dem Felde. Der kleine Kamp oben der Wisch. Der Mühlenkamp. Aufm Böttel. Das lange Land. Der Wittenbrink. Der Kottengarte vorm Felde. Wiesen: Vorn Stockdieker Bäumen. Die oberste Wiese. Die Mühlenkampes Wiese. Die Wiese im Winckel. Der Anschuss oben am Heidkampe. Der Heidkamp. Im Mühlenkampsholz. Ufm Hofe und Garten. Der Berg fürm Hofe. Oben dem Klabergarten und Mühlenkamp. Auf dem Bottell. Plaggenmatt auf dem Sunnenbrink. Oben dem Kuhlande mit Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 26 Ms., 3 Sp., 1 B.

 

Jobst Prancke ist hagenfrei: Der Kohlgarte. Der Kottengarte. Saatland: Das Feld. In der Grund. Auf dem niedere Brink. Das Haerland. Die Schieldthoewe. Im Schildtgarten. Der Blaeckers Kamp. Der alte Kamp. Tuschenland. Der neue Kamp. Wiesen: Eine Wisch beim Hause, im tiefen Garten. Die Schildhoeweswiese. Eine Wische im Bruchhagen. Ein Teich im Siek und ufm Hofe. Das Holz hinterm Felde. Oben auf dem Felde. Das Siek. Unten im Felde. Auf dem Hofe. In der Wiese beim Hofe. Beim Kotten. Unter dem Blackersch. Auf der Schildthoewe. Auf dem Haerlande. Auf dem Fleegen Rott mit Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 8 Ms., 4 Schs., 3 ½ B.

 

Lüdeke Köhre ist hagenfrei: Der Garte an der Bache. Der Schürengarte. Der Garten auf dem Felde. Der Kohlgarte. Saatland: Der lange Brink. In der Grund. Auf dem Hofe. Die Siekhowe. Der Ottenkamp. Die Cristanie. Die kleine Cristanie. Das Kerckenland. Der Nierkamp. Wiesen: Die Sieckhoewes Wisch. Die Placke beim Hause. Ein Teich bei der Siekhoewes Wiese. Gehölz: Auf dem Hofe. Auf dem Felde. Oben den Felde. In der Sieckhoeweswiese- und busch. Auf dem Brinke. Auf und oben der Siekhowe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 12 Ms., 2 Schs., 3 Sp., 3 B.

 

Kottenschräder ist hagenfrei: Der Niedergarte. Der Kohlgarte. Saatland: Die Depen Denne. Der Kamp vorm Hause. Im Sandfelde. Der Buddekamp. Eine Wiese im Broeke. Das Stück vorm Berge. Fürm Hombssberge, das Kastanienstück genannt. Gehölz: Auf dem Hofe und Kampe. Oben dem Kampe fürm Hause. In der Depen Dennen. Das große Holz. Auf der Castanien. Auf und unterm Rötebrinck. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Ms., 10 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Christian Buse ist hagenfrei: Der Garte. Saatland: Der neue Kamp. Der Kerkenkamp. Beim Stallecke oder uff den Köppelen. Der lange und korte Blackersch. Der alte Kamp. Im Berggarten. Gehölz: Oben dem Hause. Um den Berggarten. Am Blackersch. Uff des Busenhalse. Das Haerland. Im grünen Wege. Der alte Kamp. Im Berggarten. Gehölz: Oben dem Hause. Um den Berggarten. Am Blackersch. Auf dem alten Kampe, dem Haerlande, dem Halse mit Plaggenmatt. Die Busenwiese. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Ms., 5 Schs., 3 B., 2 Sp.

 

Frantz Gehsing zu Werther: Auf der Duhligen Hoewe. Gehölz daselbst. Ges.Größe:9 Schs.,1 Sp. 2 B.

 

Glissmann zu Werther: Auf der Duhligen Haewe. Ges. Größe: 4 Schs., 3 Sp., 2 B.

 

 

 

Amshausen

 

Ältere Schreibweise des Ortsnamens: Ameshusun 12. Jahrhundert, 1550 Amesshausenn, 1692 Amesshausen, 1820 Amshausen.

 

Die meisten Dörfer auf –hausen in Ravensberg müssen ihrer Lage und Anlage nach den Anfängen der Besiedlung angehören und so deuten sie in ihrer Massenhaftigkeit auf eine einmalige, planmäßige Besiedlung. Sie sind meist Gründungen eines einzelnen, der die Niederlassung entweder für seine Sippe oder für eine Genossenschaft besorgte und können ursprünglich aus wenigen Wurten (Hausplätzen) bestanden haben. (Jellinghaus).

 

Bei den Ortsnamen auf –hausen hat der größte Teil einen Personennamen als Bestimmungswort. Diese Eigennamen geben uns dann die Personen an, von denen die Gründungen der Dörfer ausgingen. Wir können mit Bestimmtheit annehmen, daß der Gründer der Siedlung „Ameshusun“ ein Germane mit Namen „Ami“ gewesen ist. Die erste Siedlung, die „Häuser des Ami“, war klein, sie bestand aus drei, höchstens vier Gehöften. Die übrigen Höfe, deren Besitzer 1692 „hagenfrei“ sind, wurden nach dem 11. Jahrhundert von dem Landesherren gegründet. Sie gehörten zum Berghagen. Diese Hagendörfer sind Siedlungen mit besonderen Rechten. (Siehe weiter unten bei Ascheloh!) Im früheren ravensbergischen Amte Sparenberg gehörten dem Landesherren sieben „freie Hagen“: Gräfinghagen, Lämershagen, Sandhagen, Brockhagen, Steinhagen, Gellershagen und Rotenhagen. Der achte freie Hagen des Grafen von Ravensberg, der Berghagen, erstreckte sich über die Bauernschaften Amshausen, Ascheloh und Eggeberg im Amte Ravensberg. Auch in anderen Bauernschaften des Ravensberger Landes wohnen noch zerstreut „Hagenfreie“. Sie sind aber einer bestimmten Hagengemeinschaft angeschlossen.

 

Um die Auswanderung der Bauernsöhne nach Osten im frühen Mittelalter zu verhindern, stellte der Landesherr von Ravensberg nach dem Vorbild des Grafen von Waldeck den nichterbenden Söhnen Land zum Ansiedeln zur Verfügung. Jeder von den neuen Siedlern bekam für sich und seine Familie eine „Howe“ zugewiesen. „Die Howe oder Hufe war das Normalmass des bäuerlichen Landbesitzes, das der Leistungsfähigkeit und den Bedürfnissen einer Familie entsprach.“ Bei allen „Hagenfreien“ wird im Urkataster von 1692 unter den Flurnamen des Saatlandes „die Howe“ aufgeführt. Die Fluren mit diesem Namen sind auf den Höfen der Hagenfreien das beste Ackerland. Messungen haben ergeben, daß diese Fluren die stärkste Humusschicht haben von allen Feldländereien in den Hagendörfern.

 

Auch von seinen großen Meyerhöfen stellte der Landesherr etwa im 12. Jahrhundert je eine Howe für einen neuen Siedler zur Verfügung. Der erste Siedler mag in diesen Fällen ein Sohn des Meyers gewesen sein (Howenar (später Höhner) zu Bentrup, zu Eissen, zu Altenschildesche, der Binkenhowener zu Heepen usw).

 

Außer den 18 hagenfreien Bauern in Amshausen gab es fünf, die dem Landesherrn (1692 dem Kurfürsten) mit Weib und Kindern hörig waren (1692: P. im Hulse (eine Gründung von Dröge und Stüssel aus), Dellbrügger, Ruhmann, Bekekotte (von Dellbrügge aus gegründet), Bussberg (ebenfalls eine spätere Gründung). Der Hof Dröge gehörte den Besitzern von Rittergut Steinhausen (1692: Johann Wilhelm v. Domstorf) und Peter Tuchsshorn (1692) dem Herrn von Closter auf Patthorst. Alle anderen Stätten sind Gründungen nach dem 15. zum Teil nach dem 16. Jahrhundert.

 

Im Jahre 1545 hatte Amshausen 25 Höfe und Stätten aufzuweisen: Hardelandt, Jakob Karn, Joest Riessberg, Raemann, Gercke Schirenbecke, Hermann Dröge, Dellbrügge, Johann Ruemann, Johann Stüssell, Peter Stützel, Hülsegge, Hollieth, Johann Buesenberg, Holvoss, Johann Baumhöder, Johann Schambhaert, der Jückemöller, Johann Eickrahmann, Johann uffm Heidtlande, die Lohehawe, Poggenpoell, Wischmann, Grete Drögen, Tuxhornn, Stockhecke.

 

Nach dem Urbar der Grafschaft Ravensberg von 1550 gehörte Amshausen zur Vogtei Halle im Amte Ravensberg, zu dem auch noch die Vogteien Versmold und Borgholzhausen gehörten. Die Bauern von Amshausen waren in der Halleschen Mark berechtigt. Sie lieferte ihnen das nötige Bau-, Brenn- und Nutzholz für die bäuerliche Wirtschaft, ihr Hornvieh trieben sie hier zur Weide und die Schweine zur Mast. Die Hauptweideplätze waren das Kolkenbruch, der Bler, der Berenberg und der Barlebusch. Der Landesherr war Holzgraf und Steinhaus und Schmiesing Erbexen der Mark.

 

Die Höfe, Stätten und Fluren im Jahre 1692

 

Fonne Haerlandt ist hagenfrei: Der Garte. Der Garte auf dem Teiche. Der Kottenwischesgarte. Saatland: Die Howe. Boven ufr obersten Howe. Die Rötebreeden. In der alten Dennen. Für dem Hofe. Ein Teich auf dem Hofe und in der Wiese. Plaggenmatt im Künsebeckerfelde und auf dem Sunnenbrinck. Gehölz: Das Holz. Der Kamp. Auf dem Hofe. Fürm Hofe am niederen Berge. Volle Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 11 Moltsaat, 1 Schs., 1 Sp.

 

Hermann Dule, Neuwohner: Der Garte. Der Kamp fürm Hause. Gehölz auf dem Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs., 2Sp., 1 B.

 

Jobst Hermann Hulssmann: Der Garte. Der Kamp. Gehölz im Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 9 Schs., 1 Sp., 1 B.

 

Peter Wittenbrock: Der Garte. Auf der Rötebreeden. Gehölz. Oben auf der Rötebreeden. Unland daselbst. Markgerechtigkeit. Ges, Größe: 1 Ms., 1 Sp., 1 B.

 

Johann Carlmeyer: Der Garte. Der Niedernkamp. Der Spitzkamp. Der alte Garte. Gehölz auf dem Füchtenbrinck und Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 5 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Johann Cahre modo Hermann ist hagenfrei: Der niedere Garte. Saatland: Das Kühland. Ein Platz fürm Hofe. Das Rottland. Die Gehre. Oben auf der Gehre. Der obere und niedere Brinck. Hinter dem oberen Garten. Der Elkenbrinck. Das Langeland. Oben auf dem langen Lande. Oben auf dem Felde. In der Grund. Wiesen: Die Wiese mit dem Kottengarten. Die niedere Wiese. Zwei Teiche aufm Hofe. Gehölz: Der niedere Berg. Der Holzkamp. Oben den Holzkamp. Auf der Howe. Oben auf der Howe, Unland. Für dem Hofe auf dem Felde. Auf der Gehren, Weide. Auf der Gehren und dem grossen Busche. Plaggenmatt daselbst. Auf dem Busche. Plaggenmatt daselbst. Auf dem Elckenbrincke. In der Elkenlieth. Auf dem Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 18 Ms., 11 Schs., 1 Sp., 1 B.

 

Peter im Hulse, dem Kurfürsten eigen: Der neue und der alte Garte. Das Rott von Drögen gekauft. Ein Ohrt ufr neuen Howen von Stüssell gekauft. Gehölz: Auf dem Hofe. Oben dem Hofe. Unter dem Hofe im Orde, Unland. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 1 Sp.

 

Johann Meyer: Der Garte. Der kleine Garten. Der obere und niedere Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 7 Schs., ½ B.

 

Peter Dröge, dem von Dombstorff nach Steinhausen eigen. Gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte. Ein Garte auf dem Wittenlande. Saatland: Der ünterste und oberste Kernbrink. Die niedere Howe. Die Howe. Der Kottebrink benebst den Placken. Auf dem Wallacker. Das Straetstücke. Ufr hohen Baerdt Das Kuhlenland. Die Lotte (?). Uf Rumanns Wiese. Das Drögenland, uf Rumanns Breede schießend. Beim Kerckthüren. Bei Dellbrüggen Braeken. Das Kahlenberges Stücke. Rotland. Der Tienkamp. Uf dem Schürkamp. Wiesen: Die Wiese im Kotten Hofe, im Siek. Gehölz: Oben dem Kuhlande. Plaggenmatt daselbst. Bei der Woort. Auf dem Hofe. Im Kotten Hofe. Weide daselbst. Auf dem Hulss und Broeckbrinke. Plaggenmatt daselbst. Beneden dem Hauskotten. Plaggenmatt daselbst. Auf der Howe mit Plaggenmatt. Der Kamp. Oben den Kamp und Plaggenmatt. Beim Kampe Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 8 Ms., 10 Schs., 3 Sp., ½ B.

 

Hermann Delbrügger, dem Kurfürsten leibeigen mit Weib und Kindern: Der Garte. Noch ein Garte. Saatland: Die Hofbreede. Der Walacker. Gegen Kahrss Howe. Für Haerlands Howe. Der Wollenkamp fur Haerlands Howe. In der alten Dennen. Uf dem Wittenlande. In der Hasenkammer. Die Kaelenberges Breeden. Die Lötte (?), Uf den fünf Stücken. Uf der Jägerbreeden. Für dem Kiel. Im Sandtfelde. In der Fastelabentslied. Drei Kurtzebrocken. Der Kerckthorn. Uf der Struncke. Ufr korten Breeden hinter Kahmann Creutzbreeden. Auf den Wellen. Der große und kleine Schürkamp. Die niederen Breeden. Das niederste und oberste Löefeld. Die Lilienbrink. Der Sandtkamp von Drögen. Der neue Kamp für die Wisch. Der oberste Kamp bei dem Beckkotten. Die Hulhuchstwiese. Die lange Wiese. Auf dem Hellenberge, Plaggenmatt. Anschuss bei Kahrmanns Hofe. Hinter dem Müllenkampes Hagen (Not.: „Dieses und Vorhergehendess wird von den Nachbaren nicht gestanden“). Im Kiel und Hasenkamp. Plaggenmatt daselbst. Oben auf der Hofbreeden. Plaggenmatt daselbst. Auf der Eichtelgenbreeden. Auf dem Hofe. Oben der Wiese beim Hofe (Weide). Unter der Hofbreede. Das Holz „itzo nichtes alss Unland“. Auf dem großen Kuekamp. Die Löttehegge. Plaggenmatt auf dem Schürkamp. Gehölz daselbst. Bei den Wiesen. Der Helmersberg (Unland). Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 23 Ms., 5 Schs., 2 Sp., 1 B.

 

Wilhelm Ruhmann, dem Kurfürsten eigen; gibt auch demselben den Korn- und Blutzehnten: Der Brackengarte. Der Kohlgarte. Der Kottenbrink. Bowen auf dem Kampe, Gartenland. Saatland: Die Brocken. Ufm Wittenlande. Uf dem Lötte. Ufr Creutzbreeden. Der Brink an der Wischen. Ufr Sainbecke. Ufr großen Breeden. Bei der Saimbecke. Die Kortebreeden. Auf den Brocken. Das Kirchthore. Bowen Brinckmanns Kamp. Die korten oder echtersten Brocken. Das Sasebergische Stücke. Bei Brinckmanns Kuhlen. Das Kahlenberges Stücke. Bei des Meyers Haerdthekeln. Ufr gelben Breeden. Auf dem Walacker. An den Wellen. Uf Haerdtmanns Schürkamp. Oben Stüsselkamp, Unland. Das Rottland auf dem Sieke. Wiesen: Die lange Wiese. Die kleine Wiese. Eine Wiese in dem Wellenkampe. Gehölz: Beim Sandtbrincke. Plaggenmatt daselbst. Auf dem Böttel. Auf dem Sunnenbrincke Plaggenmatt. Im und auf dem Sieckhofe mit Weide daselbst. In den Ellern mit Unland. Das Holz. Plaggenmatt in der Hasenkammer. Auf dem Kamp oben dem Hofe. Auf dem Hofe und beim Garten. Weide beim Hofe. Bei der langen Wiesen. Bei der Foddenbecke. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 13 Ms., 8 Schs., 3 Sp.

 

Jürgen in der Becke oder Bekekotte ist dem Kurfürsten eigen: Gartenland. Saatland; Ufm oberen Kampe von Delsbrügge. Wiesen: Die Wischplacke fürm Hause. Im Busche. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 10 Schs., 2 Sp., ½ B.

 

Peter Stüssel ist hagenfrei, gibt dem Kurfürsten den  Zehnten: Der Kohlgarte. Der Kottengarte. Der Hartwigsgarte. Unland aufm Kampe. Saatland: Uf dem Kottenkamp. Ein Kamp, die Bracke genannt. Die obere Braeck. Rottland oben den Linnkamp. In der Wickenlieth. Auf dem Lilyenbrinck. Ufr Hausstette. Das Lielstücke. Die Howe. Die neue Howe. Der neue Kamp. Uf dem Kernbrinck. Der niedere Kamp. Wiesen: Die niederste Wiese. Die neue Wiese. Die obere Wiese. Die neue Placke. Der Kampohrt. Weide auf dem Broecke. Gehölz: Das Holz. Plaggenmatt daselbst.             Auf und fürm Hofe. Weide daselbst. Oben dem Kamporde. Auf dem Kottengarten. Auf dem Jacob. Plaggenmatt daselbst. Fürm Winckell. Der Guttenberg. Plaggenmatt daselbst. Zum Ende der Howe. Beim Keerenbrink (Unland). Hinter Ramanns Kottengarten. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 18 Ms., 2 Schs., 1 ½ Sp.

 

Johann Stüssel: Auf dem Brincke. Der niedere Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Bonenkamp: Plaggenmatt beim Hause. Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Schs.

 

Ewerd Riessberg ist hagenfrei: Der Garte beim Hause. Der Kottengarte. Gartenland ufm Wellenkamp. Saatland darauf. Der Rübegartensbrinck. Ein Oertchen auf dem Lükensgarten. Das neue Wasser. Wiesen: Ein Platz uf den Braeken. Die Wiese im Wellsieke. Die Rübegartens Wiese. Die Kohlgarten Wiese. Ein Teich oben der Kohlgarten Wiese. Gehölz: Das Rottsiek, Plaggenmatt daselbst. Der Blumenbrinck. Der Ofenkamp. Der Kottenbrinck. Das Wellensiek. Auf dem Hofe (Weide dabei). In der Placke (Weide). Oben der Kohlgarten Wiesen. Die Hegge ober der Rübengarten Wiesen. Die Breede (Weide daselbst). Die Schöttelwelle. In der Habernbreede (Plaggenmatt). Oben den Brocken, Plaggenmatt. Die Howe. Die unterste Howe. Bowen der Howenplatz. Die lange Howe Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 16 Ms., 18 Schs., 3 Sp., 4 ½ B.

 

Henrich fürm Berge: Der Kamp furm Hofe. Markgerchtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs., 3 Sp., 3 ½ B.

 

Henrich Rahmann ist hagenfrei, gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Ein Garten beim Hause. Der neue Garte. Saatland: Oben dem Garten. Oben dem Hofe. Das Stockheckenland. Die Brocke. Der Sandtbrink. Die Daesshowe. Die Wellenbreden. Ein Kämpchen, die Leibzucht genannt. Die Grunde. Das sädige Land ufr Howe. Wiesen: Die Wiese am Hause. Gehölz: Im kleinen Berge. Plaggenmatt daselbst und aufr Mergelkuhlen und Sandbrinck. Die Egge. Plaggenmatt daselbst. Auf der Howe mit Plaggenmatt. Auf der Leibzucht und Dodersshowe. Im Garten. In den Birken und Vössebrink mit Plaggenmatt. Auf dem Hofe. Das Niedersiek. Das Wellensiek. Im Kottengarten. Markgerchtigkeit. Ges. Größe: 24 Ms., 11 Schs., 1 Sp., 2 B.

 

Caspar Hollieth ist hagenfrei, gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte. Saatland: Ein Kamp, der Wiehendeich genannt. Die Oberhowe. Das Feld vorm Hofe. Das tiefe Lieth. Die niedere Howe. Die Dahrlahr. Die Lautbreede. Wiesen: Die alte und neue Wiese. Ein Teich im Sieke. Gehölz: Hinter der Lohbreeden. Der Pieckenkamp. Der Anschluß oben dem Felde. In der alten Wiesen. Auf der depen Lieth. Im Sieke (Weide und Unland). Auf dem Felde. Auf dem Hofe. Auf der Hofe und Lottbreeden. Die Egge. Im Wiechenteiche. Auf der Howe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 11 Ms., 6 Schs., 3 Sp.

 

Johann Bussberg, dem Kurfürsten eigen, hagenfrei: Der Garte. Anschluß oben dem Garten. Plaggenmatt daselbst. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 11 Schs.

 

Jakob Hollvoss ist hagenfrei: Die Immenhütte. Der Garte. Der Landwehrgarte. Der Kalbergarte. Saatland: Der Kamp. Ein Platz achter uf dem Westbrincke. Der lange Brink und die dabei gelegene Wennung. Das Bergstück. Der Sandbreedenkamp. Oben der Sandtbreeden. Der Sarrkamp. Das Haberland. Der Grundtkamp. Die Holdfeldes Howe. Die Wiesenplacke mit dem sädigen Lande. Die Wiese. Gehölz: Oben dem Hofe mit Plaggenmatt. Unland auf dem Bergstücke. Auf dem Hofe. Plaggenmatt auf dem Ostergrunde und Surenkampe. Die buschen Egge mit Plaggenmatt. In der Holtfeldes Hoewe. Die Grundstückes Hegge. Die Hegge oben der Wiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 8 Ms., 2 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Johann Stockhecke ist hagenfrei: Der Garte. Beim Hause. Gehölz oben dem Garten mit Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe 7 Schs.

 

Johann Hulssey ist hagenfrei: Der Garte. Der alte und neue Kamp. Der Kamp in den Birken. Das Broeck mit Plaggenmatt. In den Birken. Oben dem neuen Kamp in den Birken. Auf dem Hofe und alten Kampe. Die Placke unter dem Hofe (Weide). Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Ms., 2 Schs., 3 Sp., 1 B.

 

Baltz Schirenbecke ist hagenfrei, gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Kohlgarte. Der Kottengarte. Der niedere Garte. Der Plackegarte. Saatland: Das Land vorn ufm Felde. Mitten auf dem Felde. Hinten ufm Sandtfelde. Das lange Feldland ufm Sandfelde. Mitten ufm Sandtfelde. Ufr Lipskuhlen. Die Gründe. Der Gastbrink. Die Hofbreeden.In der depen Lieth. Der Kottenkamp. Die Vahrenbreede. Die oberste und mittlelste Breede. Der Rübegarte. Ufm Deergarten. Die große Breeden mit Plaggenmatt. Der obere und niedere Grund. Wiesen: Die Wiese im langen Kampe. Die kleine Wiese. Eine Wiese zu Hörste. Gehölz: Auf und beim Hofe. Der große und kleine Berg mit Plaggenmatt. Auf dem Steinbrinke. Die Hegge auf dem Brinke. Im langen Kampe mit Plaggenmatt. Der Surenbrink mit Plaggenmatt. Auf der oberen und großen Breeden. Im Kohlgarten. In der langen Grundt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 22 Ms., 7 Schs., 2 Sp., 2 1/2B.

 

Lulff Tossberg, jetziger Vierschlinger, ist hagenfrei: Gartland im großen Garten. Saatland: Das lange und kurze Land. Der 4 Schlingenkamp. Die Lipsskuhlen vorm Berge. Gehölz: Auf und beim Hofe. Auf dem Kamp fürm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Ms., 1 Schs., 1 Sp., 1 ½ B.

 

Johann Horstmann: Der Garte. Noch ein Garte, von Ruhmann gekauft. Saatland: Der Kuhekamp. Die obern Hofe mit Weide. Die Howe. Die Breede. Der Mühlenkamp von Meyer zu Künsebecke gekauft. Ein Teich im Garten von Ruhmann gekauft. Gehölz: Bei dem Mühlenkamp und der Breeden. Auf dem Hofe und Kampe. Auf und oben dem Kühekampe und oben auf der Haese. Anschuss oben dem Holzkamp. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 6 Ms., 2 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.

 

Henrich Schamhaert ist hagenfrei: Im Kohlgarten. Der Kottengarte. Saatland: Der Lienenkamp. Im Kohlgarten („Unland zu plaggen“). Uf dem großen Kampe. Der Stoppelkamp. Die Howe. Das korte Land. Die Varenbreede. Die langen Stücke. Vorm Berge. Die Landwehrssbreede. Der Rübenkamp. Der Heidtkamp. Der lange Kamp. Wiesen: Die obere und niedere Wiese. Die Mühle von einem Glinde, taxiert auf 24 Reichsthaler. Gehölz: Plaggenmatt oben der Breeden und auf der Varenbreede. Auf dem großen Kampe mit Plaggenmatt. In der oberen Wiese. Furm Hofe. Auf der Howe. Der Heidtkamp mit Plaggenmatt. Der Teich furm Hofe. Der Mühlenteich. Bei der Wiese Plaggenmatt und Gehölz. Unland im Kohlgarten. Auf dem Recke mit Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 17 Ms., 11 Schs., 1 B.

 

Johann Jückemöller ist hagenfrei: Der Kohlgarte. Der Erstkamp. Saatland: Die niederste und oberste Howe. Der Bahrsskamp. Der Sandtkamp mit Unland. Der Schüerkamp. Das Nielehn. Der lange Kamp. Wiesen: Die Wiese bei der Bockemühlen. Die oberste und niederste Wiese. Die Wiese im Brockhagen. Die Backhauses Wisch. Der oberste, mittelste und unterste Teich. Ein Teich hinter der Landwehr. Die Mühle von 2 Glinden, „ratione locary taxiert auf 60 Reichsthaler“. Gehölz: Auf dem Hofe. Das Broeck oder im alten Hofe. Auf den Dämmen. Im Siek. In der nassen Nielehn (Weide). Anschuss ümb die Felder, Plaggenmatt. Auf dem Recke, Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 17 Ms., 6 Schs., 2 Sp., 1 B.

 

Albert Eickrahmann ist hagenfrei: Der Garte. Der alte Kamp. Die obere Wennung. Noch ufm beiden Wennungen, oberer und niederer Kamp genannt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 5 Schs., 2 B.

 

Jobst Nieder Heidtland ist hagenfrei: Der Garte. Der kleine Garte. Saatland: Ufm Kampe. Das große Heidtland vom Reissberg. Das kleine Heidtland. Gehölz: Auf und fürm Hofe und Garten. Auf dem spitzen Heidtland. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Ms., 10 Schs.

 

Paul Lohöwer ist hagenfrei: Der Kottengarte. Der Niederngarte. Der Kohlgarte. Das Haberland. Saatland: Der Leibzuchtskamp. Das Lohöwers Feld. Der Mastkamp. Der neue Kamp. Die Lohbreeden. Die hinterste und vorderste Wiese. Gehölz: Der Berg. Plaggenmatt. Auf dem und im Hofe. Auf der Leibzucht. Auf dem Felde. Plaggenmatt unterm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 11 Ms., 5 Schs., 1 B.

 

Tönnies Wischmann ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der große Garte und kleine Kamp. Der oberste Kottengarte. Ein Kamp beim Kotten vom Hofe. Der Kamp ufr Leibzucht. Der Oberkamp. Der neue Kamp achterm Garten. Die Kiewenhowe vorm Hofe. Die oberste Kienhowe. Der kleine Kamp am Wege. Der oberste Kamp und das breite Land hinterm Siek. Der Kamp fürm niedern Hofe. Der neue Garte. Der oberste und niederste Grundkamp. Der kleine Kamp bei der Wittenbreeden. Die Wittenbreede. Der große und neue Kamp. Der Kuhe- und lange Kamp. Das Witteland. Wiesen: Die Dreckwiese. Die Wöestendieckswiese. Die kleine Kampwiese. Die neue Wiese. Eine Placke vor den Thüren. Weideland ufm Hofe. Ein Teich im Schüren Recke und ufm Hofe. Gehölz: Im Kottengarten. Der Busch beim langen Kampe mit Unland. Bei der Leibzucht. Unland und Dustholz im Wöestendieck. Auf dem Hellenberge. Über Dehlbrügers Hasekamp. Oben dessen Breeden Plaggenmatt. Beim Wittenlande. Das Zaunholz. Der kleine Kampsbusch. Im Schüren Recke. Auf dem niederen Hofe. Auf der oberen und niederen Grund mit Plaggenmatt. Hinter der Wittenbreeden. Auf dem Drecke. Ufm langen Lande hinter dem Sieke Plaggenmatt. Auf dem breiten Lande. Das Sieck. Auf der Kienhoewe, Auf dem Hofe. Fürm Holze auf der Heyde Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 17 Ms., 52 Schs., 10 Sp., 8 B.

 

Ties Poggenpoel ist hagenfrei: Der neue Garte. Saatland: Der Kamp furm Hofe. Der Bonenkamp. Uf dem Orde der Kamp. Der Hanfkamp. Der neue Kamp. Die Placke auf dem Felde. Die Wiese im Broeckhagen. Gehölz: Auf dem Hofe. Der Kamp in der Heide. Auf dem bowen Kampe und beim Hofe. Bei der Röthe. Plaggenmatt daselbst, beneden dem Felde und fürm Hofe. Auf dem Hanfkampe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Ms., 2 Schs., 2 Sp., 1 B.

 

Peter Tuchsshoern ist dem Herrn von Closter zur Patthorst eigen: Der große Garte. Im großen Garten, sonst kleiner Kamp genannt. Ufm oberen Felde. Der Berckenkamp (Unland). Der oberste Kamp. Der Kerckamp. Der Herckamp. Dass binnen Feld. Der Roggenkamp mit dem Garten. Der neue Kamp. Der große und kleine Backesskamp. Wiesen: Die Breeden. Sarasters Wisch. Die Backswiese. Die Loden Wiese. Die Hauswiese. Die Siekwiese. Die Wiese im Bruchhagen. Gehölz: Auf dem Jüttenberge mit Plaggenmatt. Auf dem Hofe. In der Hoffstrassen. Auf dem Backskampe. Auf dem Roggenkampe. In der Hegge. Auf dem Huerkampe. Auf dem Kerckampe. Beim Sieke. Die Hegge gegen den bowen Felde. Der Birkenkamp. Plaggenmatt daselbst. In der lodden Wiesen Unland und in der Beckswiese. Ges. Größe: 11 Ms., 3 Sp., 2 B.

 

Jobst Poggenpohl im Recke ist dem Kurfürsten mit Weib und Kindern eigen: Der Garte. Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Schs., 2 B.

 

Henrich Böckenkamp: Der Garte. Der Kamp. Unland auf dem Kamp. Oben den Kamp bis an den Fahrweg. Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 11 Schs., 2 B.

 

Jobst Delbrügger: N.B.: Harsseland wiedergekauft, ist keine Hausstätte, und dehme wieder angesetzt worden. Auf der Howe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Schs., 3 Sp.

 

 

 

Bokel

 

Der Ortsname Bockel bedeutet Buchenloh-wald. Er gehört zu den Namen, die an den alten Waldbestand unserer Heimat erinnern. Allerdings stellt ein Loh keinen dichten, weiträumigen Wald dar, sondern einen Hain, ein kleines Gehölz mit einzelnen Bäumen, zwischen welchen geweidet werden konnte. (Siehe Ascheloh) Vilmar (a.a.O.) sagt: Ein Loh ist ein Hain, ein kleines, hochliegendes, fernhin sichtbares Gehölz, welches einzeln im angebauten Felde liegt. Wir nehmen mit Jellinghaus an, daß die Lohe ursprünglich religiösen Zwecken dienten und dem Volke gehörten. So ist z.B. das Loh in Klein Wintersheim in Rheinhessen eine Kultstätte der Nemetona. „Auf dem Devenloh“ bei Eiken, Kreis Melle, war ein Gödingstapel, eine altsächsische Gerichtsstätte. In christlicher Zeit wurden die Lohe oft verteilt. Doch berichtet der osnabrückische Jurist J. A. Klöntrup (1783), daß das Loh im 18. Jahrhundert noch nicht eingefriedigt werden durfte.

 

Einige Namen haben von der Endung –loh nur ein verstümmeltes –el, -le übrig behalten. So wurde aus Bocloh = Bökel. Enningloh bei Bünde heißt plattdeutsch Pentgel, Gütersloh = Gütsel, Riemsloh = Ruimsel.

 

Im Jahre 1545 werden folgende Hof- und Stättenbesitzer im „Bokell“ genannt: Lüdolff zu Bokell. Johann Hantelmann. Anna Vorthmanns. Bettmann. Willemann. Hellmann. Bonemeyer. Hettlage. Joest Kamp. Wilhelm Kamp. Wineke. Hermann Wineke. Der Terner. Der Kramer. Serries. Johann Bantzen. Johann Bantzemeyer. Wellenbrinck. Johann Lomp. Stockdeich. Sprinckmeyer. Mertynn. Johann Serp. Clauwes Voith. Nyhegge.

 

Die Höfe waren 1692 an v. Spegel (2 ½), an den Landesherrn (Kurfürsten; 5 ½), von Schmising (5), nach Tatenhausen (6), von Dumstorff (4) und von Steinhaus (4) hörig. Bei allen Hof- und Stättebesitzern ist in den folgenden Nachrichten von 1692 der Grad ihrer persönlichen Abhängigkeit und ihr Leibherr mitgeteilt. So ist z.B. auf dem Hofe Niewheck (1692) der Mann dem von Spiegel und die Frau dem Kurfürsten eigen. Der kleine Hof Nagel ist eine Neugründung, die kurz nach 1600 vom Hofe Heidtlage aus erfolgte. Am Schluß der folgenden Angaben wird der Hof des „Baumhöders“ genannt. Die Baumhüter oder Baumschliesser mußten die Schlagbäume an den Landwehren verwahren. Es waren die unbesoldeten „Beamten“ des Landesherren, die allerdings keine Abgaben zu entrichten hatten und keinen Zins für ihr Haus an der Landwehr zahlten.

 

Die Höfe, Stätten und Fluren im Jahre 1692

 

Niewheck, der Mann ist dem von Spiegel und die Frau dem Kurfürsten eigen: Der Garte und Kamp. Der Backerskamp. Gehölz: Auf dem Hofe und Felde. Markgerechtigkeit. Zus.:2 Ms.,2 Schs.,1 Sp., 1 B.

 

Henrich Lülff ist dem von Spiegel zu Pickelsheim eigen: Ein Garte beim Hause. Der Immengarte. Der Heidgarte. Saatland: Die Gönne. Der Schrackkamp von Helmann. Der Schroeckkamp. Für dem Hofe. Ufr langen und korten Breeden. Ufr lütken langen Breeden. Ufr Krümke. Bei dem grünen Wege. Das Hilgenstück. Ufm Querdiecke. Bei Vaerdtmanns schroen Lande. Beim stiwen Heckenhause. Der niederen Kamp in der Howe. Hinter Serries Kampe. Das Völlenstücke. Bei der Strossheyde. Bei der Süerken Eiche. Bei dem Rieserbusche. Für den Hunten Stratt. Das Anewehnsstücke. Für der Höchte. Bei Kaupes Kamp. In der Polbreeden. Bei Hellmanns Aspig. Ufr Lehmekuhle. Das Anewenstück. Bei Käupeskampe. Unterm grünen Wege. Wiesen: Eine Wiese in der Howe. Die Oberwisch. Die Niedernwiese. Eine Placke bei den Kotten. Eine Wiese bei dem Hause. 2 kleine Teiche oder Graben dahinter. Gehölz: Auf dem Hofe. In der Haghowe. Unland daselbst. Plaggenmatt hinter den 2 Teichen oder Graben. Auf dem schraen Kampe. Beim Garten. Bei der Leibzucht. In der Heghowe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 13 Ms., 2 Sp., 2 B.

 

Henrich Hantelmann ist dem von Schmiesing eigen: Ein Garte vorm Hofe. Der Feldgarte. Saatland: Der newe Kamp. Der Orth. Die lange und kurze Breeden. Die Hillgenstücke. Ufm Hunterbrinck. Auf der Steinbreeden. Für Newekecks Hofe. Für Lülffs Howe. Am grünen Wege. Das große Stücke gegen Bettmanns Kampe. An der Straetheiden. Uf der Höhe. Fürm Surenacker. Hinter Battmanns Kampe. Aufm Aspig. Wiesen: Eine Wiese in der Seywurste. Die Vollwische. Eine Placke bei der Howe. Gehölz: Bei der langen Breeden. Auf dem neuen Kampe mit Plaggenmatt. Auf dem Hofe. Beim Garten. Bei der Wiese am Hofe. Ufm Aspig. Markgerechtigkeit. Ges. Größe:7 Ms.,2 Schs., 3 Sp., ½ B.

 

Christopher Bettmann ist dem von Schmising eigen:  Der Garte vorm Hofe. Der kleine Garte. Der Garte beim Kotten. Saatland: Der Kamp bei Wellmanns und Bardinges Hause. Die Wohrdt und der schmahle Kamp. Vor Baerdtmanns Strasse. Ufr langen Breeden. Die kurze Breede. Die Steinbreede. Das Spielenstücke. Die Wackersbreede. Ufm langen Lande. Bei Lülffs Walle und Feldstrasse. Ufm Huntenbrinck für der Strassen. Das Huntebrinckstücke. Die kleine Howe. Hinter Serrieskamp. Uf den grünen Weg schiessend 1 Stück. Das Suereackerstück. Auf Clauskamp. Hinter Heidthagen Kamp. Ufm Overdieck. Auf Lüllfs Kampe. Wiesen: Die Wiese. Vor dem Stockdieker Baum. Gehölz: Auf und vorm Hofe. Im Gensenkampe. Hinter Baerdtmanns Hofe ufm Kampe. Im Garten. Ufr Woort. In der rohen Wiesen. In der Hamelleiners Wiese. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse:9 Ms.,11 Schs., 3 Sp., 2 B.

 

Hermann Bardtmann ist nach Tatenhausen eigen: Ein Garte. Der kleine Garte. Saatland: Der lange Kamp. Aufm Aspich. Ufr langen Breeden. Der Dornbaum. Die Steinbreede. Auf dem Overdieck. Aufm schroen Lande. Das Steinbreedenstücke. Für der Feldstrassen. Bei den vier Eichen. Auf der Stroetheeden. Ufr Höchte. In der Daellbreeden. Auf dem Hudebrinck. Bei der Suercken Eichen. Für der Huntes Strassen. Bei Kampes Kampe. Ufr Howe. Ufr Lemekuhlen. Hinter Serrieskampe. Vor der Straedt. Bei Heidtlagenkampe. In der grossen Wische. Wiesen: Die kleine und grosse Wiese. Gehölz: Auf dem Hove. Der kleine Kamp. Auf dem Garten. Auf dem langen Kampe. Ufm Aspig. Für der Strasse. Bei Heidthagenkampe. Auf der Stroetheide mit Plaggenmatt. In der Hamelleines Wiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Ms., 9 Schs., 1 Sp., 1 B.

 

Johann Reckmeyer ist nach Tatenhausen eigen: Der Garte. Gehölz auf dem Hofe. Markgerechtigkeit. Anno 1695 von Wellmann gekauft die Steinbreede. Das Hunterstück. Ges. Grösse: 8 Schs., 2 B.

 

Claes Nagell, von Heidtlagen Stätte entsprossen, ist ein Neuwöhner und dem Kurfürsten eigen: Ein Garte. Saatland: Gehölz auf dem Hofe. Markgerechtigkeit. 1695 von Wellmann den grossen Garten gekauft. Ges. Grösse: 7 Schs., 3 B.

 

Jürgen Wellmann ist dem von Dombstorf eigen: Ein Garte an Bettmanns Wiesen schiessend. Der Garte mit dem Kampe. Saatland: Der Kalverkamp. Fürm Hecke. Für der Hoye. Das lange Stücke. Hinter dem Garten. Das grosse Stücke. Im Orthe das Plaggenstück. Bei Hollmanns Aspige. Auf Suerenacker. Aufm Baerdtmanns Aspig. Die Lehmkuhle. Hinter Serries Kamp. Auf dem grünen Wege. Bei dem Bielefeldischen Wege. Bowen Heidtlandes Kampe an dem Wall. An Heckmanns Heckstrate. Das Telgenland. Auf Kamps Kampe. Die Krumbke. Die grosse Krumbke. Bei Stuermanns Kampe. Ein Kamp auf dem Peckhagen. Bei der Overwiesen. Wiesen: Die Overwiese. Die Fahrenwiese. Gehölz: Für der Strassen. Ufm Garden. Beim Kalbergarten. Ufm Hofe und dabei. In und bei der Hamelleineswiesen. In der Berwiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Ms., 5 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Johann Bonemeyer ist dem von Spiegel eigen: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Schs., 1 Sp.

 

Henrich Ho(e)llmann ist dem von Steinhaus eigen: Der Niederngarde. Der Kohlgarte. Der Linsengarte. Der Garte beim Hause. Saatland: Der Schmiedekamp. Das neue Lehn mit dem Creutzkampe. Ein Platz für den Escherck. Das kleine und lange Gehrenstück. Ufr kleinen und grossen Pollbreeden. Hinter Stürmanns Kampe. Das Scharfstück. Auf Heggelande oder an den Heggebäumen. Bei Kampes Kamp. Oben den grünen Wege. Die Aspig. Wiesen: Die Lohde Wiese. Die neue Wisch. Eine Wischplacke. Gehölz: Auf dem Nielehn und Schmiedekamp. Hinter dem Nielehe. Auf dem Hofe. Ufm Aspige. Bei der neuen Wiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 6 Ms., 6 Schs., 2 Sp., 1 B.

 

Johann Heidtlage ist dem Kurfürsten eigen: Der Kohlgarte. Der Diecksgarte. Der Bohnemeyers Garten. Der Kottengarte. Das Pohlstücke. An Wineken neuen Garten. Ufr Höchte. Das lange und kleine Höchte Stück. Das breyde höchte Stück. Hinter Wellmanns Garten. Das Kuhlenland. Die grosse Krumbke. Ufm Suren Acker. Achterm neuen Kampe. Das kleine Anewehe. Das neue Lehn. Auf dem alten Teiche. Die Rohdewiese. Die korte Kreyen Eichen. Ufm Suren Acker. Am grünen Wege. Die kleine Krumke. Das grosse Blockacker. Das grüne Weges Stücke. In der Daellbreeden. Der lange und kleine Huntebrinck. Das Mergellstück. Das Heggestücke. Das Anewenstücke. Bei Stürmanns Kampe. Das Heggeland. Der neue Kamp. Die grosse Wiese. Das Hamnerland. Gehölz: Auf dem Hofe. Ufm Beerkampe. Ufm Nielehn. Ufm Kottengarten. In der Hammelleines Wiesen. Auf dem neuen Kampe. Unland im Bonengarten. Markgerechtigkeit. 1695 von Wellmann einen Garten gekauft.

 

Hermann  Kniepmeyer ist dem von Schmising eigen: Ein Garten. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Schs., 1 Sp.

 

Gerdt Kamp ist dem von Schmising eigen: Ein Garte. Saatland: Der neue Lohusskamp. Der Creutzkamp. Der Haverkamp. Das Heylandt. Das schmale Ende. Jobst Kampes Stück. Auf der Hoye. Für dem Eschecke. Die Gehrenstücke. Im Orde. Bei Hellmichs Aspig. An Stüemanes Kamp. Das Krumhelstück. Bei Neuheckens Hause. Bei Johann Kampes Kamp. Wiesen: Die Bollwiese. Im Haverlande. Die kleine Bollweges Wiese. Bei Carlages Wisch. Die Rohde Wiese. Hauerlandes Wiese. Gehölz: Auf dem Haberkamp mit Plaggenmatt. Auf dem Nielehn. Auf dem Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 8 Schs., 1 Sp., ½ B.

 

Wilhelm Binecke ist dem von Steinhaus eigen: Der Garte. Saatland: Der Kamp bei dem Hause. Auf dem neuen Garten. Auf der Pollbreeden. Die grosse Heidtbrake. Das Anewehes Stücke. Bei Kampes Kamp. Bei Baerdtmanns Strasse. In der Dalbreeden. Wiesen: Eine Wiese bei Kampes Hause. Im Hammerlande. Gehölz: Bei den Wiesen. Ufm Hofe. Ufm Kampe. Ufr Pahlbreeden. In der Hammelleines Wiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 5 Schs., 1 Sp., 3 ½ B.

 

Johann Tarner ist dem Kurfürsten eigen: Ein Garte. Saatland: Der Heidtkamp. Der Kottenkamp. Im Felde. Wiesen: Die Wösten Wiese. Eine Wiese beim Hause. Auf dem Kampe mit Plaggenmatt. Beim Kotten und Kottenkampe. Ufm Hofe. Fürm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 1 Sp., 3 B.

 

Johann Serries ist dem Kurfürsten eigen: Ein Garte. Saatland: Aufm Kampe im Lohe. In der neuen und alten Wisch. Wiesen: Eine Placke bei dem Hause. Gehölz: Fürm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 7 Schs., 1 Sp., 2 B.

 

Jobst Sturbantz ist nach Tatenhausen eigen: Ein Garte. Der andere Garte. Saatland: Ein Kamp. Gehölz: Fürm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 11 Schs., 2 Sp.

 

Henrich Kemner ist dem von Dombstorf zum Steinhaus eigen: Ein Garte. Saatland: In der Wisch. Unland daselbst. Wiesen: Eine Wiese. Ein Teich vorm Hause. Gehölz: auf und beim Kampe und beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 8 Schs., 1 Sp., 3 B.

 

Johann Kamp ist dem von Schmising eigen: Der Garte. Saatland: der hinterste und forderste Feldkamp. Der Heidtkamp. Der Eschenkamp. Wiesen: Die neue Wiese. Die brunen Wiese. Gehölz: Auf dem Feldkamp. Plaggenmatt beim Kampe und beim Heidekampe. Auf dem Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 1 Schs., 1 Sp.

 

Johann Bantz oder Backebantz ist nach Tatenhausen eigen: Der Garte. Saatland: Aufm Surenacker. Das Gehrenstücke. Das Heggenstücke. Wiesen: Eine am Hörster Dorenbaum. Gehölz: Fürm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 6 Schs., 2 Sp., 1 ½ B.

 

Hermann Wellenbrinck, frei mit Weib und Kindern, wohnet auf dem eigentümlichen Grunde des Kurfürsten: Der Kohlgarte. Der Garte oben dem Hause. Ein Gärtchen beim Hause. Saatland: Der Wellenkamp. Der Weidekamp. Die Howe. Am Speckhagen. In der neuen Wieschenland. Uf der lütken Wellen. Wiesen: Die Boltenwiese. Eine Placke bei dem Hause. Eine Wiese in der Wöesten. Bei der Wellenhowe mit Plaggenmatt. Ufm Weykampe. Auf und fürm Hofe. Bei der Boltenwiese. Ufm Speckhagen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 2 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Johann Lumpe ist dem von Dombstorf eigen: Der Garten. Saatland: Bei Kampes Kampe. Ein Kamp vor der Fusses Howe. Der Spliss von Steinhauses Wiese. Der Immenkamp. Der Kamp hinter der Woesten. In der Wisch. Wiesen: Die Battemasch. Ufm Hesselteiche.  Gehölz: Bei der Lumpen Strassen. Für den Häwen. Auf dem Hofe. In der Brockwiese. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 3 Schs., ½ B.

 

Berndt Stockdieck ist nach dem Steinhaus eigen: Der Garte hinter der Bach, beim Hause und der obere Kamp. Saatland: Der Müllenkamp mit dem neuen Zuschlage. Vorn aufr Braeck. Das Feld vorm Hofe. Beim Lumpenhause. Ufr alten Braeken. Wiesen: Die Diekwiese. Die Wiese beim Hause. Die grosse Wiese. Teiche: 1 furm Hofe und beim Felde. Gehölz: Bei der grossen Wiesen: Fürm Hofe. Ufm Mühlenkampe. Ufm Hofe. Ufm Felde. Ufm oberen Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 8 Ms., 10 Schs., 3 Sp., 3 B.

 

Johann Sprinckmeyer ist nach Steinhaus eigen: Der alte und neue Kohlgarte. Der Garte hinter der Paellscheuren. Der neue Garte. Der kleine neue Garte. Der Garte beim Kotten auf der Masch. Saatland: Das grosse Feld. Das grosse und kleine Kamp. Das neue Lehen. Der neue Kamp. Der oberste Brockkamp. Uf Mertens Felde. Wiesen: Die obere Wiese. Die Wiese beim Kotten. Die mittelste Wische. Der niedere Ohrt. Gehölz: Auf der Nielehe. Auf dem grossen Felde. Ufm grossen Kampe. Im Neulehes Busche mit Plaggenmatt. Der Busch beim Maschkotten. Im Orde. Bei dem Maschkotten. Ufm kleinen Kampe. Ufm Garten. Ufm Hofe. Der Hagebrinck mit Plaggenmatt. In der Wiesen. Ufm Braeck und neuen Kamp mit Plaggenmatt. Ufm Martensfelde. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Ms., 9 Schs., ½ B.

 

Caspar Marten ist dem von Dombstorf zum Steinhaus eigen: Der Garten. Der Kottengarten. Saatland: Im Hörster Felde. In der Grund. Uf dem Brincke. Wiesen: Im Dieke. In der Wiesen beim Hause. In der niedersten Wiese. Gehölz: Auf dem Felde. In der Grund. Ufm Hofe. Ufm Brincke. In der Wiesen. Beim Kottengarten und Wiese. In der Kamern. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Ms., 1 Sp., 3 B.

 

Henrich Boedt ist nach Tatenhausen eigen: Der Garte beim Hause. Aufr neuen Brocke. Der Kamp am Hörster Felde. In Heidtmanns Wiesen. Wiesen: Die Wiese am Speckhagen. Gehölz: Auf dem Kampe. Ufm Hofe und oben Sirps Ohrde. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse:2 Ms.,2 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.

 

Hermann Sirp ist nach Tatenhausen eigen: Der Niedergarte. Der Kohlgarte. Der Kottengarte. Saatland: Der Kamp beim Hause. Ufm Hörster Felde. Ufm Boelkamp. In der Wische beim Flotwerke. In der niederen Wisch. Wiesen: Eine Wiese bei der Sauwüste. Auf dem Hofe. Fürm Hofe. Vorn ufn Felde. Im niederen Garten. Furm Hofe. In der Kamere. Ufm oberen Kampe. Fürm Hofhecke. In der Broeckwiesen mit Plaggenmatt. In der Seywiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 7 Schs.

 

Kaspar Baumhöder ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte vorm Hofe, beim Hause. Saatland: In der Wachthütten. Der Plackenkamp. Der Kamp an der Hörster Woesten. Der Schröers Kamp. Der Kamp von Hadtwiechshofe. Wiesen: Eine Wiese vorm Hofe. Gehölz: Ufm Hofe. Fürm Hofe. Bei des Suites Teiche. Ufm grossen Kamp. Bei Schroers Kampe. Uf dem Garten für den Baumen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 9 Schs. 3 Sp., 2 B.        

 

 

 

Kölkebeck

 

Das Dorf Kölkebeck hat seinen Namen von einem Bach, der „kolkt“, d.h. murmelt. (Sie Künsebeck!) – „Der Kolk ist das sprudelnde Wasser selber, dann erst das durch Wasser gerissene Erdloch, die mit fliessendem Wasser gefüllte Vertiefung“ Jellinghaus).

 

Im Urbar der Grafschaft Ravensberg von 1550 werden die Bauern von Kölkebeck mit zu Bokel gerechnet. „Bokell undt Wonner uff der Kolckebecke“ heisst es dort. Das Verzeichnis von 1545 trennt aber schon Kölkebeck von Bokel und nennt dort die Höfe: Külckenbecker. Barlemeyer. Settelmeyer. Menke. Johann Sunderbrinck. Dietrich Barlemeyer. Johann Gierken als Baumhüter, Hermann Sunderbrinck.

 

Die am Schluss der Nachrichten von Kölkebeck genannten „Neuwohners“ gehören nach Bokel und Kölkebeck. Ihre Stätten wurden etwa zu Anfang des 17. Jahrhunderts gegründet.

 

Die Höfe, Stätten und Fluren im Jahre 1692

 

Dreis Sattelmeyer ist dem Kurfürsten frei, gibt aber Auffahrt: Ein Kohlgarte. Ein Garte. Saatland: Der Kleyen Kamp. Der neue und alte Kamp. Ufm Venne. Aufm Speckhagen im Kampe. Wiesen: Die Wiese im Zuschlage. Gehölz: Auf dem Hofe und den Kämpen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 3 Schs., 2 Sp.

 

Arndt vor dem Broeck ist frei, gibt jedoch dem Kurfürsten eine Auffahrt: Der Kohlgarte. Der Kamp nach der mittelsten Brüggen. Der Hanekamp. Ein Kamp am Speckhagen. Wiesen: Eine Wiese bei dem aleken Siek. Gehölz: Auf und für dem Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 11 Schs., 2 Sp., 3 B.

 

Johann Sinnerbrinck ist ein Freier des Kurfürsten: Der Garte und Brockamp. Saatland: Der kleine Kamp an der Heide. Ein Kamp bei Arndts Hause. Aufm Hanebrink. Wiesen: Eine Wiese bei dem Stauw. Gehölz: Ufm Hanekamp. In der Wiesen. Ufm grossen und kleinen Kampe. Ufm Hofe. Fürm Hofe. Beim Kotten. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Ms., 3 Schs.

 

Henrich Kölkebecke wohnt auf dem Gute des Kurfürsten und ist frei, ausser dass er eine Auffahrt gibt: Der Kohlgarte. Saatland: Der Westerkamp. Der Hanebrink. Der Brockamp. Der grosse Kamp mit der Wiesen. Die kleine Wiese. Der niederste Garte. Wiesen: Die Brockwiese. Die Blaiche. Auf dem Hanenkamp. Fürm Hofe. Ufm Westerkamp. Ufm niedersten Garten. Ufm grossen Kampe. Ufm Hofe. Beim Kotten. Bei der Röthe. Ufm Brockamp. In der Brockwiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 4 Schs., 2 B.

 

Diederich Mencke ist dem Kurfürsten eigen: Der Kohlgarte. Der lange Garte. Der Klabergarte. Fürm Hofe ein Gärtchen. Saatland: Hinter dem Kohlgarten. Ufr Wischen. An der Plancken. Uff Bansen Kampe. Der Heidkamp. Der Kamp fürm Hofe. Die Braeke. Die Düpe. Wiesen: Die achterste Wiese. Die Pferdekampes Wiese. Die Ruschwiese mit den Placken. Die Giesenwiese. Gehölz: Auf dem Kampe fürm Hofe. Ufm Hofe. Im Holle. In der Brockhäger Wiesen. Ufm Bosenkampe. Ufr Braeck. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 8 Ms., 5 Schs., 2 ½ B.

 

Zacharias Focke ist ein Freier des Kurfürsten. Ein Garte. Saatland: Ufm Brink in den kleinen Hüchten und im Toschlage. Ufm Ströerlande und im Garten. Gehölz: Auf und beim Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 1 Sp.

 

Jürgen Tönies  ist dem Kurfürsten eigen: keine Angaben!!

 

 

„Neuwohner zu Böckel“

 

Unter dieser Ueberschrift folgen hier nachstehende Angaben von kleinen Stätten, die zu Kölkebeck und Bokel gehören:

 

Poppelwirt: Der kleine Garten. Der Becksgarte. Der Kamp beim Hause. Der Zuschlag. Wiesen: Noch eine Wiese. Die Carlags Wiese im Jahre 1697 von Linsen gekauft. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 8 Schs., 1 Sp.

 

Henrich Wecke: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Schs., 3 Sp.

 

Wolthecker, ohne Haus. Eine Wiese. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Schs., 2 Sp., 1 B.

 

Hermann Höecker itzo Christian: Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Schs., 3 B.

 

Henrich Willmann: Ein Garte. Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Schs., 2 Sp., 1 B.

 

Henrich itzo Peter Schlüppen: Der Garte. Der Kamp. Die Ruenwiese. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 3 Schs.

 

Hermann zum Schilde: Im Garten. 3Schs. Saatland. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Schs., 1 Sp.

 

Hermann Schirenbecke: Beim Hause, Am Broecke. Ges. Grösse: 7 Schs. 1 B.

 

Johann Cardinahl: Ein Garte. Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 6 Schs., 2 Sp., 3 B.

 

Orth Paul oder Paul Hagedorn: Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Schs., 2 Sp., 3 B.

 

Hermann Deppe: Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Schs., 1 Sp., 3 B.

 

Henrich im Venne: Der Garte. Der neue Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., ½ B.

 

Peter Dieckhacke: Gartenland. Hinterm Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 6 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Jürgen Brinkmann: Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Schs., 1 Sp.

 

Henrich Seywöeste: Gartenland. Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges.Grösse:1 Ms., 1 Schs., 2 Sp.,2 B 

 

Christian Eggerdt: Der Garte. Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 6 Schs., 3 Sp., 2 B.

 

Johann thor Specken: Der Garte. Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Schs., 3 B.

      

 

 

Hörste

 

Der Name des Dorfes Hörste wird uns zuerst in einer Urkunde aus dem Jahre 1088 als „Hursti“ genannt und bedeutet Waldsiedlung.

 

Auch dieser Ortname erinnert uns an den alten Waldbestand unserer Heimat (siehe Bockel). Nach Jellinghaus ist ein Horst ein „hochgelegener ehemaliger Wald, meist an Hügelhängen, von dem nur noch Baumstümpfe und Gestrüpp übrig sind; aber nie ein wilder Wald, sondern die Jäger pflegten in ihm zu jagen, weil sie dort frei reiten konnten“. (Vgl. Bockhorst, Habichhorst, Böhlhorst, Hüllhorst, Isselhorst, Müdehorst, Patthorst, Schnadhorst und Stieghorst.)

 

Im Jahre 1545 werden in der Bauerschaft Hörste folgende Hof- und Stättebesitzer genannt: Stockdeich. Johann Byle. Hylemann. Muessmann. Johann Camp. Gosekuell oder Kuelmann. Johann uf der Kuelen. Heuwermann. Hartwig. Twelmeyer. Osieck. Frauenemann. Johann Meyer zu Hörste. Henrich Brune. Joist Schulte. Der Fromme. Stromberg. Gerke Söker. Johann Bettmann. Vinckmann. Stronckenberg. Potthoff. Jürgen Schröder. Marschmann. Gott. Hellinck. Abeke uf dem Flaete. Syberth uf der Marsch. Wewer. Kock. Koene. Thewess. Haverkamp. Gude Johann. Stromberg bei der Horst. Hermann Tyes. Paelmann. Johann Clack. Schüerstede. Hermann Kerchmann, Vogt zur Halle. Segewin Lodewigh, Freigraf. Wilhelm Hüedepoel. Gerke Tebbe. Trine Marsche. Johann Fuest. Everdt uf der Horst. Johann Bethmann, Peter Havickhorst. Peter Otto.

 

Von den Höfen waren 1692 sieben frei, d.h. freigekauft oder herrenfrei. Die anderen waren dem Kurfürsten, von Schmiesing, von Spiegel und an die Häuser Palsterkamp. Holtfeld, Langenbrück, Wittenstein, Tatenhausen, Steinhaus und Harenburg eigenhörig.

 

Das Dorf Hörste war nach Halle eingepfarrt und wurde 1707 unter Beihilfe des Königs Friedrich I. selbständig. Hierüber berichtet ausführlich Joh. Henning Brockhausen zu Hörste in seiner Schrift „Göttliche Wohltaten der neuen Gemeinde zu Hörste“ und über die Geschichte der Kapelle und späteren Kirche Leopold von Ledebur in seinem Buche „Minden-Ravensberg“ (1824), herausgegeben von G. H. Griese (Verlag Meyer-Bünde i.W.)

 

Innerhalb des Kirchspiels liegt die zu Ende des 17. Jahrhunderts gegründete Franziskaner-Mission Stockkämpen für die katholisch gebliebenen Gutsleute von Tatenhausen und Holtfeld. Die Kapelle wurde im Jahre 1691 erbaut. Ueber den Bau derselben schreibt der damalige Vogt Alemann in Borgholzhausen: „Diese Röm. Kath. Kirche wird unter Churbrandenburg und Pfalz Neuburg ohnlängst gemachten Vergleiche zufolge in der Vogtei Halle nicht weit von Holtfelde in den Stockhöfen anno 1690 angefangen zu bauen, wiewohl nur zunächst das Pastorat und Küsterhaus gebauet und zu der Kirchen allerhand Materialien angeschafft werden.“

 

In der Kapelle ist das gräflich Schmiesingsche Erbbegräbnis, und auf dem Friedhofe ruht der im Jahr 1819 den 5. Dezember zu Sondermühlen (Kreis Melle) verstorbene Dichter Graf Friedrich Leopold von Stolberg, der längere Zeit Gast auf Gut Brincke war.

 

Die Höfe, Stätten und Fluren im Jahre 1692

 

Marten Owsieck ist dem Kurfürsten eigen: Der Kohlgarte. Der Rübengarte. Saatland. Der Wittenbrink. Der alte Kamp. Hinterm alten Kamp. Der Weidekamp. Der neue Kamp. Die Braecke. Wiesen: Die Gardtwisch. Die Niederwisch. Die Carlage. Teiche: Der Hausteich. Der Teich und die Plaggenmatt hinter dem alten Kampe. Gehölz: Die niedere Wischhegge. Ufm Wittenbrink. Im Ohrte hinterm Wittenbrink. In der Gartwischeshegge. Fürm Wittenbrink. Unter den Kassebäumen. Von der Leichbrügge bis an die Flotte. In den Ellern. Auf dem Morte. Auf der kleinen alten Heidenplaggenmatt. Auf und beim neuen Kampe. Auf den alten Kämpen. Auf dem Hofe und Garten. Fürm Hofe. Im Reck. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Ms., 2 Schs., 1 Sp., 2 B.

 

Twelmeyer: Der Garte. Der Rübegarte. Der Kottengarte. Der niedere Garte. Saatland: Der grosse Garte mit dem Zuschlage. Ufm korten Lande. Ufm Streppell. Wiesen: Ufm Hesselteiche. Gehölz: Ufm Hofe. Ufm korten Lande. Beim grossen Garten. Ufm Strepell. Ufm niederen Garten. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 1 Schs., 1 Sp., ½ B.

 

Hoyermann  ist dem Kurfürsten eigen: Der grosse und Kottengarte. Der Immengarte. Der lange und neue Garte. Ein Platz beim Wiedenkampe. Nieden ufm Winkel. Beim langen Garten. Vorm Kalberkamp. Die 3 Ende hinterm Garten. Der lange, neue und kurze Kamp. Im Kirchfelde für den Hogeböken. Im Hörsterfelde. Der Stakamp. Wiesen: Die Fleerswisch. Die Brinkwisch. Die Wöestewiese. Der Teich hinterm Felde. In der unten Bach. Umbs Feld. Plaggenmatt bis an die Füchten. Ufm Stockkampe. Ufm neuen Kampe. Die Heidtbreede. Beim Stockhofe. Ufm Kalberkampe. Beim Winkelgarten. Ufm Hofe. Ufm Moorgarten. Ufm Rahde. Ufm schraen Kampe. In der Hagebüchen. Ufm Kottenhofe. Ufm Kirchfelde. In Fleerswiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 13 Ms., 11 Schs., 1 Sp., 3 ½ B.

 

Hardwichs itzo Dockweiler: Der Garte. Beim Hause. Der kleine Garte. Saatland: Uf und in Hoyermannsfelde. Ufm Kirchfelde. Am Krachwege. Der lange Kamp. Der krumme Kamp. Der Wefelskamp. Das breite Stücke. Im Hörsterfelde. Der Bonenkamp. Der Kottenkamp. Der Hülsskamp. Wiesen: Fürm alten Baume eine Wisch. Die Wiese am Hofe. Der Twellteich. Der Grabe hinter dem Felde. Gehölz: In der Wiese. Bei der Wulfskühlenwiese. Im kleinen Hasebreen. Im Siek bis an den Tatenhäuser Teich. Hinten auf Heyermannsfelde. „Der Stockamp ist behueff der Römisch Catholischen Kirchen verkauft.“ Die Heggen vor den neuen Stücken. Hinter dem Hulsskamp. Im gossen Hasebreen Plaggenmatt. Der Hulsskamp. Auf den Kottenkamp. Ufm grossen Garten. Ufm langen Kampe. Der Kalber Kamp. Ufm krummen Kampe. Ufm Köpper. Ufm Hofe. Ufm Wefelskampe. Volle Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 12 Ms., 5 Schs.

 

Johann Frohnemann ist frei: Der Garte beim Hause. Saatland: Ufm Hembkenhagen. Ufm newen Kampe. Das Reckstücke. Ufm Wittenkampe. Bei Tewes Braeke. An Tewes Kamp. Vorm Hofe. Vor den Wittenstücken. Vor dem Hasenbein. Fürm Wefell. Ein kurz Ende. Das lange Stück. Ufm Wiefell. Am Bökeler Pade. Das Krümbkenstück. Im Tiepaede die Padtstücke bei des Frommen Dreyen Enden. Hinter den Büschen. (Anno 1694, den 20. Februar ist dieses Buschstücke Tebben, dem es verkauft, angesetzet). Das Pölkenstück. Wiesen: Die grosse Wiese. Eine Placke in Höyermanns Wisch. Die newe Wiese. Teiche: Einer hinterm neuen Kamp. Gehölz: Im kleinen Hasenbeen. Hinterm und ufm neuen Kamp. In dem Lode. Ufm Hofe. Vorn ufm Hörsterfelde. Die Loden bei der grossen Wiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 10 Schs.,  ½   B.

 

Henrich Frohnemann: Der Garte. Saatland: Fürm Hasebeen. Die Wittenstücken. Der Wittekamp. Ufr Haart. Hinter dem Garten. Wiesen: Am Landtweerswege. Gehölz: Beim Stiegsell. Bei den Wittenstücken. Ufm Wittenkampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 10 Schs., 3 Sp., 3 ½ B.

 

Henrich Bruhne ist dem von Schmising eigen: Der Garte beim Hause und oben dem Hofe. Saatland: Mitten im Esche. Hinter des Meyers Garten. Die Erfftestücke. Ein klein Reckstücke. Der Wittekamp. Ufm korten Kamp. Das lange Stücke. Die 2 Buschstücke. Das Diestelstücke. Das Bausske. Am Bockschellpfade. Bei des Schultzen Krumen. Wiesen: Ein Wisch im Fleher. Gehölz: Ufm Hofe. Ufm Wittenkamp. Hinter der Wiesen im Fleher. Volle Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 8 Schs., 3 Sp., 2 B.

 

Johann vorm Hecke oder Kordtsmann ist dem von Schmising eigen: Der Garte. Saatland: Der grosse und kleine Kamp. Am Voordtskamp. Wiesen: Eine Wiese an der Woesten. Gehölz: Ufm Hofe. Ufm Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 1 Schs., 2 B.

 

Schulte zu Hörste ist dem von Schmising zu Tatenhausen eigen: Der Garte. Saatland: Der Klaverkamp. Der Buschkamp. Der Beckamp. Für dem Beckampe. Vorn auf dem Felde. Das Stücke aufm Wördekamp von Frommen angetauschet. Die kurze und lange Krumbke. Für den Puschen. Der kurze Acker. Hinter Stockdiecks Kamp. Das Annewendtsstücke bei Stockdiekes Kamp. An den Werckbäumen. Mitten im Felde. Für dem Wefell. Auf dem Kircheschen am Tewelskampe. Fürm Kirchhecke. Für Mechdaell. Auf Vögedings Garten. Auf dem Wietbusche. Vorn auf der Haerdt. In der nassen Breeden. Hinter Haerstenberges Garten. Für den Hageböcken. Auf die Heiden schiessend. Am Könenkamp. In der kleinen Haerdt. Am Wegen in der Haerdt. Hinter Strombberges Kamp. Wiesen: Eine Wiese. Gehölz: Ufm Beckkampe. Fürm Hecke. Oben der Haerdt. In der kleinen Haerdt. Ufm Buschkampe. Ufm Klaverkampe. Ufm Hofe. Ufm Rohde. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Ms., 3 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.

 

Hermann Meyer ist nach Tatenhausen eigen: Der Garte. Der Kleygarte am Hofe. Saatland: Der Kottenkamp beim Kirchhof. Der kleine Kamp. im Horstfelde. Das Pohlkenstück. Ufr und vor der Höhe. Bei Bruhnen langen Stück. Für den Büschen. Fürm Eschdaell. Fürm Beckkampe. Fürm Wefell. An den korten Heggen. Ufr alten Braeck. Der brune Kamp. Ufm Suetesche. Die kleine Hegge an der Masch. In der kleinen Haert. In der nassen Breeden. Am Haertwege. Fürm Eschhecke. Hinter Fronemanns Garten. Das Rockenstück. Mitten im Esche. Das breite Stück hinter Vogdingsgarten. Der Wittekamp. Der Hasenbeinskamp. Vorm Hasenbein. Wiesen: Eine Wische ufr Habichhorst. Die Brinkwiese. Am Nortbruche. Bei Jobst Sieverdts Garten. Gehölz: Fürm Stiegsell. Im kleinen Hasenbeen. Ufm Hasenbeenskampe. Ufm Hofe. Ufm Kirchhofe. Ufm Wittenkampe. Ufm brünen Kampe. An der Böckeler Hegge. An der Hesselwiese. Für der Moerwiese. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Ms., 5 Schs., 1 Sp., 1 ½ B.

 

Brüggenkoch ist dem von Schmising zu Tatenhausen eigen: Der Garte. Der kleine Garte. Die Fleerwiese. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Schs., 1 B.

 

Ewerdt Vögding ist dem von Schmising eigen: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Schs., 2 Sp., 1 B.

 

Gerdt Fromme ist dem von Spiegel zu „Pickelheimb“ eigen: Der Garte. Der Dieckgarte. Der Kottengarte. Der Brinkgarte. Saatland: Ufm breeden Ende. Ufm Pattstücken. Die 3 korten Enden. Ufm Werckbäumen. Hinter den Büschen. Ufm Rahde. Fürm Wefell. Ufm Wittenstücken. Fürm Beckamp. Ufm Suetesche, der Bonenkamp. Ufm Rahdekamp. Mitten im Esche. Ufr Haessbreeden im Kirchesche. Ufm Hasebeinskamp. Ufr Haert. Das zwei Spielen Stück. Ufm Haerdtkampe. Beim Haerdtwege. Unter den Bäumen. Bei der Haerdtbacke. Ueber die Bache. Wiesen: Die grosse Wiese. Im Dieke. Die Moerschwisch. Ein Teich beim Stockkamp. Gehölz: Im kleinen und grossen Hasebeen. Ufm Hasebeenskampe. In der kleinen Haerdt. Ufm Wesebrunnen. Bei der Moerwiese. Bei der grossen Wiesen. Beim Riessberge. Volle Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Ms., 5 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.

 

Sweder Linden Stromberg ist nach dem Steinhaus eigen: Der Garte. Saatland: Der Kamp bei der newen Strasse. Ufm Rahde. Im Hörster Felde. Am Bokelschen Pfade. Das grosse Stück. Das schwarze Stücke für den Büschen. Bei des Meyers Klemen Hegge. Vor dem Eschdael. Ufm Duerginge. Hinter Vögdings oder des Meyersgarten. Hinter Gottsbreeden. Das Reckstück. Ufm dem Kotteresche. In der Haerdt. Oben ufr Haerdt. Der kleine Haerdt. Wiesen: Eine Wische. Eine beim Hesselnteiche. Die Wiese beim Riessberge. Gehölz oben der Haerdt. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 3 Schs., 1 Sp., ½ B.

 

Potthoff hat sich freigekauft: Der grosse Garte. Der Garte beim Hause. Saatland: Bei Brinckmanns Hause. In Kaupsgarten. Der Schmiedekamp. Der Esch. Ufr Breeden.Ufm Rahde. Kottenstrumb. Bei Söckers Lande ufm Krumbke. Mitten im Felde bei Fronemanns Lande. Ufr Braeke. Für den Büschen. Unter den Bäumen. Vorm Eschedael. Vorm Wessell. Der Beckamp. An der Riege Eichen. Im Kirchesche für Tewes Kamp. Das Reckstücke. Ufm Recke. Wiesen: Für den Stockediekerbäumen. Die Brinkwiese. Die Beckkampes Wiese. Die Lütkewiese. Die Stückerwiese. Ufm Beckamp. Für den Büschen. Uf der alten Brake. Ufm Hove und Garten. Beim Hofe. Ufm Suedesche. Bei der Stückenwiesen. Ufr. Breeden. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Ms., 8 Schs., 3 Sp., 2 B.

 

Söcker ist dem von Schmiesing eigen: Der Garte beim Hause. Saatland: Das Buschstücke. Aufm Wietbusche. Die Reckstücke. In der Haerdt. Das Büschenstücke. Das Paelstücke. Aufm Wefel. Ufr Höchte. Auf Wohlkamp. Das Langeland. Das Kampstücke. Der Kamp an der Schwelheiden. Wiesen: Eine Wiese. Gehölz: Oben der Haerdt. Uf und beim Hofe. Ufm Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 1 Schs., 2 Sp., 2B.

 

Casper Vinckmann ist nach dem Steinhaus eigen: Zwei Garten. Saatland: Hinter den Büschen. Vorm Wefel. Ufm Woelkamp. Der Stümpel bei Potthofslande. Ufr newen Braecken. Der Kamp bei Bansen Hause. Im Fleer. Wiesen: Die Woestenwiese. Die Grottlagischewiese. Gehölz: Beim Hofe. Ufm Kampe bei der Sudtheide. Bei der Woestenwiese. Bei der Fleerwiese. Bei der Grottlageswiese. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 5 Schs., 3 Sp., 3 B.

 

Henrich Stockedieck ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte beim Hause. Der Kottengarte. Der Rümersgarte. Saatland: Der Kamp hinter dem Kohlgarten. Ein Kamp an der Eustrassen. Das alter Land. Uf dem Webell. Auf des Gottes Webels Kamp. Der Brumacker. Hinter dem Garten auf dem Rahde. Am Buschholle. Der Kalberkamp. Ein Kamp bei der Masch. Wiesen: Die Wiese beim Fleer. Eine Wiese am Riessberge. Gehölz: Beim Kottengarten. Ufm Hofe. Ufm Hausskampe. Ufr Kuhlen oder Buschkamp. Im Buschhofe. Die Bonenhegge. Ufm Suedheerskampe. Ufm Kalberkampe. Oben der Fleerwiese. Neben Hermanns Wiese. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 3 Schs., 2 Sp., 3 B.

 

Jürgen Idecke ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland: Bei Bansen Garten. Wiesen: Eine Wiese am Fleer. Gehölz: Im Fleer. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Schs., 2 Sp., 2 B.

 

Diederich Mussmann ist dem Kurfürsten eigen: Ein Garte beim Hause. In dem Bonengarten. Der Kottengarten. Saatland: Der grosse Kamp. Der Kottenkamp. Ufr alten und neuen Braeken. Für dem Webel. Aufm Kotteresche. Wiesen: Eine Wiese. Im Diepenbroeck. Am Wischbroeck. Gehölz: Ufr alten Braken. Beim Riessberges Dreck. Beim Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 3 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.

 

Hielemann ist dem Kurfürsten eigen: Ein Garte. Saatland: Der Kamp beim Hause. Ufr Braeke. Der Böyenkamp. Wiesen: Im Diepenbroeck, im Fleer. Gehölz: Im Fleer. Ufm böyen Kamp. Ufm Kampe beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 2 Sp., 1 ½ B.

 

Henrich Bantz ufr Suetheeden ist dem von Schmiesing eigen: Der Garte. Saatland: Der Kamp. Hinter Stockdieckskampe. Wiesen: Im Kölkenbruche. Gehölz: Ufr Suetheyde. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 10 Schs. 3 Sp.

 

Gerdt Bantze: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Schs.

 

Böyen Gerdt ist dem Kurfürsten eigen: Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Schs.

 

Henrich Stromberg ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Der Leibzuchtsgarte. Saatland: Ein Kamp beim Hause. Der Suetheedes Kamp. Ufr neuen Braeken. Wiesen: Eine Wiese im Nordbroeke. Die Kottenwische am alten Baume. Die Wische auf dem Hesselteiche. Ein Teich. Gehölz: Ufm Suedthersskamp. Bei der Nordtbrockswiese. Ufm Kampe beim Hofe. Ufm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 1 Sp., 2 B.

 

Gerdt grosse Kuhlemann ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland: Der Vlodtkamp. Die Braeke. Wiesen: Die Diepenbrockwiese. Die Fleerswiese. Die kleine Wiese. Gehölz: Beim Depenbrock. Unter dem Flootkampe. Ufm Floetkamp. Beim Hofe. Im Fleer. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 2 Sp., 2 B.

 

Kuhlemanns Stätte ist dem von Schmiesing eigen: Der Garte. Saatland: Der Esch beim Kotten. Der Kamp am Hause. Der Buschkamp. Hinter den Büschen. Wiesen: Die Flotwische. Die Fleerswiese. Gehölz: Ufm Kampe beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Gröss: 2 Ms., 1 Schs., 3 Sp., 1 B.

 

Casper Kamp ist nach Tatenhausen eigen: Der Garte. Der Garte beim Hause. Saatland: Der alte Hoff. Ein Kamp bei des Sökers Kamp. Der Suetheiders Kamp. Ufr alten Braeken. Wiesen: Die grosse und kleine Wiese. Eine Kuhle furm Hofe. Gehölz: Ufr Braeck. Ufm Suetheides Kampe. Ufm Felde beim Hause. Umb die Wiesen. Beim Hause. Ufm alten Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 1 Schs., 1 Sp.

 

Ernst Voss ist frei mit Weib und Kindern: Der Garte. Saatland: Ein Kamp, von Fronemann gekauft. Ein Kamp. Wiesen: Die Wiese in der Kölkebecke. In der Marck. Ges. Grösse: 1 Ms., 7 Schs., 2 B.

 

Leinhardt Voss: Der Kohlgarte. Der Garte. Saatland: Bei den Werckbäumen. An des Meyers Hegge. Mitten im Felde. Bei der neuen Strassen. Wiesen: Die Wiese bei Erkens Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 3 Sp., ½ B.

 

Frantz Peyfuess ist dem Kurfürsten eigen: Ein Garte. Ein Gärtchen. Saatland: Der neue Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Schs., 1 Sp., ½ B.

 

Sueder Tebbe ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte beim Hause. Die Eickgarten. Saatland: Der Kamp beim Kotten. Ufm Kötteresche. Ufr neuen Braeke. Der Loenkamp. Von Fronemann 1 Stück gekauft. Eine Wiese. Ein Teich. Gehölz: Beim Tiegarten. Beim Flotte hinter der Wiese. Ufm Hofe. Um den Hof. Ufm Kamp beim Hause. Plaggenmatt hinterm Esche. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 3 Schs., 3 Sp., 1 B.

 

Johann im Diecke ist nach Holtfeld eigen: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges.Grösse: 1 Schs., 3 ½ B.

 

Henrich Gode Johann ist nach Holtfeld eigen. Der grosse Garte. Am Hause mit dem Kohlgarten. Der witte Kamp bei dem Esche. Der lange Kamp. Der Kamp an der Haerdt. Für dem Reckendaehlshecke. Auf Kohren Strietkamp schiessend. Wiesen: Die grosse und kleine Wiese. Gehölz: Oben der kleinen Haerdt. Ufm Kampe. Ufm Wittenkampe. Bei der Wiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 10 Schs., ½ B.

 

Johann Tewes ist nach „dem Harenborg“ eigen: Der Garte. Der Witte Kamp. Auf Tewes Braeck. Wiesen: Die Wiese am Nordbrock. Die Wiese an der Fleerheide. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 10 Schs., 3 Sp.

 

Jobst Köhne ist nach Holtfeld eigen: Der Garte. Saatland: Der Stümpel. Das alte Land. Der Elkenkamp. Fürm und am Recke. Das Kolkstücke. Das krumme Telgenstücke. Das Langestück. Das kleine Stück im Esche. In der Haerdt. Das Brinkland. In der Nassenbreeden. Aufm Strietkamp. Am Haerdtwege. Hinter Stromberges Kampe. Wiesen: Die Wulfwiese. Die forderste Wiese. Die kleine Wiese. Gehölz: Oben der Haerdt. Ufm Strietkampe. Ufm Elkenkamp. Ufm Hofe und Garten. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 11 Schs., 3 Sp.

 

Jürgen Helling ist nach Langenbrück eigen: Der Garte. Der Kohlgarte. Saatland: Der Kamp für dem Hofe. Im Esche für den 4 Eichen. Hinter der Eichen. Zwischen Gode Johann und Brunen Kamp. In der Haerdt. Wiesen: Die Wiese an der Nordtbrocksheide. Die kleine Wiese. Gehölz: Ufm kleinen Kampe. In der kleinen Wiesen. Bei der grossen Wiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 1 Schs., 1 Sp., 1 B.

 

Henrich Massmann ist nach Palsterkamp eigen: Der grosse Garte. Der Hanfgarte. Saatland: Aufm Suetesche. Das Reckstücke. Mitten im Esche. Hinter Vögdings Garten. Fürm Eschhecke. Ufr Haessbreeden. Im Paede. Das Breetvogtes Stück. Das Reckstück. Bei dem grünen Wege. Bei der Wordt. Die Woorth. Der Buschkamp. Vorn auf der Haerdt. Ufr Haerdt. Bei Lienen Stromberges Kamp. Gegen das Schulzen Lande. Der Kop in der Haerdt. Bei des Könen Streitkamp. Auf des Frommen Hageböcken. Für den Hageböcken. In der nassen Breeden. In der kleinen Haerdt. Bei des Schulten Lande. Fürm Ramkenphaelshecke. Im Hauerkamps Orthe. Uf des Gottes Wefelkamp schiessend. Wiesen: Die Brinkwiese. Im Riessberge. Die Diepenbrockswiese. Gehölz: Der Busch. Bei der alten Baumswiesen. Beim Depenbrock. Ufm Kampe bei der Buerstrassen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 6 Schs., 3 Sp., ½  B.

 

Kaup ist dem von Schmiesing eigen: Der Garte. Gehölz: 2 B., Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Schs., 2 ½ B.

 

Henrich Gott ist nach Steinhaus eigen:  Der Kohlgarte. Der Maschgarte. Saatland: Ein Platz uffer Haerdt. Die kurzen Ende. Beim Berkenhagen. Am Wietbüschen. Für den Büschen. Im Pfade. Am Recke. Im Kerkesche. Auf Fronemanns Länderei schiessend 1 Stück. Das Reckstücke. Fürm Kerkhecke. Im Esche zwischen Brunen und Maschmanns Lande. Hinter Meyers Garten. Ufr Höchte. Furm Wefel. Die Breede bei dem Hause. Ufm Suetesche hinter Kopsgarten. Der Schweine Kamp. Wiesen: Die grosse und kleine Wiese. Gehölz: Furm Hause. Ufm Hofe und Suetesche. Beim und ufm Schweine Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 11 Schs., 2 Sp., 3 B.

 

Vossenmeyer: Der Kamp beim Hause mit dem Garten und den Wiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Schs., 2 Sp.

 

Jürgen Prellmann isz dem Kurfürsten eigen: Der Garte beim Hause. Der grosse Garte. Im Gansen Garten. Saatland: Der Kamp an der Placken. Der Kamp bei Tiess Hofe. In der neuen Wischen. Ein Kamp auf der Heiden, der neue Kamp. Das Rott. Der Storckskamp. Wiesen:  Eine Wiese. Die Wiese am Strange. Eine Placke. Gehölz: Ufm Rahde und Gärtens. Fürm Hofe. Ufm neuen Kampe. Bei der neuen Wiesen. Beim Hellegarten. Beym Erckengarten. Ufm und beim Storckskampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 4 Schs., 1 Sp., 1 B.

 

Thies ufr Habichhorst ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte und der Garte beim Hause. Der Kohlgarte und der kleine Garte. Saatland: Der kleine Kamp fürm Hofe. Der Heersskamp. Der Saerkamp. Der Schmidtskamp. Die Streithorst. Im Winckel. Wiesen: Die Wiese im Winkel. Die Poggenvoerdt. Die Wiese. Die Wiese hinter dem Schmidtkampe. Noch eine Wiese. Die Straethorsters Wiese. Gehölz: Fürm Hofe in der Telgen. Ufm Hofe. Ufm Heerskamp. Hinter dem Kampe. Fürm Brüggengarten. In der grossen Wiesen. Ufm Süederkampe. Ufm Schmiedekampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Ms., 8 Schs., 3 Sp., 3 ½ B.

 

Henrich Klack ist nach Wittenstein eigen: Der Garte beim alten Hofe. Der alte Hof. Saatland: Der grosse und kleine Kamp. In der Fleerswieseland. Die Wiese am Hause und an der Fleersheide. Gehölz: Fürm Hause. Beim Kampe mit Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges.Grösse:3 Ms.,1 Sp., ½ B.

 

Jürgen Otto ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Der Loeden Garte. Saatland: Der Stratenkamp. Der Oberkamp. Der Kamp am Poggenfahrt. Die Streithorst. Wiesen: Die Stratenwisch benebst der Placken. Die neue Wiese. Die Streithorstwiese. Ein Teich. Gehölz: Ufr Streithorst. Ufm Straetgarten. Bei der Stratenwiesen. Ufm Hofe und Garten. Die Loeden. Die Loeden fürm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 8 Schs., 3 Sp., 1 ½ B.

 

Henrich Schürstette ist frei mit Weib und Kindern: Der Kohlgarte. Der Kottengarte. Saatland: Die Striethorst. Der Striethorstkamp. Der Kamp bei dem Hause. Ein Kamp bei Strackrianswiese. Der Ohrt. Wiesen: Die Brockwiese. Die grosse Wiese. Eine Placke beim Hofe. Eine Wiese beim Hause. Die neue Wiese. Gehölz: Ufm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 2 Sp.

 

Hermann Kötter, der Mann ist dem Kurfürsten eigen, Weib und Kinder sind frei: Der Garte beim Hause. Der kleine Kamp. Der Kuntzelkamp. Wiesen: Eine Wiese. Gehölz: Die Loden. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 11 Schs., 2 Sp., 2 ½ B.

 

Jobst Erkenpeters ist dem von Schmiesing eigen: Gartenland. Der Kamp. Saatland: Der Plaggenkolk mit der Wiese. Aufm Kuntzelkamp. Die newe Kämpe. Wiesen: Die alte und neue Wiese. Gehölz: Ufm neuen Kampe. Beim Pagelkolk. Hinterm Garten. In der kleinen Loden. Ufr Horst beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 9 Schs., 3 Sp., 2 B.

 

Kasper König, Tatenhauser Müller: Die Fleerswiese. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Schs., 4 Sp., 1 B.

 

Die Wittwe Pastörische Varenholtz: Eine Wiese bei der Habichhorst. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Schs., 2 Sp.

 

Flottmann ist dem Kurfürsten eigen: Der Kottengarte. Der Kamp beim Hause. Die Wiese. Gehölz: fürm Hofe und Flotte. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 2 Sp., 3 ½ B.

 

Jobst Sieverdt ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Der Kottengarte. Eine Wiese. Der Busch. Markgerechtigkeit, Ges. Grösse: 10 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.

 

Johann Mescher, der Mann ist nach Palsterkamp eigen, die Frau mit den Kindern dem Kurfürsten: Der Garte oben dem Hause. Der Rundegarte. Noch ein Garte. Saatland: Der Ellerkamp. Wiesen: Eine Placke für dem Diepenbrock. Beim Garten. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Schs., 1 Sp., 3 ½ B.

 

Webers Stätte ist nach Holtfeld eigen: Der Garte. Der Kottengarte. Der Garte beim Hause. Der Bachssgarte. Der Kohlgarte. Saatland: Der Kamp beim Hause. Ufm Rottenkampe. Hinter Stromberges Kampe. Bei dem Busche. Der Echterkamp. Wiesen: Eine Wiese. Die Echterkampswiese. Ein Teich. Gehölz: Hinterm Kampe. Ufm Kampe beim Hause. Ufm Hofe. Ufm Winkelgarten. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 6 Ms., 4 Schs., 1 Sp., ½ B.

 

Henrich Koch ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland: Der Kamp furm Hause. Ufm Stromberges Kampe. Für den Hageböken. An der Becke. Am Haerdtwege. Auf der Haerdt. Uf gohde Johanns Kampe. Mitten aufm Esche. Hinterm Reck. Unter den Eichen. Fronemanns Kamp. Der Kamp bei des Webers Hause. In der kleinen Haerdt. Wiesen: Eine Wiese im Nordtbroeke. Bei der Haardtstrassen. Uf Fronemanns Kampe. Hinter und für der Wiesen. Fürm Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 10 Schs., 2 Sp.

 

Henrich Haverkamp ist nach Steinhaus eigen: Ein Garte. Saatland: Der Haverkamp. In der kleinen Haerdt. Der Ohrt. In der Nassbreeden. Wiesen: Beim Nordtbroeke. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 5 Schs., 1 Sp., ½ B.

 

Suederhaerdt Stromberg: Der Kottengarte. Der Hanfgarte. Saatland: Der newe Kamp. Der grosse und der hinterste Kamp. Das Brinkland. Für den Hageböken. In der kleinen Haerdt. Am Haerdtwege. Wiesen: Die Stockwiese fürm Hofe. Der Kottenkamp. Die Wiese am Fleer. Gehölz: Ufm Echteren und grossen Kampe. Beneden der Stockwiesen. Ufm Hofe. Beim Garten. Ufm Rübenkampe. In der Tonnies Wiesen. Weide ufm neuen Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Ms., 1 Schs., 1 Sp., 2 B.

 

Henrich Plumpe ist dem von Wendt nach Holtfeld eigen: Der Garte. Saatland: Der Scharffe Ende. Wiesen: Bei der Habichhorst. Gehölz: Ufm Kampe. Markgerechtigkeit. Ges.Grösse:1 Ms.,7 Schs., 2 B.   

 

 

 

Diese Abschrift soll dazu dienen, die ehemalige Vogtey Halle i.W. im Ravensbergischen den Lesern und Interessierten bekannt zu machen. Sie soll  wieder einmal in Erinnerung rufen, welche Familien, deren Gehöfte mit den dazu gehörenden Flurbezeichnungen bis heute Ueberleben konnten, und welche Namen nirgendwo mehr auftauchen. Sie könnte auch dazu beitragen sich Gedanken über die Landbevölkerung zu machen, dessen Brauchtum kennen lernen und zu akzeptieren. In diesem Zusammenhang sei deshalb auf die div. Heimatvereine im ganzen Lande hinzuweisen. Den Vereinen ist sehr daran gelegen, nicht nur den jüngeren Generationen, Bräuche, „altes Wissen“ und Ueberlieferungen weiterzugeben.

 

Suche: -ältere Literatur aus oben beschriebenen Bauerschaften.

             -Hofchroniken aus Amshausen und Ascheloh

Wer solche Unterlagen besitzt, möchte er sich doch bitte mit mir in Verbindung setzen.

 

Rolf Willmanns, Untere Gürle 1, CH 3236 Gampelen

Email: gampelen@yahoo.com

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