Einleitung
Inmitten der Landschaft Minden-Ravensberg stehen und
grünen wie uralte Eichen der Vorzeit die Höfe der Bauern, die älter sind als
unsere Kirchen, Burgen und Städte. Die Höfe der Vollerben unter ihnen sind die
ältesten Kulturstätten unserer Heimat. Die Stürme der Jahrhunderte haben an
ihrem Besitzstande wenig geändert, und das neue Erbhofgesetz, welches die
Schaffung eines tief in der deutschen Erde wurzelnden deutschen Bauerntums als
Grundlage des Staates von Blut und Boden, des Dritten Reiches will, wird auch
die alten Höfe für alle Zukunft vor dem Untergang bewahren. Mögen diese
folgenden Blätter im besonderen dazu beitragen, bei den Erbhofbesitzern die
Liebe zur heimatlichen Scholle zu wecken und zu befestigen.
Für die ältere Zeit haben wir hier das wenige gesammelt,
was sich über die bäuerliche Bevölkerung im einzelnen und ihre Höfe vorfindet.
Wer weitere Nachrichten über seine Vorfahren und die Geschichte seines Hofes
sucht, muß die Kirchenbücher, die Prästationsregister und die Prozeßakten in
den Archiven befragen.
Die Hauptquellen für diese Arbeit sind die Urkataster der
früheren Vogtei Halle und Borgholzhausen von 1692 ff, die sich im Privatbesitz
befindet.
Diese Kataster „enthalten ein durch Messung und Nachfrage
bei den Besitzern seitens der Vögte gewonnenes Verzeichnis sämtlicher Gärten,
Saatländereien, Wiesen, Teiche und Gehölze der einzelnen Landbesitzer mit
Angabe ihrer Größe nach Moltsaat, Scheffelsaat, Spinten und Bechern. Es fehlen
also nur die Areale der adeligen Güter und die im Gemeinbesitz befindlichen
Marken, die teils aus Gehölzen, teils aus Viehweiden bestanden.“ (Jellinhaus).
Aus diesen Katastern haben wir die Namen der Hofbesitzer,
die Flurnamen und die ges. Größe des Hofes mitgeteilt.
Im Kataster der Vogtei Halle, „eingerichtet nach der anno
1692 anno 1693 geschehenen Messung und Taxation der Immobilien“, sind alle
Personen verzeichnet, die eine eigenen Hausstätte und Grund und Boden besitzen.
Bei allen ist der Grad ihrer persönlichen Abhängigkeit und ihr Grund- und
Leibherr mitgeteilt.
Das Kataster unterscheidet 1. leibeigene, 2. hagenfreie,
3. erbmeierstättisch-freie und 4. freie Bauern und Stättebesitzer. (So lesen
wir z.B.: „Hermann Dellbrügger ist dem Kurfürsten leibeigen mit Weib und
Kindern“; „Johann Juckemöller ist hagenfrei“; „Heinr. Nolte ist
erbmeyerstättisch-frei an den Kurfürsten“; „Schlür ist Freigut wie auch
personenfrei“; „Vögding ist Freigut und –blut“; oder „Christian Höeker thom
Buhrdieke ist frei“).
1. Die leibeigenen Bauern „sind diejenigen, welche sowohl
in Absicht ihrer Person, als ihrer Güter dem Eigentum eines Anderen unterworfen
sind“, d.h. die Eigenbehörigen hatten an dem Hofe, den sie besaßen und
bewirtschafteten, kein freies Eigentums-, sondern nur ein Nutzungsrecht. Für
dieses Recht mußten sie dem „Grundherrn“ Abgaben und Leistungen entrichten. Der
Grundherr war in den meisten Fällen auch der „Leibherr“. Nicht immer hat die
ganze Familie denselben Oberherren. So heißt es z.B. in Bokel bei Niewheck
(1692): „Der Mann ist dem v. Spiegel eigen und die Frau dem Kurfürsten“. In
solchen Fällen folgen die Kinder der Mutter.
Der Besitz der Grundherren ist sehr zersplittert. Ihre
Eigenbehörigen wohnen in den verschiedensten Bauernschaften. Nur im „Berghagen“
kommt es vor, daß die meisten Bauern in diesen Dörfern nur einen Oberherren
haben.
Die drückendste Last für die leibeigenen Bauern war die
Erbteilung, die der Leibherr nach dem Tode des Bauern oder der Bäuerin mit den
Hinterbliebenen vornahm. Nach dem Berichte des Vogtes zu Halle wurde nach dem
Tode eines Leibeigenen vom Landesherren der Erbtag in folgender Weise gehalten:
„ Der Vogt bekommt das sämtliche Gut des Verstorbenen, d.h. er belegt es mit
Arrest, so daß nichts daran geändert werden darf. An dem von der Kanzel einige
Zeit vorher verkündigten Tage kommen dann die Beamten, wohl der Rentmeister und
der Vogt, mit dem Bauerrichter und den Nachbarn in das Haus und lassen den
Bauerrichter ein Gericht hegen. Auf die Frage, ob dem Landesherrn das
Hergewedde oder das Gerade (s.w.u. bei Ascheloh) ganz und die andere bewegliche
Habe halb zukomme, weisen die Nachbarn für Recht, daß dem so sei. Dann wird
erkannt, der Landesherr habe von dem Gute nur dreierlei herauszugeben:
Patengut, Heiligengut und Nutzgut...... Weiter wird für Recht erkannt, daß
derjenige, welcher aus dem Erbhaus etwas entwendet habe, einer Busse verfallen
sei..... Ferner wird erkannt, daß ein eigener Mann oder Frau keine Macht hat,
auf dem Totenbett etwas den Kindern oder Verwandten zu vergeben, doch in Zeiten
der Gesundheit können sie wohl ein Fohlen, Kalb oder Schwein verschenken, es
müssen aber zum Beweise zwei Nachbarn dabei sein. Zuletzt wird erkannt, daß jemand,
der eine Forderung an das Gut habe, aber nicht zum Erbgericht erscheine, seine
Ansprüche verlustig gehe, sofern er nicht über See, Sand oder Land verreist
sei“. (Schreiber, Urbar S.22).
2. Die Rechte und Pflichten der hagefreien Bauern habe ich
unter Amshausen, Ascheloh und Eggeberg (Berghagen) mitgeteilt. Im
"Hagenrecht“ der hagenfreien Bauern finden wir eine gemilderte Form der
Eigenhörigkeit.
3. Die erbmeyerstättisch - freien Bauern waren „der Person
und dem Geblüte nach frei“. Sie entrichteten nur die Abgaben für den Besitz der
Stätte.
4. Die freien Bauern waren nicht zur Erbteilung
verpflichtet. Auffallend groß ist ihre Zahl im Wigbold Halle, während wir in
den Dörfern wenige oder überhaupt keine freien Bauern antreffen. Fronemann in
Hörste macht hier eine Ausnahme; „ist Freigut“, heißt es im Kataster. Die
Freien in Halle waren in der Hauptsache Kaufleute und Handwerker. Sie besaßen
nur wenige Scheffelsaat Grund und Boden. Die Freien in den Dörfern sind in der
Mehrzahl jüngere Siedler, die auf Markengrund ihre Hofstätten errichtet haben.
„Diesen gestattete man wohl die Freiheit, weil sie ihr Land erst roden mußten
und die Erbteilung außerdem bei ihrem geringen Besitz nicht viel eingebracht
hätte“. (Schreiber a.a.D.)
Der Landesherr erhielt von allen Bauern den „Landschatz“
oder die Landsteuer. Außerdem wurde jährlich in der Grafschaft von allen Höfen
und Stätten eine „ordentliche, direkte Staatssteuer“, die „Bede“ oder der
„Schatz“ erhoben. Anstatt des Schatzes wurden auch häufig Kühe in natura von
größeren Höfen geliefert. Der Gerichtsherr erhielt die gogräflichen Abgaben
(Korn, Hühner und Dienste).
Der Grundherr bezog von seinen Hörigen außerdem noch die
Pachtabgaben für die überlassene Nutzung an Grund und Boden. Nach dem Urbar von
1550 geben die Höfe in der Bauernschaft Cleve den vierten Teil des Ertrages vom
Felde und für Haus und Hof noch 3 Schillinge bis zu 1 Mark.
Aus den von den Bauern benutzten Marken bezogen die
Markherren das Markengeld und für die Benutzung der Mast die Holzschweine.
Zu diesen grundherrlichen Abgaben und Pflichten traten
noch die Geld- und Naturallieferungen für die Kirchengemeinde, den Pastor und
Küster.
Durch Artikel 13 der Verfassung des Königreichs Westfalen
wurde die Leibeigenschaft am 15. November 1807 „mit einem Federstrich“
beseitigt: „Alle Leibeigenschaft, von welcher Natur sie sein und wie sie heißen
möge, ist aufgehoben, indem alle Einwohner des Königreiches die nämlichen
Rechte genießen sollen“. So wurden die Reformarbeiten der preußischen
Regierung, die sich mit der Aufhebung der Eigenhörigkeit beschäftigten,
gewaltsam unterbrochen. „Rechtsunsicherheit, Verwirrung und eine Flut von
Prozessen“ war die Folge.
-
Eine endgültige Regelung erfolgte für unsere Bauern
aber erst durch das preußische Gesetz vom 25.9.1820.-
Wegen Geldmangel konnten sich die meisten Bauern erst um
1850 völlig freikaufen.
Die Nachrichten über die Besitzer der Höfe und Stätten aus
dem Jahre 1545 stammen aus einem Verzeichnis, das H. Jellinghaus nach dem
„Archivum Ravensberg, Hallense“ des Haller Rektors J. Fr. Knopf anlegte (s. u.
Halle). Ein Vergleich mit dem Urbar der Grafschaft Ravensberg von 1550 zeigte,
daß die Namen der Hof- und Stättebesitzer in beiden Verzeichnissen fast
wörtlich übereinstimmen. Nach Jellinghaus‘ Bemerkungen soll das Verzeichnis von
dem Vogte Hermann Wellmann stammen und den „Wibboldbüchern“ von Halle,
Borgholzhausen und Versmold entnommen sein.
Weichbild Halle
Der Name der jetzigen Stadt Halle wird uns in einer
Urkunde von 1146 zum ersten Male genannt (1146 bis 1333: tor Halle; 1545
Wibbold und Burchaft zur Halle; 1719 Stadt; 1815 Kreisstadt). Die Siedlung
erhielt ihren Namen von einer offenen „Salzhalle“, wo man über mächtigen
Holzfeuern Salzwasser abdampfte ohne Gradierwerk und Aschensalz als
Nebenprodukt gewann. (Jellinghaus, Meise a.a.O.). Nach Grimm (a.a.O.) „Halle =
halla“ ein Gemach, auch Salzhalle, Salzkotten, der offene Schuppen, in dem die
Salzwirker arbeiteten.
Der in Halle geborene Geschichtsschreiber H. A. Meinders
(1655-1730) schreibt in seinem Werke „Monumenta Ravensbergensia“: „In der
Gegend der Halle sind bis auf den heutigen Tag Spuren von Salzquellen
vorhanden. Vormals war hier ein Salzwerk.“ – Wenn auch die Salzquellen versiegt
sind und Urkunden und Akten uns keine Auskunft über die Salzsiederei in Halle
geben können, so weisen doch die Flurnamen „Für der Halle“ (1692 bei Joh.
Sandmann, Bernd E. Meyer und Joh. Hermann Schüermann, s.w.u.), „Ein Kamp für
der Halle“ (1692 bei Joh. Jobst Droste, (s.w.u.) und „Das Spielland für der
Halle“ (1692 bei Walbaum, s.w.u.) uns auf diese Stellen hin. In dem Verzeichnis
der Hof- und Stättebesitzer von 1545 (s.w.u.) und im Urbar der Grafschaft
Ravensberg von 1550 wird unter Halle ein Fonne in der Halle genannt.
Im Jahre 1488 wird Halle mit Borgholzhausen und Werther
unter den „freien Weichbildern“ der Grafschaft Ravensberg aufgeführt. – Nach
Jellinghaus ist ein „Wik“ ein Teil einer Stadt, eine Bucht, ein Nebendorf, ein
Ort, wohin man zurückweicht oder entweicht. Eine Wik-Meerbusen ist ein
Zufluchtsort der Seefahrenden. In Bielefeld wurde das Gebiet um die Stadt,
soweit das Stadtrecht galt, mit Weichbold, Weichbild, bezeichnet. Nach
sächsischem Recht mußte die Grenze dieses Gebietes durch ein hölzernes Kreuz,
„auf welchem eine Hand oder ein Schwert stund“, angedeutet werden (Meinders
a.a.O.) In Ravensberg waren folgende Orte „Weichbolde“ mit besonderen
städtischen Rechten: Versmold, Werther, Borgholzhausen, Vlotho, Oldendorf am
Limberg und Halle. Im Jahre 1488 bestätigte der Herzog Wilhelm von Jülich die
Weichboldrechte. Diese Freiheiten wurden durch den Großen Kurfürsten 1654
erneuert und gleichzeitig ließ er sie aufschreiben. Den Inhalt dieses
Schriftstückes teilen wir der Wichtigkeit halber wörtlich mit, wie es H. A.
Meinders in seiner „Monumenta Ravensbergensia“ aufgezeichnet hat:
„Demnach der hochedelgebohrner und gestrenger Wolff Ernst
von Eller, Kurfürstlich Branden- burgischer Obrister und Drost zum Ravensberge
x.x. eine schriftliche Erklärung, worin der dreyen in dieser Grafschaft
Ravensberg belegenen freyen Wichbolder, Nahmens Halle, Borgholzhausen und
Werther, Gerechtigkeit bestehe, von uns des Wichbolds Halle Bürgermeistern
erfordert; so haben wir vorgemel. dreyer freyen Wichbolder Bürgermeister,
weilen sie einerley Gerechtigkeit gaudieren (sich erfreuen), und deswegen nicht
können separiret (getrennt) werden, zusammen berufen, welche sich dann
einhellig nachgesetzter Gestalt erkläret:
1. Das
die Weichbilder an Rahmen und Gerechtigkeiten ein uraltes Herkommen und
Ursprung habe. Inmassen in dem Stift Osnabrück, welches unter Witekindi
Regierung gehörig gewesen, gleichfalls freye Weichbilder angeordnet worden, und
seyn alle gemeldete Weichbilder sowohl von den succedirenden Fürsten von
Jülich, als den Bischöfen von Osnabrück, bei ihren alten Herbringen, bis auf
heutigen Tag fürst-väterlich geschützet und gnädigst erlassen worden.
2. Daß
diese Weichbilder samt und sonders jederzeit ihre besondere Gerechtigkeiten,
auch Bürgermeistere und Vorsthere, so ihre Gerechtigkeit und des Landesfürsten
Interesse beobachteten, gehabt und noch haben.
3. Daß
keimand ohne Unterschied in den Weichbildern wohnen dürffen, sondern der
darinnen zu wohnen begehret bey den Bürgermeistern und Vorstehern die
Bürgerschaft gewinnen und an sich bringen müssen.
4. Daß
jederzeit zu feilen Kaufe gebacken, gebrauet, allerley Handtthierung mit Krahm-
und Hökerwaren, Wein, Brandtwein, Wandschneiden, Garn, Linnen, Pferde- und
Viehkauf ins Groß und particulair (im kleinen), auch allerley Handwerke, ohne
Unterscheid getrieben und noch treiben mögen.
5. Wann
die Hausleute zu den Ambthäusern, Burgfesten und Bauernwerken, auch auf
denselben die Wachten leisten und halten müssen, seyn diese Weichbilder
jederzeit davon exemt (befreit) gewesen, wie noch und dahero auch verfolglich
von Bezahlung die Guarnisonen, welche anstatt der Landwachten darauf angenommen
und beleget worden, befreyet geblieben.
6. Wenn
auch die Vogtei auch die Bauernschaften und Kirchspiele, wegen besorgender
Kriegsgefahr in gewähr seyn, und sich Kirchspiels- oder Parteiweise zu Wachten
ansetzen lassen müssen, seyn gleichfalls die Weichbilder nicht verbunden,
sondern versehen vor ihren Schlagbäumen oder auf den Kirchthürmern, nach
Befindung ihrer eigenen Gefahr, ihre Wachten, stellen dieselbige ab und an, und
werden zu keinen Wachten auf den Pässen weiter angehalten.
7. Die
Heergeweide (Kriegsgerät des Mannes) und Gerade (Hausgerät) belangend, so
werden dieselbe in denen dreyen Weichbildern nur aus dem einen in das ander,
von den nächsten Schwerdt- und Spillmannen (den nächsten männl. und weibl.
Verwandten) gezogen und werden die außer den dreyen Ravensbergischen
Weichbildern wohnende Verwandte, ob es gleich Brüder oder Schwester seyn,
gänzlich davon ausgeschlossen, zum Fall auch die verstorbenen Personen keine
Verwandten in besagten dreyen freyen Weichbildern hinterlassen, ist der
Landesfürst zu dem Heergeweide und Gerade Erbe, und werden all solche
Heergeweide und Geraden den Verwandten von den Bürgermeistern alleine, aber dem
Landesfürsten, von dem Vogte und Bürgermeistern zugleich ausgelanget.
8. Haben
diese Weichbilder in den gemeinen Marken und Holzungen von den ambtlich
gesetzten Mahlleuten (damit keiner dem anderen vorgreife) ihre Anweisung,
jedoch das eine Weichbild mehr, als das andere, nachdem es in den gemeinen
Marken belegen und dieselbe groß oder klein begriffen seyn.
Hingegen seyn die Weichbilder
verpflichtet, Seiner Churfürstlichen Durchlaucht (Graf von Ravensberg) und
anders zu ambtlichen Sachen gehörige Briefe und Botschaften, von und zu dem
Amte, wann ihnen selbige von den Drosten und Vögten ins Haus gesandt werden,
ohne Entgelt tragen und bestellen müssen.
2. Seyn sie zu der
Viehschatzung, so Behuf Seiner Churfürstlichen Durchlaucht beschrieben werden,
ohne Unterschied mit verpflichtet.
3. Seyn auch gehalten, denen
Churfürstlichen Brüchten- Gerichten Folge zu leisten, und sich wegen begangener
Excessen bestrafen zu lassen.
4. Müssen die Churfürstlichen
Ambtsjagden mit verrichten helfen.
5. Lieget ihnen auch ob, die
Übelthäter zu verfolgen, und selbige denen Untervögten zu der Hafte bringen zu
helfen; seyen aber niemals verbunden gewesen, den peinlichen Halsgerichten,
wann an den Uebelthätern die Endurteile exequiret (vollzogen) werden sollen,
mit dem Gewähr (Gewehr) beizuwohnen, sondern es haben solches die Vogteien
verrichten müssen.
6. Müssen in den Weichbildern
diejenigen, so vor Seiner Churfürstlichen Durchlaucht für diesen in particulier
Freyheiten ihrer Güter erhalten, auch Ländereien und sonsten unterhaben, neben
vorgemelter Brieftragt, laut Landbuches, jährlich Seiner Churfürstlichen
Durchlaucht in die Rentmeisterei erkennen.
Daß es aber mit dieser
Weichbilderfreyheit und dagegen denselben obliegenden Pflicht, sich
vorbeschriebenermassen verhalte, bezeugen wir denen Weichbildern Nahmens Seiner
Churfürstlichen Durchlaucht unsers gnädigen Landesherrn ambtlich vorgesetzte
Bürgermeistere, mit unsern gewohnlichen unterdrückten Merkzeichen und
Unterschrift.
So geschehen im Weichbold
Halle, 9. Jan. 1654.
J. Hellmann u. H. Brune,
Bürgerm. zur Halle.
H. Stute u. P. Grone,
Bürgerm. zu Werther.
J. Lahmann u. C. Knettler,
Bürgerm. zu Borgholzhausen
In Johann Friedrich Knopffs „Archivium Ravensbergense
Hallense“ (Handschrift von 1728, Privatbesitz) werden u.a. einige weitere
„Gerechtigkeiten“ des Weichbildes Halle angeführt. „Sie sind von dem Vogt Anton
Schultzen nach 30jähriger Ausübung und dem alten Herkommen gemäß in das alte
Hallische Wigboldt-Buch den 10. August 1652 niedergeschrieben worden.“
(Fredeking, Rav. Blätter 1911, Nr. 12). Von diesen teile ich hier folgende mit:
„Was dieses Wigbolds Hude –
Weide – Gerechtigkeit anbelangt, so treibet ihr Kuhhirte mit ihrem Vieh länges
dem Poggenwische her fort nach Künsebecke, Harringen, Niehecken und Nielein,
Grossenteichs Damm bis auf die alte Heide.
Die Harringer dürfen mit ihrem
Vieh weiter nicht als in die Torff – Kuhlen kommen.
Der Böckeler Viehe – Trifft
gehet ins Böckeler Reck bis gegen die Hage Höfe und fürter nicht.
Die Halleschen sind mit ihren
Schweinen bis an den Großen Baum durch den Graben hergehend, zur Weide
berechtigt (Nach Frederking)
Im Jahre 1545 werden im „Wibboldt und Burschaft zur Halle“
folgende Stättebesitzer genannt: Fonne in der Halle. Jürgen Daelkötter. Die
Wandtschnidersche. Joest
Cösters. Johann Pohell. Johann Knauff. Saedtbreidt. Henrich
Reipschleger. Johann Hocker. Henrich Stuve. Johann Loickbrinck. Berndt zur
Welcker. Johann Vortmann. Berendt Langenberg. Steffen Pieck. Die Schmedische.
Hermann Schecker. Johann Höiker. Grete Tripmachers. Hoigeherthe. Segewien
Schomecher. Johann Lüleff. Henrich Ryeschröder. Anna Sandtmann. Henrich Düiker.
Berndt Droste. Der Cüster. Johann Godtschalck. Marten Möller. Johann Lodewig.
Wilhelm Bruning. Johann Kremers. Frantz im Gildehaus. Henrich Leiffmann.
Hermann Otte. Der alte Tönnies. Hermann Papinck. Lüdeke Steinbecke. Cordt Wellinghoff. Toniess. Johann
Poelmann. Henrich Schmidt. Johann Gile. Everdt zur Lindthorst. Johann Murmann.
Hermann Kleye. Sandtmann. Everdt Schröder. Gerrith der Mertherschen Sohn. Joist
Eggerts. Lüdeke Struve. Johann Trippenmacher.
Die Bauern in Halle trieben ihr Vieh in die Haller Mark,
die allen Ortschaften im Kirchspiel Halle zur Verfügung stand (Siehe Ascheloh,
Amshausen und Eggeberg).
Bei der Verwaltungsreform im Jahre 1719 erhielten die
Wichbolde städtische Rechte. Unter Friedrich dem Großen wurden 1743 in diesen
neuen Städten Magistrate eingesetzt. Bei der Bildung der Provinz Westfalen und
des Regierungsbezirkes Minden wurde Halle Kreisstadt im neugebildeten Kreise
Halle i.W.
Die Höfe. Stätten
und Fluren im „Wigbold Halle“ im Jahre 1692“
Johann Schlägell:
Ein Garte. Oben Humpen großer Kampe. „Hat von der vollen Markgerechtigkeit“.
Ges, Größe: 3 Schs., 3 Sp.
Christopher Riecke:
Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Sp., 1 ½ B.
Lucas Meyer itzo
Klönne: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Sp., 1 ½ B.
Hermann Henrich
Heitz: Der Garte. Auf der Lindahrt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Schs.,
3 Sp., 3 B.
Henrich Droste:
Der Garte. Ufr Lindahrt. Die Wiese bei den Pöppeln. Markgerechtigkeit. Ges.
Größe: 6 Schs., 3 Sp., ½ B.
Theodor Meybeck:
Der Garte. Eine Wiese für den Hesseldiek. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 7
Schs., 2 Sp., 1 B.
Potthoff: Der
Garte. Die oberste Hoeste. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs., 2 Sp.
Johann Groppe:
Zwei Gärten beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Schs., 2 Sp., 2 ½ B.
Claus Milsmann:
Der Garte beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Schs., 2 Sp., 2 B.
Upmann: Der
Garte. Aufr Lindahrt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Schs., 1 Sp., 2 B.
Johann Henrich
Linders: Der Garte. Auf der Lindahrt. Auf der Vosskuhlen.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Schs., 3 Sp., ½ B.
Overbeck: Der
Garte. Auf der Lindahrt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Sp., 2 B.
Albert Carlmeyer:
Der Garte. Auf der Lindahrt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Schs., 2 Sp., 3
B.
Henrich Strack:
Der Garte. Auf der Lindahrt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Schs., 1 Sp., 1
B.
Caspar Scheydefeld:
Der Garte. Uf der Lindahrt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Sp., 3 ½ B.
Jobst Henrich Mile
itzo Höcker: Der Garte. Auf der Lindahrt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1
Schs., 1 Sp., 2 B.
Cord Strack: Im
Beckmanns Garten. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Sp., 2 B.
Johann Schlüter
itzo Henrich Reipschläger: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe:1 Schs.
3 B.
Henrich Kleine:
Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Sp.
Philipp Wessel:
Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Sp.
Hans Jürgen
Behrharcke: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Sp., 1 B.
Rosenbohm, Führer:
Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Sp., 2 ½ B.
Jobst Reipschläger:
Im Beckmanns Garten. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Schs., 1 ½ B.
Peter Dangberg:
Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Schs.
Johann Hermann
Rigardt: Markgerechtigkeit.
Henrich
Reipschläger: Zwei Gärten. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3. Sp., 1 B.
Johann Henrich
Haerdtmann: Der Garte. Der Nusskamp. Ein Teich auf der Masch.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 9 Schs., 1 ½ B.
Gerhard Grewess
(Witwe): Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 B.
Johann Abken:
Der Garte. Das Busenland. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Schs.
Johann itzo Wittwe
thor Specken: Gartenland. Der Kamp hinterm Garten. Der Mühlenkamp. Der
lange Kamp. Ufr Sandtbreeden im Hesseln. Am Roenbrocks Landwege. Der kleine
Kamp. Beim Hundebusch oder am grünen Wege. Der Grund bei dem Sande. Die Tönnies
Kämpe. Der Bolkamp. Das lange Stücke. Wiesen: Eine Wische für Wellmanns Howe.
Eine Wischplacke. Gehölz: Der Baukamp. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Ms., 6
Schs., 3 Sp., 3 ½ B.
Ties Bartes:
Der Garte. Saatland: Auf dem Lotte. Oben dem Feldkampe. Oben Humpen großer
Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 8 Schs., 1 Sp., 3 ½ B.
Johann Soetbreede:
Der Garte. Zwischen der Hegge. Die Wiese ufr Habichhorst. Markgerechtigkeit.
Ges. Größe: 5 Schs., 1 Sp., 3 B.
Kasper Schüermann:
Ufm Schilde. Fürm Freede. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 1 Schs. 1 Sp.,
1 B.
Johann itzo Wittwe
Wiechmann: Der Garte von Kerckmann. Noch ein Garte. Markgerechtigkeit. Ges.
Größe: 2 Schs., 1 Sp., 1 B.
Lülff Wittler:
Der Garte. Für der Bellmanns Hegge. In der Dennen. Oben den Dennen.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 7 Schs. 3 Sp., 3 ½ B.
Kaspar Knoop:
Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Sp., 3 B.
Johann Henrich
Evering: Der Garte. Saatland: Der Bockamp. Auf dem Brinke. Der Oberkamp an
der Lindahrt. Uff dem Lott. Der Botterskamp. Der Wellenkamp. In Schlüren
Dennen. Hinter dem Garten von Kerckmann. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Ms.,
10 Schs., 1 Sp., 3 ½ B.
Wilhelm Linse, im
bunten Ossen: Der Garte. Saatland: Der Schefekamp. Hinterm Lotte. Am
Wertherschen Wege hinter dem Lotte (an Kindermann versetzt.) Hinterm Stiegsell
(von Jobst Kindermann wiedergekauft.) Ufm Lotte (an Kindermann verkauft.) Ein
Kamp an der Mönchstrasse (Henrich thor Specken gekauft). Ein Kamp an der Heide.
Wiesen: Hinter dem schefen Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Ms., 7 Schs.
1 Sp., 1 B.
Kerckmann: Das
Haus. Der Spieker am Kirchhof. Der Garte und Krutgarte. Ein Garte im
Ellerbrock, hinterm Mohrteiche. Saatland: Am Berghäger Wege. Bei der
Schleekuhlen. Oben den Spitzenkampe. Für Willmanns Wege. Der kleine Kamp. Das
Lottland. Der große Kamp hinterm Garten. Der große Klausskamp. Beim tiefen
Wege. Der oberste, mittelste und hinterste Kamp in der Heghowe. Die Wiese
dortselbst ist 1694 an von Schmising verkauft. Eine Wiese bei dem Baumherde.
Teiche: Der Vieheteich. Der Maschteich. Der Moorteich, der Grabe, der
Steinhäuserteich, der kleine Teich vor der Hachhowe, der große Teich, 6 Teiche
oder Gräben hinter dem Holze, 2 Teiche in der Hachhowe. (Alle Teiche, außer dem
Maschteich, sind an den Herrn von Schmising 1694 verkauft worden.) Die große
Viehe im Kolkebrock. Gehölz: Auf dem Klausskamp. An von Schmising 1694
verkauft: Plaggenmatt hinter dem Holze. Die Haghowe mit Weide und Plaggenmatt.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 7 Ms., 6 Schs., 3 B.
Christian
Kunsemöller: Der Garte. Ein Garte von Kerckmann. Saatland: an der
Fahlenbreeden. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs., 1 Sp., 1 Sp., 1 ½ B.
Witwe Jerrentrup:
Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Sp.
Johann Sandtmann:
der Garte. Saatland: Ein Kamp bei der Wasserbreeden. Ufm Lotte. Für der Halle.
In der Quakellbreeden. Für der Strupke. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 4
Schs., 2 B.
Peter Bathe:
Der Garte beim Hause. Ein Kamp ufr Lindahrt. Die Wiese fürm Berge. Unland.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 1 Sp.
Christopher
Walthecker: Der große Garte. Beim Hundebusch. Beim Schlüren Lande.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Schs., 2 B.
Henrich
Mollenstette: Der Wittebrinck.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Schs.
Pastor Dreckmann:
Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs., 3 Sp., ½ B.
Johann Philip Rode:
Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Sp., 2 B.
Johann Jobst
Bockamp: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Sp., 1 B.
Johann Christoph
Wellinghoff: Der Garte. Saatland: Das Buschstück. Oben den Tellernlande.
Auf dem Stocke. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs.
Hermann Kamp:
Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Sp., 3 B.
Claus Peter:
„Die Halbscheid gehet von der Wehdum in Erbpacht.“ Der Garte.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Sp., 1 ½ B.
Kosieck: Der
Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Schs., 3 B.
Jobst Ditherich
Bockmann: Ein Garte. Saatland: Das Paelstücke. Auf der Lotteheide. In der
Löttegrund. Der St. Catharinen
Brink. Beim Hundebusche. Das Mergelkuhlenland. Bei der Mergelkuhlen.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 3 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.
Henrich Hülssmann:
Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 ½ B.
Gillmann oder
Ostmeyer, vormals Gildehuess: Der Garte. Ein Garte beim Hause. Saatland:
Ufm Schilde. Ein Platz für dem Lotte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 10 Schs.,
1 B.
Hermann Brockmann:
Der Garte. Ges. Größe: 2 B.
Pastor Johannes
Meyer: Der Garte. Zwischen dem Vicarylande. Bei Stockdiecksgarten. Von
Johann Busch 1 St. gekauft. Der Tonnies Kamp. In der Hegge. Markgerechtigkeit.
Ges. Größe: 1 Ms., 7 Schs., 1 Sp., 2 B.
Ernst Meyer:
Der Garte. Der Garte beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges.Größe:1 Schs., 1 Sp., 2
½ B.
Küster Schlaphorst:
Der Garte. Beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Sp., 2 B.
Adam Kannengiesser:
Der Garte. Saatland: Im Sandfelde. Bei der Quackelenbreeden.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs. 2 B.
Franz Dietherich
Höcker: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 ½ B.
Vogt Pfleghsshorn:
Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Schs., 1 B.
Caspar Bitter:
Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Schs., 1 B.
Jürgen Meyer.
Steinhauser Müller: Der Garte. Saatland: Das Nielehn hinterm Holze beym
Hause. Hinterm Holze. An der Heyde. Beim Garten. Die Wiese in der Haghowe.
Gehölz ufm Nielehn. Ges. Größe: 2 Ms., 3 Sp., 1 B.
Rentmeister Pott:
Der Garte. Saatland: Hinterm Garten. Auf der Lindahrt. Der Tonnies Kamp. Der
neue Kamp. Der kleine neue Kamp. Auf der Isebreeden. Der Tönniuskamp von Kasper
Hagedorn. Die Grundwiese. Die neue Wiese zu Ambsshausen. Die Böckelschewiese.
Der Buerteich. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 7 Ms., 7 Schs., 3 Sp., 3 B.
Johann Dieckhaeke:
Der Garte. Gartland uf dem Kampe. Der Nielehnskamp. Weide und Holzgewächs bei
der Immenhütten. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 4 Schs. 2 Sp., 1 B.
Johann Henrich
Düecker: Der Garte. Beim Schafstall. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Schs.
2 B..
Matthias Krieg:
Der Garte am Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Schs., 3 Sp.
Henrich Stockdieck:
Der Garte. Saatland: Auf der Lindahrt. Ein Kamp bei der Heiden. Für dem
Lotteberg. Oben dem Schaefstall. In der Schleekuhlen. Eine Wiesenplacke bei dem
Hesselerkampe. Ein Teich im Ellerbrock. Gehölz: Fürm Lotteberg.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Ms., 2 Schs., ½ B.
Johann Jobst
Droste: Der Garte beim Hause, an der Lindahrt. Ein Kamp für der Halle.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.
Augustinus
Milssmann: Der Garte beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs., 2
B.
Henrich thor
Specken: Anno 1697 von Linsen gekauft den Kamp an der Münchstrasse. Noch
aus elterlicher Verlassenschaft: Der Hokeskamp beim Tönnieskamp. Im Hesseler
Felde. Der Garte. Der kleine Kamp. Auf der Lindahrt. Der Schraekamp. Die Wiese
für Hellmanns Hoff. Ges. Größe: 2 Ms., 8 Schs., 3 Sp., 1 B.
Henrich Wittler:
Der Garte. Ges. Größe: 3 Sp., ½ B.
Johann Henrich
Hellmann: Der Garte hinterm Hause. Saatland: Oben dem langen Acker. Der
Schiebekamp vor dem Berge. Wiesen: Eine Wiese. Eine Placke Unland von Lölff.
Ein Teich, der breite Grabe. Gehölz: Fürm Berge. In der Weide. Plaggenmatt vor
der Haghowe. In der Haghowe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 6 Ms., 1 Sp., 2 B.
Henrich
Schwachmeyer: Der Garte. Der Holwersskamp an der Münchstrassen.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 7 Schs., 1 Sp., 3 B.
Casper Abke:
Der Garte. Der halbe Garte bei Caspar Bitter, 1695 gekauft. Saatland: Der
Kluesskamp und halbe Feldkamp. Beim Isswege. Die Denne. Gehölz: In der Bottels
Dennen. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 3 Schs., 1 Sp., 1/8 B.
Jobst Henrich Brune:
Der Garte. Der Garte beim Vogt. Saatland: Fürm Freede. In der Quackelen
Breeden. Von Vögedings Erbe, am grünen Wege. Der Sandkamp bei der Poggenwisch.
Der Tönnieskamp. Ufm Schilde. Auf dem Spiellande. Am grünen Wege. In der
Queckelne Breeden. Der Knobbenbrinck. Die Breede. Nach Schlüerenwiese
schießend. Der Wickenkamp. Der Poggenkamp. Der Schmiedekamp. Ufr Lindahrt. Der
Storckskamp mit der dabei liegenden Erdkuhle. Für und hinter dem Lotteberg. Bei
Hans Henrich Kampshause. Wiesen: Eine Wiese. Weidekamp. Beim Schmiedeskamp. Die
Wischplacke. Gehölz: Unter dem Holzkamp. Vor dem Freehe. Fürm Lotteberge. Beim
Vicarilande. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 6 Ms., 4 Schs., 1 Sp., 1 B.
Peter Abke: Der
halbe Garte bei Caspar Bitter (1695 gekauft). Noch ein Garte. Saatland: Hinterm
langen Acker. Bei Hagedorns Kampe. Bei dem Huntebusch. Der Waterbrockskamp. Der
Cordesbrinck. Bowen uf dem Buttel. Gehölz: Cordesbrink. Bottel. Die Hegge.
Bottelbusch. Auf der hohen Denne. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Ms., 5
Schs., 3 5/8 B.
Wilhelm ufr Brüggen:
Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Schs., 2 B.
Henrich Hohardt:
Auf der Lindahrt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Schs., 2 Sp., 2 B.
Johann Hermann
Schüermann: Saatland: Für der Halle. Das Dorenland. Der Isenkamp. Gehölz:
Die Eissdenne (ist streitig!). Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 1 Schs. 3
Sp., 2 ½ B.
Christoph itzo
Bartold Hammer: Markgerechtigkeit.
Johann Abke:
Markgerechtigkeit.
Hans Hermann Busse:
Ein Garte von Henrich Stockdiek. 1 Schs., 1 Sp.
Johann Henrich modo
Rolff Schlaphorst. Markgerechtigkeit.
Gerhardt Niehorst:
Markgerechtigkeit.
Hermann Süre:
Ein Garte. Saatland: Der Feldkamp. Saatland aus Schlüren Erbe. Von Lüdeke zur
Woort: Hinter Schlüren Wisch. Ufr Oevelgönnen. Am grünen Wege. Wiesenwachs.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 8 Schs., 2 Sp., ½ B.
Johann Coch:
Ein Garte. Markgerechtigkeit, Ges. Größe: 1 Schs. 1 ½ B.
Jobst Henrich
Strack: Markgerechtigkeit.
Johann Brinkmann:
Der Garte.. 2 Schs., 1 Sp., 2 B. Markgerechtigkeit.
Jobst Henrich Brune:
Der Garte bei der Scheure. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Schs., ½ B.
Heidtkämper:
Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Schs., 1 Sp.
Johann Hermann
Hagedorn: Ein Garte. Noch ein Garte. Saatland: Ein Kamp am Berge und die
Hegge. Strusen kleine Garte. Das korte Land. Ein langes Stück auf den Weg
schießend. Beim Busche. Ufm Lotte. Oben dem Hundebusche. Beim Tellerlande. Fürm
Strubke. Gehölz: Fürm Berge. Hinter Temmen Winkel. Markgerechtigkeit. Ges.
Größe: 2 Ms., 8 Schs., 3 Sp., 2 ½ B.
Walbaum: Der
Garte. Saatland: Der Kamp von Potthoff. Auf dem Schilde. Bei Hagedornskamp. Das
Spielland für der Halle. Oben der Dennen (Rottland). Oben am Berge. Gehölz: Die
scharfe Dennen. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 11 Schs., 3 Sp., 2 B.
Johann Cahmann,
ohne Haus: Der Garte. Ufm Schilde. Ges. Größe: 4 Schs., 3 B.
Johann Henrich
Bomberg, ohne Haus. Auf der obersten Höstte. Ges. Größe: 2 Sp., 1 ½ B.
Christian Hellmanns,
ohne Haus.
Bernd Ernst Meyer,
Hüssete, ohne Haus: Vor der Halle. Ges. Größe: 2 Sp., 3 B.
Witwe Potthoff,
ohne Haus: Oben dem Kluesskamp. 2 Schs., 2 B.
Meschers Creditores,
ohne Haus: Der Eggers oder Buddenkamp. Ges. Größe: 4 Schs.,1 Sp., 2 B.
Henrich Dirking,
ohne Haus: Hinterm Lötte. Das Tellerland ufm Lötte.Ges.Größe: 2 Schs.,1 Sp., ½
B.
Henrich Christian
Kunsemöller, ohne Haus: Auf der Lindahrt. 4 Schs., 3 Sp., 2 B.
Everd Strothmann,
hat kein Haus: Die niederste Höffe. 4 Schs., 3 Sp., 1 B.
Christopher Bokamps
Erben, ohne Haus: Auf der Lötteheiden. 5 Schs., 2 Sp., 1 B.
Witwe Bockamp:
Der Leibzuchtgarten. In der Mergelkuhlen. Ges. Größe: 8 Schs., 1 Sp.
Gartnisch
„Gretanescha“ ist die älteste und bis jetzt bekannte
Schreibweise (1098) von Gartnisch. (Gerthenesche 14. Jahrhundert, Gartenesch
1545, Gartnisch 1692). – Der Name besteht aus den beiden Grundwörtern „Gret“
und „Esch“. „Gret“ oder „Griüt“ ist Kies oder Sand. (Jellinghaus). Bei uns
nennt man im Plattdeutschen Steinbrocken (Abfall) „Grutt“. – Der Esch war in
unseren alten Dörfern die gemeinsame Ackerfläche. Durch die Jahrhunderte
hindurch geübte Plaggendüngung (Plaggen aus der gemeinen Mark gestochen mit
Mist vermischt) wurde er künstlich erhöht und diente in der Hauptsache dem
Kornbau. Nach der Ernte wurde der Esch als Weide benutzt. Die einzelnen Anteile
durften deshalb nicht mit Gräben, Hecken oder Zäunen eingehegt werden, wie es
bei den Kämpen in der Mark der Fall war.
Das Dorf Gretanescha = Gartnisch würde demnach seinen
Namen nach dem sandigen und steinhaltigen Dorfesch erhalten haben.
Die Bauerschaft bestand 1545 aus 8 Höfen: Hartmann.
Vaegdinck. Humpe. Cordt Schlöer. Segewin. Poggenwisch. Johann uf der Marsch.
Johann Bodemeyer. Joest Heitmann.
Die Bauern waren dem Kurfürsten – Grafen von Ravensberg (2
½), von Domsstorff (1), nach Königsbrück (1) und Tatenhausen (3) hörig.
Freigüter waren 1692: Schlür. Vögding, Neuwohner Johann Tuscher, Maschmann,
Höecker tom Buhrdieke und Neugründungen aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts:
Friderich Nagell und Mescher.
Die Höfe, Stätten
und Fluren im Jahre 1692.
Hardtmann ist
nach Haus Königsbrück eigen: Der Kohlgarte. Der Bonengarte. Der Hopfengarte.
Saatland: Der Kuhlenkamp am Garten. Die obere Braeck (ist zu Gärten ausgetan).
Die niedere Braeck. Das Wegestück. Der Bantenkamp. Der grosse Kamp. Der niedere
Kamp. Ufr Uebelgönnen bei dem Klusskamp. Die Uebellgönne vor dem Hofe. Auf
Schüerenwisch schiessend. Der kleine Klusskamp. Das lange Land. Auf den grünen
Weg schiessend. Unterm körten Hagen. Bowen den langen Acker. Ufm Schilde. Bei
Heidtmanns Oessenstück. Ufm Lott. Haerdtmanns Kleygarte ufm Lott. An Strüwen
Garten und auf den Lottweg schiessend. Bei der Sandkuhlen. Beim Tellerlande.
Das Böckenland. Auf den Wertherschen Weg schiessend. Hinter dem Lotte am Berge.
Der Schafstall. In der Queckelen Breden. Ufm schefen Brinke. Oben dem
Kluesskamp. Das Burland. Der korte Bottel. Auf dem Wittenlande. Auf dem
Kerckhorn. Der Schoekamp auf Wischmanns Howe schiessend. Wiesen: Eine Wisch am
Hofe. Ein Teich für der Haghowe. Gehölz: Fürm Lotteberg. Auf dem Schafstall.
Oben den korten Bottel. Auf dem Hofe, dem grossen Kampe. In den Wiesen beim
Hofe. In den Eichen. In der Braecke. Auf den Niedernkampe. Um der Braeckkamp.
Im Kuhlenkamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 17 Ms., 2 Schs., 3 Sp.
Schlür „ist
Freigut wie auch personenfrei“: Der grosse Garte. Im Sandfelde. Bei dem
Drifftstück. Hinterm Bottel. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 3 Schs., 1
B.
Vögding „ist
Freigut und –Blut“: Der Garte mit einer Wischplacke. Der Garte hinterm Hause.
Saatland: Die Woerdt. Für dem Bottel. Bowen der kleinen Strassen. Bei der
Trifft bowen Schlürss Klüsskamp. Oben den Kämpen. Der Teich am Hofe.
Markgerechtigkeit im Berge und Broecke. Ges. Grösse: 2 Ms., 3 Schs., 1 Sp., 3 ½
B.
Henrich Humpe
ist dem von Dombstorff zum Steinhaus eigen: Der Garte. Der Bonengarte.
Saatland: Der Kamp bei der kleinen Strassen. Der grosse, neue und lange Kamp.
Die Sandkuhle. In der Kierendehl. Für den Bortellkamp. Auf dem obersten
Bortell. Für der Rölingsdennen. Für der scharfen Dennen. Auf dem Brinke. In der
Eissdennen. Bowen den neuen Kamp in der heiligen Wand. Bei dem Berghägerpfade.
In der Tiessdennen. Auf den Tissweg. In der Queckelen Breeden. Im Sandfelde.
Für dem Strupke. Auf dem Lott. Wiesen: In der Bergwiesen oder bei der
Hawichhorst. Die Wiese von Vögeding bis... Eine Placke vor dem Howe. Eine Wiese
ufr Habichhorst ausser dem alten Baume. Eine Placke zu Bockell, Humpen
Battermasch genannt. Ein Teich fürm Hofe. Für der Braetstrasse. Gehölz: Für den
Strübbeken. Für der scharfen Dennen. Auf und beim Hofe. Auf dem neuen grossen
Strassenkamp. Markgerechtigkeit im Hallischen Berge und Heiden. Ges. Grösse: 9
Ms., 11 Schs., 2 Sp., 3 ½ B.
Gerhardt Heitmann
ist dem von Schmising zu Tatenhausen mit Weib und Kindern eigen: Der Hanfgarte.
Der Garte bei der Rienbreeden. Der Garte und kleine Kamp. Saatland: Die
Riebreede mit dem grossen Heidtkamp von Vögding gekauft. Der Heidtkamp. Das
niedere und obere Neulehe. Der niederste und oberste Lottkamp. Der Riegetkamp.
Bei der Kierendehl. In der Kiendehlen. Uf den Bortellkamp schiessend. Der neue
Kamp. Uf dem Sandfelde. Oben Humpen neuen Kamp. Das grosse Stücke oben den
breeden Kämpen. Das enge Kämpchen. Zwischen den breeden Kämpen. In der heiligen
Wand. Das Drifftstücke. An der kleinen Strassen. Das lange Anewensland. Für der
Bettmanns Hegge. Auf dem Heitbrinke. In der Tissdennen. Unterm Knobbenbrinke.
Das Spielenstück. Für dem Strübbeken. Der fordere und hintere Sandkamp. Bei dem
Hudebusch und dem grünen Wege. Ufr Oevelgönnen. Wiesen: Eine Wischplacke für
dem Hofe. Eine Wiese ufr Habighorst. Die Placke hinter dem Hanfgarten. Die
Placke im Bonenkamp. Ein Teich an der Wiese. Gehölz: Der Heidtkamp. Auf dem
Hofe. Auf dem Kohlgarten. Das Wischholz. Beim Kottkamp. Auf dem Rienkamp. Volle
Markgerechtigkeit im Halleschen Berge und Heide. Ges. Grösse: 15 Ms., 2 Schs.,
½ B.
Johann Tuscher,
ein Neuwöhner, ist frei mit Weib und Kindern: Das Nielehen. Markgerechtigkeit.
Ges. Grösse: 5 Schs., 1 Sp., 1 B.
Johann Kahmann
ist dem Kurfürsten eigen, Weib und Kinder aber frei: Das Nielehe.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Schs., 3 B.
Paul Buddemeyer
ist dem Kurfürsten eigen mit Weib und Kindern, zehntfrei: Der Kohlgarte.
Saatland: Der Spiekerkamp. Der grosse Kamp. Der Rottkamp. Volle
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 8 Schs., 2 Sp.
Johann Ebbeken
ist dem von Schmising zu Tatenhausen mit Weib und Kindern eigen: Der Garte. Der
Buddenkamp von Strüwen gekauft. Der Heidtkamp von Vögedings Stätte gekauft.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 3 Schs., 3 Sp., 3 B.
Jobst Maschmann
ist frei, die Frau und Kinder sind dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland:
Der Haberkamp. Oben den Kämpen. Oben Humpen newen Kamp. Der neue Kamp. Das
korte Land. Der Laekamp. Der Zuschlag. Wiesen: Die Wiese vom Schluer. Gehölz:
Auf dem Hofe und Garten. Auf dem neuen Hofe und Garten. Auf dem neuen Kampe.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 10 Schs., 1 Sp., 1 B.
Christian Höeker
thom Buhrdieke ist frei: Der grosse Kamp. Der Buhrdieckskamp. Der Nothkamp.
Der Buttellkamp. Der Wellenkamp. Gehölz: Auf dem Kampe. Auf dem Notkampe.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 11 Schs., 1 Sp.
Henrich Poggenwisch
ist dem von Schmising „nach dem Grunde nach betreffend eigen“, er aber mit Weib
und Kindern frei und zehntfrei: Der Garte. Saatland: Der Poggenkamp. Uf dem
grossen Kampe. Der Winkel. Der kleine Kamp. Eine Wiese, die Bottermasch.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 3 Schs., 3 B.
Friderich Nagell:
Der Kottengarte. Der Heidtkamp. Eine Placke dabei. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 10 Schs., 1 Sp.
Johann Henrich
Mescher: Der Wickenkamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Schs., 2 B.
Hesseln
Hesseln hat seinen Namen nach dem Bache Hessel, der im
Jahre 1070 Haselino genannt wird. Das Dorf ist seiner Anlage nach eine
altsächsische Siedlung, die ursprünglich aus 4 oder 5 Höfen bestand, die ihr
gemeines Ackerland auf dem Esch auf
einer kleinen Erhöhung in der Nähe der Hessel liegen hatten. Zur Zeit der
Kämpfe Karl des Grossen gegen den Sachsenführer Widukind (Ende des 8. Jahrh.)
wurde höchstwahrscheinlich der Meyerhof zu Hesseln an einem strategischen
Punkte angelegt, der zunächst den fränkischen Soldaten als Wachtposten diente.
Die Bauerschaft bestand 1545 aus 19 Höfen und Stätten:
Johann Marschmann. Johann Sewing. Meyer zu Hesseln. Jöedemann. Geese uf der Kuhlen.
Godtschalck. Hüllebrock. Henrich uf der Marsch. Lübbert de Wenth. Goldschnidt.
Nolte Hüedepoell. Drewess Müller. Külcker. Schürmann. Rodenbroich.
Johannigsmann. Jürgen uf dem Borde. Strakerian. Lüdeke.
Die Höfe, Stätten
und Fluren im Jahre 1692.
Rodenbruch ist
dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Der Kottengarte oder Roggenkamp. Saatland: Ein
Kamp, der Wallacker. Der neue Kamp. Der Rattbrink. Der oberste Rattbrink. Die
Winssbreede. Die Westerbreede. Uffer Mergelkuhlen. Oben den neuen Kamp. In der
Johann Wandt. Auf der Anewand. Für Breenbaums Hegge. Das kleine Kleystücke.
Fürm Wolfhagen. Fürm Berge. Der Niederkamp. Das neue Lehe. Ufm Kippe. Oben der
Grewen Wiese. Ufm Klewischen Felde. Ufm Laer. Oben im langen Flötte. Ufm
drecklichen Stücke. Oben der korten Hegge. Für der Meybreden. Im Heidtkamps
Orte. Wiesen: Die Wiese am Hause, an den Bügen. Die unterste und oberste
Wischplacke an der bunten Mühlen. Gehölz: Fürm Wolfhagen. Die Licht im
Barenberg. Zwischen Rattbrink und Wienbreede. Die Hegge auf den beiden
Radebrinken. Das Holz. Im Steinsiek. Der Anschuss dortselbst. Im Hesseler und
Krummen Kamp. Für der Meybreede. Beim Nielehe. Auf Winssbreede. In der grossen
Wiese. Beim grossen und kleinen Garten. Auf dem Hofe. Auf den niederen Kampe.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 12 Ms., 9 Schs., 2 Sp., 2 ½ B.
Johanning ist
dem von Schmising eigen: Der Kohlgarte. Der Rübengarte. Saatland: Die
Brinkbreede. Der Eimsskamp und Steinhauser Kamp. Uff der oberen Höchte. Vor der
Diepede. Vorm Klopberge. Die Maybreede. Der Jetebrink. Vor der Depede. Die
niederste Höhe. Im Heidekampsorthe. Das Stöppellstück. Ufm langen Kley. Bei der
Nathe. Beim Hülbrockskampe. Ufm Wittensteine. Das Breenbaumstücke. Bobers Kley.
Der Volkswinkel. Wiesen: Die lange Wiese. Die Hanfgarnwiese. Eine Wiese im
alten Hofe. Der Deichkamp. Heidekampswiese. Der Ostenteich. Gehölz: In der
Depe. Oben den langen Kley. Im Volkswinckel. Im und auf dem Heidkampe. Auf dem
Steinskampe. Bei der Hanpesgartenwiese. Beim Garten. Auf der Brinkbreeden. Auf
dem Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Ms., 10 Schs., 2 ½ B.
Fering ist dem
Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland: Der Wallenkamp. Die Krusebreede. Uf der
Steinbreeden. Vor der langen Hegge. Oben und im Middenfelde. Aufm langen
Stücke. Aufr Westerbreeden. Sewinges Liedtweyde. Im und oben dem langen Flott.
In der Acheldanne. Auf dem Loerkamp. Furm und auf dem Lahr. Vor der korten
Hegge. Oben der Placken. Im Klewischen Felde. Ebbecken Rott. Auf der Nathe.
Wiesen: Die niedere und kleine Wiese. Ein Teich aufm Hofe. Ufm alten Teiche.
Gehölz: Die lange und korte Hegge. Um die Liht. Im Hesseler. Auf dem
Wellenkampe. Bei der Creutzbreeden. Auf dem Hofe. Auf Ebbeken Rott.
Markgerechtigkeit.Ges.Grösse:10 Ms.,4 Schs.,1 Sp.
Meyer zu Hesselen
ist dem Kurfürsten eigen: Der Grundtgarte. Der Garte vom Esch. Der Kohlgarte.
Der obere Garte. Saatland: Oben Johannis Brinkbreeden. Der oberste und
niederste Kamp. Das Kleyland. Uf der Meybreeden. Vor der Diepen. Für der
Breenbaumshegge. In der Sollwand. Auf der Höchte. Im Binnsbreeden Orthe.
Niekamp. Aufm langen Kley. Baven der Johann Wandt. Im langen Flott. Der lange,
twars, oberste und spitze Kip. Ufr Westerbreeden. Ufm Lahr. Das Kohlestücke.
Ufr Nate. Die Hagedorn. Im Klewischen Felde. Im Epeken Rohde. Die oberste
Wiese. Im Papen Orde. Die Placke bei Hörste in Hoyermanns Wiese. Teiche: Auf
dem alten Teiche. Oben den langen Kley und Viensbreedenorthe. Im Hesseler. In
der Depen. In der Breenbaums Heggen. Auf dem Have. Auf dem niederen und oberen
Kampe. Uf der Nathe. Ufm Hagedorn. Das Ebbeken Rott. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 15 Ms., 11 Schs., 3 Sp., 1 B.
Kulecker zu
Hesselen ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland: Ufm Esche. Ufm
nieden Kamp. Bei der Acheldennen. Ufr Nathe. Wiesen: Auf der Habichhorst.
Gehölz: Auf dem Esche. Ufm Hofe und Garten. Ufm Niederkamp. Markgerechtigkeit.
Ges. Grösse: 1 Ms., 9 Schs., 3 Sp., 1 B.
Jödemann ist
dem Kurfürsten eigen: Die kleine Heide mit dem Garten. Saatland: Der korte
Kamp. Der Esch. Der neue Kamp. Der Niederkamp. Die Welle. Ufm alten Hofe. Ufr
Nate. Ufm Kippe. Vorm Flotte. Im Klewischen Felde hinter der Landwehr. Der
Henckenbrinck. Bei der Acheldennen. Wiesen: Eine Wiese, die Hölle genannt. Die
gemeine Wiese. Eine Placke bei Niedernkamp. Die Wisch uf der Habichhorst.
Teiche: Aufm alten Hofe. Gehölz: Im Hesseler. Für der Meybreede. Auf der
Wellen. Ufm Esche und Neuenkamp. Beim Hofe und Garten. Im Niedernkamp.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 6 Ms., 1 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.
Schürmann ist
dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Der kleine Garte vom Hofe genommen. Der obere
Garte. Saatland: Ufm Esche. Der Herbstkamp. Ufr Wort. Der oberste und niederste
Heidtkamp. Ufr Pohlbreeden. Die Westerbreede. Ufm Köppe. Ufm Kippe. Hinter
Sewings Lahrkamp. Acheldien. Hinter und über Deters Kampe. Im langen Flötte. In
und oben der Johann Wandt. Für den Wulfhagen. Für der Strassen oder
Köttelbrink. Für der Straten Weiden. Ufm Wittensteine. Der ferne Kley. Für der
Breenbaums Heege. Obere Boberkley. Aufr Hackelbreeden. Für den Diepen.
Brinkbreede. Ufr Meybreeden. Auf dem Wallacker. In der Sollenwand. Der
Lüttkekamp. Oben den Nienkamp. Wiesen: Die Wiese. Gehölz: Im Hesseler. Beim
oberen Heidkamp. Auf der Woort. Auf dem Hofe. Auf dem Garten. Auf dem Esche.
Auf dem Herbstkamp. Volle Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Ms., 1 Schs., 1
Sp., 2 B.
Hüllebrock ist
dem Kurfürsten eigen: Der Garte und im kleinen Holze. Der Spiekergarte.
Saatland: Der grosse Kamp. Die Müllenbreede. Der oberte Kamp. Auf dem alten
Hofe. Aufm Laer. Beneden der Acheldennen. Im langen Flotte. Für der Schneppenflucht.
Für dem Wollfhagen. Der goes Morgen. Boven am Hagedorn. Auf Rodenbruchs Kamp.
Die Hackebreede. Für der Diepe. Für den breeden Baum. Der hinterste und lange
Kley. Der Wittenstein. Boven Massmanns Kampe. Das Stoppelstück. In der Nathe.
Der Kattenstert. Das neue Lehe. Ufr Höchte. Wiesen: Die Wische. Obere Kamp.
Oberste Wisch. Die kleine und Schwersche Wische. Im kleinen Holz. Gehölz: Fürm
Gesewinkel. Fürm Wulfhagen. Im Hessell. Unterem Volkswinkel. Die Breenbaums
Hegge. Hinter Bussmeyers Garten. Fürm Hofe. Auf dem Hofe und Garten. Ufm oberen
Kampe. Das Broeck. In der Mühlenbreeden. Bei der kleinen Wiesen. Auf dem
grossen Kampe. Beim Schweerschen Diek. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 12 Ms.,
1 Schs., 3 ½ B.
Möller ist dem
Kurfürsten eigen: Der Mühlengarte. Der Kohl- und Klavergarte. Saatland: Der
neue Kamp. Das Ellerbruch. Auf der Heide. Der Radekamp. Gehölz: Oben der
grossen Wiesen. Der Bökenbusch. Ufm Nielehe. Ufm Loh. Nielehns Heide und Hegge.
Ufm Ebbeken Rahde. In der Strassen. Ufm Hofe. Beim Mühlenteiche. Die Rohenkamps
Hegge. Die lange Wiesenhegge. Im Hülss. Die neue Kampshegge. Markgerechtigkeit.
Ges. Grösse: 10 Ms., 4 Schs., 1 Sp., 1 B.
Albert Gössell
ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Ufm und beim Hofe. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 6 Schs., 2 B.
Johann ufr Kuhlen:
Der Garte. Gehölz fürm Hause. Markgerechtigkeit. Ges.Grösse:2Schs.,3 Sp.,1 B.
Mescher ist dem
Kurfürsten eigen: Der Hausgarte. Der Kamp. Wiesen: Eine Wischplacke auf der
Havichhorst. Gehölz aufm Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 2 Schs.,
3 B.
Hermann Strackrian
ist nach Wittenstein eigen: Ein Garten. Uf dem Hofe. Saatland: Der Nedernkamp.
Wiesen: Beim Hause. Uf der Habichhorst. Gehölz: Auf dem Hofe, dem Garten und
dem Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 6 Schs., 2 Sp., 2 B.
Jobst Vardtmann
ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Ein Kamp. Eine Wiese im Broeke. Gehölz:
Auf dem Kampe und Garten. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Schs., 3 Sp., 1 ½
B.
Hudepoell ist
dem Kurfürsten eigen: Der Hausgarte. Der Kottengarte. Saatland: Der neue Kamp.
Der grosse und kleine Bohnenkamp. Der Zuschlag. Im Winkelgarten. Der Heidkamp.
Ufm langen Kampstücke. Der Wischkamp. Der grosse Kamp. Wiesen: Die
Riegellwerckswiesch. Die Wischplacke. Teiche: Auf dem Hofe. Gehölz: Das Broek.
Im Wischkampsbusche. Das Holz auf den Feldern. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse:
5 Ms., 6 Schs., 1 Sp., 1 B.
Bussmeyer ist
dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Der Kottengarte. Saatland: Ein Kamp. Der neue
Kamp. Wiesen: Eine Wischplacke. Gehölz: Auf und fürm Hofe. Auf dem Kampe.
Hinter dem Garten. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Schs., 2 Sp., 2 B.
Jobst Strackrian
itzo Kreftmeyer ist dem Kurfürsten dem Gute nach eigen, aber personenfrei:
Der Garte. Der neue Kamp. Wiesen: Eine Placke. Gehölz: Fürm Hause und in der
Wischplacken. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 8 Schs., 2 Sp., 3 B.
Henrich Johanning
ist nach Steinhaus hörig: Der Garte. Saatland: Ufm Wallacker. Der Hesselen
Kamp. Wiese: Eine Wiese. Gehölz: Beim Wallacker. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 1 Ms., 1 Schs., 1 Sp.
Johann im Heidtkamp
ist dem von Schmising eigen: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1
Schs., 3 Sp., 3 B.
Maschmann ist
nach Palsterkamp eigen: Der Hausgarte. Im oberen Garten, halb Wiese. Der alte
Garte mit Weide. Uf Sewinges Kreutzbreen. Saatland: Ufm Lahr. Ufm alten Hofe.
Ufm Eillör. Der Kattenstert. Die Köppe. Für der Strassen. Oben den Garden. Ufr
Sandbreeden. Ufn Sienkley. Der hohe Kley. Ufr Höchte. Wiesen: Die Wiese. Eine
Placke ufm langen Kamp. Gehölz: In der Sien Kleyes Heggen. Auf dem alten Hofe.
Bei der Creutzbreeden. Die hohen Kleyes Heggebuchen. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 3 Ms., 11 Schs.
Künsebeck
„Kunsbeke“ (1329) und „Kuynsbeke“ (1494) sind die ältesten
uns bekannten Namensformen von Künsebeck. Der Name soll nach Lohmeyer von einem
alten Worte „kvainan“ -tönen und –asa, Wasser abgeleitet werden. Künsebecke
würde demnach Murmelbach bedeuten.
Den Kern der alten Ansiedlung bildet eine Reihe von Höfen
am Bachrande. Im Jahre 1545 werden hier folgende Hof- und Stättebesitzer
genannt: Meyer zu Künsebecke. Hermann Haussmann. Johann Runde. Kamann. Müller
zu Künsebeck. Schonewegh. Riemann. Künsebecke. Juncker. Dröge. Brinkmann.
Everdt. Köer. Hermann Haussmann. Vogt. Segewin Houcker. Deppe Upmann. Johann
Kross. Schulte. Berkemeyer. Hartmann. Nolte. Hagedorn. Byle.
Die Höfe, Stätten
und Fluren im Jahre 1692
Johann Kunsemoller
ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Den Kottengarte. Saatland: Follmanns Hoff.
Die Beckebreeden. Die obere und niedere Howe. Der Sandtkamp. Der Heidtkamp. Im
Sandtfelde. Der Sonnenbrinck. Der schändliche Morgen. Der Möllenkamp. Der
Rosengarten. Der Winkel. Die kleine und grosse Breeden. Bowen der grossen
Breeden. Das Lülffsrott. Das Hardelandt. Die Stockendenne. Die Schlucht.
Zwischen dem Berge. Die Schapfsdenne. Der Klusskamp. Das neue Wasser. Wiesen:
Die grosse und kleine Wiese. Die Siekwiese. Im Schuerkamp eine Wiese. Teiche:
Der oberste und mittelste Teich. Der Bockmühlenteich. „Von der Mühlen, welche
schwar 3 Glinde hatt, aber bey tröckenen Zeiten wenich solle mahlen können und
desswegen nur getaxirt ist auf 50 Reichsthaler“. Gehölz: Im Flötte. Auf dem
Hollenberge. Auf dem Haverlande. In der Schachdennen. Für dem Keseberg zum Ende
Köhes Kastanien. Für den Sunnenbrink. Auf der Vosskuhlen. Das Holz. Hinter der
Mühlen und Garten. Auf dem Hofe. Im Schüerkampholz. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 18 Ms., 8 Schs., 1 ½ B.
Henrich Brinckmann
ist Kerckmann eigen: Der Kohlgarte. Saatland: Vor Hollmanns Hofe. Die
Gahrtbreeden. Die Bockebreede. Der Mühlenkamp. Der Spitzkamp. Im Sandtfelde für
der Mühlenstrassen. Auf der Kruckenheiden. Das Prangenstück. Auf dem
Sandtfelde. Für dem Kirschberge. Die Sonnenbrincksdenne. Fürm Sonnenbrincke. In
der alten Dennen. Für dem Kahlenberge. In der Brinckbreeden. Ufr Haerdtheckell.
Die beiden langen Stücke. Ufr Ambtshauser Breeden. Uff des Meyers Osterkamp.
Der neue Kamp. Der lange neue Kamp. Zwischen den Bergen. In der Kirerendeehl.
Wiesen: Eine beim Hause. Die Wellenwiese. Eine Wiese im Brockhagen. Gehölz: Auf
der Beckelbreeden. Fürm Keeseberge. In der Denne und für den Sunnenbrink. Auf
dem Kahlenberge. Auf dem neuen Kampe. Auf dem Hofe. In der Wellenwiesen und für
Runnen Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 11 Ms., 3 Schs., 2 B.
Jobst Kahmann
ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte mit der Wiesen. Der Kohlgarte. Saatland:
Der Strottkamp mit der Wiesen. Die niederste und oberste Gottbreeden. Der neue
Kamp. Der Tönnieskamp. In der grothen Liethe. Die lütke Liethe. Für dem Berge.
Ufr grossen Pattlithen. Achtern Kahlenberge. Hinterm Kahlenberge. In der
Brüngebreeden. Ufr Schachtbäcker. Die Hanhuve. Das neue Wasser. Vor der
Essstrasse. Oben den Mühlenkamp. Hinter Brinckmanns Spitzenkampe. Für der
Mühlenstrasse. Zwischen dem Hellwege. Unter der grossen Lieth. Wiesen: Die neue
Wisch. Die Buschwiese. Der halbe Bockmühlenteich. Gehölz: Auf der Beckebreeden.
Bei dem Bockmühlenteiche. Zwischen dem Berge. In den Hagebüchen. Zwischen dem
Berge. Auf und bei den niederen Gartenbreeden. Auf dem Hofe und beim Garten.
Auf der oberen Gartebreeden. Auf dem Strahtkampe. Die Howe. Markgerechtigkeit.
Ges. Grösse: 14 Ms., 3 Sp., 1 B.
Birckemeyer ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte mit
Einschluss der Placken. Saatland: Der Kahleberg. Der Kamp an der Heeden. In der
Gatersliedt. Gehölz: Zwischen dem Berge. Auf dem Kampe. Auf und beim Hofe.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 2 Schs., 3 Sp.
Henrich Meyer
ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte mit etwas Wiesenwachs. Saatland: Oberste
und niederste Howe. Die Tuschebecke. Der Wickenkamp. Die Sandtkuhle. Der neue
Kamp. Der Osterkamp. Der Platz für der Eschstraten. Hinter des Juncken Kamp.
Die kahle Haerd. Auf dem Sandfelde. Auf Brinckmanns Möllenkamp schiessend.
Beneben Kunsemöllers kleiner Breeden. Aufr Kerkerhegge. Aufr grünen Breeden.
Das Johann Hornichsstücke. Nieden in der grossen Lied. Das kleine Stück
zwischen Schönewegs Land. Im Haecken. Zu Ende des Kirchberges. Die breeden
Stücke. In der alten Dennen. Der Flostertz. Das neue Wasser. Die Haerdtheckell.
Wiesen: Eine Wisch in der Howe. Die Tuschebecke. Die Placke im Garten. Gehölz:
Fürm Keseberg. In der alten Dennen. Auf und beim Hofe. In der Howe.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Ms., 8 Schs., 2 Sp., 3 ½ B.
Henrich Schöneweg
ist dem Kurfürsten eigen: Gartland. Ufr Woerdt. Saatland: Der oberste und niederste
Horstkamp. Der Heidtkamp. Im Rodtkampe. Der Maschkamp. Der Wickenkamp. Der
Sandkamp. Der Tonnieskamp. Der neue Kamp. Die Kahle Haerdt. Die grüne Breeden.
Bei Kunsemöllersbreeden. Der Kamp hinter der Bortel. Die Duvenbreede. Zwischen
den Bergen. Für der Kerken Hoye. Am Kreissberge. Am grünen Wege. In der
Hasenkammer. An der Kirchbreeden. Der Hollenkamp. Ufm Osterkämpen. In der
Sandkuhlen. Wiesen: Die Buschwiese. Im Kölckebruch. Gehölz: In der Hasenkammer.
Auf und fürm Hofe. Im Flotte. Auf dem niedersten und obersten Hoeffe. Der
Berkenkamp. In der Masch. Auf dem Maschkampe. Auf dem Heidtkampe.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Ms., 1 Schs., 2 Sp., 2 B.
Caspar Upmann
ist nach Palsterkamp eigen: Der Garte. Der Kottengarte. Saatland: Der
Innengarte. Die Howe. Der kleine Kamp. Der Wasserkamp. In der niederen
Kampswiesen. Wiesen: Die Bovenwisch. Die Niederkampswiese. Die Howe Wiese. Die
Ruhedieckes Wiese. Teiche: Auf der Heiden, aufm Howe. Gehölz: Auf der Uphove.
Plaggenmatt zwischen der Howe und dem kleinen Kamp. Der Schuerkamp. Auf dem
Drecke. Auf dem Hofe. Auf den Westerkampe. Fürm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 10 Ms., 8 Schs., 1 Sp., 3 B.
Henrich Runde
ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland: Der Kamp am Wege. Der neue Kamp.
Der Bottell. In der Kierendehl. Eine Wiese im Brockhagen. Gehölz: Auf dem Hofe
und Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 5 Schs., 2 Sp., 2 B.
Paul Künsebecke
ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland: Auf dem Heidtkampe. Der
Rübenkamp. Der neue Kamp. Ufr Heidbreeden. Fürm Sandtfelde. Ufr Staeleicken.
Oben Pranges Kamp. In der Breeden. Für der krummen Heggen. Auf dem schändlichen
Morgen. Uf dem kurzen Lande und Niemands Riegede. Für der Heggen. Die fünf
Anewehnstücke. Die Sandtbreeden. In der Kierendehl. Bei des Pastoris Kampe. Der
Roeneick. In der Dennen. Der Flostert. Die Kreicken Egge. Hinter Brinckmanns
Wischkampe. Auf dem Sandtfelde. Auf Kunsemöllers Breeden. Für der Eschstroet.
Die alte Denne. Ufm Hollenberg. Ufm neuen Water. Uf dem korten Kampe. Bei der
Buschstraten. Der Wegkamp. Der Morgenbrink. Wiesen: Die Buschwiese. Die
Kortenkampswiese. Eine Placke in der Howe. Gehölz: Die Hegge fürm korten Lande.
Unter dem schändlichen Morgen. Bei der Botteldennen. In der Heggen beim krummen
Stücke. Auf dem Hofe und Garten. Auf dem Rübekampe. Auf dem Kottenkampe. Im
Flotte. Der Barrenkamp. Auf dem Harckstücke. In der Howe. Der helle Kamp.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 14 Ms., 7 Schs., 1 Sp., 3 ½ B.
Jobst Juncker
ist der W. Kerckmass eigen: Der Garte am Hause. Der Kottengarte. Saatland: Im
Brocklande. Der niederste und oberste Busch. Ufm Warenkampe. Ufm
Heidtkampe Der Schröerskamp. Die
Mollerhowe. Nieden ufm Sandfelde. Hinter Prangenkampe. Bei der Anewende. Oben
Prangen Kampe. In der Breeden. Ufr Sandtbreeden. In der Kierendehl. Vorm
Steinbrink. Ufm schändlichen Morgen. Der forderste schändliche Morgen. In der
scharfen Dennen. In der Borteldennen. Der Schroekamp. Ober der Eschstrassen.
Wiesen: Die Wiese beim Kotten. Die Buschwiese. Eine Wiese ufr Habichhorst. Gehölz:
Das Brockland. In der scharfen Dennen. In der üntersten Bottelsdennen. Auf dem
schändlichen Mörgen. Auf dem untersten schändlichen Morgen. Für dem
Steinbrinke. Auf dem Heidtkampe. Auf dem Hofe. Beneden dem Kotten. Im Flotte.
Auf dem Farenkamp. Auf dem oberen und niederen Busch. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 11 Ms., 5 Schs., 3 Sp., 2 B.
Johann Niemann ist
nach der Mühlenburg eigen: Der Garte oben dem Hause. Der Kottengarte. Auf dem
Müllenkamp. Saatland: Der Dieselkamp. Der Buschkamp. Der Hopfenkamp. Der neue
Kamp. Die Möllenhowe. Der lange Kamp. Der alte Kamp. In der Kuhlen. Uf der
Regete. Auf dem grünen Wege. Auf dem Sandtfelde. Der Rosengarte. Wiesen: Die
Howe im Flotte. Ein Wischplacke beim Hause. Die Placke. Die Buschwiese. Gehölz:
Auf dem Hofe und Garten. Fürm Hofe. Im Flotte. Auf dem Hopfenkamp. Auf dem
Busche. Auf dem neuen Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Ms., 11 Schs., 3
Sp., ½ B.
Jobst Dröge ist
dem Kurfürsten eigen: Der kleine und grosse Garte. Saatland: Nieden auf dem
Felde. Aufm korten Breeden. Aufm Vogelsancke. Der neue Kamp. Der Buschkamp. Der
Prangeskamp. Uf den Anewenden. Ufr Heidbreeden. Oben Niemanns Müllenhof. Auf
dem Sandfelde. Vor dem Steinbrinke. Hinter dem Hagen. Ufr Regede. Ufm
Tewenbrinke. Auf Sonnenbrinke. Für der Schnippenflucht. Für Brinkmanns Dennen.
Im Ambhüser Feldweg. Oben Brinkmanns Müllenkamp. Aufm Oesterkampe. Wiesen: Die
neue Wiese. Die Wiese hinterm Garten. Die Bonenwiese. Die Brockwiese. Die
Placke beim Hause. Die Wiese zwischen den Gärten. Gehölz: In der Hegge beim
krummen Stocke. Die Hegge beim Sunnenbrink. Fürm Sunnenbrink. Fürm Tewen
Brinke. Für der Westerdennen. Auf und bei dem Hofe. Auf dem Mühlenkamp. Auf dem
korten Brinke und Vogelsanck. Beneden dem Hofe. Auf dem Busche. Das Rott. Auf
dem neuen Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Ms., 11 Schs., 3 Sp., ½ B.
Hermann Ellerbrock
ist dem Kurfürsten eigen: Der kleine Garte. Der Buddenkamp von Vögdings Stätte.
Der andere Buddenkamp. Gehölz: Auf dem Kampe. Im Garten. Fürm Kotten.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 11 Schs., 3 Sp., ½ B.
Hermann Kreiss ist
nach dem Steinhaus eigen: Der grosse Garte. Der Kottengarte. Saatland: Die
Howe. Die Heidhowe. Die kleine Heidthowe. Wiesen: Eine Wiese im Kolkebruch. Die
Wiese im Birkenrahe. In den Füchten. Auf dem Hofe. In dem Ellerkamp. Auf dem
Garten. Auf der Howe. Der Heidtkamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 8 Ms., 3
Schs., 1 ½ B.
Diederich Höcker ist
dem von Quernheim zur Harenburg eigen: Der Kohlgarte. Saatland: Der Rübekamp.
Der Kamp beim Hause. Die Breede. Auf dem Felde in einem Platze für Varenhorsts
Hofe. Auf dem Hellenkamp. Das Schnackenfeld. Der neue Kamp. Eine Wiese im
Speckhagen. Gehölz: Auf dem Hofe. Fürm Hofe. Auf dem Kottenkampe. Auf dem
Kalberkampe. Auf dem Hollekamp. Auf der Breede. In der Wiesen beim Kolkebroeck.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 9 Schs., 2 Sp.
Henrich Hardtmann ist
dem Kurfürsten eigen: Der Kohlgarte. Der grosse Garte. Saatland: Der Döhrkamp.
Der Brüggengarte. Der oberste niedere Kamp. Der niederste niederen Kamp. Das Niederfeld.
Gegen Schulten Haerdt. Ufm Brinke. Die Regete. Ufr neuen Wisch. Wiesen: Eine im
Brockhagen. Gehölz: Für dem Hofe. Auf dem Hofe. Auf dem Garten. Vorn ufm Felde.
Auf der Brockhegger Wöesten. Beneden auf dem Felde. Vor dem Hofe.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 11 Ms., 3 Sp., 3 B.
Henrich Hagedorn ist
dem Kurfürsten eigen: Der Kohlgarte. Saatland: Der grosse Kamp. Der kleine
Kamp. Oben im Felde. Der Strohtkamp (1696 eingesetzt). Wiesen: Die grosse und
kleine Wiese. Gehölz: Für dem Hofe. Auf dem grossen Kampe. Markgerechtigkeit.
Ges. Grösse: 3 Ms., 3 Sp., 1 Schs., ½ B.
Schulten Wwe: Der
Kohlgarte. Der dreschen Garte. Im Hasperen Garten. Saatland: Auf dem Hellekamp.
Der kleine helle Kamp. Auf dem Barckey. Auf dem Felde hinter Bökers Kamp. Vorn
aufm Felde. Die Krummenstücke. Die Ellerbreede. Die langen Stücke. Im Diessell.
Aufr Haerdt. Wiesen: Die neue Wisch. Die Wiese im Brockhagen. Die Wiese vor den
Stockdiekerbäumen. Auf der Haerdt. Auf der neuen Wiesen. Auf dem Hollekamp. Auf
dem Hofe. In den Hülsen. Im Garten. Auf dem Felde. Auf dem Platze. Auf dem
Diestel. In den Loden. Markgerechtigkeit. Ges.Grösse:13 Ms., 5 Schs.,1 Sp.,2 B.
Henrich Biele ist
an die Harenborg eigen: Der Kohlgarte. Der Kottengarte. Noch ein Garte. Der
neue Garte beim Diestelloh. Der Himmelreichsgarte. Saatland: Ufm Himmelreiche.
Der Diesselkamp. Der groten Kamp. Auf dem Blumenkampe. Der kleine Blumenkamp.
Ufr Hackelenbreeden. Für der Kirchstrathe. Das lange Stück. Oben auf dem Felde.
Der Schnackenkamp. Ufr Buschwiese. Wiesen: Die Buschwiese. Im Bruchhagen bei
Hardtwichs Hause und in Frommen Wiese eine Placke. Im Dorenhoff. In den
Füchten. Oben dem Hofe in den Füchten. Auf dem Diessel. Auf dem Hofe. Auf dem
Blumenkampe und bei der Wiesen. In den Böken. Auf der Buschwiese. Im Garten. In
den Diestellodden. In der Himmelsreichs Hegge. Auf dem Diesselplatz.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Ms., 6 Schs., 3 Sp., 3 B.
Distellkötter ist
dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Der korte Kamp. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 8 Schs., 1 Sp., 2 B.
In den Birken,
der Mann ist dem Kurfürsten eigen, die Frau aber frei: Der Garte und Kamp.
Hinter dem Garten Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Schs., 2 Sp.
Johann Orthkötter
ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte und
Kamp. Die Wiese. Gehölz: Auf Hofe und beim Garten. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 1 Ms., 1 Sp.
Boldewin itzo
Hermann Huessmann ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland: Vorn auf
dem neuen Kampe. Der mittelste und hinterste neue Kamp. Der kleine Kamp. Die
grosse und kleine Papenbreede. In der alten Dennen. In der kahlen Haerdt. Auf
dem Osterkamp. In der Howe. Die lütke Holle. Die Sandkuhle. Der Eschkamp. Oben
der Eschstrassen. Der Kottenkamp. Das Rottland. Das lange Stücke. Auf der
Haerdtheckell. Die Kreckenhegge. Im Haeken. Uf Kunsemöllersbreeden. Die
Gehlenbreeden. Wiesen: Die Wiese beim Hause und vor Schönewegs Howe. Eine Plack
in Drögen Wisch. Gehölz: Im Haeken. In der Westerdennen. Auf dem Sunnenbrinke.
In der alten Dennen. Auf dem Eschkamp. Auf und fürm Hofe. Auf dem Kottenkamp.
In der Wiese vor dem Schönewegshofe. Auf der Howe. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 10 Ms., 6 Schs., 1 Sp., 3 B.
Johann Brinckmann:
Der Garte. Sadigland. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Schs., 2 Sp., 3 B.
Boldewien Tuchshorn:
Der Garte mit dem sädigen Lande. Bei Dehlbrüggers Creutzbreeden.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Schs., 1 Sp., 3 B.
Johann Schneeker ist
dem Kurfürsten eigen: Gartland und Sadigesland. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse:
3 Schs., 2 Sp., 2 B.
Oldendorf bei Halle.
Wie von Oldendorf unterm Ravensberge aus das ehemalige
Städtchen Cleve gegründet worden ist, (In der jetzigen Bauerschaft
unterscheidet man Alt- und Neustadt. Der Ort genoss ehemals städtische
Gerechtsame, die erst mit dem Jahre 1688 aufgehoben wurde) wird höchstwahrscheinlich
auch Halle von dem nahegelegenen Oldendorf aus gegründet worden sein. Zum
Unterschied von der neuen Siedlung „thor Halle“ erheilt die alte Siedlung den
Namen „Oldendorf“.
In der Sage, die erzählt, dass Oldendorfer Bauern, nachdem
ihre „Salzpötten“ versagten, im jetzigen Halle neue Salzquellen entdeckt
hätten, kann ein geschichtlicher Kern stecken; denn bei den Höfen Dangberg,
Kley und Niemeyer in Oldendorf werden im Kataster von 1692 Fluren genannt, die
den Namen „Salzstucke“ tragen.
Im Jahre 1545 bestand Oldendorf aus folgenden Höfen:
Ovelgünner. Gerke. Niemeyer. Strackerjann. Kleye. Dangenberg. Johann im
Meyerhowe. Gödeke. Henrich Bechmann. Temme.
Die Höfe, Stätten
und Fluren im Jahre 1692.
Temmen ist
erbmeyerstattisch frei: Der Garte beim Hause. Der Krautgarte. Saatland: Der
Schürenkamp. Der Steinacker. Bei den weisen Bäumen. Vor Dangbergers Büschen.
Der krumme Winkel. Die Hollbreede vor Willmanns Wege. Die Batterdenne. Ein Kamp
oben den Hofe, die Breede genannt die Wasserbrake vorn ufm Lotte. Das
Kleystücke mitten ufm Lotte gelegen. Ufr Lötteheiden. Die Denne unterm kleinen
Friedebusche. Vor der Münchestrassen an beiden Seiten des Weges. Der
Galgenkamp. Auf dem Berge oben Kindermanns Breeden. Eine grosse Placke zur
Kuhweide. Die Pfannenkuchen Breede. Der Hagenbrink. Teiche: Die Welle. Gehölz:
Ufm oberen Tussenberge. Auf dem Hofe. Auf dem Wischbrink. Auf der Breeden. In
der Leybecke. Der Holtkamp. Der Hagebrink. Umb die Butterbreede. Für
Wilmannswege. Der Storchsberg mit den Anschlüssen, Schafweide und Plaggenmatt.
Der Storchsberg von Kerchmann gekauft. Wiesen: Eine Wiese beim Hause und auf
der Habichhorst. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 18 Ms., 10 Schs., 2 Sp., 1 ½
B.
Beckmann ist
nach dem Steinhaus eigen: Der Garte beim Hellwege. Der Lindorthsgarte. Der
Garte ufm Siebenden Kamp. Saatland: Vorn uf dem Felde. Auf der Krumke. Hinter
Dangbersgarte. Das Hollwegesstück. Die lange Breede. Die Sandkuhle. Für der
Wulfekammer. In der Westerwellen. In der Rathe. Der lange Acker. Ufm Lienlande.
Die Breide. Die Woerdt. In der Gehren. Die Brockwinkel. Für der Lindesdennen.
Die Lindesdenne. Der Meisenkamp. Der Oberkamp. Ufm Meisenbrink. Bei dem
Birnbaum. Temmen Meisenbrink. Bei Pohlmannsgarten. Auf der Lindahrt. Beim
Gosebrink. Ufm Teller. Auf dem Butenuths Felde. Der Weigebrink. Wiesen: Zwei
Placken. Ufr Habichhorst bei Ties. Gehölz: Für dem Hilkesbrink. In der Gaders
Dennen. Uf der Breede. Vorn ufm Felde. Auf dem Siebenkamp. Auf dem Hofe. Beim
Garten. Auf dem Tussenberge. Auf der Woort. Auf dem Broeckwinkel. Auf
Lienesdennen. Auf dem Meesenkampe. Auf dem Varenbrinke. Auf dem Hamberge. Volle
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 12 Ms., 2 Schs. 3 Sp.
Göcke ist dem
Kurfürsten eigen: Der Garte oben beim Hause. Der Kohlgarte. Saatland: Beim
Hellwege. Die langen Stücke. Vor der Krumpke. Bei der Sandkuhlen. In der
Westerwellen. Auf der Krumpke. In der Rathe. Im und fürm lange Busche. Die
Achte Stücke. Ufn Steinbrink. Für der düstern Heye. Der Kamp in der Caters
Dennen. Das Königsstücke. Auf dem Hamberge. Beim Schuneick. Ufm Wesebrink. Aufm
Telleur. Vor dem Bockampe. Hinterm Hagebrink. Den biten Teuffell. Ufr
Dieckbreeden. Auf der Lindahrt. Auf den Bunten Ossenkamp. Wiesen: Eine Wiese
aufr Habichhorst. Ein Orth beim Hause. Die düstere Hegge. Auf der Gadersdennen.
Auf den Langenbergers Busche. Auf der Creutzbreeden. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 6 Ms., 6 Schs., 2 Sp., 2 B.
Dangberg ist
nach dem Steinhaus eigen: Der Garte oben dem Hause. Der Kottengarte. Der
Kohlgarte. Saatland: Die Salzstücke. Der Brockwinkel. Beim Schuneiche. Ufm
Meisebrink. Der biten Düfell. Oben im Kampe. Ufr Schnackenbreeden. Vorm
Brockkampe. Ufm Ebbeken Rahde. Ufm Schewen. Das Grundstücke. Ufm Hagebrink. Für
Willmanns Wege. Das Sagestück. Ufr Schlekuhlen. Bei dem krummen Vier. Beim
Hegerwege. Oben dem spitzen Kampe. Ufr Lindtarth. Ufr Dieckbreeden. Wiesen:
Hinterm Bache, beim Roenbroeck, ufr Habichhorst. Gehölz: Auf dem Kampe. Ufm
Hofe. Uf dem Brockwinkel. Hinter dem Hagenbrink. Drei Büsche. Die Hegge unterm
Hagedornskamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Ms., 9 Schs., 3 Sp., 3 ½ B.
Kleyen Stätte ist
dem von Nehem eigen: Der Garte beim Hause. Der Kottengarte. Saatland: Hinter
Dangberges Garten. Hinterm Meyerhofe. Das Dorland. Hinter des günners
Meyerhofe. Ufr Sandbreeden. Der Schafacker. Oben und unter der Sandkuhlen. Die
Kleybreeden. Die Kortebreeden. Die Westerwollen. Boven den langen Busche. Für
dem Sunnenstück. In der Rathe. Baven den 8 Stücken. Bei der Mergelkuhlen. In
der negen Gehren. Das Anewendsstücke. Die Distellstücke. Das breite Arschstück.
Beim Schuneich. Die 2 Salzstücke. Das Hanfstück. In der Hamersdennen. Vor
Dangbergsbusche. Ufm Lienen. Auf der Schildbreeden. Ufm Gosebrinck. Beim
Dükersgarten. Bei thor Specken Garten. Vom Steinhause. Hinter Beckmanns Garten.
In der lütken Butenuths Denne. Zwischen den Heggen. Ufr Lindarth. Beim
Riegelwerke. Für der Schneykuhlen. Ufm Steinbrinke. Hinterm spitzen Kampe. Aufm
Meisenbrink. Baven auf dem Lott. Hinter Jobst Brunen Kampe. Im Holzkampe.
Hambergerskamp. Auf dem Keesekamp. Wiesen: Eine Wischplacke negst dem Hause.
Eine kleine Wisch beim Sattel. Fürm Lineland. In der Gadersdennen. Ufm kleinen
und oberen Tussenbergeskamp. Bei der Mergelkuhle. Ufm Hofe. Beim Kampe fürm
Hofe. Auf dem Hamberges Kampe. Im Holtkamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 11
Ms., 6 Schs., 1 B.
Henrich Strackrian
ist dem Kurfürsten eigen: Drei Garten. Saatland: Uf oder fürm Lott. Vorm Felde.
Auf der Krumke. Auf der Hardewichskuhlen. Die Hilkesbrink mit der Heggen. In
der Rathe. Bei dem langen Busche. Hinter der Birkenheggen. In der negen Gehrde.
Die Linders Denne. Vorm und auf dem Lieneland. Der Meisenbrink. Der
Hambergeskamp. Bei der Schlekuhlen. Die Bahlbrede. Bei des Guneersland auf der
Lindarht. Hinter Bockmanns Garten. Auf dem Hamberge. Uf Butenuths Felde.
Wiesen: Für den Stachdieker Bäumen. Fürm Hilkesbrinck. Uf Langenbergers Busche.
Fürm Felde. Auf dem Hofe und beim Kotten. Auf dem Hamberge. Markgerechtigkeit.
Ges. Grösse:6 Ms.,9 Schs.,2 ½ B.
Meyerhoff ist
an von Dombstorff eigen: Der Garte. Saatland: Hinter dem Meyerhofe. Oben der
Hardtwichs Kühlen. Gehölz: Auf und furm Hofe. Die Hegge furm Berge.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Schs., 2 Sp., 1 ½ B.
Niemeyer ist
dem von Dombstorff eigen: Zwei Garten. Saatland: Die Wehrter. Ufm neuen Kampe.
Am grünen Wege. Die Rosenstücke. Die niederste und oberste Westerwellen. Die
niederste und oberste Krumbke. Die Rathe. Die lange Breeden. Die Wolfkammer.
Kopshoff, die Saltzbreede. Für der Hackellbreeden. Wiesen: Der Kopshoff. Die
Wiese bei der Habichshorst. Eine Wisch oben des Gänners Hause. Teiche: Auf der
Masch. Unter der Soldenbreen. Gehölz: Aufm Wehrter und Kopshofe. Ufm Kampe oben
dem Garten. Auf und fürm Hofe. Auf der Wulfkammer. Auf dem Tussenberge.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 11 Ms., 2 Schs., 3 ½ B.
Gönner ist nach
dem Steinhaus eigen: Der Garte beim Hause, am niedersten Wege. Der Kottengarte.
Saatland: Der Hofkamp. Tonnieskamp. Der lange Kamp. Der oberste Meyerhof. Der
dritte Meyerhof. Die Hallerbreeden. Die lange und korte Breeden. Hinter dem
Meyerhofe. In der Westerwellen. Die lemige Breeden. Die Regengehre. Die
Schildbreede. Ufr Lindarht. Die Anewende. Das Deckbreeden. Die Bahlbreede. Die
Wasserbrock. Das lange Stücke. Jenseit dem Lotte. Wiesen: Die oberste Wiese.
Teiche: Einer uf dem Meyerhof. Gehölz: Auf dem Meyerhoff. Auf der
Hollenbreeden. Auf dem Tussenberge. Auf dem Hofe. Bei der Strassen und Garten.
Ufm Kampe fürm Hofe. Bei der Wiese. Auf dem Hamberge. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 10 Ms., 1 Schs., 2 Sp., ½ B.
Johann Humbroeck
in der Steinhäuser Ahrrohde. Von Gönner gekauft: Im Tonnies Kamp 1 Schs., 3
Sp., 2 B.
An der Steinhauser Ahrrode:
Johann Wallhorn: Der Zuschlag. Ges.
Grösse: 5 Schs., 3 Sp., 3 B.
Caspar Rieken:
Der Zuschlag. Ein Teil des Gartens, so zu dem alten Garten genommen. Ges.
Grösse: 2 Schs., 6 Sp., 3 ½ B.
Gerdt Johanns:
Der Zuschlag von 3 Sp., 2 B.
Eggeberg.
Eggeberg gehörte mit zum Berghagen, dem siebenten freien
Hagen der Grafschaft Ravensberg. Ueber die Hagendörfer haben wir ausführlich
unter Ascheloh und Amshausen berichtet.
Zum ersten Male wird der Name des Dorfes 1337 erwähnt. Die
damalige Schreibweise „Ecberteshagen“ sagt uns, dass die Siedlung ihren Namen
nicht nach dem Berge, der Egge, erhalten hat, sondern nach einem Bauern mit
Namen Egbert (germ. Personenname), vielleicht dem ersten Siedler hier, benannt
worden ist.
Im Jahre 1545 werden hier 8 Höfe genannt: Schlichtehaver.
Kissker. Henckelmann, Wesselmann. Groppe. Die Schnedeker. Rodenbroich und
Oistmeyer.
Die kleinen Höfe Distelkötter, Könemann und Groppe II sind
nach 1545 gegründet worden.
Die Höfe, Stätten
und Fluren im Jahre 1692
Johann ufr
Ostheiden ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Der Kottengarte. Saatland:
Der kleine Kamp. Der Kamp oben dem Hause. Der Eckernkamp. Gehölz: Auf und fürm
Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 11 Schs., 2 Sp.
Schlichthaver
ist nach Brinke eigen, hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der
Rübengarte. Der Hausgarte. Saatland: Auf Schneekers Kley. Hinter dem Kley. Vor
dem Kleykampe. Der alte Kamp. Am Osterfelde. Das Niederfeld. Vogedeskamp. Die
Hoewe. Der Roggenkamp. Der Kottenkamp. Der kleine und grosse Pferdekamp. Ufm
Felde. Auf dem Brinke. Der Kamp vor dem Schnecker. Wiesen: Im Garten. Die
Holtkampswiese. Die Wessels Hofwiese von Kissker gekauft. Die Hofwiese von
Schnecker. Ein Teich auf dem Hofe. Gehölz: Im langen Siek. In der Hoewe. Auf
dem Roggenkampe. Auf der Hoewe mit Unland. Auf des Vogtes Kampe. Auf dem
niedern Felde. Im Broecke („halb in Wrächten, wegen einer Drifft“). Auf dem
alten Kampe. Auf dem Hofe. Auf dem Felde. Auf dem Kley. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 16 Ms., 3 Schs., 2 Sp., 2 ½ B.
Johann Kissker
gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Kohlgarte. Der Garte vom Hofe genommen.
Der Leibzuchtgarte. Saatland: Ufr nassen Wand. Das Feld. Der Brüggenkamp. Auf
Schlichthabers grossen Pferdekampe. Der neue Kamp. Das nedere Feld. Der Kley.
Ufm Hilgenstuhl. Hinter dem Heiligenstuhl. Hinterm Kley. Vorm Kley. Wiesen:
Eine Wiese vorm Hofe. Der alte Hof. Ein Teich in der Wiese. Gehölz: Auf dem
Twelle. Im Sieke. Im Brinkkampe. Auf dem Hofe. Auf dem Kley. Markgerechtigkeit.
Ges. Grösse: 11 Ms., 7 Schs., 1 Sp., 1 B.
Johann Henckelmann
ist hagenfrei, gibt nach Brinke eine Fuhre und dem Kurfürsten den Zehnten: Der
Brinkgarten. Der Garte. Saatland: Der Haverkamp. Die Niederhoewe. Die obere
Hoewe. Der Kreyenpohl. Die kurze Breede. Das Feld. Der Kleykamp. Hinterm Kley.
Das Leinland. Hinterm Kley (Unland). Wiesen: Die Placke beim Hause. Im
Haberkamps – Siek. Ein Teich aufm Hofe und im Sieke. Gehölz: Im Birkenkampe.
Auf dem Hofe. Im Sieke. Auf der oberen Hoewe. Auf dem Kley. Markgerechtigkeit.
Ges. Grösse: 12 Ms., 10 Schs., 2 Sp., 2 B.
Henrich Wessellmann
ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte ufm Haverkampe.
Saatland: Die Breede vorm Hofe. Hewermannsland. Der Hochbusch. Der
Russkenbrink. Das Feld. Der oberste und niederste Schewellkamp. Die Hoewe. Der
Kleykamp. Hinterm Kley. Das Lehmenland von Schlichthaber. Die Weselnbreede von
Kissker. Wiesen: Eine Wiese von Rodenbrock und ufr Habichhorst. Eine Placke ufr
Hoewe. Ein Teich im Siek und auf dem Hofe. Gehölz: Im Ruschsiek. Im linken
Kampe und in der nieder Hegge. Hinter der Wesselsbreeden. Auf dem Hoyerslande
und Hochbusche. Im Sieke. Auf der Breede. In der obersten Placken. Auf dem
Hofe. Im Kley. Auf dem Lehmenlande. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 14 Ms., 8
Schs., 3 Sp., 2 ½ B.
Henrich Groppe
ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte und Rübenkamp. Der
Kohlgarte. Ein Kottengarte. Saatland: Der Kley. Die Saerhe Eiche. Die Breede.
Das Feld mit Einschluss der Nierenstücken. Im Kleykampe. Der Kreckenkamp. Die
Briegebreeden. Das hinterste und vorderste Wertherholz. Das Münchenland. Der
Kottenkamp. Die Twelle. Ufm Berge. Wiesen: Die Kottenkampswiese. Eine Placke
vorm Hofe. Teiche: Der breeden Teich. Im Kleysieke. Gehölz: Auf der Breeden. In
der Breeden und Breedensiek. Beim Kleykampes Brinke. Auf dem Hofe. Der
Kleykampesbusch. Das Münchelandessiek. Im Kleysieke. Auf dem und hinter dem
grossen und kleinen Werther Holz. Im Twellsieke. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse:
14 Ms., 3 Schs., 3 Sp., 3 ½ B.
Gerdt Sneecker
ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte. Saatland: Der
grosse Kamp. Das Feld. Der Brüggenkamp. Die Lütke Heyde. Der Kley. Das Feld.
Die Hoewe. Wiesen: Im Brüggensieke. Die kleine Wiese. Teiche: Ein Teich in der
Hoewe und im Brüggensieke. Gehölz: In der Hoewe. Im Timmergarten.Im grossen und
kleinen Holle. Beim oberen Holle bei der Bache. Auf dem Hofe. Hinter der Hoewe.
Bei der Strasse. Die Hegge im Brüggensieke. Im Kleysieke. Auf dem Tussenberge.
Auf dem Hamberge. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Ms., 5 Schs., 2 Sp., 2 1/2
B.
Jobst Henrich
Rodenbruch ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte.
Ein Garte vom Hofe. Saatland: Der Weitekamp. Das Feld. In der lütken Heyde. Ufr
oberen Breeden. Das Rottland in der lütken Heyde. Ufr faulen Breeden, von
Niemann zu Teenhausen gegen das Land ufn Rodde getauschet. Eine Spiele dabei,
Rottland. Im Twellsieke. Der Bonenkamp. Der Weidekamp dabei. Die Wiese beim
Hofe. Teiche: 2 im Sieke, 1 vor und auf dem Hofe. Gehölz: In der Becke. Im
Holle. Die Hegge in der kleinen Heiden. Das Siek. Auf dem Hofe. Hinter dem
Timmerhagen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 12 Ms., 8 Schs., 3 B.
Distellkötter oder
Peter Könemann ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte nebst dem sädigen Lande
mit Unland und Markgerechtigkeit zus. 6 Schs., 2 B.
Jürgen Könemann
ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte samt dem sädigen Lande und
Markgerechtigkeit zus. 8 Schs., 2 B.
Friderich modo
Henrich Groppe ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte, Weideland, Saatland und
Markgerechtigkeit zus. 6 Schs., 2 Sp., 3 B.
Ascheloh
Ascheloh wird urkundlich zuerst im 13. Jahrhundert
erwähnt. Die Schreibweise war damals folgende: Ascelo; 1550: Aschelöher; 1692:
Aschelöer; 1800: Ascheloh.
Ein „Loh“ ist ein größeres, lichtes, hainartiges Gehölz,
das ursprünglich wohl Gemeinbesitz war und vielfach heilige Stätten enthielt
(Jellinghaus). Bei dem Hofe Große Butenuth wird 1692 eine Flur „Das Opferholz“
genannt (s.w.u.). „Asche“ kann Esche (Baum) bedeuten, Ascheloh = Eschenloh. Da
wir aber in dieser Bauernschaft einen Esch (das ist das älteste gemeinsame
Saatland in den Dörfern) antreffen (bei Kleine Butenuth), nehme ich an, daß das
dortige Loh seinen Namen nach dem danebenliegenden Esch erhalten hat. Die
Bauern, die sich hier in der Nähe ansiedelten und neben dem Loh ihren Esch
anlegten, nannte man „Die Aschelöher“. Das „Ascheloh“ selbst gehörte 1692 zu
den Fluren des Hofes Steinbecke (s.u.). Der Esch deutet darauf hin, daß auch
hier, wie in Amshausen, schon vor der Gründung des Berghagen, ein kleines Dorf
bestand.
Die Bauern von Ascheloh gehörten mit noch anderen in
Eggeberg und Amshausen zur Hagengemeinde Berghagen im früheren Amte Ravensberg.
Die Grafen von Ravensberg richteten im 12. Jahrhundert diese Hagendörfer
wahrscheinlich nach dem Muster der waldeckischen oder der lauenburgischen im
ostelbischen Kolonienlande ein. (Siehe Amshausen). Die Hagendörfer hatten ihre
besonderen Rechte. Die Häger waren insofern besser gestellt als die anderen
leibeigenen Bauern, da sie statt der Erbschaftssteuer (beim Tode des Mannes:
das Heergewede = Kriegsgerät; beim Tode der Frau: das Gerade = Hausgerät) nur
die Kurmede (=Abgabe, welche der Landesherr kürt, wählt) bezahlen mußten. „Von
den Auftrachten (Übernahme des Hofes durch einen neuen Erben) und Sterbefälle
hat der Vogt zur Halle einen Thaler, zween Untervögte ein Viertel Bier und der
Hagmeister 1 Kopfstück nebst einer freyen Mahlzeit“, so berichtet das „Amtsbuch
zum Ravensberg“.
Die besonderen Hagenrechte wurden jährlich auf dem
Hagenting von den Hagenmeistern vorgelesen. „Das Hachting wird bey allen freyen
Hägnern alle und jedes Jahr umgehend, nach der Ordnung wie sie wohnen
gehalten“. „Es ist gebräuchlich und stehet zu eines zeitlichen Herrn Rentmeisters
zu Ravensberge Belieben, daß derselbe auf dem Hachting die Geldpächte von den
Berghägern empfangen und nachrichtlich von der Cantzel proclamiren lassen
möge“.
Für die vom Landesherrn erhaltene „Howe“ (siehe Amshausen)
mußte jeder Häger auf dem Hagting dem Bauernrichter das „Howegeld“ abliefern,
welches „nach altem Gebrauch zum Besten der Armen verwendet“ wurde. „Und ist
Hovegeld, das ein jeder Hausmann, so im freien Hagen wohnet, nach Gelegenheit
ihrer Höfe, jährlichs meinem gnädigen Fürsten und Herrn gibt 1 bis 8 Thaler,
wie die Verzeichniss der Leute nachweiset“ (Amtsbuch, a.a.O.).
Außer diesen Abgaben hatten die Häger noch die „Afhorst“,
den Blutzehnten, an den Grafen von Ravensberg zu entrichten, und zwar vom
Füllen 1 Pfenning, vom Kalbe 1 ½ Pfg. und vom Hahn 1 Pfg. (Amtsbuch a.a.O.).
Im Häger – Weistum von 1541 (Sammelarchiv: Verordnungen
usw. in der Grafschaft Ravensberg. Leihgabe: Griese, Heepen) werden uns die
uralten Rechte der „sieben freien Hagen“ wie folgt mitgeteilt:
„Anno 1541, Montags nach Michaelis sein durch die sieben
freien Hägers in der Grafschaft Ravensberg, als nämlich Sandhagen, Berghagen,
Steinhagen, Brockhagen, Rodenhagen, Gellershagen und Grävinghagen, auf
Aufforderung des Vogtes Samson zu Brackwede nachgesetzte Artikel erkannt und im
Holtischen Brocke, auf gewöhnlicher Stätte, durch die sämtlichen Häger
ausgesprochen:
Obgesetzter Vogt von wegen seines gnädigen Fürsten und
Herren gefragt und zu bekennen begehret:
Was der sieben
freien Häger Gerechtigkeit wäre?
Worauf die Häger und sämtliche Hagemeister sich einhellig
bedacht und ausgesagt:
„Wenn ein Mann in dem freien Hagen stürbe, desselben
nachbleibende Frau möge abnehmen das beste Pferd, darnach ihr gnädiger Fürst
und Herr eines zur Kurmede. Wenn aber keine Pferde alda seien, ein Kuh, Schwein
oder Schaf, wo aber keine blutige Habe aldar, als dann 18 Pfennige oder 1 ½
Schilling.
Zu dem, wenn ein Häger Kinder hätte, welche außer Landes
dienten, und jährlich, wie Recht ihr Hagenrecht verwahreten, und außer dem
freien Hagen verstürben, derselben Nachlassenschaft mögen die Eltern oder das
nächste Blut in den freien Hagen, sonder einige Einsperrunge hochermeltes ihres
gnädigen Fürsten und Herren einfordern und Erben.
So auch in obgemelten sieben freien Hagen eine wäre erb- oder
kottenledig, oder lossstürbe, und dennoch in den Hagen keine Erben wären
blutswegen, mag aus den anderen Hagen einer der nächsten Blutsverwandten des
Verstorbenen Nachlaß, wenn ihr gnädigster Fürst und Herr der gebührlichen
Kormede befriediget, ziehen und erben.
So aber in den sieben freien Hagen keine Blutsverwandten
sind, ist ihr gnädiger Fürst und Herr der rechte Erbe. Und mag auch ihr
gnädiger Fürst und Herr aus und in obgedachten Hagen wechseln und verwechseln,
wie das von altersher gebräuchlich.
Demnach, so ein Mann oder eine Frau in den freien sieben
Hagen in Todesnöten niederläge, und dennoch des Vermögens und Verstandes, daß
sie zwei ihrer rechten Finger von der Brust über den Bettpost legen könnte,
seien sie mächtig, das ihre, wenn sie es gönnen, zu vergeben, indem es den
rechten Erben nicht entzögen.
Gleichfalls so jemand in den freien Hagen schuldig wäre,
und der Kläger von Rechte beantwortet, als dreimal vierzehn Tage oder
Soterstage zu erdulden, und darnach nicht bezahlte, soll der Richter dem Kläger
Pfande geben.
Wenn auch einer außerhalb des Hagens jemand in dem Hagen
besprechen wollte, muß unter Jahr und Tag in dem Hagen so zeitig erscheinen,
daß er eine Krähe von einer Taube auf dem Zinnapfel des Kirchturms
unterscheiden und erkennen möge und kennen.
Diese obgemelten Artikel und Freiheit sind unter den
Hägern sämtlich bis hierzu also gehalten und verwahret, wie auch noch
gegenwärtige Zeit.
Diesem zufolge haben auf schriftlichen Befehl des
hochgelehrten, edlen und ehrenfesten Casparen Ledeburs, fürstl. jülichschen Rat
und Drosten zum Ravensberge, ich Johannes Kerkmann, Vogt zu Halle, bei dem
ehrbaren und vornehmen Andreas Knevell, Johann Weissweiller, Jobst Conssbruch
und Antonio Hövell, Vögten zu Brackwede, Werther, Brockhagen und Heepen mich
erkundiget, in Anwesenheit und Gegenwärtigkeit der ehrsamen und frommen Johann
Grysen (Brockhagen), Johann der große Butenuth (Ascheloh), Henrich Reckert
(Rotenhagen), Gerdt Schulte (Werther), Johann Loicks (Sandhagen) Aleff
Kleinenberg (Steinhagen) und Bartoldt Wöstenfeld (Grävinghagen) als
Hagenmeister und Richter in Sandhagen, Gellershagen, Grävinghagen, Steinhagen,
Brockhagen, Werther und Berghagen; nebst dem ein jeder Hagenmeister mit den
vier ältesten Mannspersohnen aus jedem Hagen in dem Küsterhause zu Steinhagen
gegenwärtig gewesen, und vorangereihte Artikel bekannt und auch bekräftiget,
und lassen es endlich dabei verbleiben.
Mit Vorbehaltung aller ihrer Gerechtigkeit und Notdurft
gezeichnet den 17. März Anno (15)82.“
Unterschrieben ist diese Urkunde 1. Von Johann Tetzler,
Kaplan zu Steinhagen (erster Prediger in Steinhagen nach der Reformation), für
den Vogt Andreas Knevel (zuerst Jülichscher Diener, 1573 Vogt zu Brackwede, +
1582), der selbst nicht schreiben konnte, 2. Johann Kerckmann, Vogt zu Halle
(war zweiter Vogt zu Halle, lebte zwischen 1541-88), 3. Johannes Weissweiler,
Vogt zu Werther (1548 Vogt zu Werther), 4. Jobst Conssbruch (war seinem
Stiefvater Paul Ledebur (+1574) als Vogt zu Brockhagen adjungirt und starb
4.4.1607), Vogt zu Brockhagen, und 5. Von Anthon Hövell (war Gerichtsschreiber
zu Versmold zunächst, lebte 1607 noch als Vogt in Heepen), Vogt zu Heepen.
Im Jahre 1545 werden in der Bauernschaft Ascheloh folgende
Hof- und Stättebesitzer genannt: Duvelsick, Bartholdt uffm Hagen. Fonne
Wilhelmes. Der Düeker. Henrich Butenuth. Der große Butenuth. Der Dullige.
Steinbecke. Johann Kottmann. Berendt Godeken. Peter Myle. Leiffermann. Peter
Meyer. Hermann Prange. Johann Kott. Johann Kotenschnider. Hermann Buese. Anna
Prangen.
Nach dem „Urbar“ von 1550 waren diese Bauern in der
Halleschen Mark berechtigt. (Siehe Amshausen). Im „Eichberg“ und dem „Buchberg“
hatten sie mit den anderen Gemeinden zusammen Weide und Holzbau. Hier wurde das
Holting (Markgericht) gehalten, wobei der Landesherr als Holzgraf Richter war.
Der Hof Kindermann (1692) ist eine Gründung nach 1550.
Gehsing und Glissmann (1692) gehören nach Werther und besitzen nur in Ascheloh
auf der „Duhligen Hoewe“ Land.
Die Höfe, Stätten
und Fluren im Jahre 1692
Henrich Duvellsieck
ist hagenfrei, gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Gartenland beim Hause und
Wiesenwachs. Saatland: Das Feld vorm Hofe. Der neue Kamp. Der Kley. Das
Twiefeld. Der Mollerskamp. Die neue Hoewe. Der große Kamp. Der Spechtskamp.
Wiesen: Die niedere Wiese. Die Broeckwiese. Wischland beneden dem Hause. Die
obere Wiese von Rodenbruch. Teiche: Einer aufm Hofe, ufm Wienfelde, im Hewsieck
und in der Bache. Gehölz: Auf dem Hofe. In der Wiese bei dem Hofe. Auf dem und
hinter dem Wiehenfelde. Der Horstkamp. Auf der newen Hoewe. Im Hewsiek. Auf dem
Hamberge mit Unland. Im Kampe mit Unland. Im Kottengarten. Das Spechtholz.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 15 Ms., 1 Sp., 1 B.
Johann Bartoldt
ist hagenfrei, gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Kohlgarte. Der Kottengarte.
Saatland: Der Spechtskamp. Der lange Kamp. Das Feld vorm Howe. Der Twellkamp.
Der Kley. Ein Teich beim Felde. Gehölz: Das Broecksiek. Das Twellsiek. Die
Hegge beim Felde. Auf dem Hofe. Fürm Knull. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4
Ms., 2 Schs., 2 Sp., 2 B.
Jürgen Willmann
ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Gartenland. Saatland: Die
Johannshowe. Aufm Felde. Die Hoewe. Der Kottengarte. Die niederen Kleyen. Die
obere Kleye. Das Broecksiek. Im Lippsiek. In der Straßen. Die Grundtweide. Fürm
Knüll. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 13 Ms., 8 Schs., 1 B.
Johann Düker
ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte. Der Kottengarte.
Die Hoewe. Ufr Horst. Ufm Kley. Die neue Hoewe. Das Feld. Zwei Teiche im Siek.
Gehölz: Das Broecksiek. Die Hegge auf dem Felde. Fürm Knüll. Auf dem Hofe. Das
Siek. Auf der Hoewe. Auf der Horst. Auf dem Kleye. Beim Kleydieke an der
Straßen. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 8 Ms., 7 Schs., 3 B.
Alff Kleine
Butenuth ist hagenfrei, gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte.
Saatland: Das Feld. Der Wickenkamp. In der alten Dennen. Der Eisch. Ufr Horst.
Ein Teich im Holze und aufm Hofe. Gehölz: Auf der Broecke, Plaggenmatt
daselbst. Auf der Horst. Im Holze. Auf dem Esch (Unland). Hinter dem Esch. Oben
dem und beneben Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 7 Ms., 11 Schs., 2 Sp., 2
B.
Jobst große
Butenuth ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Hausgarte.
Der Kottengarte. Saatland: Das schowe Land. Die mittelste Wendung. Das lange
Land und fürm Wittenbrinke. Haertmannskamp. Der Hecksbrink. Der Buschkamp. Der
Weitkamp. Im Hexholle. Die niedere und obere Hoewe. Die niedere und obere
Horst. Ein Kamp, die Breede genannt. Eine Placke am Hallischen Wege. Eine
Placke vorm Hofe. Die Wisch ufr Habichhorst. Ein Teich im Horstsieke. Gehölz:
Im Heckshollessieke. Das Horstsiek. In den Böken bei Kindermanns Hofe. Auf dem
Hofe. Auf der Hoewe. In den Kottenböken. Unter dem Wetekamp. Auf dem
Buschkampe. Der Buschkamp. In den Birken. Das Opfferholz mit Plaggenmatt.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 16 Ms., 10 Schs., 2 Sp., 3 B.
Wilhelm Kindermann
ist hagenfrei. Der Garte. Saatland: Ufm Lotte. Die obere und niedere Hoewe. Ufr
Breeden. Fürm Berckekamp. Der Bökenkamp von Schlüren Erbe gekauft. Eine Placke
im Garten. Auf den 2 Stücken fürm Wege. Der Birkenkamp. Auf dem Hofe. Auf der
Hoewe. Das Siek. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Ms., 4 Schs., 3 Sp., 1 ½ B.
Gerdt Duhlige
ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte. Saatland: Auf dem
Edellbrincke. Aufr Hoewe. Die Steinbreede. Die Diessellhorst. Die Horst. Die
Hegge. Der kleine Kamp. Vorm Berge. Ein Teich ufm Hofe. Gehölz: Auf dem Berge,
Plaggenmatt. Auf dem Hofe. Das Siek beim kleinen Kampe. Im Schüerkampe. In der
Drifft. Auf der Diestelhorst. Das Siek. Auf der Hoewe. Markgerechtigkeit. Ges.
Größe: 7 Ms., 6 Schs., 3 Sp., 2 B.
Steinbecke ist
hagenfrei: Der Garte. Saatland: Ein Kamp, die Hoewe gen. Der Brinkkamp. Der
Kalberkamp. Der neue Kamp. Ufm Lotte. Der Distelkamp. Das Feld beim
Diestelkamp. Das Sterenland. 2 Teiche auf dem Hofe. Gehölz: Auf dem Berge mit
Plaggenmatt. Oben dem Kampe auf dem Aschelohe. Ein Busch beim Diestelkamp. Auf
dem Hofe. In der Drifft. Auf dem Brinckkampe. Der Heidkamp mit Anschuss. Oben
dem Felde. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 8 Ms., 7 Schs., 3 Sp.
Jobst Kindermann:
Fürm Freehe. Auf dem bunten Ossenkampe. Markgerechtigkeit. 1697 von Linsen
gekauft am Werther Wege hinter dem Lötte 4 Stück, Hinterm Stiegsell. Ufm Lotte.
Ges.Größe: 8 Schs., 3 Sp.
Peter Kattmann
ist hagenfrei: Der Kohlgarte. Saatland: Im Hallischen Felde. Im schefen Kampe.
Ufm Lotte. Im kleinen Kampe (von Beckmann zum Teil gekauft). Gehölz: Fürm
Steinbeckenberge. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 6 Schs., 3 Sp., 1 B.
Hermann Göcken
ist hagenfrei: Gartland. Saatland: Der neue Kamp. Der kurze Ohrt. Das Feld. Der
Oberkamp. Die Horst. Die Spiele. Der Kropsskamp. Die Breede. Der Weitkamp. Vorm
Freehde. Achterm Berge. Wiesen: Die Placke beim Hause. Ein Teich auf dem Felde.
Fürm Hofe. Fürm Berge mit Plaggenmatt. Auf dem Hofe. Auf der Breeden.
Plaggenmatt ufm Krobsskamp und ufm Aschelohe. Das Siek. Der Heidkamp. Auf dem
oberen Kamp. Auf dem Felde. Der Anschuss oben dem Heidkamp. Oben dem Kampe.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 8 Ms., 3 Schs., 2 Sp.
Segewin Mihle
ist hagenfrei: Der Kohlgarte. Der Kottengarte. Der Garte für dem Hause.
Saatland: Der Hauskamp. Ein Kämpchen ufr Woort genannt. Das Mielenfeld. Der
neue Kamp. Der Weidekamp. Das Land hinterm Sieke. Der alte Hof. Die
Wittebreede. Der Kropsskamp. Der Haverkamp bei der Wiese. Der Bohnenkamp. Auf
Büttel. Die Kottenplacke. Die Hauswiese. Ein Teich aufm Hofe. Gehölz: Auf dem
Hofe. Furm Hofe. Am Berge. Hinter dem Sieke. Der Busch im Kamp. Das Sepp mit
Anschuss. Auf dem Wetekampe. Oben dem Heidtkampe. Der Heidtkamp. Auf dem
Böttell. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 10 Ms., 11 Schs.
Henrich Leiffmann
ist hagenfrei: Der Kohlgarte. Der Hanfgarte. Saatland: Oben auf dem Felde. Das
lange Land. Der Hewenbrink. Oben den und der neue Kamp. Vorn auf dem Felde. Der
Ottenkamp. Das Kastanienstücke. Der Buttell. Für der Hallschlucken. Wiesen: 2
Placken beim Hause. Die kleine Wiese. Uffer Habichhorst. Teiche: 1 aufm Hofe, 1
in der Wiese. Gehölz: Der Anschuss oben dem Heidkamp. Der Heidtkamp. Auf dem
Felde. Oben Ottensiek. Das Ottensiek. Bei der Wiese. Auf dem Hofe. Der Berg
fürm Hofe. Auf der Kastanien mit Plaggenmatt. Auf dem Böttell. Für der
Halssschlucken. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 21 Ms., 6 Schs., 3 Sp., 2 ½ B.
Henrich Meyer
ist hagenfrei: Der Kohlgarte. Saatland: Der kleine und der Kalberkamp. Boven
dem Felde. Der kleine Kamp oben der Wisch. Der Mühlenkamp. Aufm Böttel. Das
lange Land. Der Wittenbrink. Der Kottengarte vorm Felde. Wiesen: Vorn
Stockdieker Bäumen. Die oberste Wiese. Die Mühlenkampes Wiese. Die Wiese im
Winckel. Der Anschuss oben am Heidkampe. Der Heidkamp. Im Mühlenkampsholz. Ufm
Hofe und Garten. Der Berg fürm Hofe. Oben dem Klabergarten und Mühlenkamp. Auf
dem Bottell. Plaggenmatt auf dem Sunnenbrink. Oben dem Kuhlande mit
Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 26 Ms., 3 Sp., 1 B.
Jobst Prancke
ist hagenfrei: Der Kohlgarte. Der Kottengarte. Saatland: Das Feld. In der
Grund. Auf dem niedere Brink. Das Haerland. Die Schieldthoewe. Im
Schildtgarten. Der Blaeckers Kamp. Der alte Kamp. Tuschenland. Der neue Kamp.
Wiesen: Eine Wisch beim Hause, im tiefen Garten. Die Schildhoeweswiese. Eine
Wische im Bruchhagen. Ein Teich im Siek und ufm Hofe. Das Holz hinterm Felde.
Oben auf dem Felde. Das Siek. Unten im Felde. Auf dem Hofe. In der Wiese beim
Hofe. Beim Kotten. Unter dem Blackersch. Auf der Schildthoewe. Auf dem
Haerlande. Auf dem Fleegen Rott mit Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe:
8 Ms., 4 Schs., 3 ½ B.
Lüdeke Köhre
ist hagenfrei: Der Garte an der Bache. Der Schürengarte. Der Garten auf dem
Felde. Der Kohlgarte. Saatland: Der lange Brink. In der Grund. Auf dem Hofe.
Die Siekhowe. Der Ottenkamp. Die Cristanie. Die kleine Cristanie. Das
Kerckenland. Der Nierkamp. Wiesen: Die Sieckhoewes Wisch. Die Placke beim
Hause. Ein Teich bei der Siekhoewes Wiese. Gehölz: Auf dem Hofe. Auf dem Felde.
Oben den Felde. In der Sieckhoeweswiese- und busch. Auf dem Brinke. Auf und
oben der Siekhowe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 12 Ms., 2 Schs., 3 Sp., 3 B.
Kottenschräder ist
hagenfrei: Der Niedergarte. Der Kohlgarte. Saatland: Die Depen Denne. Der Kamp
vorm Hause. Im Sandfelde. Der Buddekamp. Eine Wiese im Broeke. Das Stück vorm
Berge. Fürm Hombssberge, das Kastanienstück genannt. Gehölz: Auf dem Hofe und
Kampe. Oben dem Kampe fürm Hause. In der Depen Dennen. Das große Holz. Auf der
Castanien. Auf und unterm Rötebrinck. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 2 Ms., 10
Schs., 2 Sp., 2 B.
Christian Buse
ist hagenfrei: Der Garte. Saatland: Der neue Kamp. Der Kerkenkamp. Beim
Stallecke oder uff den Köppelen. Der lange und korte Blackersch. Der alte Kamp.
Im Berggarten. Gehölz: Oben dem Hause. Um den Berggarten. Am Blackersch. Uff
des Busenhalse. Das Haerland. Im grünen Wege. Der alte Kamp. Im Berggarten.
Gehölz: Oben dem Hause. Um den Berggarten. Am Blackersch. Auf dem alten Kampe,
dem Haerlande, dem Halse mit Plaggenmatt. Die Busenwiese. Markgerechtigkeit.
Ges. Größe: 3 Ms., 5 Schs., 3 B., 2 Sp.
Frantz Gehsing
zu Werther: Auf der Duhligen Hoewe. Gehölz daselbst. Ges.Größe:9 Schs.,1 Sp. 2
B.
Glissmann zu
Werther: Auf der Duhligen Haewe. Ges. Größe: 4 Schs., 3 Sp., 2 B.
Amshausen
Ältere Schreibweise des Ortsnamens: Ameshusun 12.
Jahrhundert, 1550 Amesshausenn, 1692 Amesshausen, 1820 Amshausen.
Die meisten Dörfer auf –hausen in Ravensberg müssen ihrer
Lage und Anlage nach den Anfängen der Besiedlung angehören und so deuten sie in
ihrer Massenhaftigkeit auf eine einmalige, planmäßige Besiedlung. Sie sind
meist Gründungen eines einzelnen, der die Niederlassung entweder für seine
Sippe oder für eine Genossenschaft besorgte und können ursprünglich aus wenigen
Wurten (Hausplätzen) bestanden haben. (Jellinghaus).
Bei den Ortsnamen auf –hausen hat der größte Teil einen
Personennamen als Bestimmungswort. Diese Eigennamen geben uns dann die Personen
an, von denen die Gründungen der Dörfer ausgingen. Wir können mit Bestimmtheit
annehmen, daß der Gründer der Siedlung „Ameshusun“ ein Germane mit Namen „Ami“
gewesen ist. Die erste Siedlung, die „Häuser des Ami“, war klein, sie bestand
aus drei, höchstens vier Gehöften. Die übrigen Höfe, deren Besitzer 1692 „hagenfrei“
sind, wurden nach dem 11. Jahrhundert von dem Landesherren gegründet. Sie
gehörten zum Berghagen. Diese Hagendörfer sind Siedlungen mit besonderen
Rechten. (Siehe weiter unten bei Ascheloh!) Im früheren ravensbergischen Amte
Sparenberg gehörten dem Landesherren sieben „freie Hagen“: Gräfinghagen,
Lämershagen, Sandhagen, Brockhagen, Steinhagen, Gellershagen und Rotenhagen.
Der achte freie Hagen des Grafen von Ravensberg, der Berghagen, erstreckte sich
über die Bauernschaften Amshausen, Ascheloh und Eggeberg im Amte Ravensberg.
Auch in anderen Bauernschaften des Ravensberger Landes wohnen noch zerstreut
„Hagenfreie“. Sie sind aber einer bestimmten Hagengemeinschaft angeschlossen.
Um die Auswanderung der Bauernsöhne nach Osten im frühen
Mittelalter zu verhindern, stellte der Landesherr von Ravensberg nach dem
Vorbild des Grafen von Waldeck den nichterbenden Söhnen Land zum Ansiedeln zur
Verfügung. Jeder von den neuen Siedlern bekam für sich und seine Familie eine
„Howe“ zugewiesen. „Die Howe oder Hufe war das Normalmass des bäuerlichen
Landbesitzes, das der Leistungsfähigkeit und den Bedürfnissen einer Familie
entsprach.“ Bei allen „Hagenfreien“ wird im Urkataster von 1692 unter den
Flurnamen des Saatlandes „die Howe“ aufgeführt. Die Fluren mit diesem Namen sind
auf den Höfen der Hagenfreien das beste Ackerland. Messungen haben ergeben, daß
diese Fluren die stärkste Humusschicht haben von allen Feldländereien in den
Hagendörfern.
Auch von seinen großen Meyerhöfen stellte der Landesherr
etwa im 12. Jahrhundert je eine Howe für einen neuen Siedler zur Verfügung. Der
erste Siedler mag in diesen Fällen ein Sohn des Meyers gewesen sein (Howenar
(später Höhner) zu Bentrup, zu Eissen, zu Altenschildesche, der Binkenhowener
zu Heepen usw).
Außer den 18 hagenfreien Bauern in Amshausen gab es fünf,
die dem Landesherrn (1692 dem Kurfürsten) mit Weib und Kindern hörig waren
(1692: P. im Hulse (eine Gründung von Dröge und Stüssel aus), Dellbrügger,
Ruhmann, Bekekotte (von Dellbrügge aus gegründet), Bussberg (ebenfalls eine
spätere Gründung). Der Hof Dröge gehörte den Besitzern von Rittergut
Steinhausen (1692: Johann Wilhelm v. Domstorf) und Peter Tuchsshorn (1692) dem
Herrn von Closter auf Patthorst. Alle anderen Stätten sind Gründungen nach dem
15. zum Teil nach dem 16. Jahrhundert.
Im Jahre 1545 hatte Amshausen 25 Höfe und Stätten
aufzuweisen: Hardelandt, Jakob Karn, Joest Riessberg, Raemann, Gercke
Schirenbecke, Hermann Dröge, Dellbrügge, Johann Ruemann, Johann Stüssell, Peter
Stützel, Hülsegge, Hollieth, Johann Buesenberg, Holvoss, Johann Baumhöder,
Johann Schambhaert, der Jückemöller, Johann Eickrahmann, Johann uffm
Heidtlande, die Lohehawe, Poggenpoell, Wischmann, Grete Drögen, Tuxhornn,
Stockhecke.
Nach dem Urbar der Grafschaft Ravensberg von 1550 gehörte
Amshausen zur Vogtei Halle im Amte Ravensberg, zu dem auch noch die Vogteien
Versmold und Borgholzhausen gehörten. Die Bauern von Amshausen waren in der
Halleschen Mark berechtigt. Sie lieferte ihnen das nötige Bau-, Brenn- und
Nutzholz für die bäuerliche Wirtschaft, ihr Hornvieh trieben sie hier zur Weide
und die Schweine zur Mast. Die Hauptweideplätze waren das Kolkenbruch, der
Bler, der Berenberg und der Barlebusch. Der Landesherr war Holzgraf und
Steinhaus und Schmiesing Erbexen der Mark.
Die Höfe, Stätten
und Fluren im Jahre 1692
Fonne Haerlandt
ist hagenfrei: Der Garte. Der Garte auf dem Teiche. Der Kottenwischesgarte.
Saatland: Die Howe. Boven ufr obersten Howe. Die Rötebreeden. In der alten
Dennen. Für dem Hofe. Ein Teich auf dem Hofe und in der Wiese. Plaggenmatt im
Künsebeckerfelde und auf dem Sunnenbrinck. Gehölz: Das Holz. Der Kamp. Auf dem
Hofe. Fürm Hofe am niederen Berge. Volle Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 11
Moltsaat, 1 Schs., 1 Sp.
Hermann Dule,
Neuwohner: Der Garte. Der Kamp fürm Hause. Gehölz auf dem Kampe.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs., 2Sp., 1 B.
Jobst Hermann
Hulssmann: Der Garte. Der Kamp. Gehölz im Kampe. Markgerechtigkeit. Ges.
Größe: 9 Schs., 1 Sp., 1 B.
Peter Wittenbrock:
Der Garte. Auf der Rötebreeden. Gehölz. Oben auf der Rötebreeden. Unland
daselbst. Markgerechtigkeit. Ges, Größe: 1 Ms., 1 Sp., 1 B.
Johann Carlmeyer:
Der Garte. Der Niedernkamp. Der Spitzkamp. Der alte Garte. Gehölz auf dem
Füchtenbrinck und Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 5 Schs., 2
Sp., 2 B.
Johann Cahre modo
Hermann ist hagenfrei: Der niedere Garte. Saatland: Das Kühland. Ein Platz
fürm Hofe. Das Rottland. Die Gehre. Oben auf der Gehre. Der obere und niedere
Brinck. Hinter dem oberen Garten. Der Elkenbrinck. Das Langeland. Oben auf dem
langen Lande. Oben auf dem Felde. In der Grund. Wiesen: Die Wiese mit dem
Kottengarten. Die niedere Wiese. Zwei Teiche aufm Hofe. Gehölz: Der niedere
Berg. Der Holzkamp. Oben den Holzkamp. Auf der Howe. Oben auf der Howe, Unland.
Für dem Hofe auf dem Felde. Auf der Gehren, Weide. Auf der Gehren und dem
grossen Busche. Plaggenmatt daselbst. Auf dem Busche. Plaggenmatt daselbst. Auf
dem Elckenbrincke. In der Elkenlieth. Auf dem Hofe. Markgerechtigkeit. Ges.
Größe: 18 Ms., 11 Schs., 1 Sp., 1 B.
Peter im Hulse,
dem Kurfürsten eigen: Der neue und der alte Garte. Das Rott von Drögen gekauft.
Ein Ohrt ufr neuen Howen von Stüssell gekauft. Gehölz: Auf dem Hofe. Oben dem
Hofe. Unter dem Hofe im Orde, Unland. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1 Ms., 1
Sp.
Johann Meyer: Der
Garte. Der kleine Garten. Der obere und niedere Kamp. Markgerechtigkeit. Ges.
Größe: 7 Schs., ½ B.
Peter Dröge,
dem von Dombstorff nach Steinhausen eigen. Gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der
Garte. Ein Garte auf dem Wittenlande. Saatland: Der ünterste und oberste
Kernbrink. Die niedere Howe. Die Howe. Der Kottebrink benebst den Placken. Auf
dem Wallacker. Das Straetstücke. Ufr hohen Baerdt Das Kuhlenland. Die Lotte
(?). Uf Rumanns Wiese. Das Drögenland, uf Rumanns Breede schießend. Beim
Kerckthüren. Bei Dellbrüggen Braeken. Das Kahlenberges Stücke. Rotland. Der
Tienkamp. Uf dem Schürkamp. Wiesen: Die Wiese im Kotten Hofe, im Siek. Gehölz:
Oben dem Kuhlande. Plaggenmatt daselbst. Bei der Woort. Auf dem Hofe. Im Kotten
Hofe. Weide daselbst. Auf dem Hulss und Broeckbrinke. Plaggenmatt daselbst.
Beneden dem Hauskotten. Plaggenmatt daselbst. Auf der Howe mit Plaggenmatt. Der
Kamp. Oben den Kamp und Plaggenmatt. Beim Kampe Plaggenmatt. Markgerechtigkeit.
Ges. Größe: 8 Ms., 10 Schs., 3 Sp., ½ B.
Hermann Delbrügger,
dem Kurfürsten leibeigen mit Weib und Kindern: Der Garte. Noch ein Garte.
Saatland: Die Hofbreede. Der Walacker. Gegen Kahrss Howe. Für Haerlands Howe.
Der Wollenkamp fur Haerlands Howe. In der alten Dennen. Uf dem Wittenlande. In
der Hasenkammer. Die Kaelenberges Breeden. Die Lötte (?), Uf den fünf Stücken.
Uf der Jägerbreeden. Für dem Kiel. Im Sandtfelde. In der Fastelabentslied. Drei
Kurtzebrocken. Der Kerckthorn. Uf der Struncke. Ufr korten Breeden hinter
Kahmann Creutzbreeden. Auf den Wellen. Der große und kleine Schürkamp. Die
niederen Breeden. Das niederste und oberste Löefeld. Die Lilienbrink. Der
Sandtkamp von Drögen. Der neue Kamp für die Wisch. Der oberste Kamp bei dem
Beckkotten. Die Hulhuchstwiese. Die lange Wiese. Auf dem Hellenberge, Plaggenmatt.
Anschuss bei Kahrmanns Hofe. Hinter dem Müllenkampes Hagen (Not.: „Dieses und
Vorhergehendess wird von den Nachbaren nicht gestanden“). Im Kiel und
Hasenkamp. Plaggenmatt daselbst. Oben auf der Hofbreeden. Plaggenmatt daselbst.
Auf der Eichtelgenbreeden. Auf dem Hofe. Oben der Wiese beim Hofe (Weide).
Unter der Hofbreede. Das Holz „itzo nichtes alss Unland“. Auf dem großen
Kuekamp. Die Löttehegge. Plaggenmatt auf dem Schürkamp. Gehölz daselbst. Bei
den Wiesen. Der Helmersberg (Unland). Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 23 Ms., 5
Schs., 2 Sp., 1 B.
Wilhelm Ruhmann,
dem Kurfürsten eigen; gibt auch demselben den Korn- und Blutzehnten: Der
Brackengarte. Der Kohlgarte. Der Kottenbrink. Bowen auf dem Kampe, Gartenland.
Saatland: Die Brocken. Ufm Wittenlande. Uf dem Lötte. Ufr Creutzbreeden. Der
Brink an der Wischen. Ufr Sainbecke. Ufr großen Breeden. Bei der Saimbecke. Die
Kortebreeden. Auf den Brocken. Das Kirchthore. Bowen Brinckmanns Kamp. Die
korten oder echtersten Brocken. Das Sasebergische Stücke. Bei Brinckmanns
Kuhlen. Das Kahlenberges Stücke. Bei des Meyers Haerdthekeln. Ufr gelben
Breeden. Auf dem Walacker. An den Wellen. Uf Haerdtmanns Schürkamp. Oben
Stüsselkamp, Unland. Das Rottland auf dem Sieke. Wiesen: Die lange Wiese. Die
kleine Wiese. Eine Wiese in dem Wellenkampe. Gehölz: Beim Sandtbrincke.
Plaggenmatt daselbst. Auf dem Böttel. Auf dem Sunnenbrincke Plaggenmatt. Im und
auf dem Sieckhofe mit Weide daselbst. In den Ellern mit Unland. Das Holz.
Plaggenmatt in der Hasenkammer. Auf dem Kamp oben dem Hofe. Auf dem Hofe und
beim Garten. Weide beim Hofe. Bei der langen Wiesen. Bei der Foddenbecke.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 13 Ms., 8 Schs., 3 Sp.
Jürgen in der Becke
oder Bekekotte ist dem Kurfürsten eigen: Gartenland. Saatland; Ufm oberen
Kampe von Delsbrügge. Wiesen: Die Wischplacke fürm Hause. Im Busche.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 10 Schs., 2 Sp., ½ B.
Peter Stüssel
ist hagenfrei, gibt dem Kurfürsten den
Zehnten: Der Kohlgarte. Der Kottengarte. Der Hartwigsgarte. Unland aufm
Kampe. Saatland: Uf dem Kottenkamp. Ein Kamp, die Bracke genannt. Die obere
Braeck. Rottland oben den Linnkamp. In der Wickenlieth. Auf dem Lilyenbrinck.
Ufr Hausstette. Das Lielstücke. Die Howe. Die neue Howe. Der neue Kamp. Uf dem
Kernbrinck. Der niedere Kamp. Wiesen: Die niederste Wiese. Die neue Wiese. Die
obere Wiese. Die neue Placke. Der Kampohrt. Weide auf dem Broecke. Gehölz: Das
Holz. Plaggenmatt daselbst. Auf
und fürm Hofe. Weide daselbst. Oben dem Kamporde. Auf dem Kottengarten. Auf dem
Jacob. Plaggenmatt daselbst. Fürm Winckell. Der Guttenberg. Plaggenmatt
daselbst. Zum Ende der Howe. Beim Keerenbrink (Unland). Hinter Ramanns
Kottengarten. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 18 Ms., 2 Schs., 1 ½ Sp.
Johann Stüssel:
Auf dem Brincke. Der niedere Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs., 2
Sp., 2 B.
Bonenkamp:
Plaggenmatt beim Hause. Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Schs.
Ewerd Riessberg
ist hagenfrei: Der Garte beim Hause. Der Kottengarte. Gartenland ufm
Wellenkamp. Saatland darauf. Der Rübegartensbrinck. Ein Oertchen auf dem
Lükensgarten. Das neue Wasser. Wiesen: Ein Platz uf den Braeken. Die Wiese im
Wellsieke. Die Rübegartens Wiese. Die Kohlgarten Wiese. Ein Teich oben der
Kohlgarten Wiese. Gehölz: Das Rottsiek, Plaggenmatt daselbst. Der Blumenbrinck.
Der Ofenkamp. Der Kottenbrinck. Das Wellensiek. Auf dem Hofe (Weide dabei). In
der Placke (Weide). Oben der Kohlgarten Wiesen. Die Hegge ober der Rübengarten
Wiesen. Die Breede (Weide daselbst). Die Schöttelwelle. In der Habernbreede
(Plaggenmatt). Oben den Brocken, Plaggenmatt. Die Howe. Die unterste Howe.
Bowen der Howenplatz. Die lange Howe Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 16 Ms., 18
Schs., 3 Sp., 4 ½ B.
Henrich fürm Berge:
Der Kamp furm Hofe. Markgerchtigkeit. Ges. Größe: 5 Schs., 3 Sp., 3 ½ B.
Henrich Rahmann
ist hagenfrei, gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Ein Garten beim Hause. Der neue
Garte. Saatland: Oben dem Garten. Oben dem Hofe. Das Stockheckenland. Die
Brocke. Der Sandtbrink. Die Daesshowe. Die Wellenbreden. Ein Kämpchen, die
Leibzucht genannt. Die Grunde. Das sädige Land ufr Howe. Wiesen: Die Wiese am
Hause. Gehölz: Im kleinen Berge. Plaggenmatt daselbst und aufr Mergelkuhlen und
Sandbrinck. Die Egge. Plaggenmatt daselbst. Auf der Howe mit Plaggenmatt. Auf
der Leibzucht und Dodersshowe. Im Garten. In den Birken und Vössebrink mit
Plaggenmatt. Auf dem Hofe. Das Niedersiek. Das Wellensiek. Im Kottengarten.
Markgerchtigkeit. Ges. Größe: 24 Ms., 11 Schs., 1 Sp., 2 B.
Caspar Hollieth
ist hagenfrei, gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Garte. Saatland: Ein Kamp,
der Wiehendeich genannt. Die Oberhowe. Das Feld vorm Hofe. Das tiefe Lieth. Die
niedere Howe. Die Dahrlahr. Die Lautbreede. Wiesen: Die alte und neue Wiese.
Ein Teich im Sieke. Gehölz: Hinter der Lohbreeden. Der Pieckenkamp. Der Anschluß
oben dem Felde. In der alten Wiesen. Auf der depen Lieth. Im Sieke (Weide und
Unland). Auf dem Felde. Auf dem Hofe. Auf der Hofe und Lottbreeden. Die Egge.
Im Wiechenteiche. Auf der Howe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 11 Ms., 6 Schs.,
3 Sp.
Johann Bussberg,
dem Kurfürsten eigen, hagenfrei: Der Garte. Anschluß oben dem Garten.
Plaggenmatt daselbst. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 11 Schs.
Jakob Hollvoss
ist hagenfrei: Die Immenhütte. Der Garte. Der Landwehrgarte. Der Kalbergarte.
Saatland: Der Kamp. Ein Platz achter uf dem Westbrincke. Der lange Brink und
die dabei gelegene Wennung. Das Bergstück. Der Sandbreedenkamp. Oben der
Sandtbreeden. Der Sarrkamp. Das Haberland. Der Grundtkamp. Die Holdfeldes Howe.
Die Wiesenplacke mit dem sädigen Lande. Die Wiese. Gehölz: Oben dem Hofe mit
Plaggenmatt. Unland auf dem Bergstücke. Auf dem Hofe. Plaggenmatt auf dem
Ostergrunde und Surenkampe. Die buschen Egge mit Plaggenmatt. In der Holtfeldes
Hoewe. Die Grundstückes Hegge. Die Hegge oben der Wiesen. Markgerechtigkeit.
Ges. Größe: 8 Ms., 2 Schs., 2 Sp., 2 B.
Johann Stockhecke
ist hagenfrei: Der Garte. Beim Hause. Gehölz oben dem Garten mit Plaggenmatt.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe 7 Schs.
Johann Hulssey
ist hagenfrei: Der Garte. Der alte und neue Kamp. Der Kamp in den Birken. Das
Broeck mit Plaggenmatt. In den Birken. Oben dem neuen Kamp in den Birken. Auf
dem Hofe und alten Kampe. Die Placke unter dem Hofe (Weide). Markgerechtigkeit.
Ges. Größe: 2 Ms., 2 Schs., 3 Sp., 1 B.
Baltz Schirenbecke
ist hagenfrei, gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der Kohlgarte. Der Kottengarte.
Der niedere Garte. Der Plackegarte. Saatland: Das Land vorn ufm Felde. Mitten
auf dem Felde. Hinten ufm Sandtfelde. Das lange Feldland ufm Sandfelde. Mitten
ufm Sandtfelde. Ufr Lipskuhlen. Die Gründe. Der Gastbrink. Die Hofbreeden.In
der depen Lieth. Der Kottenkamp. Die Vahrenbreede. Die oberste und mittlelste
Breede. Der Rübegarte. Ufm Deergarten. Die große Breeden mit Plaggenmatt. Der
obere und niedere Grund. Wiesen: Die Wiese im langen Kampe. Die kleine Wiese.
Eine Wiese zu Hörste. Gehölz: Auf und beim Hofe. Der große und kleine Berg mit
Plaggenmatt. Auf dem Steinbrinke. Die Hegge auf dem Brinke. Im langen Kampe mit
Plaggenmatt. Der Surenbrink mit Plaggenmatt. Auf der oberen und großen Breeden.
Im Kohlgarten. In der langen Grundt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 22 Ms., 7
Schs., 2 Sp., 2 1/2B.
Lulff Tossberg,
jetziger Vierschlinger, ist hagenfrei: Gartland im großen Garten. Saatland:
Das lange und kurze Land. Der 4 Schlingenkamp. Die Lipsskuhlen vorm Berge.
Gehölz: Auf und beim Hofe. Auf dem Kamp fürm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges.
Größe: 2 Ms., 1 Schs., 1 Sp., 1 ½ B.
Johann Horstmann:
Der Garte. Noch ein Garte, von Ruhmann gekauft. Saatland: Der Kuhekamp. Die
obern Hofe mit Weide. Die Howe. Die Breede. Der Mühlenkamp von Meyer zu
Künsebecke gekauft. Ein Teich im Garten von Ruhmann gekauft. Gehölz: Bei dem
Mühlenkamp und der Breeden. Auf dem Hofe und Kampe. Auf und oben dem Kühekampe
und oben auf der Haese. Anschuss oben dem Holzkamp. Markgerechtigkeit. Ges.
Größe: 6 Ms., 2 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.
Henrich Schamhaert
ist hagenfrei: Im Kohlgarten. Der Kottengarte. Saatland: Der Lienenkamp. Im
Kohlgarten („Unland zu plaggen“). Uf dem großen Kampe. Der Stoppelkamp. Die
Howe. Das korte Land. Die Varenbreede. Die langen Stücke. Vorm Berge. Die
Landwehrssbreede. Der Rübenkamp. Der Heidtkamp. Der lange Kamp. Wiesen: Die
obere und niedere Wiese. Die Mühle von einem Glinde, taxiert auf 24
Reichsthaler. Gehölz: Plaggenmatt oben der Breeden und auf der Varenbreede. Auf
dem großen Kampe mit Plaggenmatt. In der oberen Wiese. Furm Hofe. Auf der Howe.
Der Heidtkamp mit Plaggenmatt. Der Teich furm Hofe. Der Mühlenteich. Bei der
Wiese Plaggenmatt und Gehölz. Unland im Kohlgarten. Auf dem Recke mit
Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 17 Ms., 11 Schs., 1 B.
Johann Jückemöller
ist hagenfrei: Der Kohlgarte. Der Erstkamp. Saatland: Die niederste und oberste
Howe. Der Bahrsskamp. Der Sandtkamp mit Unland. Der Schüerkamp. Das Nielehn.
Der lange Kamp. Wiesen: Die Wiese bei der Bockemühlen. Die oberste und
niederste Wiese. Die Wiese im Brockhagen. Die Backhauses Wisch. Der oberste,
mittelste und unterste Teich. Ein Teich hinter der Landwehr. Die Mühle von 2
Glinden, „ratione locary taxiert auf 60 Reichsthaler“. Gehölz: Auf dem Hofe.
Das Broeck oder im alten Hofe. Auf den Dämmen. Im Siek. In der nassen Nielehn
(Weide). Anschuss ümb die Felder, Plaggenmatt. Auf dem Recke, Plaggenmatt.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 17 Ms., 6 Schs., 2 Sp., 1 B.
Albert Eickrahmann
ist hagenfrei: Der Garte. Der alte Kamp. Die obere Wennung. Noch ufm beiden
Wennungen, oberer und niederer Kamp genannt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 1
Ms., 5 Schs., 2 B.
Jobst Nieder
Heidtland ist hagenfrei: Der Garte. Der kleine Garte. Saatland: Ufm Kampe.
Das große Heidtland vom Reissberg. Das kleine Heidtland. Gehölz: Auf und fürm
Hofe und Garten. Auf dem spitzen Heidtland. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3
Ms., 10 Schs.
Paul Lohöwer
ist hagenfrei: Der Kottengarte. Der Niederngarte. Der Kohlgarte. Das Haberland.
Saatland: Der Leibzuchtskamp. Das Lohöwers Feld. Der Mastkamp. Der neue Kamp.
Die Lohbreeden. Die hinterste und vorderste Wiese. Gehölz: Der Berg.
Plaggenmatt. Auf dem und im Hofe. Auf der Leibzucht. Auf dem Felde. Plaggenmatt
unterm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 11 Ms., 5 Schs., 1 B.
Tönnies Wischmann
ist hagenfrei und gibt dem Kurfürsten den Zehnten: Der große Garte und kleine
Kamp. Der oberste Kottengarte. Ein Kamp beim Kotten vom Hofe. Der Kamp ufr
Leibzucht. Der Oberkamp. Der neue Kamp achterm Garten. Die Kiewenhowe vorm
Hofe. Die oberste Kienhowe. Der kleine Kamp am Wege. Der oberste Kamp und das
breite Land hinterm Siek. Der Kamp fürm niedern Hofe. Der neue Garte. Der
oberste und niederste Grundkamp. Der kleine Kamp bei der Wittenbreeden. Die Wittenbreede.
Der große und neue Kamp. Der Kuhe- und lange Kamp. Das Witteland. Wiesen: Die
Dreckwiese. Die Wöestendieckswiese. Die kleine Kampwiese. Die neue Wiese. Eine
Placke vor den Thüren. Weideland ufm Hofe. Ein Teich im Schüren Recke und ufm
Hofe. Gehölz: Im Kottengarten. Der Busch beim langen Kampe mit Unland. Bei der
Leibzucht. Unland und Dustholz im Wöestendieck. Auf dem Hellenberge. Über
Dehlbrügers Hasekamp. Oben dessen Breeden Plaggenmatt. Beim Wittenlande. Das
Zaunholz. Der kleine Kampsbusch. Im Schüren Recke. Auf dem niederen Hofe. Auf
der oberen und niederen Grund mit Plaggenmatt. Hinter der Wittenbreeden. Auf
dem Drecke. Ufm langen Lande hinter dem Sieke Plaggenmatt. Auf dem breiten
Lande. Das Sieck. Auf der Kienhoewe, Auf dem Hofe. Fürm Holze auf der Heyde
Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 17 Ms., 52 Schs., 10 Sp., 8 B.
Ties Poggenpoel
ist hagenfrei: Der neue Garte. Saatland: Der Kamp furm Hofe. Der Bonenkamp. Uf
dem Orde der Kamp. Der Hanfkamp. Der neue Kamp. Die Placke auf dem Felde. Die
Wiese im Broeckhagen. Gehölz: Auf dem Hofe. Der Kamp in der Heide. Auf dem
bowen Kampe und beim Hofe. Bei der Röthe. Plaggenmatt daselbst, beneden dem
Felde und fürm Hofe. Auf dem Hanfkampe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 3 Ms., 2
Schs., 2 Sp., 1 B.
Peter Tuchsshoern
ist dem Herrn von Closter zur Patthorst eigen: Der große Garte. Im großen
Garten, sonst kleiner Kamp genannt. Ufm oberen Felde. Der Berckenkamp (Unland).
Der oberste Kamp. Der Kerckamp. Der Herckamp. Dass binnen Feld. Der Roggenkamp
mit dem Garten. Der neue Kamp. Der große und kleine Backesskamp. Wiesen: Die
Breeden. Sarasters Wisch. Die Backswiese. Die Loden Wiese. Die Hauswiese. Die
Siekwiese. Die Wiese im Bruchhagen. Gehölz: Auf dem Jüttenberge mit
Plaggenmatt. Auf dem Hofe. In der Hoffstrassen. Auf dem Backskampe. Auf dem
Roggenkampe. In der Hegge. Auf dem Huerkampe. Auf dem Kerckampe. Beim Sieke.
Die Hegge gegen den bowen Felde. Der Birkenkamp. Plaggenmatt daselbst. In der
lodden Wiesen Unland und in der Beckswiese. Ges. Größe: 11 Ms., 3 Sp., 2 B.
Jobst Poggenpohl im
Recke ist dem Kurfürsten mit Weib und Kindern eigen: Der Garte. Der Kamp.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Schs., 2 B.
Henrich Böckenkamp:
Der Garte. Der Kamp. Unland auf dem Kamp. Oben den Kamp bis an den Fahrweg.
Plaggenmatt. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 11 Schs., 2 B.
Jobst Delbrügger:
N.B.: Harsseland wiedergekauft, ist keine Hausstätte, und dehme wieder
angesetzt worden. Auf der Howe. Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 4 Schs., 3 Sp.
Bokel
Der Ortsname Bockel bedeutet Buchenloh-wald. Er gehört zu
den Namen, die an den alten Waldbestand unserer Heimat erinnern. Allerdings
stellt ein Loh keinen dichten, weiträumigen Wald dar, sondern einen Hain, ein
kleines Gehölz mit einzelnen Bäumen, zwischen welchen geweidet werden konnte.
(Siehe Ascheloh) Vilmar (a.a.O.) sagt: Ein Loh ist ein Hain, ein kleines,
hochliegendes, fernhin sichtbares Gehölz, welches einzeln im angebauten Felde
liegt. Wir nehmen mit Jellinghaus an, daß die Lohe ursprünglich religiösen
Zwecken dienten und dem Volke gehörten. So ist z.B. das Loh in Klein
Wintersheim in Rheinhessen eine Kultstätte der Nemetona. „Auf dem Devenloh“ bei
Eiken, Kreis Melle, war ein Gödingstapel, eine altsächsische Gerichtsstätte. In
christlicher Zeit wurden die Lohe oft verteilt. Doch berichtet der
osnabrückische Jurist J. A. Klöntrup (1783), daß das Loh im 18. Jahrhundert
noch nicht eingefriedigt werden durfte.
Einige Namen haben von der Endung –loh nur ein
verstümmeltes –el, -le übrig behalten. So wurde aus Bocloh = Bökel. Enningloh
bei Bünde heißt plattdeutsch Pentgel, Gütersloh = Gütsel, Riemsloh = Ruimsel.
Im Jahre 1545 werden folgende Hof- und Stättenbesitzer im
„Bokell“ genannt: Lüdolff zu Bokell. Johann Hantelmann. Anna Vorthmanns.
Bettmann. Willemann. Hellmann. Bonemeyer. Hettlage. Joest Kamp. Wilhelm Kamp.
Wineke. Hermann Wineke. Der Terner. Der Kramer. Serries. Johann Bantzen. Johann
Bantzemeyer. Wellenbrinck. Johann Lomp. Stockdeich. Sprinckmeyer. Mertynn.
Johann Serp. Clauwes Voith. Nyhegge.
Die Höfe waren 1692 an v. Spegel (2 ½), an den Landesherrn
(Kurfürsten; 5 ½), von Schmising (5), nach Tatenhausen (6), von Dumstorff (4)
und von Steinhaus (4) hörig. Bei allen Hof- und Stättebesitzern ist in den
folgenden Nachrichten von 1692 der Grad ihrer persönlichen Abhängigkeit und ihr
Leibherr mitgeteilt. So ist z.B. auf dem Hofe Niewheck (1692) der Mann dem von
Spiegel und die Frau dem Kurfürsten eigen. Der kleine Hof Nagel ist eine
Neugründung, die kurz nach 1600 vom Hofe Heidtlage aus erfolgte. Am Schluß der
folgenden Angaben wird der Hof des „Baumhöders“ genannt. Die Baumhüter oder
Baumschliesser mußten die Schlagbäume an den Landwehren verwahren. Es waren die
unbesoldeten „Beamten“ des Landesherren, die allerdings keine Abgaben zu
entrichten hatten und keinen Zins für ihr Haus an der Landwehr zahlten.
Die Höfe, Stätten
und Fluren im Jahre 1692
Niewheck, der
Mann ist dem von Spiegel und die Frau dem Kurfürsten eigen: Der Garte und Kamp.
Der Backerskamp. Gehölz: Auf dem Hofe und Felde. Markgerechtigkeit. Zus.:2
Ms.,2 Schs.,1 Sp., 1 B.
Henrich Lülff
ist dem von Spiegel zu Pickelsheim eigen: Ein Garte beim Hause. Der Immengarte.
Der Heidgarte. Saatland: Die Gönne. Der Schrackkamp von Helmann. Der
Schroeckkamp. Für dem Hofe. Ufr langen und korten Breeden. Ufr lütken langen Breeden.
Ufr Krümke. Bei dem grünen Wege. Das Hilgenstück. Ufm Querdiecke. Bei
Vaerdtmanns schroen Lande. Beim stiwen Heckenhause. Der niederen Kamp in der
Howe. Hinter Serries Kampe. Das Völlenstücke. Bei der Strossheyde. Bei der
Süerken Eiche. Bei dem Rieserbusche. Für den Hunten Stratt. Das Anewehnsstücke.
Für der Höchte. Bei Kaupes Kamp. In der Polbreeden. Bei Hellmanns Aspig. Ufr
Lehmekuhle. Das Anewenstück. Bei Käupeskampe. Unterm grünen Wege. Wiesen: Eine
Wiese in der Howe. Die Oberwisch. Die Niedernwiese. Eine Placke bei den Kotten.
Eine Wiese bei dem Hause. 2 kleine Teiche oder Graben dahinter. Gehölz: Auf dem
Hofe. In der Haghowe. Unland daselbst. Plaggenmatt hinter den 2 Teichen oder
Graben. Auf dem schraen Kampe. Beim Garten. Bei der Leibzucht. In der Heghowe.
Markgerechtigkeit. Ges. Größe: 13 Ms., 2 Sp., 2 B.
Henrich Hantelmann
ist dem von Schmiesing eigen: Ein Garte vorm Hofe. Der Feldgarte. Saatland: Der
newe Kamp. Der Orth. Die lange und kurze Breeden. Die Hillgenstücke. Ufm
Hunterbrinck. Auf der Steinbreeden. Für Newekecks Hofe. Für Lülffs Howe. Am
grünen Wege. Das große Stücke gegen Bettmanns Kampe. An der Straetheiden. Uf
der Höhe. Fürm Surenacker. Hinter Battmanns Kampe. Aufm Aspig. Wiesen: Eine
Wiese in der Seywurste. Die Vollwische. Eine Placke bei der Howe. Gehölz: Bei
der langen Breeden. Auf dem neuen Kampe mit Plaggenmatt. Auf dem Hofe. Beim
Garten. Bei der Wiese am Hofe. Ufm Aspig. Markgerechtigkeit. Ges. Größe:7 Ms.,2
Schs., 3 Sp., ½ B.
Christopher
Bettmann ist dem von Schmising eigen:
Der Garte vorm Hofe. Der kleine Garte. Der Garte beim Kotten. Saatland:
Der Kamp bei Wellmanns und Bardinges Hause. Die Wohrdt und der schmahle Kamp.
Vor Baerdtmanns Strasse. Ufr langen Breeden. Die kurze Breede. Die Steinbreede.
Das Spielenstücke. Die Wackersbreede. Ufm langen Lande. Bei Lülffs Walle und
Feldstrasse. Ufm Huntenbrinck für der Strassen. Das Huntebrinckstücke. Die
kleine Howe. Hinter Serrieskamp. Uf den grünen Weg schiessend 1 Stück. Das
Suereackerstück. Auf Clauskamp. Hinter Heidthagen Kamp. Ufm Overdieck. Auf
Lüllfs Kampe. Wiesen: Die Wiese. Vor dem Stockdieker Baum. Gehölz: Auf und vorm
Hofe. Im Gensenkampe. Hinter Baerdtmanns Hofe ufm Kampe. Im Garten. Ufr Woort.
In der rohen Wiesen. In der Hamelleiners Wiese. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse:9
Ms.,11 Schs., 3 Sp., 2 B.
Hermann Bardtmann
ist nach Tatenhausen eigen: Ein Garte. Der kleine Garte. Saatland: Der lange
Kamp. Aufm Aspich. Ufr langen Breeden. Der Dornbaum. Die Steinbreede. Auf dem
Overdieck. Aufm schroen Lande. Das Steinbreedenstücke. Für der Feldstrassen.
Bei den vier Eichen. Auf der Stroetheeden. Ufr Höchte. In der Daellbreeden. Auf
dem Hudebrinck. Bei der Suercken Eichen. Für der Huntes Strassen. Bei Kampes
Kampe. Ufr Howe. Ufr Lemekuhlen. Hinter Serrieskampe. Vor der Straedt. Bei
Heidtlagenkampe. In der grossen Wische. Wiesen: Die kleine und grosse Wiese.
Gehölz: Auf dem Hove. Der kleine Kamp. Auf dem Garten. Auf dem langen Kampe.
Ufm Aspig. Für der Strasse. Bei Heidthagenkampe. Auf der Stroetheide mit
Plaggenmatt. In der Hamelleines Wiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Ms.,
9 Schs., 1 Sp., 1 B.
Johann Reckmeyer
ist nach Tatenhausen eigen: Der Garte. Gehölz auf dem Hofe. Markgerechtigkeit.
Anno 1695 von Wellmann gekauft die Steinbreede. Das Hunterstück. Ges. Grösse: 8
Schs., 2 B.
Claes Nagell,
von Heidtlagen Stätte entsprossen, ist ein Neuwöhner und dem Kurfürsten eigen:
Ein Garte. Saatland: Gehölz auf dem Hofe. Markgerechtigkeit. 1695 von Wellmann
den grossen Garten gekauft. Ges. Grösse: 7 Schs., 3 B.
Jürgen Wellmann
ist dem von Dombstorf eigen: Ein Garte an Bettmanns Wiesen schiessend. Der
Garte mit dem Kampe. Saatland: Der Kalverkamp. Fürm Hecke. Für der Hoye. Das
lange Stücke. Hinter dem Garten. Das grosse Stücke. Im Orthe das Plaggenstück.
Bei Hollmanns Aspige. Auf Suerenacker. Aufm Baerdtmanns Aspig. Die Lehmkuhle.
Hinter Serries Kamp. Auf dem grünen Wege. Bei dem Bielefeldischen Wege. Bowen
Heidtlandes Kampe an dem Wall. An Heckmanns Heckstrate. Das Telgenland. Auf
Kamps Kampe. Die Krumbke. Die grosse Krumbke. Bei Stuermanns Kampe. Ein Kamp
auf dem Peckhagen. Bei der Overwiesen. Wiesen: Die Overwiese. Die Fahrenwiese.
Gehölz: Für der Strassen. Ufm Garden. Beim Kalbergarten. Ufm Hofe und dabei. In
und bei der Hamelleineswiesen. In der Berwiesen. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 7 Ms., 5 Schs., 2 Sp., 2 B.
Johann Bonemeyer
ist dem von Spiegel eigen: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Schs.,
1 Sp.
Henrich Ho(e)llmann
ist dem von Steinhaus eigen: Der Niederngarde. Der Kohlgarte. Der Linsengarte.
Der Garte beim Hause. Saatland: Der Schmiedekamp. Das neue Lehn mit dem
Creutzkampe. Ein Platz für den Escherck. Das kleine und lange Gehrenstück. Ufr
kleinen und grossen Pollbreeden. Hinter Stürmanns Kampe. Das Scharfstück. Auf
Heggelande oder an den Heggebäumen. Bei Kampes Kamp. Oben den grünen Wege. Die
Aspig. Wiesen: Die Lohde Wiese. Die neue Wisch. Eine Wischplacke. Gehölz: Auf
dem Nielehn und Schmiedekamp. Hinter dem Nielehe. Auf dem Hofe. Ufm Aspige. Bei
der neuen Wiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 6 Ms., 6 Schs., 2 Sp., 1 B.
Johann Heidtlage
ist dem Kurfürsten eigen: Der Kohlgarte. Der Diecksgarte. Der Bohnemeyers
Garten. Der Kottengarte. Das Pohlstücke. An Wineken neuen Garten. Ufr Höchte.
Das lange und kleine Höchte Stück. Das breyde höchte Stück. Hinter Wellmanns
Garten. Das Kuhlenland. Die grosse Krumbke. Ufm Suren Acker. Achterm neuen
Kampe. Das kleine Anewehe. Das neue Lehn. Auf dem alten Teiche. Die Rohdewiese.
Die korte Kreyen Eichen. Ufm Suren Acker. Am grünen Wege. Die kleine Krumke.
Das grosse Blockacker. Das grüne Weges Stücke. In der Daellbreeden. Der lange
und kleine Huntebrinck. Das Mergellstück. Das Heggestücke. Das Anewenstücke.
Bei Stürmanns Kampe. Das Heggeland. Der neue Kamp. Die grosse Wiese. Das
Hamnerland. Gehölz: Auf dem Hofe. Ufm Beerkampe. Ufm Nielehn. Ufm Kottengarten.
In der Hammelleines Wiesen. Auf dem neuen Kampe. Unland im Bonengarten.
Markgerechtigkeit. 1695 von Wellmann einen Garten gekauft.
Hermann Kniepmeyer ist dem von Schmising eigen:
Ein Garten. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Schs., 1 Sp.
Gerdt Kamp ist
dem von Schmising eigen: Ein Garte. Saatland: Der neue Lohusskamp. Der
Creutzkamp. Der Haverkamp. Das Heylandt. Das schmale Ende. Jobst Kampes Stück.
Auf der Hoye. Für dem Eschecke. Die Gehrenstücke. Im Orde. Bei Hellmichs Aspig.
An Stüemanes Kamp. Das Krumhelstück. Bei Neuheckens Hause. Bei Johann Kampes
Kamp. Wiesen: Die Bollwiese. Im Haverlande. Die kleine Bollweges Wiese. Bei
Carlages Wisch. Die Rohde Wiese. Hauerlandes Wiese. Gehölz: Auf dem Haberkamp
mit Plaggenmatt. Auf dem Nielehn. Auf dem Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse:
5 Ms., 8 Schs., 1 Sp., ½ B.
Wilhelm Binecke
ist dem von Steinhaus eigen: Der Garte. Saatland: Der Kamp bei dem Hause. Auf
dem neuen Garten. Auf der Pollbreeden. Die grosse Heidtbrake. Das Anewehes
Stücke. Bei Kampes Kamp. Bei Baerdtmanns Strasse. In der Dalbreeden. Wiesen:
Eine Wiese bei Kampes Hause. Im Hammerlande. Gehölz: Bei den Wiesen. Ufm Hofe.
Ufm Kampe. Ufr Pahlbreeden. In der Hammelleines Wiesen. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 4 Ms., 5 Schs., 1 Sp., 3 ½ B.
Johann Tarner
ist dem Kurfürsten eigen: Ein Garte. Saatland: Der Heidtkamp. Der Kottenkamp.
Im Felde. Wiesen: Die Wösten Wiese. Eine Wiese beim Hause. Auf dem Kampe mit
Plaggenmatt. Beim Kotten und Kottenkampe. Ufm Hofe. Fürm Hofe.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 1 Sp., 3 B.
Johann Serries
ist dem Kurfürsten eigen: Ein Garte. Saatland: Aufm Kampe im Lohe. In der neuen
und alten Wisch. Wiesen: Eine Placke bei dem Hause. Gehölz: Fürm Hofe.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 7 Schs., 1 Sp., 2 B.
Jobst Sturbantz
ist nach Tatenhausen eigen: Ein Garte. Der andere Garte. Saatland: Ein Kamp.
Gehölz: Fürm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 11 Schs., 2 Sp.
Henrich Kemner
ist dem von Dombstorf zum Steinhaus eigen: Ein Garte. Saatland: In der Wisch.
Unland daselbst. Wiesen: Eine Wiese. Ein Teich vorm Hause. Gehölz: auf und beim
Kampe und beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 8 Schs., 1 Sp., 3
B.
Johann Kamp ist
dem von Schmising eigen: Der Garte. Saatland: der hinterste und forderste
Feldkamp. Der Heidtkamp. Der Eschenkamp. Wiesen: Die neue Wiese. Die brunen
Wiese. Gehölz: Auf dem Feldkamp. Plaggenmatt beim Kampe und beim Heidekampe.
Auf dem Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 1 Schs., 1 Sp.
Johann Bantz oder
Backebantz ist nach Tatenhausen eigen: Der Garte. Saatland: Aufm
Surenacker. Das Gehrenstücke. Das Heggenstücke. Wiesen: Eine am Hörster
Dorenbaum. Gehölz: Fürm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 6 Schs., 2
Sp., 1 ½ B.
Hermann
Wellenbrinck, frei mit Weib und Kindern, wohnet auf dem eigentümlichen
Grunde des Kurfürsten: Der Kohlgarte. Der Garte oben dem Hause. Ein Gärtchen
beim Hause. Saatland: Der Wellenkamp. Der Weidekamp. Die Howe. Am Speckhagen.
In der neuen Wieschenland. Uf der lütken Wellen. Wiesen: Die Boltenwiese. Eine
Placke bei dem Hause. Eine Wiese in der Wöesten. Bei der Wellenhowe mit
Plaggenmatt. Ufm Weykampe. Auf und fürm Hofe. Bei der Boltenwiese. Ufm
Speckhagen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 2 Schs., 2 Sp., 2 B.
Johann Lumpe
ist dem von Dombstorf eigen: Der Garten. Saatland: Bei Kampes Kampe. Ein Kamp
vor der Fusses Howe. Der Spliss von Steinhauses Wiese. Der Immenkamp. Der Kamp
hinter der Woesten. In der Wisch. Wiesen: Die Battemasch. Ufm Hesselteiche. Gehölz: Bei der Lumpen Strassen. Für den
Häwen. Auf dem Hofe. In der Brockwiese. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms.,
3 Schs., ½ B.
Berndt Stockdieck
ist nach dem Steinhaus eigen: Der Garte hinter der Bach, beim Hause und der
obere Kamp. Saatland: Der Müllenkamp mit dem neuen Zuschlage. Vorn aufr Braeck.
Das Feld vorm Hofe. Beim Lumpenhause. Ufr alten Braeken. Wiesen: Die Diekwiese.
Die Wiese beim Hause. Die grosse Wiese. Teiche: 1 furm Hofe und beim Felde.
Gehölz: Bei der grossen Wiesen: Fürm Hofe. Ufm Mühlenkampe. Ufm Hofe. Ufm
Felde. Ufm oberen Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 8 Ms., 10 Schs., 3
Sp., 3 B.
Johann Sprinckmeyer
ist nach Steinhaus eigen: Der alte und neue Kohlgarte. Der Garte hinter der
Paellscheuren. Der neue Garte. Der kleine neue Garte. Der Garte beim Kotten auf
der Masch. Saatland: Das grosse Feld. Das grosse und kleine Kamp. Das neue
Lehen. Der neue Kamp. Der oberste Brockkamp. Uf Mertens Felde. Wiesen: Die
obere Wiese. Die Wiese beim Kotten. Die mittelste Wische. Der niedere Ohrt.
Gehölz: Auf der Nielehe. Auf dem grossen Felde. Ufm grossen Kampe. Im Neulehes
Busche mit Plaggenmatt. Der Busch beim Maschkotten. Im Orde. Bei dem
Maschkotten. Ufm kleinen Kampe. Ufm Garten. Ufm Hofe. Der Hagebrinck mit
Plaggenmatt. In der Wiesen. Ufm Braeck und neuen Kamp mit Plaggenmatt. Ufm
Martensfelde. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Ms., 9 Schs., ½ B.
Caspar Marten
ist dem von Dombstorf zum Steinhaus eigen: Der Garten. Der Kottengarten.
Saatland: Im Hörster Felde. In der Grund. Uf dem Brincke. Wiesen: Im Dieke. In
der Wiesen beim Hause. In der niedersten Wiese. Gehölz: Auf dem Felde. In der
Grund. Ufm Hofe. Ufm Brincke. In der Wiesen. Beim Kottengarten und Wiese. In
der Kamern. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Ms., 1 Sp., 3 B.
Henrich Boedt
ist nach Tatenhausen eigen: Der Garte beim Hause. Aufr neuen Brocke. Der Kamp
am Hörster Felde. In Heidtmanns Wiesen. Wiesen: Die Wiese am Speckhagen.
Gehölz: Auf dem Kampe. Ufm Hofe und oben Sirps Ohrde. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse:2 Ms.,2 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.
Hermann Sirp
ist nach Tatenhausen eigen: Der Niedergarte. Der Kohlgarte. Der Kottengarte.
Saatland: Der Kamp beim Hause. Ufm Hörster Felde. Ufm Boelkamp. In der Wische
beim Flotwerke. In der niederen Wisch. Wiesen: Eine Wiese bei der Sauwüste. Auf
dem Hofe. Fürm Hofe. Vorn ufn Felde. Im niederen Garten. Furm Hofe. In der
Kamere. Ufm oberen Kampe. Fürm Hofhecke. In der Broeckwiesen mit Plaggenmatt.
In der Seywiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 7 Schs.
Kaspar Baumhöder
ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte vorm Hofe, beim Hause. Saatland: In der
Wachthütten. Der Plackenkamp. Der Kamp an der Hörster Woesten. Der Schröers
Kamp. Der Kamp von Hadtwiechshofe. Wiesen: Eine Wiese vorm Hofe. Gehölz: Ufm
Hofe. Fürm Hofe. Bei des Suites Teiche. Ufm grossen Kamp. Bei Schroers Kampe.
Uf dem Garten für den Baumen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 9 Schs. 3
Sp., 2 B.
Kölkebeck
Das Dorf Kölkebeck hat seinen Namen von einem Bach, der
„kolkt“, d.h. murmelt. (Sie Künsebeck!) – „Der Kolk ist das sprudelnde Wasser
selber, dann erst das durch Wasser gerissene Erdloch, die mit fliessendem
Wasser gefüllte Vertiefung“ Jellinghaus).
Im Urbar der Grafschaft Ravensberg von 1550 werden die
Bauern von Kölkebeck mit zu Bokel gerechnet. „Bokell undt Wonner uff der Kolckebecke“
heisst es dort. Das Verzeichnis von 1545 trennt aber schon Kölkebeck von Bokel
und nennt dort die Höfe: Külckenbecker. Barlemeyer. Settelmeyer. Menke. Johann
Sunderbrinck. Dietrich Barlemeyer. Johann Gierken als Baumhüter, Hermann
Sunderbrinck.
Die am Schluss der Nachrichten von Kölkebeck genannten
„Neuwohners“ gehören nach Bokel und Kölkebeck. Ihre Stätten wurden etwa zu
Anfang des 17. Jahrhunderts gegründet.
Die Höfe, Stätten
und Fluren im Jahre 1692
Dreis Sattelmeyer
ist dem Kurfürsten frei, gibt aber Auffahrt: Ein Kohlgarte. Ein Garte.
Saatland: Der Kleyen Kamp. Der neue und alte Kamp. Ufm Venne. Aufm Speckhagen
im Kampe. Wiesen: Die Wiese im Zuschlage. Gehölz: Auf dem Hofe und den Kämpen.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 3 Schs., 2 Sp.
Arndt vor dem
Broeck ist frei, gibt jedoch dem Kurfürsten eine Auffahrt: Der Kohlgarte.
Der Kamp nach der mittelsten Brüggen. Der Hanekamp. Ein Kamp am Speckhagen.
Wiesen: Eine Wiese bei dem aleken Siek. Gehölz: Auf und für dem Hofe.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 11 Schs., 2 Sp., 3 B.
Johann Sinnerbrinck
ist ein Freier des Kurfürsten: Der Garte und Brockamp. Saatland: Der kleine
Kamp an der Heide. Ein Kamp bei Arndts Hause. Aufm Hanebrink. Wiesen: Eine
Wiese bei dem Stauw. Gehölz: Ufm Hanekamp. In der Wiesen. Ufm grossen und
kleinen Kampe. Ufm Hofe. Fürm Hofe. Beim Kotten. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 7 Ms., 3 Schs.
Henrich Kölkebecke
wohnt auf dem Gute des Kurfürsten und ist frei, ausser dass er eine Auffahrt
gibt: Der Kohlgarte. Saatland: Der Westerkamp. Der Hanebrink. Der Brockamp. Der
grosse Kamp mit der Wiesen. Die kleine Wiese. Der niederste Garte. Wiesen: Die
Brockwiese. Die Blaiche. Auf dem Hanenkamp. Fürm Hofe. Ufm Westerkamp. Ufm
niedersten Garten. Ufm grossen Kampe. Ufm Hofe. Beim Kotten. Bei der Röthe. Ufm
Brockamp. In der Brockwiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 4 Schs., 2
B.
Diederich Mencke
ist dem Kurfürsten eigen: Der Kohlgarte. Der lange Garte. Der Klabergarte. Fürm
Hofe ein Gärtchen. Saatland: Hinter dem Kohlgarten. Ufr Wischen. An der
Plancken. Uff Bansen Kampe. Der Heidkamp. Der Kamp fürm Hofe. Die Braeke. Die
Düpe. Wiesen: Die achterste Wiese. Die Pferdekampes Wiese. Die Ruschwiese mit
den Placken. Die Giesenwiese. Gehölz: Auf dem Kampe fürm Hofe. Ufm Hofe. Im
Holle. In der Brockhäger Wiesen. Ufm Bosenkampe. Ufr Braeck. Markgerechtigkeit.
Ges. Grösse: 8 Ms., 5 Schs., 2 ½ B.
Zacharias Focke
ist ein Freier des Kurfürsten. Ein Garte. Saatland: Ufm Brink in den kleinen
Hüchten und im Toschlage. Ufm Ströerlande und im Garten. Gehölz: Auf und beim
Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 1 Sp.
Jürgen Tönies ist dem Kurfürsten eigen: keine Angaben!!
„Neuwohner zu Böckel“
Unter dieser Ueberschrift folgen hier nachstehende Angaben
von kleinen Stätten, die zu Kölkebeck und Bokel gehören:
Poppelwirt: Der
kleine Garten. Der Becksgarte. Der Kamp beim Hause. Der Zuschlag. Wiesen: Noch
eine Wiese. Die Carlags Wiese im Jahre 1697 von Linsen gekauft.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 8 Schs., 1 Sp.
Henrich Wecke:
Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Schs., 3 Sp.
Wolthecker,
ohne Haus. Eine Wiese. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Schs., 2 Sp., 1 B.
Hermann Höecker
itzo Christian: Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Schs., 3 B.
Henrich Willmann: Ein
Garte. Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 10 Schs., 2 Sp., 1 B.
Henrich itzo Peter
Schlüppen: Der Garte. Der Kamp. Die Ruenwiese. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 1 Ms., 3 Schs.
Hermann zum Schilde:
Im Garten. 3Schs. Saatland. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Schs., 1 Sp.
Hermann
Schirenbecke: Beim Hause, Am Broecke. Ges. Grösse: 7 Schs. 1 B.
Johann Cardinahl:
Ein Garte. Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 6 Schs., 2 Sp., 3 B.
Orth Paul oder Paul
Hagedorn: Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Schs., 2 Sp., 3 B.
Hermann Deppe:
Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Schs., 1 Sp., 3 B.
Henrich im Venne:
Der Garte. Der neue Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., ½ B.
Peter Dieckhacke:
Gartenland. Hinterm Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 6 Schs., 2 Sp., 2 B.
Jürgen Brinkmann:
Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Schs., 1 Sp.
Henrich Seywöeste:
Gartenland. Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges.Grösse:1 Ms., 1 Schs., 2 Sp.,2
B
Christian Eggerdt:
Der Garte. Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 6 Schs., 3 Sp., 2 B.
Johann thor Specken:
Der Garte. Der Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Schs., 3 B.
Hörste
Der Name des Dorfes Hörste wird uns zuerst in einer
Urkunde aus dem Jahre 1088 als „Hursti“ genannt und bedeutet Waldsiedlung.
Auch dieser Ortname erinnert uns an den alten Waldbestand
unserer Heimat (siehe Bockel). Nach Jellinghaus ist ein Horst ein
„hochgelegener ehemaliger Wald, meist an Hügelhängen, von dem nur noch
Baumstümpfe und Gestrüpp übrig sind; aber nie ein wilder Wald, sondern die
Jäger pflegten in ihm zu jagen, weil sie dort frei reiten konnten“. (Vgl.
Bockhorst, Habichhorst, Böhlhorst, Hüllhorst, Isselhorst, Müdehorst, Patthorst,
Schnadhorst und Stieghorst.)
Im Jahre 1545 werden in der Bauerschaft Hörste folgende
Hof- und Stättebesitzer genannt: Stockdeich. Johann Byle. Hylemann. Muessmann.
Johann Camp. Gosekuell oder Kuelmann. Johann uf der Kuelen. Heuwermann.
Hartwig. Twelmeyer. Osieck. Frauenemann. Johann Meyer zu Hörste. Henrich Brune.
Joist Schulte. Der Fromme. Stromberg. Gerke Söker. Johann Bettmann. Vinckmann.
Stronckenberg. Potthoff. Jürgen Schröder. Marschmann. Gott. Hellinck. Abeke uf
dem Flaete. Syberth uf der Marsch. Wewer. Kock. Koene. Thewess. Haverkamp. Gude
Johann. Stromberg bei der Horst. Hermann Tyes. Paelmann. Johann Clack.
Schüerstede. Hermann Kerchmann, Vogt zur Halle. Segewin Lodewigh, Freigraf.
Wilhelm Hüedepoel. Gerke Tebbe. Trine Marsche. Johann Fuest. Everdt uf der
Horst. Johann Bethmann, Peter Havickhorst. Peter Otto.
Von den Höfen waren 1692 sieben frei, d.h. freigekauft
oder herrenfrei. Die anderen waren dem Kurfürsten, von Schmiesing, von Spiegel
und an die Häuser Palsterkamp. Holtfeld, Langenbrück, Wittenstein, Tatenhausen,
Steinhaus und Harenburg eigenhörig.
Das Dorf Hörste war nach Halle eingepfarrt und wurde 1707
unter Beihilfe des Königs Friedrich I. selbständig. Hierüber berichtet
ausführlich Joh. Henning Brockhausen zu Hörste in seiner Schrift „Göttliche
Wohltaten der neuen Gemeinde zu Hörste“ und über die Geschichte der Kapelle und
späteren Kirche Leopold von Ledebur in seinem Buche „Minden-Ravensberg“ (1824),
herausgegeben von G. H. Griese (Verlag Meyer-Bünde i.W.)
Innerhalb des Kirchspiels liegt die zu Ende des 17.
Jahrhunderts gegründete Franziskaner-Mission Stockkämpen für die katholisch
gebliebenen Gutsleute von Tatenhausen und Holtfeld. Die Kapelle wurde im Jahre
1691 erbaut. Ueber den Bau derselben schreibt der damalige Vogt Alemann in
Borgholzhausen: „Diese Röm. Kath. Kirche wird unter Churbrandenburg und Pfalz
Neuburg ohnlängst gemachten Vergleiche zufolge in der Vogtei Halle nicht weit
von Holtfelde in den Stockhöfen anno 1690 angefangen zu bauen, wiewohl nur
zunächst das Pastorat und Küsterhaus gebauet und zu der Kirchen allerhand Materialien
angeschafft werden.“
In der Kapelle ist das gräflich Schmiesingsche
Erbbegräbnis, und auf dem Friedhofe ruht der im Jahr 1819 den 5. Dezember zu
Sondermühlen (Kreis Melle) verstorbene Dichter Graf Friedrich Leopold von
Stolberg, der längere Zeit Gast auf Gut Brincke war.
Die Höfe, Stätten
und Fluren im Jahre 1692
Marten Owsieck
ist dem Kurfürsten eigen: Der Kohlgarte. Der Rübengarte. Saatland. Der
Wittenbrink. Der alte Kamp. Hinterm alten Kamp. Der Weidekamp. Der neue Kamp.
Die Braecke. Wiesen: Die Gardtwisch. Die Niederwisch. Die Carlage. Teiche: Der
Hausteich. Der Teich und die Plaggenmatt hinter dem alten Kampe. Gehölz: Die
niedere Wischhegge. Ufm Wittenbrink. Im Ohrte hinterm Wittenbrink. In der
Gartwischeshegge. Fürm Wittenbrink. Unter den Kassebäumen. Von der Leichbrügge
bis an die Flotte. In den Ellern. Auf dem Morte. Auf der kleinen alten
Heidenplaggenmatt. Auf und beim neuen Kampe. Auf den alten Kämpen. Auf dem Hofe
und Garten. Fürm Hofe. Im Reck. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Ms., 2 Schs.,
1 Sp., 2 B.
Twelmeyer: Der
Garte. Der Rübegarte. Der Kottengarte. Der niedere Garte. Saatland: Der grosse
Garte mit dem Zuschlage. Ufm korten Lande. Ufm Streppell. Wiesen: Ufm
Hesselteiche. Gehölz: Ufm Hofe. Ufm korten Lande. Beim grossen Garten. Ufm
Strepell. Ufm niederen Garten. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 1 Schs.,
1 Sp., ½ B.
Hoyermann ist dem Kurfürsten eigen: Der grosse und
Kottengarte. Der Immengarte. Der lange und neue Garte. Ein Platz beim
Wiedenkampe. Nieden ufm Winkel. Beim langen Garten. Vorm Kalberkamp. Die 3 Ende
hinterm Garten. Der lange, neue und kurze Kamp. Im Kirchfelde für den
Hogeböken. Im Hörsterfelde. Der Stakamp. Wiesen: Die Fleerswisch. Die
Brinkwisch. Die Wöestewiese. Der Teich hinterm Felde. In der unten Bach. Umbs
Feld. Plaggenmatt bis an die Füchten. Ufm Stockkampe. Ufm neuen Kampe. Die
Heidtbreede. Beim Stockhofe. Ufm Kalberkampe. Beim Winkelgarten. Ufm Hofe. Ufm
Moorgarten. Ufm Rahde. Ufm schraen Kampe. In der Hagebüchen. Ufm Kottenhofe.
Ufm Kirchfelde. In Fleerswiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 13 Ms., 11
Schs., 1 Sp., 3 ½ B.
Hardwichs itzo
Dockweiler: Der Garte. Beim Hause. Der kleine Garte. Saatland: Uf und in
Hoyermannsfelde. Ufm Kirchfelde. Am Krachwege. Der lange Kamp. Der krumme Kamp.
Der Wefelskamp. Das breite Stücke. Im Hörsterfelde. Der Bonenkamp. Der
Kottenkamp. Der Hülsskamp. Wiesen: Fürm alten Baume eine Wisch. Die Wiese am
Hofe. Der Twellteich. Der Grabe hinter dem Felde. Gehölz: In der Wiese. Bei der
Wulfskühlenwiese. Im kleinen Hasebreen. Im Siek bis an den Tatenhäuser Teich.
Hinten auf Heyermannsfelde. „Der Stockamp ist behueff der Römisch Catholischen
Kirchen verkauft.“ Die Heggen vor den neuen Stücken. Hinter dem Hulsskamp. Im
gossen Hasebreen Plaggenmatt. Der Hulsskamp. Auf den Kottenkamp. Ufm grossen
Garten. Ufm langen Kampe. Der Kalber Kamp. Ufm krummen Kampe. Ufm Köpper. Ufm
Hofe. Ufm Wefelskampe. Volle Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 12 Ms., 5 Schs.
Johann Frohnemann
ist frei: Der Garte beim Hause. Saatland: Ufm Hembkenhagen. Ufm newen Kampe.
Das Reckstücke. Ufm Wittenkampe. Bei Tewes Braeke. An Tewes Kamp. Vorm Hofe.
Vor den Wittenstücken. Vor dem Hasenbein. Fürm Wefell. Ein kurz Ende. Das lange
Stück. Ufm Wiefell. Am Bökeler Pade. Das Krümbkenstück. Im Tiepaede die
Padtstücke bei des Frommen Dreyen Enden. Hinter den Büschen. (Anno 1694, den
20. Februar ist dieses Buschstücke Tebben, dem es verkauft, angesetzet). Das
Pölkenstück. Wiesen: Die grosse Wiese. Eine Placke in Höyermanns Wisch. Die
newe Wiese. Teiche: Einer hinterm neuen Kamp. Gehölz: Im kleinen Hasenbeen.
Hinterm und ufm neuen Kamp. In dem Lode. Ufm Hofe. Vorn ufm Hörsterfelde. Die
Loden bei der grossen Wiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 10
Schs., ½ B.
Henrich Frohnemann:
Der Garte. Saatland: Fürm Hasebeen. Die Wittenstücken. Der Wittekamp. Ufr
Haart. Hinter dem Garten. Wiesen: Am Landtweerswege. Gehölz: Beim Stiegsell.
Bei den Wittenstücken. Ufm Wittenkampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms.,
10 Schs., 3 Sp., 3 ½ B.
Henrich Bruhne
ist dem von Schmising eigen: Der Garte beim Hause und oben dem Hofe. Saatland:
Mitten im Esche. Hinter des Meyers Garten. Die Erfftestücke. Ein klein
Reckstücke. Der Wittekamp. Ufm korten Kamp. Das lange Stücke. Die 2
Buschstücke. Das Diestelstücke. Das Bausske. Am Bockschellpfade. Bei des
Schultzen Krumen. Wiesen: Ein Wisch im Fleher. Gehölz: Ufm Hofe. Ufm
Wittenkamp. Hinter der Wiesen im Fleher. Volle Markgerechtigkeit. Ges. Grösse:
3 Ms., 8 Schs., 3 Sp., 2 B.
Johann vorm Hecke
oder Kordtsmann ist dem von Schmising eigen: Der Garte. Saatland: Der
grosse und kleine Kamp. Am Voordtskamp. Wiesen: Eine Wiese an der Woesten.
Gehölz: Ufm Hofe. Ufm Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 1 Schs., 2
B.
Schulte zu Hörste
ist dem von Schmising zu Tatenhausen eigen: Der Garte. Saatland: Der
Klaverkamp. Der Buschkamp. Der Beckamp. Für dem Beckampe. Vorn auf dem Felde.
Das Stücke aufm Wördekamp von Frommen angetauschet. Die kurze und lange
Krumbke. Für den Puschen. Der kurze Acker. Hinter Stockdiecks Kamp. Das
Annewendtsstücke bei Stockdiekes Kamp. An den Werckbäumen. Mitten im Felde. Für
dem Wefell. Auf dem Kircheschen am Tewelskampe. Fürm Kirchhecke. Für Mechdaell.
Auf Vögedings Garten. Auf dem Wietbusche. Vorn auf der Haerdt. In der nassen
Breeden. Hinter Haerstenberges Garten. Für den Hageböcken. Auf die Heiden
schiessend. Am Könenkamp. In der kleinen Haerdt. Am Wegen in der Haerdt. Hinter
Strombberges Kamp. Wiesen: Eine Wiese. Gehölz: Ufm Beckkampe. Fürm Hecke. Oben
der Haerdt. In der kleinen Haerdt. Ufm Buschkampe. Ufm Klaverkampe. Ufm Hofe.
Ufm Rohde. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Ms., 3 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.
Hermann Meyer
ist nach Tatenhausen eigen: Der Garte. Der Kleygarte am Hofe. Saatland: Der
Kottenkamp beim Kirchhof. Der kleine Kamp. im Horstfelde. Das Pohlkenstück. Ufr
und vor der Höhe. Bei Bruhnen langen Stück. Für den Büschen. Fürm Eschdaell.
Fürm Beckkampe. Fürm Wefell. An den korten Heggen. Ufr alten Braeck. Der brune
Kamp. Ufm Suetesche. Die kleine Hegge an der Masch. In der kleinen Haert. In
der nassen Breeden. Am Haertwege. Fürm Eschhecke. Hinter Fronemanns Garten. Das
Rockenstück. Mitten im Esche. Das breite Stück hinter Vogdingsgarten. Der
Wittekamp. Der Hasenbeinskamp. Vorm Hasenbein. Wiesen: Eine Wische ufr
Habichhorst. Die Brinkwiese. Am Nortbruche. Bei Jobst Sieverdts Garten. Gehölz:
Fürm Stiegsell. Im kleinen Hasenbeen. Ufm Hasenbeenskampe. Ufm Hofe. Ufm
Kirchhofe. Ufm Wittenkampe. Ufm brünen Kampe. An der Böckeler Hegge. An der
Hesselwiese. Für der Moerwiese. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Ms., 5 Schs.,
1 Sp., 1 ½ B.
Brüggenkoch ist
dem von Schmising zu Tatenhausen eigen: Der Garte. Der kleine Garte. Die
Fleerwiese. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 9 Schs., 1 B.
Ewerdt Vögding
ist dem von Schmising eigen: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Schs.,
2 Sp., 1 B.
Gerdt Fromme
ist dem von Spiegel zu „Pickelheimb“ eigen: Der Garte. Der Dieckgarte. Der
Kottengarte. Der Brinkgarte. Saatland: Ufm breeden Ende. Ufm Pattstücken. Die 3
korten Enden. Ufm Werckbäumen. Hinter den Büschen. Ufm Rahde. Fürm Wefell. Ufm
Wittenstücken. Fürm Beckamp. Ufm Suetesche, der Bonenkamp. Ufm Rahdekamp.
Mitten im Esche. Ufr Haessbreeden im Kirchesche. Ufm Hasebeinskamp. Ufr Haert.
Das zwei Spielen Stück. Ufm Haerdtkampe. Beim Haerdtwege. Unter den Bäumen. Bei
der Haerdtbacke. Ueber die Bache. Wiesen: Die grosse Wiese. Im Dieke. Die
Moerschwisch. Ein Teich beim Stockkamp. Gehölz: Im kleinen und grossen
Hasebeen. Ufm Hasebeenskampe. In der kleinen Haerdt. Ufm Wesebrunnen. Bei der
Moerwiese. Bei der grossen Wiesen. Beim Riessberge. Volle Markgerechtigkeit.
Ges. Grösse: 7 Ms., 5 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.
Sweder Linden
Stromberg ist nach dem Steinhaus eigen: Der Garte. Saatland: Der Kamp bei
der newen Strasse. Ufm Rahde. Im Hörster Felde. Am Bokelschen Pfade. Das grosse
Stück. Das schwarze Stücke für den Büschen. Bei des Meyers Klemen Hegge. Vor
dem Eschdael. Ufm Duerginge. Hinter Vögdings oder des Meyersgarten. Hinter
Gottsbreeden. Das Reckstück. Ufm dem Kotteresche. In der Haerdt. Oben ufr
Haerdt. Der kleine Haerdt. Wiesen: Eine Wische. Eine beim Hesselnteiche. Die
Wiese beim Riessberge. Gehölz oben der Haerdt. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse:
3 Ms., 3 Schs., 1 Sp., ½ B.
Potthoff hat
sich freigekauft: Der grosse Garte. Der Garte beim Hause. Saatland: Bei
Brinckmanns Hause. In Kaupsgarten. Der Schmiedekamp. Der Esch. Ufr Breeden.Ufm
Rahde. Kottenstrumb. Bei Söckers Lande ufm Krumbke. Mitten im Felde bei
Fronemanns Lande. Ufr Braeke. Für den Büschen. Unter den Bäumen. Vorm
Eschedael. Vorm Wessell. Der Beckamp. An der Riege Eichen. Im Kirchesche für
Tewes Kamp. Das Reckstücke. Ufm Recke. Wiesen: Für den Stockediekerbäumen. Die
Brinkwiese. Die Beckkampes Wiese. Die Lütkewiese. Die Stückerwiese. Ufm
Beckamp. Für den Büschen. Uf der alten Brake. Ufm Hove und Garten. Beim Hofe.
Ufm Suedesche. Bei der Stückenwiesen. Ufr. Breeden. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 10 Ms., 8 Schs., 3 Sp., 2 B.
Söcker ist dem
von Schmiesing eigen: Der Garte beim Hause. Saatland: Das Buschstücke. Aufm
Wietbusche. Die Reckstücke. In der Haerdt. Das Büschenstücke. Das Paelstücke.
Aufm Wefel. Ufr Höchte. Auf Wohlkamp. Das Langeland. Das Kampstücke. Der Kamp
an der Schwelheiden. Wiesen: Eine Wiese. Gehölz: Oben der Haerdt. Uf und beim
Hofe. Ufm Kampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 1 Schs., 2 Sp., 2B.
Casper Vinckmann
ist nach dem Steinhaus eigen: Zwei Garten. Saatland: Hinter den Büschen. Vorm
Wefel. Ufm Woelkamp. Der Stümpel bei Potthofslande. Ufr newen Braecken. Der
Kamp bei Bansen Hause. Im Fleer. Wiesen: Die Woestenwiese. Die
Grottlagischewiese. Gehölz: Beim Hofe. Ufm Kampe bei der Sudtheide. Bei der
Woestenwiese. Bei der Fleerwiese. Bei der Grottlageswiese. Markgerechtigkeit.
Ges. Grösse: 3 Ms., 5 Schs., 3 Sp., 3 B.
Henrich Stockedieck
ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte beim Hause. Der Kottengarte. Der Rümersgarte.
Saatland: Der Kamp hinter dem Kohlgarten. Ein Kamp an der Eustrassen. Das alter
Land. Uf dem Webell. Auf des Gottes Webels Kamp. Der Brumacker. Hinter dem
Garten auf dem Rahde. Am Buschholle. Der Kalberkamp. Ein Kamp bei der Masch.
Wiesen: Die Wiese beim Fleer. Eine Wiese am Riessberge. Gehölz: Beim
Kottengarten. Ufm Hofe. Ufm Hausskampe. Ufr Kuhlen oder Buschkamp. Im
Buschhofe. Die Bonenhegge. Ufm Suedheerskampe. Ufm Kalberkampe. Oben der
Fleerwiese. Neben Hermanns Wiese. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 3
Schs., 2 Sp., 3 B.
Jürgen Idecke
ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland: Bei Bansen Garten. Wiesen: Eine
Wiese am Fleer. Gehölz: Im Fleer. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Schs., 2
Sp., 2 B.
Diederich Mussmann
ist dem Kurfürsten eigen: Ein Garte beim Hause. In dem Bonengarten. Der
Kottengarten. Saatland: Der grosse Kamp. Der Kottenkamp. Ufr alten und neuen
Braeken. Für dem Webel. Aufm Kotteresche. Wiesen: Eine Wiese. Im Diepenbroeck.
Am Wischbroeck. Gehölz: Ufr alten Braken. Beim Riessberges Dreck. Beim Hofe.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 3 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.
Hielemann ist
dem Kurfürsten eigen: Ein Garte. Saatland: Der Kamp beim Hause. Ufr Braeke. Der
Böyenkamp. Wiesen: Im Diepenbroeck, im Fleer. Gehölz: Im Fleer. Ufm böyen Kamp.
Ufm Kampe beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 2 Sp., 1 ½ B.
Henrich Bantz ufr
Suetheeden ist dem von Schmiesing eigen: Der Garte. Saatland: Der Kamp.
Hinter Stockdieckskampe. Wiesen: Im Kölkenbruche. Gehölz: Ufr Suetheyde.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 10 Schs. 3 Sp.
Gerdt Bantze:
Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Schs.
Böyen Gerdt ist
dem Kurfürsten eigen: Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Schs.
Henrich Stromberg
ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Der Leibzuchtsgarte. Saatland: Ein Kamp
beim Hause. Der Suetheedes Kamp. Ufr neuen Braeken. Wiesen: Eine Wiese im
Nordbroeke. Die Kottenwische am alten Baume. Die Wische auf dem Hesselteiche.
Ein Teich. Gehölz: Ufm Suedthersskamp. Bei der Nordtbrockswiese. Ufm Kampe beim
Hofe. Ufm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 1 Sp., 2 B.
Gerdt grosse
Kuhlemann ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland: Der Vlodtkamp. Die
Braeke. Wiesen: Die Diepenbrockwiese. Die Fleerswiese. Die kleine Wiese.
Gehölz: Beim Depenbrock. Unter dem Flootkampe. Ufm Floetkamp. Beim Hofe. Im
Fleer. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 2 Sp., 2 B.
Kuhlemanns Stätte
ist dem von Schmiesing eigen: Der Garte. Saatland: Der Esch beim Kotten. Der
Kamp am Hause. Der Buschkamp. Hinter den Büschen. Wiesen: Die Flotwische. Die
Fleerswiese. Gehölz: Ufm Kampe beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Gröss: 2
Ms., 1 Schs., 3 Sp., 1 B.
Casper Kamp ist
nach Tatenhausen eigen: Der Garte. Der Garte beim Hause. Saatland: Der alte
Hoff. Ein Kamp bei des Sökers Kamp. Der Suetheiders Kamp. Ufr alten Braeken.
Wiesen: Die grosse und kleine Wiese. Eine Kuhle furm Hofe. Gehölz: Ufr Braeck.
Ufm Suetheides Kampe. Ufm Felde beim Hause. Umb die Wiesen. Beim Hause. Ufm
alten Hofe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 1 Schs., 1 Sp.
Ernst Voss ist
frei mit Weib und Kindern: Der Garte. Saatland: Ein Kamp, von Fronemann
gekauft. Ein Kamp. Wiesen: Die Wiese in der Kölkebecke. In der Marck. Ges.
Grösse: 1 Ms., 7 Schs., 2 B.
Leinhardt Voss:
Der Kohlgarte. Der Garte. Saatland: Bei den Werckbäumen. An des Meyers Hegge.
Mitten im Felde. Bei der neuen Strassen. Wiesen: Die Wiese bei Erkens Kampe.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 3 Sp., ½ B.
Frantz Peyfuess
ist dem Kurfürsten eigen: Ein Garte. Ein Gärtchen. Saatland: Der neue Kamp.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Schs., 1 Sp., ½ B.
Sueder Tebbe
ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte beim Hause. Die Eickgarten. Saatland: Der
Kamp beim Kotten. Ufm Kötteresche. Ufr neuen Braeke. Der Loenkamp. Von
Fronemann 1 Stück gekauft. Eine Wiese. Ein Teich. Gehölz: Beim Tiegarten. Beim
Flotte hinter der Wiese. Ufm Hofe. Um den Hof. Ufm Kamp beim Hause. Plaggenmatt
hinterm Esche. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 3 Schs., 3 Sp., 1 B.
Johann im Diecke ist
nach Holtfeld eigen: Der Garte. Markgerechtigkeit. Ges.Grösse: 1 Schs., 3 ½ B.
Henrich Gode Johann
ist nach Holtfeld eigen. Der grosse Garte. Am Hause mit dem Kohlgarten. Der
witte Kamp bei dem Esche. Der lange Kamp. Der Kamp an der Haerdt. Für dem
Reckendaehlshecke. Auf Kohren Strietkamp schiessend. Wiesen: Die grosse und
kleine Wiese. Gehölz: Oben der kleinen Haerdt. Ufm Kampe. Ufm Wittenkampe. Bei
der Wiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms., 10 Schs., ½ B.
Johann Tewes
ist nach „dem Harenborg“ eigen: Der Garte. Der Witte Kamp. Auf Tewes Braeck.
Wiesen: Die Wiese am Nordbrock. Die Wiese an der Fleerheide. Markgerechtigkeit.
Ges. Grösse: 1 Ms., 10 Schs., 3 Sp.
Jobst Köhne ist
nach Holtfeld eigen: Der Garte. Saatland: Der Stümpel. Das alte Land. Der
Elkenkamp. Fürm und am Recke. Das Kolkstücke. Das krumme Telgenstücke. Das
Langestück. Das kleine Stück im Esche. In der Haerdt. Das Brinkland. In der
Nassenbreeden. Aufm Strietkamp. Am Haerdtwege. Hinter Stromberges Kampe.
Wiesen: Die Wulfwiese. Die forderste Wiese. Die kleine Wiese. Gehölz: Oben der
Haerdt. Ufm Strietkampe. Ufm Elkenkamp. Ufm Hofe und Garten. Markgerechtigkeit.
Ges. Grösse: 5 Ms., 11 Schs., 3 Sp.
Jürgen Helling
ist nach Langenbrück eigen: Der Garte. Der Kohlgarte. Saatland: Der Kamp für
dem Hofe. Im Esche für den 4 Eichen. Hinter der Eichen. Zwischen Gode Johann
und Brunen Kamp. In der Haerdt. Wiesen: Die Wiese an der Nordtbrocksheide. Die
kleine Wiese. Gehölz: Ufm kleinen Kampe. In der kleinen Wiesen. Bei der grossen
Wiesen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 2 Ms., 1 Schs., 1 Sp., 1 B.
Henrich Massmann ist
nach Palsterkamp eigen: Der grosse Garte. Der Hanfgarte. Saatland: Aufm
Suetesche. Das Reckstücke. Mitten im Esche. Hinter Vögdings Garten. Fürm
Eschhecke. Ufr Haessbreeden. Im Paede. Das Breetvogtes Stück. Das Reckstück.
Bei dem grünen Wege. Bei der Wordt. Die Woorth. Der Buschkamp. Vorn auf der
Haerdt. Ufr Haerdt. Bei Lienen Stromberges Kamp. Gegen das Schulzen Lande. Der
Kop in der Haerdt. Bei des Könen Streitkamp. Auf des Frommen Hageböcken. Für
den Hageböcken. In der nassen Breeden. In der kleinen Haerdt. Bei des Schulten
Lande. Fürm Ramkenphaelshecke. Im Hauerkamps Orthe. Uf des Gottes Wefelkamp
schiessend. Wiesen: Die Brinkwiese. Im Riessberge. Die Diepenbrockswiese.
Gehölz: Der Busch. Bei der alten Baumswiesen. Beim Depenbrock. Ufm Kampe bei
der Buerstrassen. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 6 Schs., 3 Sp., ½ B.
Kaup ist dem
von Schmiesing eigen: Der Garte. Gehölz: 2 B., Markgerechtigkeit. Ges. Grösse:
2 Schs., 2 ½ B.
Henrich Gott
ist nach Steinhaus eigen: Der
Kohlgarte. Der Maschgarte. Saatland: Ein Platz uffer Haerdt. Die kurzen Ende.
Beim Berkenhagen. Am Wietbüschen. Für den Büschen. Im Pfade. Am Recke. Im
Kerkesche. Auf Fronemanns Länderei schiessend 1 Stück. Das Reckstücke. Fürm
Kerkhecke. Im Esche zwischen Brunen und Maschmanns Lande. Hinter Meyers Garten.
Ufr Höchte. Furm Wefel. Die Breede bei dem Hause. Ufm Suetesche hinter
Kopsgarten. Der Schweine Kamp. Wiesen: Die grosse und kleine Wiese. Gehölz:
Furm Hause. Ufm Hofe und Suetesche. Beim und ufm Schweine Kamp.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 5 Ms., 11 Schs., 2 Sp., 3 B.
Vossenmeyer:
Der Kamp beim Hause mit dem Garten und den Wiesen. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 10 Schs., 2 Sp.
Jürgen Prellmann isz
dem Kurfürsten eigen: Der Garte beim Hause. Der grosse Garte. Im Gansen Garten.
Saatland: Der Kamp an der Placken. Der Kamp bei Tiess Hofe. In der neuen
Wischen. Ein Kamp auf der Heiden, der neue Kamp. Das Rott. Der Storckskamp.
Wiesen: Eine Wiese. Die Wiese am
Strange. Eine Placke. Gehölz: Ufm Rahde und Gärtens. Fürm Hofe. Ufm neuen
Kampe. Bei der neuen Wiesen. Beim Hellegarten. Beym Erckengarten. Ufm und beim
Storckskampe. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 4 Schs., 1 Sp., 1 B.
Thies ufr
Habichhorst ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte und der Garte beim Hause.
Der Kohlgarte und der kleine Garte. Saatland: Der kleine Kamp fürm Hofe. Der
Heersskamp. Der Saerkamp. Der Schmidtskamp. Die Streithorst. Im Winckel.
Wiesen: Die Wiese im Winkel. Die Poggenvoerdt. Die Wiese. Die Wiese hinter dem
Schmidtkampe. Noch eine Wiese. Die Straethorsters Wiese. Gehölz: Fürm Hofe in
der Telgen. Ufm Hofe. Ufm Heerskamp. Hinter dem Kampe. Fürm Brüggengarten. In
der grossen Wiesen. Ufm Süederkampe. Ufm Schmiedekampe. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 7 Ms., 8 Schs., 3 Sp., 3 ½ B.
Henrich Klack ist
nach Wittenstein eigen: Der Garte beim alten Hofe. Der alte Hof. Saatland: Der
grosse und kleine Kamp. In der Fleerswieseland. Die Wiese am Hause und an der
Fleersheide. Gehölz: Fürm Hause. Beim Kampe mit Plaggenmatt. Markgerechtigkeit.
Ges.Grösse:3 Ms.,1 Sp., ½ B.
Jürgen Otto ist
dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Der Loeden Garte. Saatland: Der Stratenkamp.
Der Oberkamp. Der Kamp am Poggenfahrt. Die Streithorst. Wiesen: Die
Stratenwisch benebst der Placken. Die neue Wiese. Die Streithorstwiese. Ein
Teich. Gehölz: Ufr Streithorst. Ufm Straetgarten. Bei der Stratenwiesen. Ufm
Hofe und Garten. Die Loeden. Die Loeden fürm Hofe. Markgerechtigkeit. Ges.
Grösse: 3 Ms., 8 Schs., 3 Sp., 1 ½ B.
Henrich Schürstette
ist frei mit Weib und Kindern: Der Kohlgarte. Der Kottengarte. Saatland: Die
Striethorst. Der Striethorstkamp. Der Kamp bei dem Hause. Ein Kamp bei
Strackrianswiese. Der Ohrt. Wiesen: Die Brockwiese. Die grosse Wiese. Eine
Placke beim Hofe. Eine Wiese beim Hause. Die neue Wiese. Gehölz: Ufm Hofe.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 2 Sp.
Hermann Kötter,
der Mann ist dem Kurfürsten eigen, Weib und Kinder sind frei: Der Garte beim
Hause. Der kleine Kamp. Der Kuntzelkamp. Wiesen: Eine Wiese. Gehölz: Die Loden.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 11 Schs., 2 Sp., 2 ½ B.
Jobst Erkenpeters ist
dem von Schmiesing eigen: Gartenland. Der Kamp. Saatland: Der Plaggenkolk mit
der Wiese. Aufm Kuntzelkamp. Die newe Kämpe. Wiesen: Die alte und neue Wiese.
Gehölz: Ufm neuen Kampe. Beim Pagelkolk. Hinterm Garten. In der kleinen Loden.
Ufr Horst beim Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 3 Ms., 9 Schs., 3 Sp., 2
B.
Kasper König,
Tatenhauser Müller: Die Fleerswiese. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4
Schs., 4 Sp., 1 B.
Die Wittwe
Pastörische Varenholtz: Eine Wiese bei der Habichhorst. Markgerechtigkeit.
Ges. Grösse: 2 Schs., 2 Sp.
Flottmann ist
dem Kurfürsten eigen: Der Kottengarte. Der Kamp beim Hause. Die Wiese. Gehölz:
fürm Hofe und Flotte. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 2 Sp., 3 ½ B.
Jobst Sieverdt
ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Der Kottengarte. Eine Wiese. Der Busch.
Markgerechtigkeit, Ges. Grösse: 10 Schs., 1 Sp., 2 ½ B.
Johann Mescher,
der Mann ist nach Palsterkamp eigen, die Frau mit den Kindern dem Kurfürsten:
Der Garte oben dem Hause. Der Rundegarte. Noch ein Garte. Saatland: Der
Ellerkamp. Wiesen: Eine Placke für dem Diepenbrock. Beim Garten.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Schs., 1 Sp., 3 ½ B.
Webers Stätte
ist nach Holtfeld eigen: Der Garte. Der Kottengarte. Der Garte beim Hause. Der
Bachssgarte. Der Kohlgarte. Saatland: Der Kamp beim Hause. Ufm Rottenkampe.
Hinter Stromberges Kampe. Bei dem Busche. Der Echterkamp. Wiesen: Eine Wiese.
Die Echterkampswiese. Ein Teich. Gehölz: Hinterm Kampe. Ufm Kampe beim Hause.
Ufm Hofe. Ufm Winkelgarten. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 6 Ms., 4 Schs., 1
Sp., ½ B.
Henrich Koch
ist dem Kurfürsten eigen: Der Garte. Saatland: Der Kamp furm Hause. Ufm
Stromberges Kampe. Für den Hageböken. An der Becke. Am Haerdtwege. Auf der
Haerdt. Uf gohde Johanns Kampe. Mitten aufm Esche. Hinterm Reck. Unter den
Eichen. Fronemanns Kamp. Der Kamp bei des Webers Hause. In der kleinen Haerdt.
Wiesen: Eine Wiese im Nordtbroeke. Bei der Haardtstrassen. Uf Fronemanns Kampe.
Hinter und für der Wiesen. Fürm Hause. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 4 Ms.,
10 Schs., 2 Sp.
Henrich Haverkamp
ist nach Steinhaus eigen: Ein Garte. Saatland: Der Haverkamp. In der kleinen
Haerdt. Der Ohrt. In der Nassbreeden. Wiesen: Beim Nordtbroeke.
Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 1 Ms., 5 Schs., 1 Sp., ½ B.
Suederhaerdt
Stromberg: Der Kottengarte. Der Hanfgarte. Saatland: Der newe Kamp. Der
grosse und der hinterste Kamp. Das Brinkland. Für den Hageböken. In der kleinen
Haerdt. Am Haerdtwege. Wiesen: Die Stockwiese fürm Hofe. Der Kottenkamp. Die
Wiese am Fleer. Gehölz: Ufm Echteren und grossen Kampe. Beneden der
Stockwiesen. Ufm Hofe. Beim Garten. Ufm Rübenkampe. In der Tonnies Wiesen.
Weide ufm neuen Kamp. Markgerechtigkeit. Ges. Grösse: 7 Ms., 1 Schs., 1 Sp., 2
B.
Henrich Plumpe
ist dem von Wendt nach Holtfeld eigen: Der Garte. Saatland: Der Scharffe Ende.
Wiesen: Bei der Habichhorst. Gehölz: Ufm Kampe. Markgerechtigkeit. Ges.Grösse:1
Ms.,7 Schs., 2 B.
Diese Abschrift soll dazu dienen, die ehemalige Vogtey
Halle i.W. im Ravensbergischen den Lesern und Interessierten bekannt zu machen.
Sie soll wieder einmal in Erinnerung
rufen, welche Familien, deren Gehöfte mit den dazu gehörenden Flurbezeichnungen
bis heute Ueberleben konnten, und welche Namen nirgendwo mehr auftauchen. Sie
könnte auch dazu beitragen sich Gedanken über die Landbevölkerung zu machen,
dessen Brauchtum kennen lernen und zu akzeptieren. In diesem Zusammenhang sei
deshalb auf die div. Heimatvereine im ganzen Lande hinzuweisen. Den Vereinen
ist sehr daran gelegen, nicht nur den jüngeren Generationen, Bräuche, „altes
Wissen“ und Ueberlieferungen weiterzugeben.
Suche: -ältere
Literatur aus oben beschriebenen Bauerschaften.
-Hofchroniken aus Amshausen und Ascheloh
Wer solche Unterlagen besitzt, möchte er sich doch bitte
mit mir in Verbindung setzen.
Rolf Willmanns, Untere Gürle 1, CH 3236 Gampelen
Email: gampelen@yahoo.com
|