Verfassungen des Königreich Westfalen,

Verfassungen des Königreich Westfalen,

sowie des Königreich Preußen

 

Nachdem der Friedensschluß im Jahre 1807 in Tilsit stattgefunden hat, haben die Staaten Europas neue Verfassungen erarbeiten müssen.

 

Durch Napoleon Bonaparte wurde das „Königliche Dekret vom 7. Dezember 1807“ angeordnet und in Kraft gesetzt. Das Königreich Westfalen umfaßte die Gebiete Kurhessen, Hannover, Braunschweig, den preuss. Gebieten westlich der Elbe und ein geringer Teil westfälischer Gebiete. Dieses Königreich wurde von seinem Bruder Hieronymus (Jerome) Napoleon (auch genannt: König Lustik), durch die Constitution französischer Prinz und König von Westfalen, bis 1811 verwaltet.

 

Im gleichen Jahr, nämlich am 9. Oktober 1807 wurde durch König Friedrich Wilhelm III. das „Edikt den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums“ verkündet.

 

Zwischen 1813 – 1815 erfolgten die deutschen Befreiungskriege gegen Napoleon. Durch die Völkerschlacht  bei Leipzig im Oktober 1813 wurde die napoleonische Vorherrschaft in Deutschland beendet. Im 1. Pariser Frieden 1814 verliert Frankreich seine eroberten Gebiete. Die Grenzen von 1792 wurden wieder hergestellt. 1814 – 15 wurde unter Leitung Fürst von Metternich der Wiener Kongreß abgehalten. Er führte zur Neuordnung Europas. Bayern erhielt die Rheinpfalz. Preußen erhielt das Rheinland und Westfalen. Nachdem Napoleon 1815 von Elba zurückkehrte, wurde er durch die „Heilige Allianz zwischen Rußland, Österreich und Preußen“ bei Waterloo vernichtend geschlagen. Beim 2. Pariser Frieden wurde Frankreich in seine Grenzen von 1790 zurückverwiesen.

 

Durch diese Neuordnung wurden auch die Menschen in Westfalen in sehr hohem Masse betroffen, und ihr Leben in neue Bahnen gelenkt. Sie übernahmen die Preußischen Verfassungen.

 

Nachstehend die maßgeblichen Verfassungen der rund 140 Jahre, beginnend mit den Verfassungen des Königreichs Westfalen und des Königreichs Preußen bis zur Verordnung Nr. 46 betreffend der „Auflösung der Provinzen“ und dem Kontrollratsgesetz Nr. 46 betreffend die „Auflösung Preußens“ bis zur Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

·         Königliches Dekret vom 7. Dezember 1807 wodurch die Publication der Constitution des Königreichs Westfalen verordnet wird

·         Edikt den erleichterten Besitz und den freien Gebrauch des Grundeigentums so wie die persönlichen Verhältnisse der Land - Bewohner betreffend (vom 9.Dezember 1807)

·         Die preußischen Provinzen und ihre Verfassungsordnung (1815-1933)

·         Gesetzliche Bestimmungen über den Vereinigten Landtag (vom 3. Februar 1847)

·         Verordnung über einige Grundlagen der künftigen preußischen Verfassung (vom 6. April 1848)

·         Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat (vom 5. Dezember 1848)

·         Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat (vom 31. Januar 1850)

·         Verfassung des Freistaates Preußen (vom 30. November 1920)

·         Landständische Verfassungsurkunde des Fürstentums Lippe (vom 8. Juni 1819)

·         Verfassung des Landes Lippe (vom 21. Dezember 1920)

·         Verordnung Nr. 46; Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder (vom 26. Oktober 1946)

·         Kontrollrats Gesetz Nr. 46 betreffend die Auflösung Preußens (vom 25. Februar 1947)

·         Vorläufiges Landesgrundgesetz für Nordrhein–Westfalen (nie in Kraft getreten)

·         Verfassung für das Land Nordrhein – Westfalen (vom 28. Juni 1950)

 

Zur Vervollständigung muß noch festgehalten werden, daß das selbständige Fürstentum Lippe ab 1946 in das neuerschaffene Bundesland Nordrhein–Westfalen integriert wurde.

 

Sämtliche Verfassungstexte (außer Verordnung Nr. 46) wurden freundlicherweise durch www.webmaster@verfassungen.de , welcher auch das Copyright hat, zur Verfügung gestellt.

 

Anregungen und Kommentare bitte an:

Rolf Willmanns, Untere Gürle 1, CH 3236 Gampelen; Email: gampelen@yahoo.com

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